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Impressumservice

 
 
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag31.03.2021 03:46
Impressumservice
von Astrida
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ist ein Impressumservice rechtlich sicher? Wer hat Erfahrung mit solchen Anbietern. Welcher ist der beste?
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Lilli Schwarz
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 11



Beitrag03.04.2021 17:38

von Lilli Schwarz
Antworten mit Zitat

Hallo Astrida,

ich nutze für meine Seite "www (dot) autorenservices (dot) de"
(Anm. der DSFo-Moderation: direkter Link wurde entfernt, bitte unbedingt den Artikel "Impressum-Service: Betrug?" dazu lesen)

So weit ich weiß, ist das rechtlich wasserdicht.

Papyrus Autor hatte auch mal so einen Service, sogar kostenlos. Leider wurde der missbraucht und daher aktuell nicht mehr angeboten.

Du musst außerdem bedenken, dass eine Telefonnummer angegeben werden muss.

Hoffe das hilft.
LG Lilli


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crisihasi
Geschlecht:weiblichEselsohr

Alter: 40
Beiträge: 244



Beitrag06.04.2021 19:34

von crisihasi
Antworten mit Zitat

Lilli Schwarz, zu deinem Anbieter gibt es leider einige negative Gerüchte im Markt. Ich habe hier einen Blogartikel gefunden, in dem Andreas Hagemann wirklich umfangreich seine Erfahrungen teilt und Alternativen aufzeigt. Ich hoffe, der Link ist erlaubt: https://www.andreashagemann.com/impressum-service/ (sonst bitte entfernen).

Aktuell nutze ich _noch_ keinen, was ich aber jüngst schon wieder bereut habe, daher werde ich mir die Liste wohl auch nochmal anschauen ... Rolling Eyes
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Rodge
Geschlecht:männlichKlammeraffe


Beiträge: 845
Wohnort: Hamburg


Beitrag07.04.2021 10:55

von Rodge
Antworten mit Zitat

wir hatten das schon häufiger, z. B. hier:

https://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=68866&highlight=impressum

Ich habe versucht, den benannten Impressum-Service zu nutzen. Ich habe bezahlt, nachdem die automatisierte email mit der Rechnung kam und nie wieder etwas gehört. Auf Nachfragen gab es keine Reaktion. Das Geld habe ich abgeschrieben, anderen ging es ähnlich.

Grüße
Rodge
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Lilli Schwarz
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 11



Beitrag16.04.2021 16:20

von Lilli Schwarz
Antworten mit Zitat

crisihasi hat Folgendes geschrieben:
Lilli Schwarz, zu deinem Anbieter gibt es leider einige negative Gerüchte im Markt. Ich habe hier einen Blogartikel gefunden, in dem Andreas Hagemann wirklich umfangreich seine Erfahrungen teilt und Alternativen aufzeigt. Ich hoffe, der Link ist erlaubt: https://www.andreashagemann.com/impressum-service/ (sonst bitte entfernen).

Aktuell nutze ich _noch_ keinen, was ich aber jüngst schon wieder bereut habe, daher werde ich mir die Liste wohl auch nochmal anschauen ... Rolling Eyes


Oh ha, das klingt ja wirklich etwas komisch... Aber in der Liste und in den Kommentaren unter dem Artikel sind scheinen einige brauchbare Alternativen zu sein.

Vielen Dank für den Hinweis!


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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag18.04.2021 06:32

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten und die Links.
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lazarus_pi
Wortedrechsler

Alter: 54
Beiträge: 66



Beitrag04.06.2021 17:46

von lazarus_pi
Antworten mit Zitat

Ich bin bei autorenglück.de - allerdings steht meine Publikation ja erst kurz bevor, ich kann also noch nicht mit handfesten Erfahrungen dienen. Der bisherige Umgang war jedenfalls sehr nett und freundlich, es gibt meines Wissens auch keine bösen Gerüchte über das Unternehmen.

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Mit phantastischen Grüßen,
Lazarus
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
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Alter: 48
Beiträge: 41



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Beitrag12.12.2021 03:23

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Habe hier: https://buchveroeffentlichen.com/alles-uber-impressumpflicht-in-buchern-und-ebooks/
gelesen, dass es anscheinend nicht notwendig ist seine Adresse anzugeben, nur der Wohnort.

Stimmt das?

Würde mein Nachnahme und Ort ausreichen?

Also z.B.:

Müller, Berlin
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
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Alter: 48
Beiträge: 41



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Beitrag12.12.2021 03:24

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ach ja, es wäre ein ebook auf KDP.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag12.12.2021 06:53

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Gib einfach einen Ort im Ausland an. Dann interessiert es keinen von den hiesigen Schergen.

Meine Bücher erscheinen alle in New York, Genf, Springfield oder Breslau. Razz


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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
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Alter: 48
Beiträge: 41



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Beitrag27.03.2022 23:55

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke füŕ die Antworten.

Amazon hat alle meine Daten, wozu brauche ich noch so ein Impressumservice?

Ich habe gehört, dass es bis jetzt noch gar keine Abmahnungen für KDP Self Publisher gegeben hat.
Stimmt das?

