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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5448 Wohnort: OWL
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28.08.2021 00:12
von Willebroer
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MissClara hat Folgendes geschrieben: |
Allerdings finde ich persönlich es etwas übertrieben, schon bei der Agentur-Bewerbung ein Foto beizulegen. Hab auch noch nie gesehen, dass das gefragt wird. |
Ist immer erstaunlich, was manche Leute so empfehlen.
Man könnte ja auch einen Abdruck von der Handfläche mitschicken. Das wäre dann die "etwas andere" Leseprobe.
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MarMa Eselsohr
Beiträge: 209 Wohnort: Wien
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28.08.2021 08:33
von MarMa
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Bezüglich Foto:
Ich habe in einem anderen Forum zu diesem Thema einen Kommentar von Andreas Eschbach gelesen, indem er schreibt, sein Agent reagiert auf beigelegte Fotos allergisch und einige andere Agenten ebenfalls. Weil das, für ihn, eine Ablenkung vom eigentlich Wesentlichen darstellt. Der Leseprobe.
Ob es wirklich so krass ist, wie er schreibt, dass man, da nämlich sofort ungelesen auf den Ablagestapel kommt, weiß ich nicht. Aber ich würde mal lieber kein Foto beilegen.
Ich hab den Fehler auch gemacht, bei meiner ersten Bewerbung und hab dann, nachdem ich das gelesen habe, gleich das Foto aus der Bewerbung genommen. Ob das jetzt der Grund für meine Ablehnung war, wage ich, zu bezweifeln, aber sicher ist sicher und immerhin verlangt es ja keiner.
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SantaDude Wortedrechsler
S
Beiträge: 85
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S 28.08.2021 09:32
von SantaDude
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Ich habe ein Foto beigelegt und eine Agentur gefunden. Am Ende scheitert es bestimmt nicht an der Frage, ob man eines mitgeschickt hat oder nicht.
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MarMa Eselsohr
Beiträge: 209 Wohnort: Wien
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28.08.2021 09:40
von MarMa
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Und zur ursprünglichen Frage:
Ich glaube, ich bin so im Mittel, wie die meisten hier:
Einige Schreibratgeber, wobei ich fast den Eindruck habe, wenn man einen guten (bei mir war's von Frey, "Wie man einen verdammt guten Roman schreibt") als erstes liest, empfindet man den vermutlich als den hilfreichsten. Weil im Grunde alle ziemlich viel Ähnliches schreiben.
Dann ein Schreibprogramm, in meinem Fall "Papyrus", Massen an Druckpapier und Druckerkartuschen und ein paar Speichermedien zur Absicherung.
Die mit Abstand größte Investition ist meine Zeit, die ich aber wirklich schlechter nutzen könnte. Schreiben macht mir schließlich Spaß und meine sprachlichen Fähigkeiten haben sich deutlich verbessert.
Lektor*in habe ich keine*n gebraucht, ich hatte das Glück wirklich ganz großartige Probeleser zu haben.
Und zu den Fotos im oberen Kommentar, die hab ich ohnehin auch für meine Homepage in meinem Brotberuf gebraucht.
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WSK Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1819 Wohnort: Rinteln
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28.08.2021 18:20
von WSK
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SantaDude hat Folgendes geschrieben: | Ich habe ein Foto beigelegt und eine Agentur gefunden. Am Ende scheitert es bestimmt nicht an der Frage, ob man eines mitgeschickt hat oder nicht. |
Das von dir erwähnte Talent hat mit Sicherheit gereicht, um das Foto zu kompensieren. Wir talentlosen Autoren dagegen brauchen unser gutes Aussehen, um zu überzeugen.
@MarMa: Stimmt auch wieder. Eigentlich sollte nichts vom Text ablenken.
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SantaDude Wortedrechsler
S
Beiträge: 85
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WSK Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1819 Wohnort: Rinteln
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29.08.2021 01:22
von WSK
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MarMa hat Folgendes geschrieben: | Bezüglich Foto:
Ich habe in einem anderen Forum zu diesem Thema einen Kommentar von Andreas Eschbach gelesen, indem er schreibt, sein Agent reagiert auf beigelegte Fotos allergisch und einige andere Agenten ebenfalls. Weil das, für ihn, eine Ablenkung vom eigentlich Wesentlichen darstellt. Der Leseprobe.
