18 Jahre Schriftstellerforum!
 
Suchen
Suchabfrage:
erweiterte Suche

Login

Jetzt erhältlich! Eine Anthologie von und mit unseren Usern. Jetzt bestellen! Die erste, offizielle DSFo-Anthologie! Lyrikwerkstatt Das DSFo.de DSFopedia


Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
Deutscher Gerichtsalltag - Strafjustiz - lebenslange Freiheitsstrafe


 
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
 Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  « | »  
Autor Nachricht
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag11.11.2021 07:03
Deutscher Gerichtsalltag - Strafjustiz - lebenslange Freiheitsstrafe
von BerndHH
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Liebe Leute,

ich habe ein Gerichtskapitel, in dem es um einen Strafprozess gegen eine junge Frau geht, die mit einem Komplizen ihren Halbbruder erstochen hat.
Also Tatbestand Mord aus niederen Beweggründen und die Sachlage ist für die Staatsanwaltschaft klar.

Also es ist ein deutsches Gericht, LG Lüneburg, 1980er Jahre und mich würde die Gerichtswirklichkeit von damals interessieren, um das Kapitel möglichst authentisch zu machen.

Wie könnte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer beginnen?
Etwa so?

„Herr Vorsitzender, meine Herren Richter, ich möchte hiermit die Hauptverhandlung erörtern und stelle hiermit den konkreten Antrag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung gegenüber der Angeklagten, Frau C vS, wegen Mord aus niederen Beweggründen mit besonderer Schwere der Schuld. Hohes Gericht, Herr Verteidiger, dies möchte ich wie folgt ausführen …“

Gibt es Quellen, wo man sich in den Gerichtsalltag von Strafsachen einlesen kann?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Levo
Klammeraffe
L


Beiträge: 869



L
Beitrag11.11.2021 07:56

von Levo
Antworten mit Zitat

Vor Gericht gilt erst einmal: Keine Show. Ich bezweifle, dass sich die Prinzipien des durch die StPO geregelten Ablaufs einer Verhandlung seit den 80ern geändert haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anklagesatz für den Beginn der Hauptverhandlung.

Das Plädoyer ist dann der Schlusssatz. Formulierungshilfen gibt es z B hier. https://iqb.de/karrieremagazin/jura/sitzungsdienst-der-staatsanwaltschaft-muster-plaedoyer/
https://jurcase.com/hilfe-mein-erstes-plaedoyer-ein-spickzettel/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michel
Geschlecht:männlichBücherwurm

Alter: 52
Beiträge: 3373
Wohnort: bei Freiburg
Das bronzene Bühnenlicht Das goldene Niemandsland
Der silberne Durchblick Der silberne Spiegel - Prosa
Silberne Neonzeit


Beitrag11.11.2021 09:09

von Michel
Antworten mit Zitat

OT: Das ist dsfo von seiner besten Seite. Irgendwer weiß immer etwas.

_________________
Seit 27. April im Handel: "Rond", der dritte Band der Flüchtlings-Chroniken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Globo85
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 38
Beiträge: 743
Wohnort: Saarland
Das silberne Eis in der Waffel DSFo-Sponsor


Beitrag11.11.2021 09:24

von Globo85
Antworten mit Zitat

Hallo BerndHH,

schließe mich da Levo vollumfänglich an, die genannten Quellen sind super Formulierungshilfen, genau so ist das Schlussplädoyer aufgebaut und auch der Anklagesatz.

Zitat:
Vor Gericht gilt erst einmal: Keine Show.

Vor allem das hier kann man für eine realistische Darstellung nicht genug betonen. Klar gibt es die lautstarken "Schauspieler"-Anwälte vor Gericht, meist in Zivilprozessen, wo der Anwalt seiner anwesenden Mandantschaft "was bieten muss" für ihr Geld.

Ich hatte während meiner Auslandssemester auch mehrere amerikanische Gastprofessoren, u.a. zur Prozesstaktik im amerikanischen Rechtssystem. Die einhellige Meinung: hotshots have no chance. Die Darstellung in Justizthrillern mit flammenden Plädoyers ect. ist Mumpitz (wie ja eig in allen Sachgebieten).

Bei uns gilt das noch mal ein Stück mehr als bei den Amis.

