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MarkusM Eselsohr
Alter: 51 Beiträge: 276 Wohnort: Hüttenberg
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29.07.2023 20:00 Abdruck von Liedtexten in einem SP-Buch von MarkusM
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Salut,
auch wenn es da vermutlich keine erschöpfende Antwort gibt:
Hat jemand schonmal um das Recht einen Liedtext in einem Buch zu veröffentlichen beim Urheberrechtsinhaber nachgefragt? Mit welchen Kosten muss man da grob rechnen?
Bin für jedem Hinweis dankbar.
Gruss und dank,
Markus
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2780
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29.07.2023 22:24
von Maunzilla
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Am besten fragst du bei der GEMA.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 30.07.2023 06:55
von Beckinsale
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Die GEMA verwaltet die Verwertung von Musikwerken, ist also für textbasierte Schöpfungen § 2 UrhG nicht zuständig; die GEMA verwertet Musik nicht selbst.
Ich gehe eher davon aus, dass der Musikverlag anzusprechen ist, der die Verwertungsrechte an einem Musikstück hält.
Siehe auch https://www.urheberrecht.de/liedtexte/.
My.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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30.07.2023 07:17 Re: Abdruck von Liedtexten in einem SP-Buch von Günter Wendt
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MarkusM hat Folgendes geschrieben: | Mit welchen Kosten muss man da grob rechnen |
Zwischen Null und 1Million Euro. Oder mehr.
Aus eigener Erfahrung.
Das ist von vielen Faktoren abhängig. Zum Beispiel Bekanntheitsgrad (von dir, dem Künstler und Song), Verkaufsprognose deiner Bücher und Umfang der Zitate.
Es gibt keine einheitliche Antwort darauf.
Wer schon einmal in solchen „Verhandlungen“ mit Rechteinhabern von Songs stand, wird dir nie explizit sagen können/wollen was das gekostet hat. Meistens ist es der Verlag, der nachfragt, verhandelt und bezahlt. Und die sagen es selbst dem Autoren nicht, was ein Zweizeiler aus „Born to be wild“ kostet.
Auf jeden Fall zu viel für einen SPler.
Um welchen Titel geht’s denn, wer ist der Künstler?
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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30.07.2023 07:43
von Günter Wendt
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Ich empfehle nur den Titel zu erwähnen. Das kostet nichts.
Wenn du unbedingt den Inhalt wiedergeben möchtest, solltest du deine Interpretation - ohne Zitat des Songtextes - oder Gedanken zu einem Titel schreiben.
Das kostet auch nichts.
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Dyrnberg Klammeraffe
Beiträge: 562 Wohnort: Wien
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30.07.2023 08:56
von Dyrnberg
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Sprich: Jedes Mal, wenn am Beginn eines Romans vier Zeilen aus irgendeinem Songtext zitiert werden, als eine Art Widmung, gab es davor eine rechtliche Einigung? Kann ich mir als Laie nicht vorstellen. Ist das nicht schlicht ein Zitat?
Wenn jemand eine Interpretation des Gesamtwerkes von Jonathan Franzen publiziert und darin ausführlich aus dessen Büchern zitiert, bezahlt er ja auch nichts an Franzen.
Oder verstehe ich die Frage falsch?
_________________ Ein Roadtrip durch die Philosophie: "Die Nacht der Fragen und der Morgen danach" (Roman) |
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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30.07.2023 09:09
von Günter Wendt
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Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: | Sprich: Jedes Mal, wenn am Beginn eines Romans vier Zeilen aus irgendeinem Songtext zitiert werden, als eine Art Widmung, gab es davor eine rechtliche Einigung? Kann ich mir als Laie nicht vorstellen. Ist das nicht schlicht ein Zitat?
Wenn jemand eine Interpretation des Gesamtwerkes von Jonathan Franzen publiziert und darin ausführlich aus dessen Büchern zitiert, bezahlt er ja auch nichts an Franzen.
Oder verstehe ich die Frage falsch? |
Das wäre dann ein ähnliches Problem wie mit Doktorarbeiten. Wieviel ist Zitat und wie viel ist eigenes Werk. Zitate sind ungefragt erlaubt, wenn sie das Werk nicht dominieren. Quellenangabe versteht sich von selbst.
