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Knebelverträge bei seriösen Agenturen?!

 
 
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Niederrheiner
Geschlecht:männlichKlammeraffe
N


Beiträge: 821



N
Beitrag20.08.2021 19:15

von Niederrheiner
Antworten mit Zitat

Einzelne Projekte auszuklammern, klingt zwar in der Theorie gut.
Aber in der Praxis finde ich doch keine Agentur, die sich darauf einlässt, nur dieses eine Projekt zu vertreten, während alles andere bei einer anderen Agentur ist.
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2374



Beitrag20.08.2021 20:50

von Beka
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Meine Agentur hat mir zunächst einen Projektvertrag angeboten, der nur für das aktuelle Manuskript galt. Als das vermittelt war, und  ich ihr Ideen für die nächsten Projekte vorgestellt habe, hat sie mir einen Generalvertrag angeboten und da die Zusammenarbeit gut war, habe ich den auch gerne angenommen. Als es schwierig wurde, ein Projekt unterzubringen, an dem mein Herz hing, hat sie es mir freigestellt, es als SP oder im Kleinverlag selbst zu versuchen, sollte sie keinen Erfolg haben. Im Endeffekt hat sie es dann aber untergebracht.

_________________
*Die Sehnsucht der Albatrosse*
*Das Geheimnis des Nordsterns*
*Die Tochter der Toskana*
*Das Gutshaus in der Toskana*
*Sterne über der Toskana*
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg*
*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung*
*Der Himmel über Amerika - Leahs Traum*
*Anita Garibaldi - Ein Leben für die Freiheit*
*Bergleuchten*
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Niederrheiner
Geschlecht:männlichKlammeraffe
N


Beiträge: 821



N
Beitrag20.08.2021 21:01

von Niederrheiner
Antworten mit Zitat

Beka hat Folgendes geschrieben:
Meine Agentur hat mir zunächst einen Projektvertrag angeboten, der nur für das aktuelle Manuskript galt. Als das vermittelt war, und  ich ihr Ideen für die nächsten Projekte vorgestellt habe, hat sie mir einen Generalvertrag angeboten und da die Zusammenarbeit gut war, habe ich den auch gerne angenommen. Als es schwierig wurde, ein Projekt unterzubringen, an dem mein Herz hing, hat sie es mir freigestellt, es als SP oder im Kleinverlag selbst zu versuchen, sollte sie keinen Erfolg haben. Im Endeffekt hat sie es dann aber untergebracht.


Schade, dass das nicht überall so ist.
Erst Projektvertrag - und bei Vermittlung ausweiten.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2833



Beitrag21.08.2021 08:26

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Ein wichtiger Punkt, den viele nicht beachten, ist die Tatsache, daß Verlage die Honorare nicht an den Autor, sondern an den Agenten zahlen und dieser dann das Geld weiterleitet. Geht der Agent pleite (und das ist nicht so selten), fallen diese Zahlungen erst einmal unter die Konkursmasse und der Autor kann schauen, ob und wann er sein Geld je bekommt. Leider werden sich die meisten Agenten weigern, eine Bankgarantie für diese Honorare abzuschließen (weil mit hohen Kosten verbunden), so daß der Autor immer ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht.

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"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2374



Beitrag21.08.2021 09:30

von Beka
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht beachten, ist die Tatsache, daß Verlage die Honorare nicht an den Autor, sondern an den Agenten zahlen und dieser dann das Geld weiterleitet. Geht der Agent pleite (und das ist nicht so selten), fallen diese Zahlungen erst einmal unter die Konkursmasse und der Autor kann schauen, ob und wann er sein Geld je bekommt. Leider werden sich die meisten Agenten weigern, eine Bankgarantie für diese Honorare abzuschließen (weil mit hohen Kosten verbunden), so daß der Autor immer ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht.


Ich weiß nicht, wie andere Agenturen arbeiten, aber meine überweist mir das Geld, sobald die Zahlung bei ihr eingegangen ist, spätesten am Tag darauf.


