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Schreiben Großverlage Bücher ohne Mitspracherecht des Autors um?

 
 
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V.K.B.
Geschlecht:männlich[Error C7: not in list]

Alter: 51
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Beitrag26.05.2023 01:02
Schreiben Großverlage Bücher ohne Mitspracherecht des Autors um?
von V.K.B.
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Habe heute beim literarischen Stammtisch etwas von einer Autorin gehört, dass ich nicht so recht glauben kann (sie hat aber tatsächlich schon bei Großverlagen veröffentlicht).

Sie meinte, sie rate von Großverlagen ab, weil die meisten sich das Recht vorbehalten, Änderungen am Text (zum Teil auch gravierende) ohne Rücksprache mit dem Autor vorzunehmen. Ich weiß, dass es Gang und Gäbe bei vielen Verlagen ist, dass der Autor wenig bis kein Mitspracherecht bei Titel, Cover und Klappentext hat, aber ich dachte bisher, der Text sei grundsächlich Autorensache und der Autor habe das letzte Wort.
Sie meinte aber, ein großer Verlag habe bei einer Bekannten von ihr (beide schreiben (auch, aber nicht ausschließlich) im LGBTQ-Bereich) ohne Rücksprache aus einem männlichen Love-Interest eine Frau gemacht, um aus einer schwulen Liebe eine heterosexuelle zu machen. Auch wenn die Beziehung wohl nicht Hauptthema des Buchs war, ist das doch nun schon mehr als gravierend, wenn man dann sein fertiges Buch in den Händen hält und bemerkt, dass der Prota plötzlich mit einer Frau und nicht mehr mit einem Mann zusammen ist.
Ist sowas eine absolute Ausnahme, oder bei Großverlagen die Regel, dass Änderungen ohne Mitspracherecht des Autorys vorgenommen werden, wie sie behauptete?

Da ich selbst noch nicht mit Großverlagen zu tun hatte, weiß ich nicht, wie ich diese Aussagen einschätzen soll.


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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 59
Beiträge: 2366
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag26.05.2023 06:53

von Gerling
Antworten mit Zitat

Selbst jemanden, der noch nicht in einem der großen Verlage veröffentlicht hat, muss der Widerspruch in dieser Behauptung auffallen. Sollte der betroffene Autor noch unbekannt sein, wird in aller Regel das gesamte Manuskript verlangt. Erst wenn das überzeugt, gibts einen Vertrag. Und die Hürde, um an einen Vertrag zu kommen, ist ja nicht die Programm- oder Verlagsleitung, sondern das Lektorat. Die kaufen die Projekte ein. Und eben diese Lektoren wollen so wenig Arbeit wie möglich haben. Es ergibt also keinen Sinn, dass eine Geschichte eingekauft wird, die noch so sehr umgeschrieben werden muss. Und selbst wenn, ohne Rücksprache mit dem Verfasser wird das nicht gemacht.
Ist der Autor schon bekannt, dann weiß er/sie genau, was der Verlag erwartet. Zum Teil entwickelt man sogar zusammen einen Plot. Also kann es hier den von dir beschriebenen Fall eigentlich auch nicht geben.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst Rowohlt alle meine Titelvorschläge übernommen hat. Und bei den Covern hatte ich immer Mitspracherecht. Alle Änderungen des Lektorats waren Vorschläge. Ich konnte sie annehmen, musste es aber nicht. Und das ist die Regel.


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Beckinsale
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B


Beiträge: 1127



B
Beitrag26.05.2023 08:31

von Beckinsale
Antworten mit Zitat

Ich halte die Geschichte für Schreiberlatein. Den nachfolgenden Rechtsstreit kann sich kein Verlag leisten - schon ruftechnisch nicht.

My.
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Ralphie
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Alter: 71
Beiträge: 6407
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Beitrag26.05.2023 10:42

von Ralphie
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Die Geschichte ist ganz einfach. Der Verlag kauft das Manuskript und macht danach damit, was er will.
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F.J.G.
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Alter: 33
Beiträge: 1954
Wohnort: Wurde erfragt


Beitrag26.05.2023 10:57

von F.J.G.
Antworten mit Zitat

Ralphie hat Folgendes geschrieben:
Die Geschichte ist ganz einfach. Der Verlag kauft das Manuskript und macht danach damit, was er will.


