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Als Freiberufler selbstständig machen.

 
 
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2832



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Beitrag26.05.2021 08:57

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Nina C hat Folgendes geschrieben:

Finanzamt
Eine Steuervorauszahlung macht ohnehin fast ausnahmslos für Unternehmer Sinn, nicht aber für Kleinunternehmer. Unternehmer bist du, wenn du im Jahr mehr als 17.300 € (Umsatz!) erwirtschaftest. Ist es weniger und erwartest du für das nächste Jahr jeweils nicht mehr als 50.000 € Umsatz, kannst du dich als Kleinunternehmer anmelden und auf den größten Teil des Brimboriums verzichten. Dann reichen in der Steuererklärung die Anlage S und die EÜR, eine Steuervorauszahlung gibt es nicht. Ohne unken zu wollen, nehme ich nicht an, dass du aus dem Stand als Schriftsteller im ersten Jahr mehr als 17k erwirtschaftest, also entspannen. Smile

Frag ruhig, wenn ich noch weiterhelfen kann - aber alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Smile

Ansonsten: Viel Glück! Smile

Nina[/color]


So kann man das nicht sehen. Du musst ganz strikt zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer trennen.
Für die Einkommensteuer gilt: Vorauszahlungen werden festgesetzt, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer, die nicht durch einen Abzug an der Quelle (z.B. Lohnsteuer) erhoben wird, mehr als 400 € im Jahr beträgt. Dabei hängt die Höhe der Einkommensteuer von deinen anderen Einkünften, dem Tarif (eventuell Splittingtarif bei Verheirateten) und deinen Sonderausgaben ab. Als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit würde ich für die ersten beiden Jahre Null angeben. (Was außerdem bei der schriftstellerischen Tätigkeit gar nicht so unwahrscheinlich ist)

Das Hauptproblem der meisten hauptberuflichen Schriftsteller ist allerdings nicht das Finanzamt oder die Krankenkasse, sondern es sind die Einnahmen. Bzw. die zu geringen Einnahmen. Rechne dir mal aus, wie viel du verkaufen musst, um wenigstens den Hartz IV Satz zu erwirtschaften. Und rechne (als Anfänger) nicht mit 5-stelligen Vorschüssen.

Mein Rat ist immer der gleiche: Such dir einen Hauptjob, in dem du anständig bezahlt wirst (der Euphemismus dafür heißt Brotberuf), und schreibe in der Freizeit. Gegebenenfalls kannst du ja im Hauptjob Teilzeit arbeiten und den Rest des Tages mit Schreiben verbringen. Oder such dir einen gutverdienenden Ehepartner.


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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
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Beitrag31.05.2021 02:59

von Nina C
Antworten mit Zitat

@Rübenach
Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber auf die 400 € Steuern muss man als Kleinunternehmer erst einmal kommen. Davon sind ja absetzbar:

- Freibetrag (9744 €)
- Betriebskostenpauschale (max. 2455)
- KSK (min. 980 € bei volle Ausnutzung des Kleinunternehmerumsatzes von 17.500 sogar 3192 €)

Wenn man also Umstände wie oben genannt hat und nicht mehr als 17.500 € verdient, bleiben lediglich 2109 € zum Versteuern übrig und das sind keine 400 € Steuern, sondern 295 €. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass für ihn als Kleinunternehmer keine Vorauszahlungen entstehen dürften.

Naja, so oder so gebe ich dir recht, ich halte den Kaltstart als Schriftsteller im Hauptberuf für nicht sehr vielversprechend und würde ihm genauso zum Brotjob raten. Und sollte er wirklich im Anlauf mehr als die 17k verdienen, dann lohnt sich auch ein Steuerberater. Very Happy

Liebe Grüße

Nina


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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
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Beiträge: 2832



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Beitrag31.05.2021 04:30

von Rübenach
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@Nina C.
Übrigens, die Kleinunternehmergrenze liegt seit dem 01.01.2000 nicht mehr bei 17.500 €, sondern bei 22.000 €. Aber nicht weitersagen.


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Bildersturm
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Alter: 51
Beiträge: 132
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Beitrag31.05.2021 11:32

von Bildersturm
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Rübenach hat Folgendes geschrieben:
@Nina C.
Übrigens, die Kleinunternehmergrenze liegt seit dem 01.01.2000 nicht mehr bei 17.500 €, sondern bei 22.000 €. Aber nicht weitersagen.