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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag21.08.2021 09:44

von MissClara
Antworten mit Zitat

Beka hat Folgendes geschrieben:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht beachten, ist die Tatsache, daß Verlage die Honorare nicht an den Autor, sondern an den Agenten zahlen und dieser dann das Geld weiterleitet. Geht der Agent pleite (und das ist nicht so selten), fallen diese Zahlungen erst einmal unter die Konkursmasse und der Autor kann schauen, ob und wann er sein Geld je bekommt. Leider werden sich die meisten Agenten weigern, eine Bankgarantie für diese Honorare abzuschließen (weil mit hohen Kosten verbunden), so daß der Autor immer ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht.


Ich weiß nicht, wie andere Agenturen arbeiten, aber meine überweist mir das Geld, sobald die Zahlung bei ihr eingegangen ist, spätesten am Tag darauf.


Meine hat sich im Vertrag verpflichtet, dass Überweisungen (Zahlungsweiterleitungen) sofort erfolgen.
Ich muss aber gestehen, ich hätte da von alleine nicht dran gedacht.
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SantaDude
Wortedrechsler
S


Beiträge: 85



S
Beitrag21.08.2021 09:55

von SantaDude
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MissClara hat Folgendes geschrieben:
Beka hat Folgendes geschrieben:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht beachten, ist die Tatsache, daß Verlage die Honorare nicht an den Autor, sondern an den Agenten zahlen und dieser dann das Geld weiterleitet. Geht der Agent pleite (und das ist nicht so selten), fallen diese Zahlungen erst einmal unter die Konkursmasse und der Autor kann schauen, ob und wann er sein Geld je bekommt. Leider werden sich die meisten Agenten weigern, eine Bankgarantie für diese Honorare abzuschließen (weil mit hohen Kosten verbunden), so daß der Autor immer ein erhebliches finanzielles Risiko eingeht.


Ich weiß nicht, wie andere Agenturen arbeiten, aber meine überweist mir das Geld, sobald die Zahlung bei ihr eingegangen ist, spätesten am Tag darauf.


Meine hat sich im Vertrag verpflichtet, dass Überweisungen (Zahlungsweiterleitungen) sofort erfolgen.
Ich muss aber gestehen, ich hätte da von alleine nicht dran gedacht.


Bei mir ist das ebenfalls vertraglich festgehalten. Geld wird sofort überwiesen.
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Maunzilla
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Beiträge: 2833



Beitrag21.08.2021 10:20

von Maunzilla
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Das nützt euch gar nichts, wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Dann sind die Firmenkonten gesperrt, und der Konkursverwalter entscheidet, wer wann etwas ausgezahlt bekommt.

Besser wäre es, wenn der Verlag die Beträge direkt aufsplittete und euch und dem Agenten jeweils seinen Anteil direkt überwiese. Dann trügt ihr nur noch das Risiko, daß der Verlag pleite geht und nicht beide.


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WSK
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Beitrag21.08.2021 10:27

von WSK
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@ Maunzilla: Ist ja echt übel. Aber wird vermutlich nur sehr selten eintreffen.

@ Beka und SantaDude: Ja, normalerweise. Aber wenn die Agentur pleite ist, wohl kaum.

Ich verstehe eh nicht so ganz, wie das mit dem "weiterleiten" funktionieren soll, denn die Agentur muss ja erst ihren Anteil abziehen.
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Niederrheiner
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Beiträge: 821



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Beitrag21.08.2021 10:58

von Niederrheiner
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Besser wäre es, wenn der Verlag die Beträge direkt aufsplittete und euch und dem Agenten jeweils seinen Anteil direkt überwiese.


Wenn eine Agentur bereits insolvent ist, wird man das sicher hinkriegen.

