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Wieder Hilfe bei VG Wort - Meldung benötigt

 
 
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Raven1303
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 41
Beiträge: 540
Wohnort: NRW


Beitrag13.11.2021 21:52
Wieder Hilfe bei VG Wort - Meldung benötigt
von Raven1303
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Boar, ich muss noch einmal die ExpertenInnen fragen.

Die Meldung der Antholgien hat ich ja nun geschafft (mit Zettel und Stift).

Wo melde ich denn auf der Webseite der VG Wort nun mein veröffentlichtes Buch?

Mache ich das bei den "Bibliothekstantiemen - Titelanzeige"?
Da findet der mein Buch aber nicht. Es geht aber bei der VG ja eigentlich auch nicht nur um Büchereien, sondern auch ums generelle kopieren und so, bin ich da also falsch? Eine andere Rubrik finde ich für die Meldung von Büchern aber nicht.
Zu kaufen (auch bei Amazon) ist es seit Ende Oktober) inkl. ISBN. Oder bin ich zu früh dran? Die ISBN besteht aber auch schon seit einem Jahr.

Hat jemand einen Tipp?

Sehr unübersichtlich die Webseite. Embarassed

LG


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Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen, die sich über die Dinge ziehn.
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Und ich weiß noch nicht: bin ich ein Falke, ein Sturm? Oder ein großer Gesang... (R.M. Rilke)
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag14.11.2021 02:01

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Wenn dein Buch nicht in einer Auflage von mind. 150 Exemplaren gedruckt wurde, kannst du es nicht melden. Ist es ein print-on-demand (wie bei Amazon) mußt du nachweisen, daß eine bestimmte Mindestzahl (ich glaube 100) innerhalb des Jahres der Meldung verkauft wurde und es in mind. 2 oder 3 öffentlichen Bibliotheken steht). Andernfalls kannst du keine Tantiemen kassieren.

Dieser bürokratische Aufwand hat mich dazu bewogen, keine selbstveröffentlichnten Titel mehr an die Verwertungsgesellschaften zu melden.


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Raven1303
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 41
Beiträge: 540
Wohnort: NRW


Beitrag14.11.2021 09:44

von Raven1303
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Maunzilla,

das ist echt alles kompliziert. Es ist aber ein Verlagsbuch, kein SP. Vermutlich bekomme ich die Auflageninfos dann mit der ersten Abrechnung? Aber angeben müsste ich das online doch trotzdem irgendwo können, sonst hat die Meldeplattform doch keinen Sinn. Neutral
Es hilft wohl nix, dass ich da nochmal anrufen muss ...


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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag14.11.2021 14:24

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Wenn das Buch ganz neu ist, kann es vielleicht auch daran liegen, daß die ISBN noch nicht in deren Datenbank ist.
Titel für dieses Jahr können noch bis Anfang des nächsten gemeldet werden. Aber sonst würde ich vielleicht mal beim Verlag oder der VG anrufen.


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