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A.C. Wortedrechsler
A Alter: 43 Beiträge: 85
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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21.10.2022 15:51
von Willebroer
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Das dürfte nur sinnvoll sein, wenn du wirklich brisante Themen behandelst. Und dann wird wohl die Versicherung ziemlich teuer werden.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2821
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22.10.2022 00:01
von Maunzilla
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Eine private Haftpflichtversicherung empfiehlt sich immer. Alles andere braucht man höchstens, wenn man eine Firma wie einen Verlag o.ä. betreibt. Aber selbst dann muß man sehr genau aufpassen, was die Versicherung überhaupt abdeckt und was im Kleingedruckten alles ausgeschlossen wird.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 990 Wohnort: Op dr\' Jück
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22.10.2022 02:38
von Nina C
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Private Haftpflicht deckt, ebenso wie normale Rechtsschutz, keine gewerblichen Belange ab, die, die das tun, sind sauteuer.
Bin aber ansonsten bei Willebroer.
Liebe Grüße
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2821
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22.10.2022 03:26
von Maunzilla
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Ob das Herausgeben eines Buches im Selfpublishing bereits als Gewerbe gilt, ist fraglich. Das hängt vermutlich vom Umsatz ab. Ansonsten würde ich das eher als Hobby einstufen. Wer regelmäßig Bücher publiziert und damit mehr als nur ein Taschengeld verdient, dürfte dann eher unter die Klassifizierung als Gewerbe fallen.
Rechtsschutzversicherungen sind ziemlich unnütz. Für Autoren ohnehin nicht geeignet, weil sie u.a. Urheberrechtsstreitigkeiten ausschließen. Dafür bräuchte man dann eine spezielle (teuere) Versicherung.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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emwolf Schneckenpost
E
Beiträge: 11
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E 27.12.2022 20:08
von emwolf
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Ob das Herausgeben eines Buches im Selfpublishing bereits als Gewerbe gilt, ist fraglich. Das hängt vermutlich vom Umsatz ab. Ansonsten würde ich das eher als Hobby einstufen. Wer regelmäßig Bücher publiziert und damit mehr als nur ein Taschengeld verdient, dürfte dann eher unter die Klassifizierung als Gewerbe fallen.
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Es ist eine freiberufliche Tätigkeit, für welche kein Gewerbe angemeldet werden muss, egal wie erfolgreich man ist. Ausnahme: man vertreibt die eigenen Bücher auch in eigenem Shop. Dann ist es ein Gewerbe.
https://www.selfpublisherbibel.de/autorentipp-muss-ich-als-autor-ein-gewerbe-anmelden/
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Caliban Eselsohr
Alter: 49 Beiträge: 306 Wohnort: Passau
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28.12.2022 09:26
von Caliban
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Zitat: | Es ist eine freiberufliche Tätigkeit, für welche kein Gewerbe angemeldet werden muss, egal, wie erfolgreich man ist. Ausnahme: man vertreibt die eigenen Bücher auch in eigenem Shop. Dann ist es ein Gewerbe. |
Das hängt vom Anteil der über den Shop verkauften Bücher vom Gesamtumsatz ab und wie dein Finanzamt dies am Ende einschätzt. Die KSK toleriert auch nur einen gewissen Betrag. Falls die Umsätze über den eigenen Shop überhandnehmen, wirst du im schlechtesten Fall tatsächlich als Gewerbe eingestuft und fliegst aus der KSK. Würd ich mir gut überlegen.
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carola Seeler Wortedrechsler
C Alter: 69 Beiträge: 66 Wohnort: Lübeck
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C 28.12.2022 12:34
von carola Seeler
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Liebe Alle, hatte zwar diese Frage gerade nicht. Aber die Antworten, die dann auch andere mögliche Fragen abdeckten, haben mir sehr geholfen. Danke und euch einen guten Rutsch ins neue Jahr!