Dazu müsste er dich aber erst einen Verlagsvertrag unterschreiben lassen mit dem du genau dem zustimmst. Und wer unterschreibt so etwas schon?

Kurz gesagt: ich fürchte, diese Aussage stimmt so nicht.


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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
Beiträge: 3223
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Beitrag26.05.2023 11:12

von Taranisa
Antworten mit Zitat

"Normalerweise" werden Änderungen in der Lektoratsphase besprochen und die Autorin / der Autor hat das letzte Wort. Sind es gravierende Änderungen, hätte vermutlich der Verlag gesagt: Schöne Geschichte, ändern Sie xyz und bewerben Sie es dann gerne nochmal bei uns.

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Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
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BiancaW.
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Beitrag26.05.2023 11:13

von BiancaW.
Antworten mit Zitat

Ich habe gerade mal in meinem neuesten Vertrag (Großverlag) nachgesehen. Darin steht:

"Wenn es der Charakter des belletristischen Werkes erfordert, ist der Autor verpflichtet, auf Aufforderung des Verlages das Werk zu überarbeiten. Ist der Autor dazu nicht bereit, ist der Verlag zur Bestellung eines anderen Bearbeiters berechtigt. Wesentliche Änderungen des Charakters des Werks bedürfen der Zustimmung des Autors."

@V.K.B.
Wäre interessant zu erfahren, bei welchem Verlag deine Stammtischkollegin veröffentlicht hat.


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Willebroer
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Wohnort: OWL


Beitrag26.05.2023 11:14

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Den nachfolgenden Rechtsstreit kann sich kein Verlag leisten - schon ruftechnisch nicht.

My.


Aber Autoren können sich den Rechtsstreit leisten? Die meisten sind doch froh, wenn sie ihren Namen auf dem Cover lesen.

Zumindest im Bereich Übersetzungen/Journalismus ist das jedenfalls nicht ungewöhnlich.
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Eris Ado
Klammeraffe


Beiträge: 747



Beitrag26.05.2023 12:05

von Eris Ado
Antworten mit Zitat

Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Ich halte die Geschichte für Schreiberlatein. Den nachfolgenden Rechtsstreit kann sich kein Verlag leisten - schon ruftechnisch nicht.

My.


Warum sollte es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen? Im Vertrag steht doch in so einem Fall sicher, dass der Verlag Änderungen vornehmen darf.
Ruftechnisch wäre ein Prozess für den Verlag kein Problem. Wer weiß denn schon, welche Rechtsstreitigkeiten Verlage so führen? Das läuft doch meist fern der öffentlichen Wahrnehmung.
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

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Wohnort: Annaburg


Beitrag26.05.2023 12:16

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Ich verstehe das Problem nicht. Ihr Buch wird veröffentlicht und sie bekommt dafür Geld. Punkt.
Es kann ihr doch, gelinde gesagt, sch...egal sein, was der Verlag mit dem Text anstellt. Ganz so markttauglich kann ihre Version ja nicht gewesen sein, wenn solche aufwändigen Änderungen nötig sind.
Manchen Katzenjammer muss man nicht verstehen.


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Günter Wendt
Geschlecht:männlichExposéadler


Beiträge: 2865



Beitrag26.05.2023 12:43

von Günter Wendt
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BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
Wesentliche Änderungen des Charakters des Werks bedürfen der Zustimmung des Autors."


Wenn man „wesentlich“ so auslegt, dass das „biologische Geschlecht“, sprich „aus Mann wird Frau, oder umgekehrt“, geändert wird, wäre das nur mit Zustimmung des Autors erlaubt.

Wesentlich im Sinne von „im Sinne des Werkes“, wäre aus einem Drama, Beziehungsroman, eine Komödie zu machen, oder sogar aus einem Thriller einen harmlosen Regionalkrimi zu basteln. Das würde ich als „Wesentlich“ deuten.  