Aber im Normalfall wird ein Verlag das nicht machen. Er hat ja mit dem Vertrag zwischen Agentur und Autor gar nichts zu tun, kennt die Höhe der Provisionen nicht etc. Das fällt nicht in sein Aufgabengebiet.
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Bananenfischin
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Beitrag21.08.2021 11:50

von Bananenfischin
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Niederrheiner hat Folgendes geschrieben:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Besser wäre es, wenn der Verlag die Beträge direkt aufsplittete und euch und dem Agenten jeweils seinen Anteil direkt überwiese.


Wenn eine Agentur bereits insolvent ist, wird man das sicher hinkriegen.

Aber im Normalfall wird ein Verlag das nicht machen. Er hat ja mit dem Vertrag zwischen Agentur und Autor gar nichts zu tun, kennt die Höhe der Provisionen nicht etc. Das fällt nicht in sein Aufgabengebiet.


Dazu kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es diese Variante sehr wohl gibt, auch wenn sie sicher nicht die Norm ist.

Ganz allgemein gesprochen ergäbe für mich die Zusammenarbeit mit einer Agentur, von der ich nur das Schlimmste erwarte, keinen Sinn, und ich bin auch nicht so misstrauisch, dass ich nach vorherigem Umhören, Informieren und einem persönlichen Gespräch keinen Vertrauensvorschuss geben oder mir alle noch so wenig wahrscheinlichen Eventualitäten ausrechnen würde. Nicht zuletzt muss man einfach bereit sein zu akzeptieren, dass auch der Vertragspartner, nicht nur man selbst, aus einem Vertrag gewisse Vorteile zieht. So ist das eben.


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Niederrheiner
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Beitrag21.08.2021 12:02

von Niederrheiner
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Bananenfischin hat Folgendes geschrieben:
Nicht zuletzt muss man einfach bereit sein zu akzeptieren, dass auch der Vertragspartner, nicht nur man selbst, aus einem Vertrag gewisse Vorteile zieht. So ist das eben.


Bzgl. nachfolgender Projekte ist es bei den Exklusivverträgen leider kein "Auch", sondern ein "Nur".
Der Autor muss der Agentur alles zeigen, was er machen will, kriegt aber keinerlei Verpflichtung zurück.
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Bananenfischin
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Beitrag21.08.2021 12:12

von Bananenfischin
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Ich persönlich sehe in der Exklusivität keinen Nachteil und hatte darum auch kein Problem, das zu unterschreiben (muss jeder für sich selbst entscheiden). Ich freue mich doch, wenn ich mit jemandem weiterarbeiten kann, der mich bereits kennt, und ich nicht wieder von vorn anfangen muss, sehe es also auch als Vorteil.
Will die Agentur das neue Projekt nicht vertreten, kann ich immer noch damit machen, was ich will, ich biete es ihr lediglich zuerst an.


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WSK
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Beitrag21.08.2021 12:50

von WSK
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Niederrheiner hat Folgendes geschrieben:

Bzgl. nachfolgender Projekte ist es bei den Exklusivverträgen leider kein "Auch", sondern ein "Nur".
Der Autor muss der Agentur alles zeigen, was er machen will, kriegt aber keinerlei Verpflichtung zurück.
Verstehe das Problem nicht. Was ist so schlimm dran, das nachfolgende Projekt der Agentur zu zeigen? Entweder sucht sie einen Verlag dafür - dann hat der Autor viel davon! - oder nicht, dann war der Text vielleicht zu schlecht.
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Niederrheiner
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Beitrag21.08.2021 15:23

von Niederrheiner
Antworten mit Zitat

Wohlstandskrankheit hat Folgendes geschrieben:
Verstehe das Problem nicht. Was ist so schlimm dran, das nachfolgende Projekt der Agentur zu zeigen? Entweder sucht sie einen Verlag dafür - dann hat der Autor viel davon! - oder nicht, dann war der Text vielleicht zu schlecht.