Zum Mord aus niedrigen Beweggründen:
Das ist von alle Mordmerkmalen so ziemlich das am schwersten nachzuweisende. "Einfache" Gefühle wie Zorn, Eifersucht ect. reichen da nicht ohne weiteres aus, diese müssen selbst auf den niederen Beweggründen fußen, so dass das Vorgehen des Täters auf moralische niedrigster Stufe anzusiedeln ist. Im Hinterkopf muss man dabei immer behalten, dass ja auch schon ein "normaler" Totschlag aufs äußerste verwerflich ist und Mord setzt dem ganzen noch mal ordentlich eins drauf (auch dazu gibts gute Infos im Netz, einfach "Mordmerkmal niedrige Beweggründe" googlen).
Einfacher und damit realistischer darstellbar wäre eines der "objektiven Mordmerkmale".
Denn die Hauptschwierigkeit in deutschen Strafrechtsverhandlungen ist die Sachverhaltsfeststellung. Die rechtliche Seite, welcher Tatbestand dadurch erfüllt ist, ist meist kein Streitpunkt.

Niedrige Beweggründe sind aber subjektive Tatbestandsmerkmale, bedeutet sie liegen in der Gesinnung des Täters und sind damit naturgemäß sehr schwer nachweisbar.

Strafmaß ist noch mal ein ganz eigenes Thema, insbesodnere für die anschließende Sicherheitsverwahrung muss ein besonderes Maß an Schuld hinzukommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michel
Geschlecht:männlichBücherwurm

Alter: 52
Beiträge: 3373
Wohnort: bei Freiburg
Das bronzene Bühnenlicht Das goldene Niemandsland
Der silberne Durchblick Der silberne Spiegel - Prosa
Silberne Neonzeit


Beitrag11.11.2021 12:45

von Michel
Antworten mit Zitat

Geht es bei Sicherungsverwahrung nicht vor allem um eine Gefährdung in der Zukunft, z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmende erneute strafbare Handlungen?

_________________
Seit 27. April im Handel: "Rond", der dritte Band der Flüchtlings-Chroniken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Globo85
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 38
Beiträge: 743
Wohnort: Saarland
Das silberne Eis in der Waffel DSFo-Sponsor


Beitrag11.11.2021 13:15

von Globo85
Antworten mit Zitat

Michel hat Folgendes geschrieben:
Geht es bei Sicherungsverwahrung nicht vor allem um eine Gefährdung in der Zukunft, z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmende erneute strafbare Handlungen?


Du hast völlig recht, ich hab mich falsch ausgedrückt. (Strafzumessung ist eben doch ein eigenes und sehr kompliziertes Thema)

Also es gibt die zeitigen Haftstrafen (Maximum 15 Jahre) und als einzige Ausnahme die "lebenslange Haftstrafe", die aber eigentlich "nur" eine Haft auf unbestimmte Zeit ist, in der man "immer wieder" die Möglichkeit eine Entlassung haben muss (ansonsten wäre "lebenslange Haft" nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürde vereinbar. Es gibt auch nur eine begrenzten Katalog von Straftaten, bei denen "lebenslange Haft" als Strafe möglich ist. Begeht z.B. jemand 10 schwere Raube, so ist als Gesamtstrafe dennoch 15 Jahre das Maximum.

Häufig wird die Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft dann auch gemacht, außer es wurde beim Urteil eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, dann sind an diese Entlassungsvoraussetzungen erhöhte Anforderungen gestellt.

Die Sicherungsverwahrung ist im eig. (juristischen) Sinne tatsächlich keine Haftstrafe und wird präventiv wegen des Gefährdungspotentials für die Zukunft (nicht aus einem Schuldgrund) verhängt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2830



Beitrag11.11.2021 14:01

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Man sollte es mit dem Realismus nicht übertreiben. Gerichtsverhandlungen sind in der Realität meist schnarchlangweilig und langatmig. Die meisten Juristen sind keine Meisterrhetoriker wie im Fernsehen. Als Autor darf und sollte man solche Reden durchaus etwas aufpeppen, zuspitzen und kürzen, denn man will seine Leser schließlich nicht ermüden oder langweilen.

