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wabe Leseratte
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Beiträge: 149
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Lapidar Exposéadler
Alter: 61 Beiträge: 2699 Wohnort: in der Diaspora
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17.01.2017 23:16
von Lapidar
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Da muss ich was total falsch verstanden haben. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass du selber einen feinen kleinen Verlag betreibst und dort auch deine eignen Bücher verlegst.
War dieses Wanderbuch über den Albschäferweg nicht von dir?
_________________ "Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
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wabe Leseratte
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Beiträge: 149
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Lapidar Exposéadler
Alter: 61 Beiträge: 2699 Wohnort: in der Diaspora
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18.01.2017 18:23
von Lapidar
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Danke, jetzt wird dein Post etwas verständlicher LG Lapidar
_________________ "Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
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Guerillero Eselsohr
Beiträge: 410 Wohnort: In einem kleinen Dorf
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30.01.2017 11:17
von Guerillero
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Man kann es auch so sehen, dass man unter bestimmten Umständen auf Leistungen zugunsten eines Verlags verzichtet, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht im Umfang der Leistungsbeschreibung der VG-Wort für den Autor vorgesehen waren.
Mit anderen Worten: Verlage, insbesondere Kleinverlage und solche, die wirtschaftlich am Rande ihrer Leistungsfähigkeit operieren, hatten zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die ihnen bis dahin zugestandenen Vergütungen von der VG-Wort fest in ihre Kalkulationen einbezogen, die betroffenen Autoren jedoch nicht in ihre. Worauf also verzichte ich nach jetziger Rechtslagen, wenn ich meinem Verlag die bis einschließlich Geschäftsjahr 2016 aufgelaufenen Vergütungsansprüche abtrete?
Wenn ich mich von meinem Verlag bisher gut und fair behandelt fühle, dann behandle ich ihn auch gut und fair. Zumindest bei einem meiner Verlage ist es so, dass ihn die geforderten Rückzahlungen handlungsunfähig machen würden. Das will ich aber nicht, und so ist es für mich selbstverständlich, dass ich auf einen Teil der mir nun zustehenden Vergütung, mit dem ich nie gerechnet hatte, zugunsten des Verlags verzichte.
Liebe Grüße
Guerillero
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wabe Leseratte
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Beiträge: 149
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Lapidar Exposéadler
Alter: 61 Beiträge: 2699 Wohnort: in der Diaspora
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30.01.2017 22:28
von Lapidar
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*Seufz* Also versuche ich es einmal weniger höflich und meandernd:
Wabe, was du persönlich von dieser Regelung hälst oder nicht hälst, ist natürlich ganz und gar dein Ding.
Ich persönlich finde aber den Ton, den du anschlägst, als nicht gerechtfertigt, bzw. irgendwie hezerisch.
Bis vor einigen Jahren, als von dieser Neuregelung noch keine Rede war, da war man als Autor dankbar und froh, einen Autorenvertrag zu ergattern. Hättest du damals auch unterschwellig gegrollt: "Gut ich mach es, aber mal ehrlich, die Verlage sind doch alles Plutokraten und überhaupt und sowieso und die klauen doch eh alle!"
Jetzt, wo diese Regelung getroffen wurde, sagst du nicht: "Okay, super, da kommt noch etwas Geld zu mir, mit dem ich gar nicht gerechnet hab. Schad für die Verlage, aber 'est la vie." Sondern du machst schon mal Stimmung, bzw, versuchst es, obwohl du soweit ich das kapier, gar nicht betroffen bist. Weil dein Verlag dich gar nicht "angebettelt" hat. Warum also dieser Post? Der zumindest mir, hetzerisch, aufwieglerisch und irgendwie auch unsachlich vorkommt.
Warum böses Blut schaffen?
Wie schauts denn aus, von der andren Seite? Du hast einen Verlag. Veröffentlichst du nur deine eigenen Werke? Oder hast du andere Autoren unter Vertrag? Wie schaut es da aus? Normalerweise interessiert mich sowas nicht sonderlich, aber dadurch, dass du so aggressiv rüber kommst, stellt sich mir schon die Frage: Predigt er Hass/Wasser? und trinkt selber Wein?
Mich persönlich trifft das alles nicht, denn ich bin noch nicht so lange "schriftstelerisch" unterwegs. Aber ich mag diese agressive Art und Weise nicht. Ist die wirklich nötig?
_________________ "Dem Bruder des Schwagers seine Schwester und von der der Onkel dessen Nichte Bogenschützin Lapidar" Kiara
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2374
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31.01.2017 09:51
von Beka
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Das ist ein bisschen kompliziert und ich kann die Wut der Autoren ( Wabe ist da nicht die einzige, die sich aufregt) gut nachvollziehen.
