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Ausschreibung: “In andere Welten”, A7L Books, 30.04.2023

 
 
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Bananenfischin
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Beitrag15.12.2022 17:11
Ausschreibung: “In andere Welten”, A7L Books, 30.04.2023
von Bananenfischin
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ausschreibung: “In andere Welten”

A7LBooks haben wir gegründet, um lesenswerte Science-Fiction-Romane von einer Sprachwelt in die andere zu bringen. Das wollen wir feiern – mit einer Anthologie. Wir suchen spannende Geschichten, die sich weit in unbekannte Gefilde hinauswagen, ganz wie im Startrek-Motto. Diese anderen Welten können wir uns nicht nur weit draußen im Universum vorstellen, sondern auch auf der Erde, solange sie Leserinnen und Leser aus ihrem Alltag entführen. Die Anthologie wird – der Zielrichtung von A7LBooks entsprechend – auf Deutsch und Englisch erscheinen.

Das bitte bei den Einreichungen beachten:

    Umfang: wie es die Geschichte erfordert, aber bitte nicht mehr als 40 Normseiten (72.000 Zeichen)
    Alle Untergenres sind erlaubt.
    Im Manuskript Pseudonym sowie Name, Adresse und E-Mail nicht vergessen.
    Sprache: Deutsch, Englisch, Spanisch oder Italienisch
    Abgabeschluss: 30. April 2023 (vorbehaltlich genügend qualitativ passender Einreichungen)

Die Geschichten sollten bisher unveröffentlicht und müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Verlag erhält bei Annahme der Geschichte weltweite, nicht-exklusive Veröffentlichungsrechte in allen Formaten sowie Übersetzungsrechte für alle Sprachen für einen Zeitraum von sieben Jahren. Sollte die eingereichte Geschichte nicht aufgenommen werden, erfolgt natürlich keinerlei Rechteübertragung.

Es entstehen keine Kosten. Der Verlag übernimmt Lektorat, Covererstellung, Übersetzung etc. Das Buch wird auf Deutsch als Klappenbroschur im Buchhandel erscheinen, auf Englisch im Print on Demand. Der Verlag bestimmt die Erscheinungsweise des E-Books und den Umfang der Anthologie.

Honorar wird nach anteilmäßigem Umfang der angenommenen Geschichte gezahlt. Dabei gehen an die Autorinnen und Autoren format- und sprachunabhängig insgesamt 15% der Nettoeinnahmen. Beispiel: Wer eine 30-seitige Story zu einer 300-seitigen Anthologie beiträgt (entspricht 10 % des Umfangs), erhält 10 % des Gesamthonorars. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Details regelt der Verlagsvertrag. Es ist möglich (aber nicht notwendig), vergünstigte Exemplare zu erwerben.

Über die Aufnahme in die Anthologie entscheiden allein die Verleger, Brandon Q. Morris und Joshua Tree. Eine Begründung der Entscheidung erfolgt nicht.

Wir sind sehr gespannt!

Für Fragen steht unser Kontaktformular zur Verfügung. Einsendungen gehen an kdp(at)a7lbooks.de

Quelle


Danke an Stefanie.

Viel Erfolg!


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etcetera
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Beitrag15.12.2022 17:25

von etcetera
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Hallo Bananenfischin,
klingt ganz gut, aber Unveröffentlicht? Heißt das, daß es auch nicht hier besprochen und bearbeitet werden darf, auch nicht Auszugsweise?
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V.K.B.
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Beitrag15.12.2022 20:24

von V.K.B.
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Bin zwar nicht Bananenfischin, aber ich denke es gilt das Übliche: Stellst du die Geschichte in den offenen Teil des Forums, gilt sie als veröffentlicht. In einer privaten AG ist es kein Problem. Setzt du nur den "nur für Mitglieder"-Tag im offenen Teil, ist es strittig.