Ob es wirklich so krass ist, wie er schreibt, dass man, da nämlich sofort ungelesen auf den Ablagestapel kommt, weiß ich nicht. Aber ich würde mal lieber kein Foto beilegen.
Ich hab den Fehler auch gemacht, bei meiner ersten Bewerbung und hab dann, nachdem ich das gelesen habe, gleich das Foto aus der Bewerbung genommen. Ob das jetzt der Grund für meine Ablehnung war, wage ich, zu bezweifeln, aber sicher ist sicher und immerhin verlangt es ja keiner. |
Besonders krass daran finde ich, dass man ja die Autorenvita für den Klappentext schon beilegen muss, und dort ist auch ein Foto des Autors abgedruckt ... Echt unverständlich.
Aber es zeigt auch nur, wie wahnsinnig dieses Business offenbar geworden ist, dadurch, dass so unglaublich viele Leute veröffentlicht werden wollen, und sie 99,9% ablehnen müssen.
Auf Dauer kann man als Lektor in so einem Verlag dann wahrscheinlich auch nur einen Gottkomplex entwickeln.
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MarMa Eselsohr
Beiträge: 209 Wohnort: Wien
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29.08.2021 08:24
von MarMa
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Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben: |
Besonders krass daran finde ich, dass man ja die Autorenvita für den Klappentext schon beilegen muss, und dort ist auch ein Foto des Autors abgedruckt ... Echt unverständlich.
Aber es zeigt auch nur, wie wahnsinnig dieses Business offenbar geworden ist, dadurch, dass so unglaublich viele Leute veröffentlicht werden wollen, und sie 99,9% ablehnen müssen.
Auf Dauer kann man als Lektor in so einem Verlag dann wahrscheinlich auch nur einen Gottkomplex entwickeln. |
Na ja, das war die Aussage eines Autors über die angebliche Aussage eines Agenten. Es kann schon sein, dass die das nicht gerne sehen.
Ich weiß aber auch, speziell von meiner Agentur, dass in wirklich jede Leseprobe hineingelesen wird. Teilweise zwar nur ein paar Zeilen, denn laut Chefin meiner Agentur - das kann man in einem Interview nachlesen - erkennt man ganz schnell, ob der Text was heißt.
Und ehrlich, bei mir bekommt ein Buch auch nicht mehr als maximal eine Seite in der Buchhandlung. Wenn's mich nicht reinzieht, dann lass ich es liegen.
Ich glaube, erfolgreiche Agenturen können es sich gar nicht leisten, dass ihnen auf diesem Weg die eine Perle im Stapel entgeht, wenn sie einfach wegen eines Fotos nichts lesen.
Aber wir wünschen uns ja alle einen Agentur-/Verlagsvertrag und da möchte man ja möglichst nichts falsch machen.
Auch bei Jobbewerbungen setzt sich langsam der Trend durch, dass sie lieber keine Fotos sehen, weil sie dann unvoreingenommener sind.
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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29.08.2021 11:42
von MissClara
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SantaDude hat Folgendes geschrieben: | Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben: | SantaDude hat Folgendes geschrieben: | Ich habe ein Foto beigelegt und eine Agentur gefunden. Am Ende scheitert es bestimmt nicht an der Frage, ob man eines mitgeschickt hat oder nicht. |
Das von dir erwähnte Talent hat mit Sicherheit gereicht, um das Foto zu kompensieren. Wir talentlosen Autoren dagegen brauchen unser gutes Aussehen, um zu überzeugen.
@MarMa: Stimmt auch wieder. Eigentlich sollte nichts vom Text ablenken. |
Offenbar hat beides überzeugt - oder mein Foto den Text kompensiert 😉 |
Ich wollte auch grad sagen, endlich kennen wir den wahren Grund deiner Blitzkarriere....
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Rodge Klammeraffe
Beiträge: 845 Wohnort: Hamburg
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29.08.2021 11:49
von Rodge
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Bild egal,
Talent egal,
super tolles Anschreiben egal.
