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Algernon Erklärbär
Beiträge: 3
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07.01.2024 14:09 Was gilt als "Veröffentlicht"? von Algernon
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Hallo und ein frohes neues Jahr an alle!
Ich habe vor demnächst an Ausschreibungen teilzunehmen und stoße häufig darauf, dass die Storys noch nicht veröffentlicht sein dürfen. Da stelle ich mir die Frage, was gilt als veröffentlicht?
Wo wird die Grenze gezogen? Gilt etwas schon als veröffentlicht, wenn ich es zum Beispiel auf meinem Podcast oder Youtube Kanal eingelesen habe?
Wie sieht das mit englisch aus. Kann ich die Story vorher übersetzen und dann posten, zB. unter Reddit oder auch hier wieder auf einem Youtube Kanal einlesen?
Gibt es da irgendwo eine klar definierte Grenze?
Danke
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2346 Wohnort: Annaburg
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07.01.2024 14:15
von Thomas74
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Veröffentlicht heißt, es wird unbeteiligten Dritten in nennenswerter Zahl zugänglich gemacht.
Bei Printwerken (muss ich nochmal genau nachschlagen) sind es, glaube ich, mehr als 25. Und ein vordefinierter Personenkreis gehört nicht dazu, z.b bei Hochzeits- oder Vereinszeitschriften.
Mit einem Podcast oder auf Youtube erreichst du ja (theoretisch) das gesamte Internet.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Algernon Erklärbär
Beiträge: 3
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07.01.2024 15:11
von Algernon
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Thomas74 hat Folgendes geschrieben: | Veröffentlicht heißt, es wird unbeteiligten Dritten in nennenswerter Zahl zugänglich gemacht.
Bei Printwerken (muss ich nochmal genau nachschlagen) sind es, glaube ich, mehr als 25. Und ein vordefinierter Personenkreis gehört nicht dazu, z.b bei Hochzeits- oder Vereinszeitschriften.
Mit einem Podcast oder auf Youtube erreichst du ja (theoretisch) das gesamte Internet. |
Danke für die Antwort!
Ich nehme an, das gilt dann auch, wenn der Text in einer anderen Sprache veröffentlicht ist?
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2841
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07.01.2024 20:38
von Maunzilla
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Theoretisch ja, praktisch dürfte es für den genannten Zweck keine Rolle spielen. Im Zweifel den Veranstalter fragen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5451 Wohnort: OWL
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07.01.2024 23:07
von Willebroer
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Genau!
Einfach drauf hinweisen, daß es evt. ein Grenzfall sein könnte. Dann soll der Verlag entscheiden, und selber ist man fein raus.
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8670 Wohnort: Bayern
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08.01.2024 13:34
von Merlinor
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So würde ich es auch machen.
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Algernon Erklärbär
Beiträge: 3
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11.01.2024 23:00
von Algernon
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Danke an alle
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Jojojo Wortedrechsler
J
Beiträge: 55
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J 22.02.2024 22:44
von Jojojo
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Auch wenn der Thread jetzt schon älter ist, antworte ich trotzdem noch einmal. Jeder Veranstalter hat eigene Vorstellungen von dem, was als veröffentlicht gilt.
Beim Bachmannwettbewerb darfst du nicht mal einen Satz daraus öffentlich gelesen haben, manchmal sind Veröffentlichungen in Zeitschriften vorab in Ordnung. Was genau gilt, muss man immer beim Veranstalter erfragen.
_________________ Jojojo |
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