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etcetera
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Beitrag16.12.2022 01:20

von etcetera
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Ok, gut zu wissen.
Wenn wir schon mal dabei sind: Mit der Veröffentlichung hier im Forum greift dann aber wohl auch das Urheberrecht, oder habe ich da irgendwelchen abweichenden Regeln zugestimmt, als ich mich registriert habe?
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V.K.B.
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Beitrag16.12.2022 21:32

von V.K.B.
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etcetera hat Folgendes geschrieben:
Mit der Veröffentlichung hier im Forum greift dann aber wohl auch das Urheberrecht, oder habe ich da irgendwelchen abweichenden Regeln zugestimmt, als ich mich registriert habe?
Ich bin kein Anwalt und kann dir daher keine detaillierte oder qualifizierte Rechtsberatung geben, was irgendwelche Eventualitäten oder Schlupflöcher anbelangen könnte. Aber so wie ich es verstehe, behältst du selbstverständlich alle Rechte an einem Text, den du hier einstellst. Du kannst ihn sogar jederzeit löschen lassen oder selbst das "nur für Autor sichtbar" Tag hinzufügen.
Einzige Ausnahme sind Wettbewerbstexte, die einen Geld-Preis gewonnen haben. Denn um den Preis im Gewinnfalle auch wirklich zu erhalten, musst du zustimmen, die Geschichte im Forum zu lassen und nicht wieder zu entfernen. Diese Preise stammen von Sponsoren, die dafür sorgen wollen, dass hier gute Texte zu finden sind. Und die wollen natürlich nur dafür bezahlen, wenn das dann auch gegeben bleibt.


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etcetera
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Beitrag17.12.2022 02:30

von etcetera
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Zitat:
Ich bin kein Anwalt und kann dir daher keine detaillierte oder qualifizierte Rechtsberatung geben

Brauch auch keine, ich war nur neugierig.  Rolling Eyes
Jedenfalls danke!
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Günter Wendt
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Beitrag19.12.2022 12:21

von Günter Wendt
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Bin zwar nicht Bananenfischin, aber ich denke es gilt das Übliche: Stellst du die Geschichte in den offenen Teil des Forums, gilt sie als veröffentlicht. In einer privaten AG ist es kein Problem. Setzt du nur den "nur für Mitglieder"-Tag im offenen Teil, ist es strittig.


Genauso ist es, wenn die Story in einer bereits vor Jahren veröffentlichten Anthologie erschienen sind, das Buch/die Story oder die Anthologie nicht mehr verlegt wird.

Ich denke entscheidend ist, dass der Autor, der sowieso die Urheberrechte innehat, keine Veröffentlichungsrechte an einen Verlag vergeben hat. Darum geht’s. Frei von Rechten ZWEITER!
Wenn es heißt „Frei von Rechten Ditter“, gibt’s zwei Rechteinhaber: Der Autor und irgendein Verlag.
Immer und überall gilt in Deutschland das deutsche Urheberrecht. Sobald etwas öffentlich ist, greift das Urheberrecht. Und das liegt dann IMMER beim Urheber.

Wenn ich irgendwo lese: „überträgt der Autor dem Verlag das alleinige Recht …“ bleibt trotzdem die Urheberschaft beim Autor. Auch in einem nur begrenzt zugänglichen Forum. Das ist auch öffentlich, weil JEDER Teil dieser (z.B. „Arbeitsgemeinschaft“) werden kann. Internet, egal wo, was und wie IST öffentlich. Weil theoretisch JEDER darauf Zugriff hat.

Und was man bedenken sollte ist, dass ein „nichtexklusives Recht“ bedeutet, dass ich als als Autor trotzdem mit dem Text machen kann was ich will. Denn es ist kein „Exklusives Recht“, wie es z.B. in  den USA üblich ist. Dort verkauft der Autor seine Rechte und hat dann keinen Einfluss mehr, weil er das Veröffentlichungsrecht verkauft hat.
Im Prinzip ist der Passus „ Die Geschichten sollten bisher unveröffentlicht und müssen frei von Rechten Dritter sein.“, völlig sinnfrei.
1. SOLLTEN (nicht MÜSSEN), also darf bereits veröffentlicht sein
2. Rechte Dritter … ich bin erster, ein Verlag ist zweiter. Darum darf ich einen Text einreichen, der bereits irgendwo und irgendwann veröffentlicht wurde.