Wenn der Text in guter Qualität etwas verspricht, was Verlage gerade suchen, wird jeder Agent, der sein Salz wert ist, darauf anspringen.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2837
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29.08.2021 20:07
von Maunzilla
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Gutes Aussehen kann nur Vorteile bringen. Wenn man also über welches verfügt, wäre es doch törricht, diese Karte nicht auszuspielen.
Schöne Menschen bekommen im Schnitt mehr Lohn und schöne Kinder bessere Noten für die gleiche Leistung.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Natalie2210 Klammeraffe
N Alter: 37 Beiträge: 583
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N 30.08.2021 07:42
von Natalie2210
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Hi Leute,
spannend, die Diskussion über das Foto. Dann lasse ich es wohl, denn es stimmt schon, der Text sollte im Vordergrund stehen. Andererseits kann man vielleicht diskutieren - gehört zu einer Vita ein Foto dazu? Bei regulären Job-Bewerbungen ist das ja schon der Fall. Langsam vergleiche ich auch das Anbieten eines Manuskripts mit dem Anbieten eines Produkts - und heutzutage will man ja zumeist auch wissen, wer hinter dem Produkt steht. Da kann ein Foto schon Sympathien wecken.
Ich habe aus der Buchbranche auch gehört, dass tendenziell eher mehr als weniger gelesen wird. Schlussendlich - handhabt das wohl jede Agentur anders.
@Maunzilla: Woher hast du denn bitte deine Rechtskenntnisse? Urheberreicht beim Bewerbungsfoto - wenn ich professionelle Fotos mache, mit Bluse, Blazer u.s.w ins Fotostudio komme und erkläre, ich brauche ein Foto für ein Anschreiben - dann darf ich das Foto für alles Bewerbungsartige verwenden. Und auch sonst, wonach mir der Sinn steht. Sonst würde ich es ja nicht machen lassen. Ich habe eine Dienstleistung eingekauft. Die Fotografin kann nun mal besser mit der Kamera umgehen, als ich.
lg,
Natalie
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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30.08.2021 08:46
von MissClara
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Natalie2210 hat Folgendes geschrieben: | Hi Leute,
spannend, die Diskussion über das Foto. Dann lasse ich es wohl, denn es stimmt schon, der Text sollte im Vordergrund stehen. Andererseits kann man vielleicht diskutieren - gehört zu einer Vita ein Foto dazu? Bei regulären Job-Bewerbungen ist das ja schon der Fall. Langsam vergleiche ich auch das Anbieten eines Manuskripts mit dem Anbieten eines Produkts - und heutzutage will man ja zumeist auch wissen, wer hinter dem Produkt steht. Da kann ein Foto schon Sympathien wecken.
Ich habe aus der Buchbranche auch gehört, dass tendenziell eher mehr als weniger gelesen wird. Schlussendlich - handhabt das wohl jede Agentur anders.
@Maunzilla: Woher hast du denn bitte deine Rechtskenntnisse? Urheberreicht beim Bewerbungsfoto - wenn ich professionelle Fotos mache, mit Bluse, Blazer u.s.w ins Fotostudio komme und erkläre, ich brauche ein Foto für ein Anschreiben - dann darf ich das Foto für alles Bewerbungsartige verwenden. Und auch sonst, wonach mir der Sinn steht. Sonst würde ich es ja nicht machen lassen. Ich habe eine Dienstleistung eingekauft. Die Fotografin kann nun mal besser mit der Kamera umgehen, als ich.
lg,
Natalie |
Nein, das stimmt so nicht. Die Nutzungsrechte werden beim Kauf der Dienstleistung definiiert, das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Oft ist es nur ein einfaches (privates) Verwertungsrecht für Bewerbungen, zumal wenn es sich um ein recht günstiges Shooting handelt. Online stellen oder gar Abdruck in Broschüren/Büchern zählt nicht automatis dazu und kann abgemahnt werden. Deswgen stehen oft die Hinweise zum Copyright (Fotografin xy) dabei.
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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30.08.2021 09:09
von MissClara
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Der Fotograf, bei dem ich war, hat mir noch mehr Sachen erklärt, die in dem Zusammenhang interessant sind. Ich versuche es mal mit meine Worten wiederzugeben.
Zum Beispiel muss man bei Fotos, die zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, auch vorsichtig mit der Motivwahl sein.
