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Was gilt als "Veröffentlicht"?

 
 
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Algernon
Erklärbär


Beiträge: 3



Beitrag07.01.2024 14:09
Was gilt als "Veröffentlicht"?
von Algernon
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo und ein frohes neues Jahr an alle!

Ich habe vor demnächst an Ausschreibungen teilzunehmen und stoße häufig darauf, dass die Storys noch nicht veröffentlicht sein dürfen. Da stelle ich mir die Frage, was gilt als veröffentlicht?

Wo wird die Grenze gezogen? Gilt etwas schon als veröffentlicht, wenn ich es zum Beispiel auf meinem Podcast oder Youtube Kanal eingelesen habe?

Wie sieht das mit englisch aus. Kann ich die Story vorher übersetzen und dann posten, zB. unter Reddit oder auch hier wieder auf einem Youtube Kanal einlesen?

Gibt es da irgendwo eine klar definierte Grenze?

Danke smile
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2346
Wohnort: Annaburg


Beitrag07.01.2024 14:15

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Veröffentlicht heißt,  es wird unbeteiligten Dritten in nennenswerter Zahl zugänglich gemacht.
Bei Printwerken (muss ich nochmal genau nachschlagen) sind es, glaube ich, mehr als 25.  Und ein vordefinierter Personenkreis gehört nicht dazu, z.b bei Hochzeits- oder Vereinszeitschriften.
Mit einem Podcast oder auf Youtube erreichst du ja (theoretisch) das gesamte Internet.


_________________
Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
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Algernon
Erklärbär


Beiträge: 3



Beitrag07.01.2024 15:11

von Algernon
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Veröffentlicht heißt,  es wird unbeteiligten Dritten in nennenswerter Zahl zugänglich gemacht.
Bei Printwerken (muss ich nochmal genau nachschlagen) sind es, glaube ich, mehr als 25.  Und ein vordefinierter Personenkreis gehört nicht dazu, z.b bei Hochzeits- oder Vereinszeitschriften.
Mit einem Podcast oder auf Youtube erreichst du ja (theoretisch) das gesamte Internet.


Danke für die Antwort!
Ich nehme an, das gilt dann auch, wenn der Text in einer anderen Sprache veröffentlicht ist?
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2841



Beitrag07.01.2024 20:38

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Theoretisch ja, praktisch dürfte es für den genannten Zweck keine Rolle spielen. Im Zweifel den Veranstalter fragen.

_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5451
Wohnort: OWL


Beitrag07.01.2024 23:07

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Genau!
Einfach drauf hinweisen, daß es evt. ein Grenzfall sein könnte. Dann soll der Verlag entscheiden, und selber ist man fein raus.
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8670
Wohnort: Bayern
DSFo-Sponsor


Beitrag08.01.2024 13:34

von Merlinor
Antworten mit Zitat

So würde ich es auch machen.

_________________
„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Algernon
Erklärbär


Beiträge: 3



Beitrag11.01.2024 23:00

von Algernon
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke an alle smile
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Jojojo
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
J


Beiträge: 55



J
Beitrag22.02.2024 22:44

von Jojojo
Antworten mit Zitat

Auch wenn der Thread jetzt schon älter ist, antworte ich trotzdem noch einmal. Jeder Veranstalter hat eigene Vorstellungen von dem, was als veröffentlicht gilt.
Beim Bachmannwettbewerb darfst du nicht mal einen Satz daraus öffentlich gelesen haben, manchmal sind Veröffentlichungen in Zeitschriften vorab in Ordnung. Was genau gilt, muss man immer beim Veranstalter erfragen.


_________________
Jojojo
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