Es sei denn, der Verlag der diese Story irgendwo und irgendwann veröffentlicht hat, hat bestimmte Rechte an einen anderen Verlag abgegeben. So ist das bei meinem Buch „Die letzte Fähre ging um Fünf“. Hier hat ein US-Verlag mit meinem deutschen Verlag einen Deal gemacht. Das wäre dann ein „Dritter“. Oder der Verlag vergibt Hörspielrechte, TV-Rechte etc. . Das wären dann DRITTE.

Nachtrag: (Rechte Dritter)
Und es darf KEIN PLAGIAT sein. Uff … fast vergessen.
Was ein Plagiat ist, weiß hoffentlich jeder. Wink

2. Nachtrag
Unter dem Strich bedeutet das alles:
Die Story MUSS ALLEINE/NUR vom Einsender geschrieben worden sein.
Die Story DARF veröffentlicht worden sein
Die Story DARF RECHTE Dritter (wie oben beschrieben TV, Radio, Hörbuch-Verlag etc. ) NICHT berühren.
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Günter Wendt
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Beitrag19.12.2022 12:45

von Günter Wendt
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
etcetera hat Folgendes geschrieben:
Mit der Veröffentlichung hier im Forum greift dann aber wohl auch das Urheberrecht, oder habe ich da irgendwelchen abweichenden Regeln zugestimmt, als ich mich registriert habe?
Ich bin kein Anwalt und kann dir daher keine detaillierte oder qualifizierte Rechtsberatung geben, was irgendwelche Eventualitäten oder Schlupflöcher anbelangen könnte. Aber so wie ich es verstehe, behältst du selbstverständlich alle Rechte an einem Text, den du hier einstellst. Du kannst ihn sogar jederzeit löschen lassen oder selbst das "nur für Autor sichtbar" Tag hinzufügen.
Einzige Ausnahme sind Wettbewerbstexte, die einen Geld-Preis gewonnen haben. Denn um den Preis im Gewinnfalle auch wirklich zu erhalten, musst du zustimmen, die Geschichte im Forum zu lassen und nicht wieder zu entfernen. Diese Preise stammen von Sponsoren, die dafür sorgen wollen, dass hier gute Texte zu finden sind. Und die wollen natürlich nur dafür bezahlen, wenn das dann auch gegeben bleibt.

So ist das. Verlage wollen und müssen Geld verdienen. Der Autor auch.
Außerdem ist es kontraproduktiv, wenn man ein Buch einem Verlag zur Veröffentlichung gegeben hat, es dann woanders auch noch verkauft. Das wäre Vertragsbruch. Nachzulesen in jedem Standart-Vertrag zwischen Schriftstellern und Verlagen.
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V.K.B.
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Beitrag19.12.2022 15:13

von V.K.B.
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Das ist auch öffentlich, weil JEDER Teil dieser (z.B. „Arbeitsgemeinschaft“) werden kann. Internet, egal wo, was und wie IST öffentlich. Weil theoretisch JEDER darauf Zugriff hat.
Das stimmt aber nicht ganz. Die AGs hier sind geschlossene Bereiche einzelner Autoren, und da kommt man nur auf persönliche Einladung des Autors rein, wenn man Testleser werden will und der Autor zustimmt und die Person als solchen beruft. AG-Leser sind damit nicht einfach nur Lesepublikum wie normale Leser, sondern Mitarbeiter des Autors, sozusagen ehrenamtlich arbeitenden Lektoren, und ein Text ist nicht veröffentlicht, wenn man ihn von persönlich dazu berufenen Lektoren prüfen lässt und Verbesserungsvorschläge einholt. Wie viel Lektorenarbeit AG-Leser dann tatsächlich leisten, sollte für den rechtlichen Status irrelevant sein (wobei ich in AGs aber durchaus schon oft Feedback bekommen habe, dass sich hinter dem Lektorat eines Kleinverlags nicht zu verstecken braucht). Soweit jedenfalls mein Rechtsverständnis zu AG und Veröffentlichung.