Ich hatte überlegt, eine Porzellanfigur mit auf das Bild zu nehmen, die für das Manuskript wichtig ist. Er hat mir abgeraten und gesagt, sobald ein Gegenstand sinnstiftend auf dem Porträt erscheint, müsste man eigentlich die Nutzungsrechte beim Produzenten einholen. Das gleiche gilt für Designer-Möbel o.ä., sobald sie zum Zentrum des Bildes werden.
Selbst der Eifelturm besitzt so ein Urheberrecht. Das heißt, für ein Buchcover dürfte man nicht einfach ein Model davor stellen und fotografieren. Bei Nacht schon gar nicht, weil die Rechte besitzt das Unternehmen, das die Lichter an den Turm strahlt....
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3227 Wohnort: Frankenberg/Eder
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30.08.2021 09:34
von Taranisa
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Da bin ich froh, gleich mit meiner Nachbarin (= professionelle Fotografin) besprochen zu haben, dass die Fotos für meine Autorinnen-Homepage sind. Das Portraitfoto, das auch in den bisherigen Erscheinungen abgebildet ist, stammt auch von einem Fotostudio. Hier gab es auch keine Probleme, da wir diese Bilder von vorneherein auch für unsere private HP verwenden wollten.
Das Portraitfoto erhielt meine Verlegerin übrigens erst, als es an die Gestaltung meines Debüts ging.
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Rübenach Exposéadler
R
Beiträge: 2832
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R 30.08.2021 09:36
von Rübenach
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MissClara hat Folgendes geschrieben: |
Selbst der Eifelturm besitzt so ein Urheberrecht. Das heißt, für ein Buchcover dürfte man nicht einfach ein Model davor stellen und fotografieren. Bei Nacht schon gar nicht, weil die Rechte besitzt das Unternehmen, das die Lichter an den Turm strahlt.... |
Sorry, aber stimmt nicht so ganz. Natürlich besitzt der Eiffelturm kein Urheberrecht, sondern höchstens Monsieur Eiffel. Und der ist seit über 70 Jahren tot. Deshalb ist der Eiffelturm gemeinfrei und ein Foto von ihm darf natürlich dein Buchcover zieren.
Bis zu diesem Punkt sind das französische und deutsche Urherrecht gleich.
Da die Beleuchtung des Eiffelturms ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist, ist einzig der beleuchtete Eiffelturm ein Problem. Aber auch nur nach französischem Recht.
Im deutschen Urheberrecht gilt nämlich das Prinzip der Panoramafreiheit. Prinzipiell kannst du Bilder von allen Gebäuden, Skulpturen u.ä. machen und benutzen, die du von öffentlich zugänglichem Gelände aus gemacht hast.
_________________ "Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams |
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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30.08.2021 09:47
von MissClara
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Rübenach hat Folgendes geschrieben: | MissClara hat Folgendes geschrieben: |
Selbst der Eifelturm besitzt so ein Urheberrecht. Das heißt, für ein Buchcover dürfte man nicht einfach ein Model davor stellen und fotografieren. Bei Nacht schon gar nicht, weil die Rechte besitzt das Unternehmen, das die Lichter an den Turm strahlt.... |
Sorry, aber stimmt nicht so ganz. Natürlich besitzt der Eiffelturm kein Urheberrecht, sondern höchstens Monsieur Eiffel. Und der ist seit über 70 Jahren tot. Deshalb ist der Eiffelturm gemeinfrei und ein Foto von ihm darf natürlich dein Buchcover zieren.
Bis zu diesem Punkt sind das französische und deutsche Urherrecht gleich.
Da die Beleuchtung des Eiffelturms ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist, ist einzig der beleuchtete Eiffelturm ein Problem. Aber auch nur nach französischem Recht.
Im deutschen Urheberrecht gilt nämlich das Prinzip der Panoramafreiheit. Prinzipiell kannst du Bilder von allen Gebäuden, Skulpturen u.ä. machen und benutzen, die du von öffentlich zugänglichem Gelände aus gemacht hast. |
Ah, danke für die Einordnung. Dann ging es beim Eiffelturm nur um die Nachtbilder. Auf jeden Fall wollte ich die Quintessenz des Gespräches wiedergeben, dass man sich immer vorher erkundigen sollte, wer woran wie die Rechte besitzt, bevor man Foto/Motive öffentlich verwendet. Und dass dies eben auch Gebäude betreffen kann, war mir neu.