Ansonsten kann ich jedem nur raten, einfach einmal selber zum Gericht gehen.Viele Prozesse sind auch heute noch öffentliche Veranstaltungen (kostet auch keinen Eintritt ^^). Auch wenn man nicht unbedingt einem interessanten Mordprozeß beiwohnen kann, so kann auch ein gewöhnlicher Kriminalfall recht aufschlußreiche Einblicke in die Praxis vermitteln.

Noch eines: Meines Wissens ist es nicht üblich, gleich im Eröffnungsplädoyer das Strafmaß zu erwähnen. Vielmehr geht es darum, kurz abzureißen, wessen man den Angeklagten beschuldigt und welche Beweise man dafür dem Gerichte vorzulegen gedenkt. (Auch hier werden in der Realität meist seitenweise Paragraphen heruntergeleiert, was man im Roman eher vermeiden möchte.)


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Globo85
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 38
Beiträge: 743
Wohnort: Saarland
Das silberne Eis in der Waffel DSFo-Sponsor


Beitrag11.11.2021 14:24

von Globo85
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Man sollte es mit dem Realismus nicht übertreiben. Gerichtsverhandlungen sind in der Realität meist schnarchlangweilig und langatmig. Die meisten Juristen sind keine Meisterrhetoriker wie im Fernsehen. Als Autor darf und sollte man solche Reden durchaus etwas aufpeppen, zuspitzen und kürzen, denn man will seine Leser schließlich nicht ermüden oder langweilen.

Da will ich erstmal nicht widersprechen, natürlich soll es auch noch spannend sein und die Leserschaft nicht vergraulen.

Aber:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Noch eines: Meines Wissens ist es nicht üblich, gleich im Eröffnungsplädoyer das Strafmaß zu erwähnen. Vielmehr geht es darum, kurz abzureißen, wessen man den Angeklagten beschuldigt und welche Beweise man dafür dem Gerichte vorzulegen gedenkt. (Auch hier werden in der Realität meist seitenweise Paragraphen heruntergeleiert, was man im Roman eher vermeiden möchte.)

Diesbezüglich ist es nun mal so, dass es ganz einfach kein Eröffnungsplädoyer gibt im deutschen Strafrecht. Nur die Verlesung der Anklageschrift. Und die wird tatsächlich vorgelesen. Nicht vorgetragen oder in eigenen Worten ausgeschmückt, sondern vom Papier vorgelesen und die enthält auch nix zu evtl. Beweisen oder so.

So ein Eröffnungsplädoyer mit Ausführungen dazu, was man alles beweisen wird, mag zwar spannend sein, aber jeder, der sich ansatzweise mit der Thematik beschäftigt hat (oder mal Richterin Barbara Salesch geschaut hat), weiß, dass diese Plädoyers in deutschen Gerichtssälen nicht vorkommen.
Darf man trotzdem eins schreiben? Klar.

Das hat dann aber nichts mehr mit der Ausgangsfrage des Fadens zu tun, nämlich
BerndHH hat Folgendes geschrieben:
um das Kapitel möglichst authentisch zu machen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag12.11.2021 05:46

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Morgen liebe Leute,

Euch allen ganz lieben und herzlichen Dank für die Informationen und die Grundbegriffe, nach denen ich jetzt gezielt suchen kann!
Das war wirklich sehr hilfreich. Besten Dank nochmal!

Mit ist schon klar, dass ein Strafprozess wenig mit dem, was wir aus Film und TV kennen, zu tun hat.
Show und Dramatik kann man vom Vorsitzenden Richter, Staatsanwalt und Verteidiger kaum erwarten - eher von der Angeklagten, Reaktionen der Zuschauer, etc.

Also müsste in meinem Fall die Hauptverhandlung mit der Verlesung der Anklageschrift beginnen:
"Die Staatsanwaltschaft Lüneburg legt der hier anwesenden Frau CvS, geboren am 2.2.1968 in Bienenbüttel, gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten, Herrn RB, geboren am x.x.xxxx, zur Last. am 6.10.1985 ihren Halbbruder P-JvS ermordet zu haben. Dies lege ich wie folgt da ... blablabla ..."