Eine andere wichtige Frage ist die Gewinnabsicht.
Mit Liedertexten ist es ähnlich, nur anders.
Ich kenne diesen Franzen nicht, aber es werden sich sicher irgendwann die Rechteinhaber melden.
Ganz sicher wird man an den oder die Rechteinhaber etwas bezahlen müssen, wenn ein Werk auf ein anderes aufbaut und nicht nur ein Zitat Teil des Werkes ist.
Naja … und dann gibt’s ja noch VG Wort, wenn’s ein Deutscher Urheber und Rechteinhaber ist.
Bei Songtexten liegt die Sache anders.
Die Frage hier ist klar. „das Recht einen Liedtext in einem Buch zu veröffentlichen“.
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Dyrnberg Klammeraffe
Beiträge: 562 Wohnort: Wien
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30.07.2023 09:39
von Dyrnberg
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: | Sprich: Jedes Mal, wenn am Beginn eines Romans vier Zeilen aus irgendeinem Songtext zitiert werden, als eine Art Widmung, gab es davor eine rechtliche Einigung? Kann ich mir als Laie nicht vorstellen. Ist das nicht schlicht ein Zitat?
Wenn jemand eine Interpretation des Gesamtwerkes von Jonathan Franzen publiziert und darin ausführlich aus dessen Büchern zitiert, bezahlt er ja auch nichts an Franzen.
Oder verstehe ich die Frage falsch? |
Das wäre dann ein ähnliches Problem wie mit Doktorarbeiten. Wieviel ist Zitat und wie viel ist eigenes Werk. Zitate sind ungefragt erlaubt, wenn sie das Werk nicht dominieren. |
Genau. Aber deswegen versteh ich die Frage im ersten Post nicht so ganz. Stellen wir uns vor, der Autor würde den gesamten (!) Liedtext an einer Stelle zitieren. Selbst dann ist das eine halbe Seite (als Zitat ausgewiesen) auf 200, 300 oder gar 500 Seiten. Wieso sollte das rechtlich relevant sein?
_________________ Ein Roadtrip durch die Philosophie: "Die Nacht der Fragen und der Morgen danach" (Roman) |
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Bananenfischin Show-don't-Tellefant
Moderatorin
Beiträge: 5335 Wohnort: NRW
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30.07.2023 10:13
von Bananenfischin
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Insbesondere sogenannte Schmuckzitate, also solche, die nicht im eigenen Text "verbaut", sondern z.B. einem Kapitel vorangestellt sind, müssen unbedingt angefragt werden und können, wie schon gesagt wurde, sehr teuer werden.
In einem meiner Romane habe ich den Song einer deutschen Band abschnittsweise den Kapiteln vorangestellt; die Erlaubnis dafür kostete, weil der Sänger davon begeistert war, "nur" irgendwas unter 1000 Euro. Als ich Ähnliches bei einer Romanbiografie über die Dietrich mit einem ihrer Liedtexte machen wollte, hat der Verlag nach Anfrage Abstand davon genommen, weil horrende Summen gefordert wurden.
_________________ Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge
Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft
I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf) |
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fancy Schmuddelkind
Alter: 64 Beiträge: 2756 Wohnort: Im sonnigen Süden
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30.07.2023 11:14
von fancy
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Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: |
Genau. Aber deswegen versteh ich die Frage im ersten Post nicht so ganz. Stellen wir uns vor, der Autor würde den gesamten (!) Liedtext an einer Stelle zitieren. Selbst dann ist das eine halbe Seite (als Zitat ausgewiesen) auf 200, 300 oder gar 500 Seiten. Wieso sollte das rechtlich relevant sein? |
Nein, so ist es leider nicht. Weder bei Musiktexten noch bei anderen.
Ein Kollege von mir hatte auf seiner Homepage Passagen von Heinz Erhardt zitiert, völlig korrekt, aber ohne die Rechteinhaber zu fragen. Der bekam eine Abmahnung von den Anwälten der Rechteinhaber und hat die Zitate schleunigst gelöscht.
Ich selbst hatte bei den Rechteinhabern von "Hotel California" angefragt und habe auch Abstand davon genommen, den Text zu zitieren.