@Lapidar: Es stimmt nicht, dass da Geld kommt, mit dem die Autoren nicht gerechnet haben.
Die Verlage sind nicht ganz plötzlich von ihrer Rückzahlungspflicht betroffen, weder die große noch die kleinen. Sie haben das Geld, das die VG Wort ihnen widerrechtlich ausgeschüttet hat (weil es gesetzlich allein den Autoren zusteht), seit 2012 (!) nur unter ausdrücklichem Rückzahlungsvorbehalt bekommen und sie mussten zudem zusätzlich eine schriftliche Rückzahlungsgarantie dafür abgeben.
Sie wussten also, dass da etwas auf sie kommt. Bei Kleinverlagen kann man noch Verständnis haben, bei den großen fehlt es, zumindest mir, völlig.
Ganz wichtig: Autoren, die auf das ihnen zustehende Geld verzichten wollen, sollten das unbedingt mit einem Steuerberater besprechen, denn es kann sein, dass trotzdem eine Umsatzsteuerpflicht des Autors besteht. (Klartext, sie müssen das Geld, das sie nicht bekommen, u.U. versteuern). Das sollte man als Autor vor der Verzichtserklärung besser klären.
Ein interessanten/ ausgewogenen Beitrag zum Pro und Kontra hat Nina George hier veröffentlicht:
http://www.fairerbuchmarkt.de/vg_wort_verzichtserklaerungen.html
Die fettgedruckten Fragen anklicken, dann erscheinen die Argumente.
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse*
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*Bergleuchten* |
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Guerillero Eselsohr
Beiträge: 410 Wohnort: In einem kleinen Dorf
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31.01.2017 10:09
von Guerillero
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Beka hat Folgendes geschrieben: | … Sie wussten also, dass da etwas auf sie kommt. |
Sie wussten, dass etwas auf sie zukommen könnte! Die Rechtslage wurde ja erst kürzlich durch ein Gerichtsurteil festgeschrieben. Großen Verlagen, mit eigenen Rechtsabteilungen, war sicherlich klar, dass die Chance, diese "zinslosen Kredite" in Firmenkapital umwandeln zu können, fifty-fifty standen.
Beka hat Folgendes geschrieben: | Ganz wichtig: Autoren, die auf das ihnen zustehende Geld verzichten wollen, sollten das unbedingt mit einem Steuerberater besprechen, denn es kann sein, dass trotzdem eine Umsatzsteuerpflicht des Autors besteht. (Klartext, sie müssen das Geld, das sie nicht bekommen, u.U. versteuern). Das sollte man als Autor vor der Verzichtserklärung besser klären. |
Das trifft so nicht zu!
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Beka Exposéadler
Beiträge: 2374
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31.01.2017 10:38
von Beka
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Man sollte Geld, das einem noch nicht sicher gehört, nicht ausgeben.
Wenn man es trotzdem macht, tut man das auf eigenes Risiko.
Guerillero hat Folgendes geschrieben: |
Das trifft so nicht zu! |
Nach meinen Informationen ist die Rechtslage schwammig und die Möglichkeit besteht. Deshalb schrieb ich "unter Umständen" und man sollte es mit einem Steuerberater klären.
Nachtrag: Bei dem jetzt gültigen "Verzichtsmodell" scheint man als Autor auf der sicheren Seite zu sein. Bei dem bis 2016 gültigen "Abtretungsmodell" war man es nicht.
Wer mag, kann sich die Details hier durchlesen:http://www.vginfo.org/
Der Beitrag von 20.1. bezieht sich auf die beiden Modelle.-
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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31.01.2017 16:12
von Fjodor
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n meinem Bekanntenkreis hat ein (gewerkschaftlich engagierter!) Autor sich dafür ausgesprochen, Verzichtserklärungen zu unterschreiben, mit ähnlicher Argumentation wie Guerillero.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, auch was das Urteil angeht. Letztendlich hat der Autor Recht bekommen, weil die Abgabe auf die "Urheber" abzielt. Vom Sinn und Zweck her geht es aber um Entschädigungen für Kopien und Verleih von Büchern - und in fertigen Büchern stecken genauso Leistungen des Verlags.
Hätte also anders laufen können ...
Für künftige Kalkulationen könnte es so aussehen, dass die Verlage weniger Honorar anbieten werden, um die Einnahmeverluste auszugleichen. fraglich also, ob das Urteil Autoren längerfristig was bringt.
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6367 Wohnort: USA
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31.01.2017 16:50
von Murmel
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Fjodor hat Folgendes geschrieben: | Für künftige Kalkulationen könnte es so aussehen, dass die Verlage weniger Honorar anbieten werden, um die Einnahmeverluste auszugleichen. fraglich also, ob das Urteil Autoren längerfristig was bringt. |
Leider nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich.
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