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Geschichte vorlesen vor Veröffentlichung

 
 
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funkentanz
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 58
Beiträge: 33
Wohnort: Seewen, Schweiz


Beitrag04.05.2023 15:44
Geschichte vorlesen vor Veröffentlichung
von funkentanz
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo, ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage: Ich arbeite in einer grossen, frei verwalteten Musikschule. Wir MusiklehrerInnen machen jedes Jahr ein grosses Fest, und da ist es schon fast Tradition, dass ich eine Geschichte für die Kinder erzähle, die dann musikalisch umrahmt wird.. Meist schreibe ich sie extra für diesen Anlass. Dieses Jahr würde ich eigentlich gern eine Geschichte verwenden, die ich gerade fertiggestellt habe und auch gern veröffentlichen möchte - entweder in einem kleinen Verlag, oder, falls das nicht klappt, im Selfpublishing.Ich wollte gerade damit beginnen, einen Verlag zu suchen.
Nun mache ich mir aber Sorgen, dass die Geschichte schon "verbrannt" ist, wenn ich sie vorgelesen habe.
Ein Verlag möchte doch vermutlich nur etwas haben, das noch niemand kennt?
Ich hoffe, ihr habt eine Antwort auf meine Frage.

Herzliche Grüße,  Funkentanz


_________________
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5444
Wohnort: OWL


Beitrag04.05.2023 15:59

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Da würde ich mir keine Sorgen machen.
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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
Beiträge: 3223
Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag04.05.2023 17:23

von Taranisa
Antworten mit Zitat

Wenn du etwas in einem "geschlossenen Rahmen" liest, dürfte das kein Problem sein.

_________________
Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2832



Beitrag04.05.2023 17:50

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Rein rechtlich gilt eine öffentliche Vorführung als Veröffentlichung. Allerdings dürfte es einem Verlag ziemlich gleichgültig sein, ob da nun ein paar Dutzend Leute der Geschichte schon gelauscht haben, so lange keine Vervielfältigungsstücke hergestellt und verbreitet wurden. Letzteres stünde in Konkurrenz zu den Verlagsprodukten, ersteres nicht.
(Etwas anderes freilich wäre es, wenn die Veranstaltung mehrere Tausend Zuseher hätte oder im Rundfunk übertragen würde.)


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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funkentanz
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 58
Beiträge: 33
Wohnort: Seewen, Schweiz


Beitrag04.05.2023 17:53

von funkentanz
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Okay,
Eure Antworten klingen beruhigend. Ich denke aber, ich werde für die Lesung einen anderen Titel verwenden.
Habt herzlichen Dank und genießt den schönen Mai,
Funkentanz


_________________
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schreibsucht
Geschlecht:männlichEselsohr
S

Alter: 45
Beiträge: 292
Wohnort: Regensburg


S
Beitrag05.05.2023 00:10

von schreibsucht
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Rein rechtlich gilt eine öffentliche Vorführung als Veröffentlichung. Allerdings dürfte es einem Verlag ziemlich gleichgültig sein, ob da nun ein paar Dutzend Leute der Geschichte schon gelauscht haben, so lange keine Vervielfältigungsstücke hergestellt und verbreitet wurden. Letzteres stünde in Konkurrenz zu den Verlagsprodukten, ersteres nicht.
(Etwas anderes freilich wäre es, wenn die Veranstaltung mehrere Tausend Zuseher hätte oder im Rundfunk übertragen würde.)

Sollte das nicht sogar sehr willkommene Werbung für das Buch sein?


_________________
"Erst das Buch, dann die Bauchlandung."
Einar Schleef
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Günter Wendt
Geschlecht:männlichExposéadler


Beiträge: 2865



Beitrag05.05.2023 22:33

von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

funkentanz hat Folgendes geschrieben:
Okay,
Eure Antworten klingen beruhigend. Ich denke aber, ich werde für die Lesung einen anderen Titel verwenden.
Habt herzlichen Dank und genießt den schönen Mai,
Funkentanz


Eine weise Entscheidung.
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