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Natalie2210 Klammeraffe
N Alter: 37 Beiträge: 583
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N 30.08.2021 13:21
von Natalie2210
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Gut. Ich verstehe die Diskussion, wenn Dinge drauf sind. Figuren, Beleuchtung, etc - wenn das verbreitet wird, stellen sich ja auch Nachahmer ein, die z.B. die Figur nachmachen - solche Sachen. Da stehen wirtschaftliche Interessen dahinter.
Aber welche Beschwerde kann sich denn bitte aus einem Porträtfoto von einem selbst mit neutralem Hintergrund ergeben? Solange derjenige, der drauf ist, das bild selbst veröffentlicht hat?
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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30.08.2021 14:54
von MissClara
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Natalie2210 hat Folgendes geschrieben: | Gut. Ich verstehe die Diskussion, wenn Dinge drauf sind. Figuren, Beleuchtung, etc - wenn das verbreitet wird, stellen sich ja auch Nachahmer ein, die z.B. die Figur nachmachen - solche Sachen. Da stehen wirtschaftliche Interessen dahinter.
Aber welche Beschwerde kann sich denn bitte aus einem Porträtfoto von einem selbst mit neutralem Hintergrund ergeben? Solange derjenige, der drauf ist, das bild selbst veröffentlicht hat? |
Es geht um den Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Ein Bewerbungsanschreiben ist eine private Nutzung. Ein selbständiger Autor, der damit sein Buch bewirbt, eine gewerbliche. So verstehe ich es jedenfalls. Bei mir hat der Fotograf einen Vertrag gemacht, in dem er mir sämtliche Nutzungsrechte einräumt. Deswegen war es aber auch teurer als gängige Bewerbungsfotos im Studio um die Ecke.
Bei sozialen Netzwerken dürfte es mittlerweile üblich sein, Porträtfotos auch dafür verwenden zu wollen. Ich vermute mal, wenn dir digitale Fotos ausgehändigt werden, darfst du sie auch öffentlich nutzen. Sonst sollte der Fotograf (eigentlich) darauf hinweisen. Den Hinweis "nur zu privaten Zwecken" hab ich aber schon mal gelesen. Mehr dazu:
https://www.pulsfotografie.de/darf-ich-mein-bewerbungsfoto-online-nutzen/
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MissClara Klammeraffe
Beiträge: 666
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30.08.2021 16:09
von MissClara
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Natalie2210 hat Folgendes geschrieben: |
Aber welche Beschwerde kann sich denn bitte aus einem Porträtfoto von einem selbst mit neutralem Hintergrund ergeben? Solange derjenige, der drauf ist, das bild selbst veröffentlicht hat? |
Ich kann das übrigens schon verstehen. Extrembeispiel: Ich verwende die Kindergarten-Porträts, die ein Fotograf an Weihnachten gemacht hat, auf der Haribo-HP, weil ich zufällig in der Marketingabteilung arbeite und diese grad so schön passen. Sind ja nur meine Kinder drauf. Dann wird mit der Dienstleistung des Fotografen ein Gewinn erwirtschaftet, der nicht abgesprochen war.
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Natalie2210 Klammeraffe
N Alter: 37 Beiträge: 583
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N 31.08.2021 09:37
von Natalie2210
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Zitat: | Ich kann das übrigens schon verstehen. Extrembeispiel: Ich verwende die Kindergarten-Porträts, die ein Fotograf an Weihnachten gemacht hat, auf der Haribo-HP, weil ich zufällig in der Marketingabteilung arbeite und diese grad so schön passen. Sind ja nur meine Kinder drauf. Dann wird mit der Dienstleistung des Fotografen ein Gewinn erwirtschaftet, der nicht abgesprochen war. |
Das klingt logisch. Soweit hab ich nicht gedacht.
lg,
Natalie
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Cassio Gänsefüßchen
C
Beiträge: 16
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C 09.09.2021 23:03
von Cassio
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Ich habe ich noch nicht wirklich viel investiert, ausser in ein Schreibprogramm, Druckutensilien und natürlich massenhaft Zeit.
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