Stattdessen habe ich auf den Songtext verlinkt.
_________________ Don't start doing things, just do them. Fang nicht an, Dinge zu tun, tu sie einfach! (Me)
Wer wenig denkt, irrt viel (Leonardo da Vinci)
Meinungsverschiedenheiten über ein Kunstwerk beweisen, dass das Werk neu, komplex und lebenswichtig ist. (Oscar Wilde)
Wenn Kritiker uneins sind, befindet sich der Künstler im Einklang mit sich selbst. (Oscar Wilde)
https//mlpaints.blogspot.com |
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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30.07.2023 12:14
von Günter Wendt
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Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: | Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: | Sprich: Jedes Mal, wenn am Beginn eines Romans vier Zeilen aus irgendeinem Songtext zitiert werden, als eine Art Widmung, gab es davor eine rechtliche Einigung? Kann ich mir als Laie nicht vorstellen. Ist das nicht schlicht ein Zitat?
Wenn jemand eine Interpretation des Gesamtwerkes von Jonathan Franzen publiziert und darin ausführlich aus dessen Büchern zitiert, bezahlt er ja auch nichts an Franzen.
Oder verstehe ich die Frage falsch? |
Das wäre dann ein ähnliches Problem wie mit Doktorarbeiten. Wieviel ist Zitat und wie viel ist eigenes Werk. Zitate sind ungefragt erlaubt, wenn sie das Werk nicht dominieren. |
Genau. Aber deswegen versteh ich die Frage im ersten Post nicht so ganz. Stellen wir uns vor, der Autor würde den gesamten (!) Liedtext an einer Stelle zitieren. Selbst dann ist das eine halbe Seite (als Zitat ausgewiesen) auf 200, 300 oder gar 500 Seiten. Wieso sollte das rechtlich relevant sein? |
Das wäre dann kein Zitat, sondern die Übernahme eines (möglicherweise) urheberrechtlich geschützten Werkes. Ob das dann „nur Beiwerk“ ist, interessiert nicht.
So oder so, hat ein Autor immer einen Grund gerade DIESES Lied als Text zu übernehmen. Dominant oder nicht. Wenn es komplett übernommen wird, wird es wohl so wichtig sein, dass es zum Gesamteindruck eines Buches beiträgt.
In so einem Fall würde ich, wie gesagt, den Inhalt mit eigenen Worten einbinden. Jeder wird dann wissen um welchen Song es geht, ohne dass irgendein Copyright verletzt wird.
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 723
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30.07.2023 12:23
von Eris Ado
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Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: | Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Dyrnberg hat Folgendes geschrieben: | Sprich: Jedes Mal, wenn am Beginn eines Romans vier Zeilen aus irgendeinem Songtext zitiert werden, als eine Art Widmung, gab es davor eine rechtliche Einigung? Kann ich mir als Laie nicht vorstellen. Ist das nicht schlicht ein Zitat?
Wenn jemand eine Interpretation des Gesamtwerkes von Jonathan Franzen publiziert und darin ausführlich aus dessen Büchern zitiert, bezahlt er ja auch nichts an Franzen.
Oder verstehe ich die Frage falsch? |
Das wäre dann ein ähnliches Problem wie mit Doktorarbeiten. Wieviel ist Zitat und wie viel ist eigenes Werk. Zitate sind ungefragt erlaubt, wenn sie das Werk nicht dominieren. |
Genau. Aber deswegen versteh ich die Frage im ersten Post nicht so ganz. Stellen wir uns vor, der Autor würde den gesamten (!) Liedtext an einer Stelle zitieren. Selbst dann ist das eine halbe Seite (als Zitat ausgewiesen) auf 200, 300 oder gar 500 Seiten. Wieso sollte das rechtlich relevant sein? |
Den gesamten Liedtext zu zitieren, stellt ein Vollzitat dar. Entscheidend ist hier der Umfang des zitierten Werks, nicht entscheidend ist der Umfang deines Werkes. Vollzitate sind eigentlich nur in wissenschaftlichen Abhandlungen gestattet. (Außer natürlich bei gemeinfreien Werken)
Zitate geringeren Umfangs sind in der Regel dann erlaubt, wenn Du dich mit dem Zitierten auseinandersetzt. Darum sind die Zitate am Anfang des Kapitels problematisch, weil in der Regel nicht auf das Zitierte eingegangen wird.