Ich lese mich da mal ein, die Quellen habe ich ja jetzt Wink

Grüße


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag12.11.2021 06:14

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich lese, ein Anklagesatz hat ein Rubrum. Das könnte dann ja vielleicht so lauten:

„Herr Vorsitzender, meine Herren Richter, die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die hier anwesenden Beschuldigten, Frau CvS, geboren am 2.2.1968 in einem Wald bei Bienenbüttel, wohnhaft ebenfalls in Bienenbüttel, Familienstand ledig, Nationalität deutsch-polnisch, und der ebenfalls anwesende Mitangeklagte, Herr RB, geboren am 25.4.1960 in Hannover, wohnhaft in Bienenbüttel, Familienstand ledig, Nationalität deutsch, werden angeklagt, am 6.10.1985 zur Tatzeit zwischen 23:30 und 01:30 während einer Erntedankfeier auf Gut Bienenbüttel-Grünenhagen ihren Halbbruder PJvS aus niederen Beweggründen gemeinschaftlich ermordet zu haben. Dies lege ich wie folgt da…“

Die junge Frau wurde in meiner Geschichte tatsächlich in einem Wald geboren aber das ist ein anderer Schnack - muss hier auch anders formuliert werden.
Niedere Beweggründe sind in diesem Kontext auch nicht richtig.


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag12.11.2021 06:23

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich muss es strukturieren:

• Aufruf der Sache „In dem Rechtsstreit Bundesrepublik Deutschland gegen CvS, Aktenzeichen 2 O 2969/86, wird zur mündlichen Verhandlung um Eintritt in den Verhandlungssaal 1 gebeten.“
• Präsenzfeststellung durch den Vorsitzenden Richter „Ich stelle hiermit fest, dass folgende Personen anwesend sind: die Hauptangeklagte, Frau CvS, der Mitangeklagte Herr RB, die Zeugen X, Y, Z, …“
• Belehrung der Zeugen und Sachverständigen gemäß §§ 57, 72 StPO
• Entfernung der Zeugen aus dem Sitzungssaal
• Vernehmung des Angeklagten zur Person
• Verlesung des Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft
• Belehrung des Angeklagten über sein Aussageverweigerungsrecht
• Vernehmung des Angeklagten zur Sache
• Beweisaufnahme gemäß § 244 Abs. 1 StPO, wobei zur Zeugenvernehmung auch die §§ 52 - 70 StPO gelten
• Schlussplädoyers
• Letztes Wort des Angeklagten gemäß § 258 Abs. 2 Hs. 2 StPO
• Geheime Beratung, Abstimmung und öffentliche Verkündung des Urteils "im Namen des Volkes"


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2343
Wohnort: Annaburg


Beitrag12.11.2021 07:16

von Thomas74
Antworten mit Zitat

Aus genau diesen Gründen (zu-Tode-langweilen der Leser) habe ich meine Geschichte in eine nahe Zukunft verlegt und orientiere mich bei meinen Prozessen in Ablauf und Geschwindigkeit eher an Roland Freisler... Cool

_________________
Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag12.11.2021 07:28

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Thomas, ist natürlich auch eine Möglichkeit - würde nur in meinem Fall nicht unbedingt passen.
Freisler wurde 1893 in Celle geboren. Meine Geschichte spielt gar nicht weit von dort im Lüneburger Raum und man könnte sich fragen, wieviel preußischer Obrigkeitsstaat war Mitte der 1980er Jahre in der Niedersächsischen Gerichtsbarkeit noch vorhanden. Okay, das würde aber in eine nicht gewünschte Richtung führen.
Interessanter wäre vielleicht, wie war der Zeitgeist Mitte der 1980er? Lüneburg - Gorleben - Freie Republik Wendland.
Auch interessant wäre, wie prägte Ministerpräsident Ernst Albrecht damals Niedersachsen? Dazu gehört natürlich Insiderwissen, das ich nicht habe. Bienenbüttel, Lüneburg, im Schatten von Hamburg, damals wohl noch sehr viel mehr verschlafene Provinz als heute, aber da habe ich überhaupt kein klares Bild.
Ist auch mehr Hintergrundmusik, in jenem Kapitel geht es um die Anklage gegen eine junge Frau - die zu dem Zeitpunkt ja noch nicht einmal volljährig ist ... oh verdammt, da habe ich noch einiges zu tun.