Aber langsam wird das detailmäßig doch echt off-topic hier, sollte es in dem Faden nicht mal um eine Ausschreibung gehen?


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Günter Wendt
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Beitrag19.12.2022 15:18

von Günter Wendt
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Das ist auch öffentlich, weil JEDER Teil dieser (z.B. „Arbeitsgemeinschaft“) werden kann. Internet, egal wo, was und wie IST öffentlich. Weil theoretisch JEDER darauf Zugriff hat.
Das stimmt aber nicht ganz. Die AGs hier sind geschlossene Bereiche einzelner Autoren, und da kommt man nur auf persönliche Einladung des Autors rein, wenn man Testleser werden will und der Autor zustimmt und die Person als solchen beruft. AG-Leser sind damit nicht einfach nur Lesepublikum wie normale Leser, sondern Mitarbeiter des Autors, sozusagen ehrenamtlich arbeitenden Lektoren, und ein Text ist nicht veröffentlicht, wenn man ihn von persönlich dazu berufenen Lektoren prüfen lässt und Verbesserungsvorschläge einholt. Wie viel Lektorenarbeit AG-Leser dann tatsächlich leisten, sollte für den rechtlichen Status irrelevant sein (wobei ich in AGs aber durchaus schon oft Feedback bekommen habe, dass sich hinter dem Lektorat eines Kleinverlags nicht zu verstecken braucht). Soweit jedenfalls mein Rechtsverständnis zu AG und Veröffentlichung.

Aber langsam wird das detailmäßig doch echt off-topic hier, sollte es in dem Faden nicht mal um eine Ausschreibung gehen?


Du hast Recht. Das sind Detailfragen, die man besser bananenfischin per PN stellen sollte.
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Stefanie
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Beitrag19.12.2022 15:50

von Stefanie
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Man kann auch einfach bei dem Verlag nachfragen, der die Ausschreibung macht, dann ist das eindeutig und rechtssicher geklärt.
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Günter Wendt
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Beitrag19.12.2022 16:06

von Günter Wendt
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Stefanie hat Folgendes geschrieben:
Man kann auch einfach bei dem Verlag nachfragen, der die Ausschreibung macht, dann ist das eindeutig und rechtssicher geklärt.


Auf jeden Fall eindeutig. Dann kann und wird jeder selbst entscheiden, ob er oder sie mitmachen möchte. 🤷🏽
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Günter Wendt
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Beitrag19.12.2022 16:09

von Günter Wendt
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Vielleicht sollte man hier einfach den Thread zumachen.
Bananenfischin hat oben für Fragen einen Link zum Kontaktformular hinterlegt.
Dann kann jeder alle auskommenden Fragen stellen.
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V.K.B.
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Beitrag19.12.2022 17:06

von V.K.B.
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Das sind Detailfragen, die man besser bananenfischin per PN stellen sollte.
Warum bei ihr? Anwältin ist sie glaub ich auch nicht, oder? Oh, falls du dachtest, das sei unter ihrer Schirmherrschaft: Ich denke, sie hat mit der Ausschreibung selbst nichts zu tun, sondern diese hier nur als Forenmoderatorin eingestellt bzw zitiert, wie immer im Ausschreibungsbereich. Auch wenn sich das "wir" liest, als sei das ihre Ausschreibung. (Oder hab ich was falsch verstanden?)