Die Doktorarbeiten sollte man da nicht hineinmischen. Da geht es in der Regel darum, dass Zitate nicht ordentlich als Zitate ausgewiesen werden. Das ist ein Plagiat und somit ein anderes Thema.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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30.07.2023 12:27
von Günter Wendt
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Beispiel
Als Kapitelüberschrift
“She said, "Hey, babe
Take a walk on the wild side"
Und dann der Text des Kapitels …
Hinten im Buch dann die Hinweise von wem etc.
Das nächste Kapitel
Last you'll hear of the Camden Ripper,
Unless of course he escapes …
Text Kapitel
Und so weiter. So würde ich das machen.
Das erste Zitat ist von Walk on the wild Side, Lou Reed
Das zweite ist aus Suzanne, von Leonard Cohen
Das wäre noch zulässig.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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30.07.2023 12:30
von Günter Wendt
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Eris Ado hat Folgendes geschrieben: | Die Doktorarbeiten sollte man da nicht hineinmischen. Da geht es in der Regel darum, dass Zitate nicht ordentlich als Zitate ausgewiesen werden |
Ich habe ja extra gesagt „So ähnlich …“. Ähnlich ist nicht genauso.
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MarkusM Eselsohr
Alter: 51 Beiträge: 276 Wohnort: Hüttenberg
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31.07.2023 20:21
von MarkusM
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Das Zitatrecht gilt für wissenschaftliche Arbeiten. Diese Diskussion gab (und gibt) es immer wieder auf Webseiten, die Liedertexte und / oder Leadsheets (Text + Akkorde), aber die rechte liegen bei den entsprechenden Musikverlagen.
Schon Kurzzitate können problematisch sein: "In der Stadt, in der ich geboren wurde" liegt in einer Grauzone "Die erste Zeile von 'Yellow Submarine'" dagegen nicht und "In the Town where I was Born" geht nicht. Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr.
P.S.: Danke für die Antworten!
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MarkusM Eselsohr
Alter: 51 Beiträge: 276 Wohnort: Hüttenberg
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31.07.2023 20:28 Re: Abdruck von Liedtexten in einem SP-Buch von MarkusM
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Um welchen Titel geht’s denn, wer ist der Künstler? |
Don't You Forget About Me - Songwriter Steve Schiff & Keith Forsey
Until the End of the World - U2
In The Air Tonight - Phil Collins
Mystify - INXS
Walk On - U2
Westerland Ärzte
Es geht auch nicht um ein 200 / 300 Seitenbuch. Das Konzept ist folgendes: Wir werden mit 6 Autor:innen eine Lesung mit dem Motto "6 Songs 6 Stories" veranstalten. Die Lieder werden gespielt, danach liest jemand eine selbst verfasst (Kürzst)Geschichte dazu (knapp 1000 bis 1500 Worte). Dann gab es die Idee das ganze noch mit weiteren Kurzgeschichten aufzufüttern und als kleine Anthologie bereithalten zu können (mit dem Hintergedanken, dass wir die Lesung mehrmals durchführen werden).
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Eris Ado Klammeraffe
Beiträge: 723
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31.07.2023 20:39
von Eris Ado
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MarkusM hat Folgendes geschrieben: | Das Zitatrecht gilt für wissenschaftliche Arbeiten. |
Und für belletristische Werke.
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Günter Wendt Exposéadler
Beiträge: 2846
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31.07.2023 20:48 Re: Abdruck von Liedtexten in einem SP-Buch von Günter Wendt
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MarkusM hat Folgendes geschrieben: | Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Um welchen Titel geht’s denn, wer ist der Künstler? |
Don't You Forget About Me - Songwriter Steve Schiff & Keith Forsey
Until the End of the World - U2
In The Air Tonight - Phil Collins
Mystify - INXS
Walk On - U2
Westerland Ärzte
Es geht auch nicht um ein 200 / 300 Seitenbuch. Das Konzept ist folgendes: Wir werden mit 6 Autor:innen eine Lesung mit dem Motto "6 Songs 6 Stories" veranstalten. Die Lieder werden gespielt, danach liest jemand eine selbst verfasst (Kürzst)Geschichte dazu (knapp 1000 bis 1500 Worte). Dann gab es die Idee das ganze noch mit weiteren Kurzgeschichten aufzufüttern und als kleine Anthologie bereithalten zu können (mit dem Hintergedanken, dass wir die Lesung mehrmals durchführen werden). |
Bei deinen Titeln würde ich gründlich recherchieren. Bei den U2 Titeln zum Beispiel. U2 ist nicht automatisch der Rechteinhaber. Oft ist es das Label.