Wenn es mit der Agentur gut läuft, gibt es kein Problem.
Wenn es nicht läuft, ist es ein Problem, weil ich halt komplett von der Agentur abhängig bin und in der Zeit nichts ohne sie machen kann - zumindest nicht ohne ihre Zustimmung.
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Natalie2210
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Alter: 37
Beiträge: 583



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Beitrag24.08.2021 16:08

von Natalie2210
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Zitat:
Geht der Agent pleite (und das ist nicht so selten), fallen diese Zahlungen erst einmal unter die Konkursmasse und der Autor kann schauen, ob und wann er sein Geld je bekommt.


Hast du da ein konkretes Beispiel, wo das so war? Ich bezweifle nämlich, dass auch das Geld des Autors in die Konkursmasse fällt. Das Honorar der Agentur - gewiss, aber der Anteil des Autors - das Geld gehört der Agentur ja nicht. Es ist ein Durchlaufposten und entsprechend  ist es ein anderer Fall als Anzahlungen für z.B. Küche, wo der Küchenbauer in Konkurs geht - denn da hat der Küchenbauer schon daran gearbeitet, wenn auch das Produkt nicht fertig ist.

lg,
Natalie
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Mara
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Beitrag18.12.2021 13:03

von Mara
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Was mich interessieren würde: Gibt es eigentlich eine Art "Normvertrag" für Verträge mit Literaturagenturen, so wie es den ja für Verlagsverträge gibt? Oder wie kann man feststellen, ob ein Vertrag zwischen Literaturagentur und Autorin in etwa der Norm entspricht?
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Maunzilla
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Beiträge: 2833



Beitrag18.12.2021 13:57

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

So etwas gibt es meines Wissens nicht. Aber die großen Schriftstellerverbände bieten z.T. Rechtsberatungen an und haben dazu allenfalls Informationen.

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Mara
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Beiträge: 141
Wohnort: Linz/Donau


Beitrag18.12.2021 17:32

von Mara
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Ich habe eine Quelle gefunden, in der ein Agentur-Vertrag angeführt ist, auch wenn ich nicht beurteilen kann, ob dieser der "Norm" entspricht: https://www.text-manufaktur.de/vertrag.html
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Radix
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Beiträge: 69



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Beitrag10.01.2022 16:58

von Radix
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Natürlich besteht ein Anspruch auf Auszahlung durch die Agentur abzüglich deren Provision. Doch in der Realität könnte das schwierig sein, wenn die Agentur insolvent geht. Es gibt doch im normalrn Leben unzählige Fälle,  in denen der Leistungserbringer seiner völlig berechtigten Forderung nachrennen muss.

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Gast







Beitrag10.01.2022 21:25

von Gast
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Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, hat man als Arbeitnehmer das gleiche Problem. Bei einem großen, etablierten Unternehmen ist das Risiko geringer als bei einem Start-up-Unternehmen. Aber die Corona-Krise war auch für manch große Unternehmen eine Herausforderung.
Trotzdem kann ja nicht die Empfehlung sein, dass alle Menschen besser freiberuflich arbeiten, um dieses Risiko zu vermeiden.

Ist doch gut, wenn man sich vertraglich da ein wenig absichern kann. Insbesondere, wenn es eine neuere Agentur ist, die noch dabei ist, auf dem Markt richtig Fuß zu fassen.

Wer sich mit manchen Standards in Agenturverträgen nicht anfreunden will, hat die Möglichkeit direkt auf Verlage zuzugehen oder selber zu veröffentlichen. Es ist ja nicht so, dass es keine Alternativen gibt.
Und eine Laufzeit von einem Jahr finde ich sehr überschaubar. Wer in dem Zeitraum merkt, dass die Zusammenarbeit nichts ist, kann anschließend ja versuchen, eine andere Agentur zu finden, bei der es dann hoffentlich besser passt.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2833



Beitrag10.01.2022 21:40

von Maunzilla
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Das ist mitnichten mit dem Verhältnis eines Arbeitnehmers zu vergleichen. Zum einen gibt es für diese eine Insolvenzversicherung, zum anderen sind Forderungen aus Löhnen und Gehältern im Konkursverfahren privilegiert. Will heißen: vor allen anderen Forderungen, werden diese aus der Konkursmasse befriedigt.

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