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Levo
Klammeraffe
L


Beiträge: 869



L
Beitrag12.11.2021 08:29

von Levo
Antworten mit Zitat

Es würde nicht einmal "der Wald bei Bienenbüttel" erwähnt, sondern einfach die Gemeinde, zu der er gehört; man nimmt, was in den Papieren steht. Man sagt ja auch nicht "geboren in der Uniklinik Eppendorf, Hamburg" oder "in einem Rettungswagen auf dem Weg" ... Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag13.11.2021 05:23

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Levo, Danke für den Hinweis.
Wald bei Bienenbüttel ist natürlich Bullshit. Embarassed


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag13.11.2021 07:45

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

„In dem Rechtsstreit Bundesrepublik Deutschland gegen Frau CvS, Aktenzeichen 2 O 2969/86, wird zur mündlichen Verhandlung um Eintritt in den Verhandlungssaal 1 gebeten.“

Na ja, so ähnlich vielleicht.


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
J

Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


J
Beitrag22.11.2021 21:56
Re: Deutscher Gerichtsalltag - Strafjustiz - lebenslange Freiheitsstrafe
von Jan Hinnerk Feddersen
Antworten mit Zitat

BerndHH hat Folgendes geschrieben:

ich habe ein Gerichtskapitel, in dem es um einen Strafprozess gegen eine junge Frau geht, die mit einem Komplizen ihren Halbbruder erstochen hat.
Also Tatbestand Mord aus niederen Beweggründen

"Niedere Beweggründe" haben nichts mit einem Komplizen zu tun...

Mord ist die Tötung eines Menschen

entweder
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier sind in diesem Zusammenhang "niedrige Beweggründe")

oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. ("Straftat" im Sinne des §211 StGB umfasst übrigens auch Ordnungswidrigkeiten!)

Zitat:

 und die Sachlage ist für die Staatsanwaltschaft klar

Logisch, sonst dürfte sie gar nicht anklagen.

Zitat:
Also es ist ein deutsches Gericht, LG Lüneburg, 1980er Jahre und mich würde die Gerichtswirklichkeit von damals interessieren, um das Kapitel möglichst authentisch zu machen.

Die ist nicht wirklich anders als die von heute.

Zitat:
Wie könnte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer beginnen?
Etwa so?

„Herr Vorsitzender, meine Herren Richter, ich möchte hiermit die Hauptverhandlung erörtern


An der Hauptverhandlung gibt's nix zu "erörtern".

Zitat:
und stelle hiermit den konkreten Antrag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe


Einen "unkonkreten Antrag" kann der Staatsanwalt nicht stellen...

Zitat:
mit anschließender Sicherheitsverwahrung


Es heißt Sicherungsverwahrung. Nicht Sicherheitsverwahrung.

Zitat:
Gibt es Quellen, wo man sich in den Gerichtsalltag von Strafsachen einlesen kann?

Als Zuschauer hingehen. Ist besser als alles andere.


_________________
Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
J

Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


J
Beitrag22.11.2021 21:57

von Jan Hinnerk Feddersen
Antworten mit Zitat

Michel hat Folgendes geschrieben:
Geht es bei Sicherungsverwahrung nicht vor allem um eine Gefährdung in der Zukunft, z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmende erneute strafbare Handlungen?

Nicht nur "vor allem", sondern ausschließlich.


_________________
Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
J

Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


J
Beitrag22.11.2021 22:04

von Jan Hinnerk Feddersen
Antworten mit Zitat

BerndHH hat Folgendes geschrieben:
Ich muss es strukturieren:

• Aufruf der Sache „In dem Rechtsstreit Bundesrepublik Deutschland gegen CvS, Aktenzeichen 2 O 2969/86, wird zur mündlichen Verhandlung um Eintritt in den Verhandlungssaal 1 gebeten.“

Nein, niemals.

Es ist kein "Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland gegen CvS". Einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien gibt es im Zivilrecht.

"In der Strafsache gegen ... [Name einsetzen]. Der Angeklagten wird vorgeworfen... am soundsovielten ihren Ehemann durch Beibringung von Gift getötet zu haben..."

Zitat:

• Präsenzfeststellung durch den Vorsitzenden Richter „Ich stelle hiermit fest, dass folgende Personen anwesend sind: die Hauptangeklagte, Frau CvS, der Mitangeklagte Herr RB, die Zeugen X, Y, Z, …“
• Belehrung der Zeugen und Sachverständigen gemäß §§ 57, 72 StPO
• Entfernung der Zeugen aus dem Sitzungssaal

Die Zeugen werden vor ihrer Aussage belehrt. Die sind ja durchaus nicht alle bereits zu Prozessbeginn anwesend.