Wenn diese Titel auf der Lesung gespielt werden ist die GEMA zuständig.
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Bananenfischin Show-don't-Tellefant
Moderatorin
Beiträge: 5335 Wohnort: NRW
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31.07.2023 21:15
von Bananenfischin
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Vielleicht fragst du mal fancy, Markus. Sie hat eine Anthologie herausgegeben, die von Metallicasongs inspiriert ist. Ob dort Songtexte zitiert werden, weiß ich nicht, aber fancy gibt sicher gern Auskunft zum Ob und Wie. Womöglich zeigt die Anthologie aber auch auf, dass die Songtexte gar nicht zwingend zitiert werden müssen, wenn die Inspiration durch Nennung des Titels schon deutlich wird.
_________________ Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge
Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft
I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf) |
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MarkusM Eselsohr
Alter: 51 Beiträge: 276 Wohnort: Hüttenberg
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31.07.2023 21:40
von MarkusM
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Bananenfischin hat Folgendes geschrieben: | Vielleicht fragst du mal fancy, Markus. Sie hat eine Anthologie herausgegeben, die von Metallicasongs inspiriert ist. Ob dort Songtexte zitiert werden, weiß ich nicht, aber fancy gibt sicher gern Auskunft zum Ob und Wie. Womöglich zeigt die Anthologie aber auch auf, dass die Songtexte gar nicht zwingend zitiert werden müssen, wenn die Inspiration durch Nennung des Titels schon deutlich wird. |
Danke für den Hinweis!
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MarkusM Eselsohr
Alter: 51 Beiträge: 276 Wohnort: Hüttenberg
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31.07.2023 21:42 Re: Abdruck von Liedtexten in einem SP-Buch von MarkusM
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Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | MarkusM hat Folgendes geschrieben: | Günter Wendt hat Folgendes geschrieben: | Um welchen Titel geht’s denn, wer ist der Künstler? |
Don't You Forget About Me - Songwriter Steve Schiff & Keith Forsey
Until the End of the World - U2
In The Air Tonight - Phil Collins
Mystify - INXS
Walk On - U2
Westerland Ärzte
Es geht auch nicht um ein 200 / 300 Seitenbuch. Das Konzept ist folgendes: Wir werden mit 6 Autor:innen eine Lesung mit dem Motto "6 Songs 6 Stories" veranstalten. Die Lieder werden gespielt, danach liest jemand eine selbst verfasst (Kürzst)Geschichte dazu (knapp 1000 bis 1500 Worte). Dann gab es die Idee das ganze noch mit weiteren Kurzgeschichten aufzufüttern und als kleine Anthologie bereithalten zu können (mit dem Hintergedanken, dass wir die Lesung mehrmals durchführen werden). |
Bei deinen Titeln würde ich gründlich recherchieren. Bei den U2 Titeln zum Beispiel. U2 ist nicht automatisch der Rechteinhaber. Oft ist es das Label.
Wenn diese Titel auf der Lesung gespielt werden ist die GEMA zuständig. |
Blue Mountain irgendwas steht bei den Song/Tab Bücher, die ich von U2 habe
Das mit der GEMA für die (live)Musik macht in dem Fall die Location (bei anderen Lesungen habe ich mich auch schon selbst darum gekümmert).
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MarkusM Eselsohr
Alter: 51 Beiträge: 276 Wohnort: Hüttenberg
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31.07.2023 21:42
von MarkusM
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Eris Ado hat Folgendes geschrieben: | MarkusM hat Folgendes geschrieben: | Das Zitatrecht gilt für wissenschaftliche Arbeiten. |
Und für belletristische Werke. |
Danke. Das wusste ich nicht.
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