Das stimmt nicht ganz. Die Regelung trat erst genau 20 Jahre später in Kraft und gilt somit seit 1. Januar 2020. Also kurz genug, dass man es trotzdem noch ganz gut weitererzählen kann. Wink
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 992
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag01.06.2021 01:30

von Nina C
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Oha, das wusste ich tatsächlich noch nicht, ist wahrscheinlich inmitten pandemischer Wunderlichkeiten untergegangen – danke für die Info. Da dürfte ich ja glatt noch eine Kleinigkeit mehr verdienen, als ich jetzt schon nicht verdiene. Very Happy

Revidiere also, dass es tatsächlich möglich ist als Kleinunternehmer Vorauszahlung leisten zu müssen, bleibe aber dabei, dass ich das bei einem schriftstellerischen Beruf aus dem Stand für bestenfalls ambitioniert halte. Trotzdem viel Glück!

Liebe Grüße

Nina


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Stefan_Burban
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Alter: 48
Beiträge: 573



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Beitrag19.10.2021 17:43
Re: Als Freiberufler selbstständig machen.
von Stefan_Burban
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Lucius hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich zu viel dort eintrage,
erwarten mich doch Jeden-Quartal hohe Steuer Vorauszahlungen, die ich dann trotz ohne Gewinn tätigen muss oder?



Die Steuer-Vorauszahlungen kannst du jederzeit anpassen lassen. Entweder nach oben oder nach unten. Je nachdem, wie sich deine Einkünfte entwickeln.


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Mumienfreund
Eselsohr


Beiträge: 327



Beitrag20.10.2021 13:58
Re: Als Freiberufler selbstständig machen.
von Mumienfreund
Antworten mit Zitat

Lucius hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich plane in naher Zukunft mich als freiberuflicher Schriftsteller beim Finanzamt anzumelden und blicke bei diesem Formularen nicht durch.
Man soll jetzt die Steuer-Vorauszahlung berechnen nur hab ich kein dunst, welche einnahmen mich erwarten werden. Wenn ich zu viel dort eintrage,
erwarten mich doch Jeden-Quartal hohe Steuer Vorauszahlungen, die ich dann trotz ohne Gewinn tätigen muss oder?

Die nächste Frage: Wie läuft das mit er Krankenversicherung ab, am Anfang ist es ja immer schwer, sich selbstständig zu machen. Muss ich mich den überhaupt Krankenversichern?
Ich gehe wenn überhaupt alle paar Jahre mal zum Arzt. Ich würde mich ja später schon versichern wollen, aber am Anfang ist das Ganze schon sehr unübersichtlich.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen?

Liebe Grüße
Lucius


Das Finanzamt interessiert es nicht, ob du Schriftsteller werden willst oder nicht. In den Formularen für die Einkommensteuererklärung (denn die ist Freiberufler maßgeblich), gibt es einen Block: "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". FALLS du also durch deine schriftstellerische Arbeit Einkünfte erzielen solltest, würdest du sie hier eintragen.

Zusammen mit den Summen aus Einkünften als Arbeitnehmer, Lohnersatzleistungen usw. wird deine Einkommensteuer berechnet. Als Arbeitnehmer hat man in der Regel aber keine Vorauszahlungen zu leisten, da der Arbeitgeber die für das Gehalt maßgebliche Lohnsteuer monatlich an das für dich zuständige Finanzamt abführt.

Wohl nur die wenigsten Menschen werden allerdings gleichzeitig einem regulären Job nachgehen PLUS höhere Einnahmen aus selbständiger Arbeit erzielen. die zur Folge hätten, dass das Finanzamt dich veranschlagen würde, quartalsweise zusätzlich Einkommensteuervorauszahlungen abzuführen.   

Solange das nicht der Fall ist, ist es am besten du bleibst weiterhin über die Arbeitsagentur krankenversichert. Falls du nach deiner Umschulung arbeitslos bist, wird auch weiterhin das Amt bezahlen, solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Was du in deiner Freizeit machst (Schreiben/Malen/Musik), interessiert die nicht, solange du deiner "Mitwirkungsverpflichtungen" nachkommst. Sprich: Bewerbungen schreiben, Termine wahrnehmen.

Die hier oft genannte Künstlersozialkasse käme für dich nur in Frage, wenn deine Einnahmen aus deiner selbständigen künstlerischen Arbeit gewisse Grenzen überschreiten. Es ist aber nicht so, dass die jeden nur aufnehmen, weil er oder sie die Absicht hat, künstlerisch tätig zu werden. Völlig irrelevant, solange du keine Einnahmen generierst.

Erst wenn deine Einnahmen aus deiner freiberuflichen Nebentätigkeit (aufs Jahr gerechnet), die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung überschreiten, müsste man noch mal nachdenken. Ich kann dir aber versichern, dass sich die wenigsten Autorinnen und Autoren diese Sorgen machen müssen.

Mein Rat: Solange du keine nennenswerten Einkünfte mit deiner künstlerischen Tätigkeit erzielst, mach einfach gar nichts. Falls du einen Bestseller schreiben solltest, kannst du dir immer noch den Kopf zerbrechen.
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