Nun wissen wir nicht, was im Vertrag der Autorenkollegin steht. Aber dennoch sollte der Verlag zumindest eine Info an die Urheberin, denn das bleibt sie, geben.
Bisher habe ich auch noch nicht gehört, gelesen oder selbst erlebt, dass Verlage bei den Mitwirkenden in einem Roman derart gravierende Veränderungen ohne Dialog mit dem Urheber (Autorin) vornehmen.
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Thomas74
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Beitrag26.05.2023 13:02

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Wenn ich als Architekt ein Haus baue und der Bauherr es nach Übergabe und Zahlungsabwicklung neongrün mit blauen Tupfen streicht, ist das auch nicht mehr mein Problem.
Der Autor verkauft ein Produkt und nicht seine Seele.
Wenn ich als Verlag die Rechte am Produkt erworben habe, würde ich den Teufel tun, jeden Furz mit dem Autor zu diskutieren.


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Willebroer
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Beitrag26.05.2023 13:09

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich als Architekt ein Haus baue und der Bauherr es nach Übergabe und Zahlungsabwicklung neongrün mit blauen Tupfen streicht, ist das auch nicht mehr mein Problem.


Deins natürlich nicht. Aber auch hier gab es schon Prozesse wegen Urheberrechtsverletzungen durch Umbauten. Vor allem für Stararchitekten kann sich eine Millionenklage in klingelnder Münze auszahlen.

Beim EFH von der Stange ist die Chance geringer.
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

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Beiträge: 2343
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Beitrag26.05.2023 13:16

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Stararchitekten


Der würde aber auch nicht auf einem Heimwerkerstammtisch anderen Hobbysanierern sein Leid über den bösen Bauherrn klagen.

Zum Eingangsbeispiel: Wenn es für die restliche Geschichte herzlich unwichtig ist, ob der Love-Interest nun im Stehen oder Hocken pullert, ist das mMn keine gravierende Änderung am Werk.


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Günter Wendt
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Beiträge: 2865



Beitrag26.05.2023 13:25

von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Der Autor verkauft ein Produkt und nicht seine Seele.
Wenn ich als Verlag die Rechte am Produkt erworben habe, würde ich den Teufel tun, jeden Furz mit dem Autor zu diskutieren.


Ich rolle das mal rückwärts auf.
Der Verlag erwirbt lediglich die Verwertunsgrechte. Das Urheberecht bleibt beim Autoren. Natürlich wird kein vernünftiger Autor über jeden Pups einen Streit lostreten.

Der Autor verkauft ein Produkt. Richtig. Allerdings darf der Verlag nicht aus einem Haus mit Satteldach ein Flachdach-Bungalow bauen. Oder grundlegend den Grundriss, Größe der Fläche und Aufteilung der Räume verändern.
Wenn der Verlag, sprich „Lektor“, meint, dass blaue Fensterrahmen statt weiße besser aussehen, darf er das so machen. Genauso kann der Verlag statt roter Klinkerverkleidung violette oder pinkfarbene verwenden.
Und ganz wichtig: der Name des Autoren steht oben fett am Giebel.
Ganz klein unten neben der Eingangstür steht der Name des Verlages.
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

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Beitrag26.05.2023 13:35

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
der Name des Autoren steht oben fett am Giebel.
Ganz klein unten neben der Eingangstür steht der Name des Verlages.


Der Name kann auch in Blattgold mit Elfenbeinintarsien geschrieben stehen.
Wenn die Firma, deren Name ganz klein unten neben der Eingangstür geschrieben steht, das Produkt in dieser Form wegen fachlicher und sachlicher Mängel nicht verkauft bekommt, nutzt dir der große, strahlende Name überhaupt nichts. Im Gegenteil. Die Marke ist schneller "verbrannt", als du "Urheberrecht" buchstabieren kannst.


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Willebroer
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Wohnort: OWL


Beitrag26.05.2023 13:39

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Willebroer hat Folgendes geschrieben:
Stararchitekten


Der würde aber auch nicht auf einem Heimwerkerstammtisch anderen Hobbysanierern sein Leid über den bösen Bauherrn klagen.