_________________ Herzliche Grüße
Carola (Seeler) |
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 708
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28.12.2022 17:15
von BrianG
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Ungeachtet der Frage, ob es sinnvoll ist:
Es gibt berufliche Haftpflichtversicherungen für Journalisten (einfach mal googlen, damit ich hier keine Werbung für irgendwelche Anbieter betreibe). Die sollte auch die potentiellen Risiken für Autoren/Texter/usw. abdecken.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Mogwai Gänsefüßchen
Beiträge: 37
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28.12.2022 19:43
von Mogwai
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Ich bin seit Jahren (12) Texter und Autorin (Selfpublishing). Ich habe exakt drei Versicherungen: Private Haftpflicht, Hausrat (bei beiden aber mit Zusatz rund um Homeoffice und Arbeitsgeräten) und eine Rechtschutzversicherung. Letztere deckt notfalls auch Berufliches (habe ich extra hinzugefügt) ab. Nichts davon habe ich je in Anspruch genommen, meine Mahnsachen im Beruflichen mache ich selbst, für irgendwas muss meine Ausbildung vor ewigen Zeiten ja gut gewesen sein.
Viele andere Versicherungen bringen aus meiner(!!!) Sicht nicht viel. Begehst du einen Urheberrechtsverstoß, wird ohnehin keine Versicherung einspringen. Deine Rechtsschutz springt auch nicht ein, wenn du im Laden klaust. Hast du mit Fristen zu tun, könnten noch spezielle IT-Versicherungen etwas bringen, allerdings hilft bei Fristverzug ohnehin nur, offen zu kommunizieren. Anderenfalls hat Kunde Geld, du aber keinen Kunden.
Ein Gewerbe benötigst du als Selfpublisher nur, wenn du über einen eigenen Onlineshop oder entsprechende Vertriebswege Bücher verkaufst, aber auch bei Affiliate-Links (diese Werbelinks von Amazon und Co, über die du ein paar Cent verdienen kannst). Rund um Amazon/Tolino, selbst bei über dich verkauften Prints im angemessenen Umfang, ist ein Gewerbe unnötig. Was der angemessene Umfang ist, sieht wohl überall anders aus. Bei mir am Wohnort wären es 10 Prozent des gesamten Jahresumsatzes. Gerechnet wird nur, was tatsächlich übrig bleibt, also die Gewinnmarge. Die KSK akzeptiert (mein letzter Stand nach Nachfrage) durchaus den gewerblichen Verkauf der EIGENEN Bücher über Onlineshops. Allerdings darf der Arbeitsaufwand durch den Buchverkauf nicht massiv den eigentlichen künstlerischen Bereich überschreiten. Du dürftest praktisch nicht den ganzen Monat mit dem Buchversand verbringen, dafür aber keine Chance mehr haben, Bücher zu schreiben.
Andererseits schadet ein Gewerbe auch nicht, die Chance, dass du über den Schwellenwert kommst und Gewerbesteuer zahlen musst, ist gering. Die wenigsten Leute werden bei dir kaufen.
Vom eigenen Onlineshop würde ich aber immer abraten, das lohnt sich bei kleinen und mittleren Autoren nicht. Du hast Unmengen an Arbeit, musst dir die Bücher auf Halde legen, hast die Verpackungsverordnung am Hals und brauchst echte (anwaltlich verfasste) AGB, die dir im Ernstfall den Strick um den Hals legen können, wenn auch nur ein Wort falsch ist. Zumal du für einen halbwegs erfolgreichen Onlineshop wieder SEO etc. betreiben musst. Eigentlich macht man das zwar ohnehin, doch im Shop sieht es schon anders aus. Nicht zu vergessen von all den Zahlungsverzügen und Mahnsachen, die du dann plötzlich selbst regeln müsstest. Dieser Aufwand lohnt sich oft erst, wenn minimal ein guter vierstelliger Betrag im Monat zu erwarten ist - rein über den Onlineshop, nicht über andere Händler.
Falls du einen Onlineshop nutzen willst, setze ihn über Dritthändlerverlinkung auf. Du hast deinen Shop, schreibst aber klipp und klar, dass die Bestellung über XY abgehandelt wird. So hast du deine Bücher im Shop, doch deine Leser bestellen eigentlich in den Tolinoshops oder bei Amazon. Du hast mit der Abwicklung nichts am Hut, abgerechnet wird auch über den jeweiligen Shop, du erhältst halt einfach nur deine Tantiemen.
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