Zitat:
• Vernehmung des Angeklagten zur Person

Feststellung der Personalien.
Zitat:
• Verlesung des Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft

Einen "Anklagesatz" gibt es nicht. Es gibt eine Anklageschrift. Die wird vom Staatsanwalt verlesen.
Zitat:
• Belehrung des Angeklagten über sein Aussageverweigerungsrecht

Wenn er befragt wird. Er kann auch schon vorher erklären, daß er keine Einlassungen zur Sache machen will.


_________________
Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Hinnerk Feddersen
Geschlecht:männlichLeseratte
J

Alter: 64
Beiträge: 156
Wohnort: Schleswig-Holstein


J
Beitrag22.11.2021 22:06

von Jan Hinnerk Feddersen
Antworten mit Zitat

BerndHH hat Folgendes geschrieben:

Interessanter wäre vielleicht, wie war der Zeitgeist Mitte der 1980er?

In der Justiz?
Konservativer als heute. Die Richter einer großen Strafkammer an einem Landgericht der 1980er Jahre waren zwangsläufig irgendwann in den 1930 bis spätestens 1940ern geboren. Studiert haben die in den 50er und 60er Jahren.


_________________
Die Antwort auf die Frage "Darf man...?" lautet im Zusammenhang mit Literatur immer und ohne Ausnahme: Man darf alles, wenn denn das Ergebnis gut ist. (www.strandkorb-krimi.de)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BerndHH
Geschlecht:männlichKlammeraffe

Alter: 60
Beiträge: 966
Wohnort: HH


Beitrag23.11.2021 05:55

von BerndHH
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Jan Hinnerk,

vielen herzlichen Dank für Deine wertvollen Hinweise!
Tja, da muss ich wohl etliche Formulierungen komplett umstellen, um viel näher an einen Strafprozess zu kommen, den mir der Leser dann auch abnimmt.

Auch an den Umständen der 1980er Jahre in der Nordheide bin ich nicht nah genug dran, um eine glaubhafte Umgebung zu schildern.
Das verschlafene Lüneburg, recht provinziell, in Gorleben die Proteste - Freie Republik Wendland und die Göhrde-Morde fanden erst Ende der 1980er Jahre statt. In meiner Geschichte ist alles recht dick aufgetragen aber es ist ja schließlich auch Fiktion.

Und da bin ich wieder bei dem grundsätzlichen Punkt zeitgeschichtliche Authentizität versus Dramaturgie aber das ist ein anderer Schnack.

Viele Grüße


_________________
Michel Teló – Ai se eu te pego
----------------------------------
Sábado na balada
A galera começou a dançar
E passou a menina mais linda
Tomei coragem e comecei a falar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1

Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Selbsthilfe -> Ideenfindung, Recherche
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 Foren-Übersicht Gehe zu:  


Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Ausschreibung aktuell
29. deutscher Kurzgeschichtenwettbewe...
von Bananenfischin
Bananenfischin Ausschreibung aktuell 72 09.08.2023 11:46 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Agenten, Verlage und Verleger
Deutscher Verlag für erotische Romane
von schollek
schollek Agenten, Verlage und Verleger 35 13.02.2023 19:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Werkstatt
Ein deutscher Soldat klagt an
von pentz
pentz Werkstatt 63 20.08.2021 14:09 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ausschreibung beendet
27. Deutscher Kurzgeschichtenwettbewe...
von Bananenfischin
Bananenfischin Ausschreibung beendet 4 22.07.2021 22:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ideenfindung, Recherche
Inspiration in deutscher Literatur fi...
von this_awkward_fox
this_awkward_fox Ideenfindung, Recherche 6 17.08.2020 19:32 Letzten Beitrag anzeigen

BuchBuchEmpfehlungEmpfehlungBuchEmpfehlungBuchEmpfehlungEmpfehlungEmpfehlung

von Jana2

von Micki

von Carizard

von Enfant Terrible

von silke-k-weiler

von Berti_Baum

von Gine

von MShadow

von Traumtänzerin

von Oktoberkatze

Impressum Datenschutz Marketing AGBs Links
Du hast noch keinen Account? Klicke hier um Dich jetzt kostenlos zu registrieren!