Nein, dafür sorgen dann die Feuilletons und Kultursendungen. Was wiederum den Marktwert steigert.
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Günter Wendt
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Beiträge: 2865



Beitrag26.05.2023 13:53

von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
das Produkt in dieser Form wegen fachlicher und sachlicher Mängel nicht verkauft bekommt, nutzt dir der große, strahlende Name überhaupt nichts


Wie bereits gesagt: die Verwertungsrechte des fertigen Produktes, das immer mit Absprache des Autors gefertigt wird, liegen beim Verlag. Der Autor hat auch noch nach Zugang der Druckfahnen immer das Recht dem Verlag den Vertrag zu kündigen.

Wenn beim Lektorat oder im Korrektorat Fehler gemacht werden, bei der Beratung und Hilfe ein verkaufsfähiges Produkt herzustellen ebenfalls Fehler gemacht werden, bleiben dem Urheber immer noch Rechte. Die „Schuld“, wenn man so will, liegt beim Verlag.

Schließlich hätte der Verlag ganz am Anfang, nach Einreichung des Skriptes, „Das wird so nichts, lieber Autor.“, sagen können.
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V.K.B.
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Beitrag26.05.2023 14:04

von V.K.B.
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Ralphie hat Folgendes geschrieben:
Die Geschichte ist ganz einfach. Der Verlag kauft das Manuskript und macht danach damit, was er will.
Ja, so hat sie es geschildert. Und eben davon abgeraten, es überhaupt erst bei Großverlagen zu versuchen, wenn einem sein Werk mehr bedeutet, als es nur irgendwie veröffentlicht zu kriegen und damit Geld zu verdienen.

Kojote hat Folgendes geschrieben:
Dazu müsste er dich aber erst einen Verlagsvertrag unterschreiben lassen mit dem du genau dem zustimmst. Und wer unterschreibt so etwas schon?
Ja, natürlich. Das meinte sie ja. Die würden nur solche Verträge anbieten und wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man es besser gleich lassen.

Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Ich halte die Geschichte für Schreiberlatein.
Genau das war ja nun auch mein erster Gedanke, deshalb dieser Post hier. Wenn ich dann aber das hier lese:
BiancaW. hat Folgendes geschrieben:
Ich habe gerade mal in meinem neuesten Vertrag (Großverlag) nachgesehen. Darin steht:

"Wenn es der Charakter des belletristischen Werkes erfordert, ist der Autor verpflichtet, auf Aufforderung des Verlages das Werk zu überarbeiten. Ist der Autor dazu nicht bereit, ist der Verlag zur Bestellung eines anderen Bearbeiters berechtigt. Wesentliche Änderungen des Charakters des Werks bedürfen der Zustimmung des Autors."
scheint das die Aussage zu bestätigen. Vor solchen Verträgen hat sie ja gewarnt, und so einen Vertrag würde ich nie unterschreiben, denn das kann alles bedeuten. Ich hätte nicht gedacht, das es so etwas gibt. Gegen den Willen des Autors nicht-wesentliche Änderungen durchführen zu dürfen inkludiert für mich, das Geschlecht einer Nebenfigur (und damit die sexuelle Ausrichtung des Protagonisten) zu ändern, wenn das Buch kein reiner Porno oder Romance ist. In einem Wirtschaftskrimi beispielsweise würde es am Fall doch nichts ändern, ob der Ermittler schwul ist oder nicht. Sie nannte den Fall übrigens als Beispiel dafür, dass große Verlage in Bezug auf LGBTQ-Toleranz gerade stark zurückrudern würden, weil ihnen das zu viel werde. Nach dem Motto: Wir wollen nicht noch ein Buch mit einem schulen Hauptcharakter rausbringen, wenn das für die Geschichte nicht zwingend nötig ist, also wird der kurzerhand ohne Zustimmung des Autors dehomosexualisiert. Und das würde der von BiancaW zitierte Vertrag problemlos zulassen.