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Günter Wendt
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Beitrag19.12.2022 17:15

von Günter Wendt
Antworten mit Zitat

V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Günter Wendt hat Folgendes geschrieben:
Das sind Detailfragen, die man besser bananenfischin per PN stellen sollte.
Warum bei ihr? Anwältin ist sie glaub ich auch nicht, oder? Oh, falls du dachtest, das sei unter ihrer Schirmherrschaft: Ich denke, sie hat mit der Ausschreibung selbst nichts zu tun, sondern diese hier nur als Forenmoderatorin eingestellt bzw zitiert, wie immer im Ausschreibungsbereich. Auch wenn sich das "wir" liest, als sei das ihre Ausschreibung. (Oder hab ich was falsch verstanden?)


Es ist müßig und nicht zielführend wenn hier über rechtliche Grundlagen zum Deutschen Urheberrecht diskutiert wird.
Dann kann man besser entweder sie selbst fragen, oder das verlinkte Kontaktformular nutzen, ODER unter „Quelle“ direkt zum Verlag gehen.
Der Link führt zur Verlagsseite wo detailliert die Bedingungen erläutert sind. Schriftart, Schriftgröße, Konvertierung und alles mögliche ist dort erklärt. Auch die rechtliche Seite.
Für Detailfragen … kann man das „Kontaktformular“ nutzen.

Wenn wirklich Bedarf (deutsches Urheberrecht) sein sollte, kann man ja ein neues Thema dazu aufmachen.

PS
Wenn bananenfischin absolut nichts damit zu tun hat, erübrigt sich eh jede Debatte darüber.
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Beitrag19.12.2022 23:04

von Bananenfischin
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Die Frage danach, wann ein Text als veröffentlicht gilt oder nicht, kommt im Forum immer mal wieder auf. Die "Nur-für registrierte-Nutzer-Funktion" ist schon mal eine hilfreiche Wahl, gut zu wissen ist auch, dass jede:r Autor:in eigene Texte im Nachhinein auf "unsichtbar" für alle anderen stellen kann. Die AG-Funktion ist die sicherste, sie steht aber nicht allen zur Verfügung.
Jeder muss letztlich für sich entscheiden, wie vorsichtig oder dreist er oder sie sein will. Juristisch exakt, das stimmt, können wir die Frage nicht beantworten, zumal die Ausschreibenden da oft unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Genau deshalb würde ich auch empfehlen, im Zweifel bei der Quelle direkt nachzufragen.


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Beitrag04.04.2023 13:16

von carola Seeler
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Moin in die Runde,

danke erst einmal für das Einstellen der Ausschreibung!! Ich habe soeben teilgenommen und warte nun gespannt, ob und was sich ergibt.

Herzliche Grüße
Carola


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Beitrag17.04.2023 14:08

von carola Seeler
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...allerdings gab es bisher keine Nachricht, ob der Text überhaupt korrekt eingegangen ist.

Liebe Grüße
Carola


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Fistandantilus
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Beitrag17.04.2023 14:11

von Fistandantilus
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carola Seeler hat Folgendes geschrieben:
...allerdings gab es bisher keine Nachricht, ob der Text überhaupt korrekt eingegangen ist.

Liebe Grüße
Carola

Bei mir kam die persönliche Bestätigung etwa eine Stunde nach dem Absenden der Mail (habs zufälligerweise gerade heute eingereicht).
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carola Seeler
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Beitrag17.04.2023 14:42

von carola Seeler
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Danke, dann werde ich da doch einmal nachhaken. Dankeschön für die Info!!smile

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carola Seeler
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Beitrag19.04.2023 10:43

von carola Seeler
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...Freundliche Bestätigung kamm dann, mit der Info, dass Bestätigung üblicherweise erst kommt, wenn die Bearbeitung beginnt oder jemand nachfragt smile. also alles gut, falls hier noch jemand auf Antwort warten sollte:

Liebe Grüße Carola


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Fistandantilus
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Beitrag19.04.2023 11:01

von Fistandantilus
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Sehr schön! Ich schreibe bei jedem Einreichen mit in die Mail, dass man mir den Erhalt der Unterlagen bitte kurz bestätigen möge. Denn Auto-Responder gibt es nicht so oft und theoretisch kann ja immer mal was verschütt gehen bzw. im Spam-Ordner landen.
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