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Muzzlehatch Wortedrechsler
Beiträge: 98
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12.06.2023 15:05 Anmeldung als freiberuflicher Schriftsteller / gleichzeitig Texter? von Muzzlehatch
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Hallo zusammen,
ich plane, eine schriftstellerischer Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. Gleichzeitig plane ich, mich auch für Stellen als Texter / Copywriter zu bewerben. Ist es problemlos sich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung quasi für zwei Tätigkeiten in einem, also als "Freiberuflicher Schriftsteller und Texter" anzumelden? Oder genügt die Bezeichnung "Schriftsteller", um auch solche anderen schreibende Tätigkeiten, die nicht explizit auf literarische Werke hinauslaufen, auszuüben? Ist zu erwarten, dass das Finanzamt einen Nachweis der Eignung verlangt?
Besten Dank!
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Thomas74 Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2346 Wohnort: Annaburg
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12.06.2023 15:13
von Thomas74
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Da beides keine geschützten Bezeichnungen sind, ist es relativ egal. "Schriftstellerische Tätigkeiten " sollte eigentlich alles abdecken.
Bei Freiberufen brauchst du keinen Eignungsnachweis.
Beispiel:
Auf meiner Gewerbeanmeldung (Onlineshop) steht "Handel, Import, Export, Service und Versand. Damit sind laut Aussage meines damaligen Steuerberaters alle Tätigkeitsfelder rund um Versandhandel abgedeckt.
_________________ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen. |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5457 Wohnort: OWL
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12.06.2023 15:21
von Willebroer
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Eigentlich brauchst du dich für solche Tätigkeiten gar nicht "anzumelden". Erst wenn du tatsächlich Einkommen hast, gibst du das in der Steuererklärung mit an.
Im Zweifelsfall würde ich alles unter "Schriftsteller" packen. Da könntest du auch Einkommen für Schreibkurse, Lesungen oder Auftritte bei "Lanz" oder "Anne Will" unterbringen. Die Eignung ist dem Finanzamt in diesen Fällen egal, da geht's nur ums Geld.
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MacWrite Eselsohr
Beiträge: 459 Wohnort: Taunus
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12.06.2023 16:35
von MacWrite
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Ich sehe und handhabe das so wie Willebro …
Ich war 20 Jahre (festangestellt) Texter/Group Head/Creative Director, danach selbstständig als Texter und Konzeptioner, mittlerweile als Schriftsteller unterwegs. Ich habe mich nie irgendwo diesbezüglich angemeldet. Erst seit ich meine Verlagsverträge unterschrieben habe, habe ich meinem Steuerberater die schriftstellerische Tätigkeit mitgeteilt. Was es ermöglicht, jede Art von Büchern ungeprüft steuerlich geltend zu machen. Das war's dann auch schon …
LG aus dem Taunus
REland aka MacWrite (aka @rm.eisrausch)
_________________ Man brauche gewöhnliche Worte und sage ungewöhnliche Dinge.
Schopenhauer, "Über Schriftstellerei und Stil" |
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 714
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12.06.2023 20:59
von BrianG
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Eine Anmerkung aus österreichischer Sicht, die zwar weniger mit Steuern, sondern eher mit der Möglichkeit einer Interessensvertretung zu tun hat: Wenn du in hier ein Gewerbe als Werbetexter anmeldest, hast du die Möglichkeit, der Wirtschaftskammer beizutreten. Kostet zwar was, aber dann hast du z. B. Ansprechpartner für verschiedene Fragen und Problemen (z. B. rechtliche Frage, Förderungen, usw).
Wären vergleichbare Überlegungen auch für Deutschland relevant?
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Muzzlehatch Wortedrechsler
Beiträge: 98
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13.06.2023 12:36
von Muzzlehatch
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Vielen Dank für eure Antworten. Wurden inzwischen auch von meinem Steuerberater bestätigt.
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 992 Wohnort: Op dr\' Jück
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18.06.2023 23:45
von Nina C
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Schließe mich an. Schriftsteller genügt für beides, eine enge Freundin von mir arbeitet als Texterin und hat gleichzeitig ein paar Kurzgeschichten veröffentlicht. Als sie das für das FA aufdröseln wollte, jammerten die, das solle sie bitte zusammenfassen. Eignung musste sie keine nachweisen, tatsächlich gab es bislang (ich meine, sie macht das ca. acht oder neun Jahre) überhaupt keine Nachfragen.
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8672 Wohnort: Bayern
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21.06.2023 14:02
von Merlinor
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Hallo Muzzlehatch
Du meldest ja nicht an, welcher Art schriftstellerischer Tätigkeit Du nachgehst. Ob Du nun Romane schreibst, Gebrauchsanleitungen verfasst oder Werbetexte komponierst, ist dem Finanzamt egal. Es interessiert sich nur für das Geld, dass Du mit dieser Art Tätigkeit einnimmst.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 55 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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21.06.2023 15:37
von Taranisa
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Richtig, für das FA zählt nur das Geld. Wenn der Betrag unter einer bestimmten Höhe liegt, nennen sie es "Hobby".
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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