Thomas74 hat Folgendes geschrieben:
Ich verstehe das Problem nicht. Ihr Buch wird veröffentlicht und sie bekommt dafür Geld. Punkt.
Es kann ihr doch, gelinde gesagt, sch...egal sein, was der Verlag mit dem Text anstellt.
Glaub es oder glaub es nicht, es gibt Autoren, denen ihr Buch mehr wert ist, als damit irgendwie Geld verdienen zu wollen.
Zitat:
Der Autor verkauft ein Produkt
Nein, das tut ein Ghostwriter. Schriftsteller (unter eigenen Namen als Label) ist da für mich schon noch was ganz anderes.
Zitat:
Wenn ich als Verlag die Rechte am Produkt erworben habe, würde ich den Teufel tun, jeden Furz mit dem Autor zu diskutieren.
Ich weiß, wem ich nie eins meiner Bücher anbieten würde.

Gerling hat Folgendes geschrieben:
Selbst jemanden, der noch nicht in einem der großen Verlage veröffentlicht hat, muss der Widerspruch in dieser Behauptung auffallen. […] Und die Hürde, um an einen Vertrag zu kommen, ist ja nicht die Programm- oder Verlagsleitung, sondern das Lektorat. Die kaufen die Projekte ein. Und eben diese Lektoren wollen so wenig Arbeit wie möglich haben.
Ich sehe da keinen Widerspruch, im Gegenteil. Wäre für Lektoren und Verlag doch wesentlich einfacher, freie Hand zu haben und nicht jeden Änderungswunsch mit dem Autor diskutieren zu müssen, wenn ihnen das Manuskript grundlegend gefällt. Gemeint war, die kaufen das Manuskript und machen dann damit was sie wollen. Und wenn der Autor das nicht will, kann er halt bei ihnen nicht unterschreiben. Es ging in ihrem Vortrag (war also nicht nur Stammtischtalk, sondern heißt nur salopp so und ist eine monatliche Veranstaltung in einem Separee, wo auch Manuskripte vorgestellt und diskutiert werden) auch darum, auf was man bei Verträgen achten sollte, bevor man unterschreibt. Und in diesem Zusammenhang meinte sie eben, dass Großverlage immer erst mal Verträge anbieten, die dem Autor alle Rechte nehmen, soweit das rechtlich möglich ist, und man da immer hartnäckig verhandeln müsse, irgendein Mitspracherecht zurückzubekommen, was sich ein Debütant aber nur in den seltensten Fällen leisten könne.

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Thomas74
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Beitrag26.05.2023 14:45

von Thomas74
Antworten mit Zitat

V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Ich weiß, wem ich nie eins meiner Bücher anbieten würde.



Ganz ehrlich? Ich würde sie auch gar nicht verlegen wollen. Was ich bisher davon mitbekommen habe, ist eher künstlerisch als massentauglich, die versteht nur, wer bereit ist, sich auf die Materie mit mehreren Ebenen einzulassen. Die sind (im positiven Sinne) zu speziell. Und ganz und gar nicht für einen
Zitat:
Großverlag

geeignet, der auf Produkte setzt, mit denen auch Lieschen Müller von nebenan etwas anfangen kann.
Wenn ich einen Rolls-Royce von 1962 habe, fahre ich damit auch nicht zu ATU, trotzdem diese eine der größten Serviceketten für Autos aller Art sind.


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Maunzilla
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Beiträge: 2833



Beitrag26.05.2023 14:56

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ich denke, man sollte als Autor sich erst einmal im Klaren sein, was man überhaupt will: bei einem Großverlag großes Geld verdienen, oder seine künstlerischen Ideale ausleben?
Geht es einem um's Geld, unterschreibt man den Vertrag, liefert ab und kümmert sich nicht mehr darum, wie das kommerzielle Produkt am Ende ausschaut. Geht es einem um die Kunst, muß man eben einen Verleger suchen, der umgänglicher ist, und sich im Vertrag das letzte Wort zusichern lassen, aber dann auch damit leben, daß man nicht groß Kasse macht.

Ich denke, viele Autoren haben zu wenig Distanz zu ihren Werken und sehen oft die Fehler oder Schwachstellen nicht, die einem professionellen Lektor und Verleger auffallen, oder sie wollen Kunst produzieren, aber gleichzeitig die ganz große Auflage im Massenmarkt machen, was in 999 von 1000 Fällen nicht funktioniert.


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Thomas74
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Beitrag26.05.2023 15:09

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
was in 999 von 1000 Fällen nicht funktioniert.


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