Vielleicht bleibt das auch so. Ein Grund könnte sein, dass die meisten kaum Geld haben. Ein anderer,
dass wir vielleicht die Impressumspflicht falsch ausgelegt haben und es keinen Sinn bei KDP
macht, da ja Amazon da ist. Wenn man ein Buch selbst druckt ist es vielleicht wieder was anderes.

Was meint ihr?
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag28.03.2022 01:31

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Amazons Ebooks werden von Amazon in verkehr gebracht, also steht deren Name auf der Homepage, wo man die Bücher herunterlädt.
Gedruckte Bücher werden von Amazon Fulfilment-Partnern in verschiedenen Ländern hergestellt (die deutschen Taschenbücher werden derzeit in Breslau (Polen) gedruckt). Daher fügt Amazon auch eine extra-Seite am Ende hinu, wo der entsprechende Hinweis steht. Und selbstverständlich hat auch Amazon ein Impressum auf deren Homepage, wo man die Bücher kauft. Insofern ist es nachvollziehbar, woher die Bücher kommen, auch ohne daß der Autor seine Daten veröffentlichen muß.

Etwas anderes freilich ist es, wenn man die Bücher selber druckt bzw. drucken läßt und den Vertrieb auch selber übernimmt. Dann ist man der Inverkehrbringer und muß die Impressumspflicht erfüllen. (Wobei auch hier es in der Praxis ziemlich irrelevant ist, weil das einfach keinen interessiert.) Abmahn-Aasgeier wollen die schnelle Mark und nutzen automatisierte Suchen im Internet, um mit möglichst geringem Aufwand Tausende abmahnen zu können, wohl wissend, daß viele nicht zahlen, und man die auch nicht verklagt, weil das viel Geld und Aufwand kosten würde. Aber sie wissen leider auch, daß es zu viele Angsthasen gibt, die sich ins Bockshorn jagen lassen und freiwillig zahlen, statt es auf einen Prozeß ankommen zu lassen.


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Minerva
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Beitrag28.03.2022 09:29

von Minerva
Antworten mit Zitat

Astrida hat Folgendes geschrieben:
Habe hier: https://buchveroeffentlichen.com/alles-uber-impressumpflicht-in-buchern-und-ebooks/
gelesen, dass es anscheinend nicht notwendig ist seine Adresse anzugeben, nur der Wohnort.

Stimmt das?

Würde mein Nachnahme und Ort ausreichen?

Also z.B.:

Müller, Berlin


Auf der Webseite steht:

Zitat:
Im Regelfall ist das der vollständige Name mit Anschrift des Verlegers


(Ansonsten musst du prüfen, was das Bundesland vorschreibt, in dem du wohnst.)

Das ist eine ladungsfähige Anschrift, d.h. vollständiger Name und Anschrift. AUßER, es wurde über einen Verlag veröffentlicht, dann ist der Verlag die ladungsfähige Anschrift. Deswegen steht dort Verleger. Entweder ist der Verlag der Verleger oder du bist es.
Nur das ist rechtlich sicher.
Wenn du das (absolut verständlicherweise) nicht möchtest, musst du auf einen Impressumsservice zurückgreifen (keinesfalls auf den oben genannten, dessen Name ich nicht wiederhole).

Zitat:
Müller, Berlin
geht nicht. Da fehlt ja schon der vollständige Name.

Wo kein Kläger, ...

Ja, mag sein, aber ich traue Abmahnanwälten nicht. Wir haben dieses Spielchen doch schon oft genug gehabt. Und davon abgesehen ist es ein Gesetzesverstoß, der sicher auch nicht ganz billig wäre.
Davon abgesehen haben diese Vorschriften auch einen Sinn, leider zu Lasten derer, die lieber anonym bleiben wollen.


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Levo
Klammeraffe
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Beitrag28.03.2022 10:08

von Levo
Antworten mit Zitat

Amazon KDP oder Tredition gelten mW beispielsweise als Verleger.
Bei Selbstverlegern steht in den meisten Gesetzestextes, dass der Verfasser (Klarname) genannt werden muss (mit ladungsfähiger Adresse).
Ansonsten musst Du schauen, was Dein Bundesland (Presserecht) für ein Impressum bei EBooks und Druckerzeugnissen vorschreibt. Findest Du im Landespresserecht (und ggf gerichtlichen Entscheidungen dazu) niedergelegt. Ausschlaggebend ist Dein Wohnsitz. Nur die Gesetze sind bindend, nicht unsere Meinungen und findigen Ideen.
Die Bußgelder, die bei Verstoß fällig werden können, sind keine Peanuts (50.000 Euro sind da genannt).
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Minerva
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Beitrag28.03.2022 10:42

von Minerva
Antworten mit Zitat

Levo hat Folgendes geschrieben:
Amazon KDP oder Tredition gelten mW beispielsweise als Verleger.
Bei Selbstverlegern steht in den meisten Gesetzestextes, dass der Verfasser (Klarname) genannt werden muss (mit ladungsfähiger Adresse).
Ansonsten musst Du schauen, was Dein Bundesland (Presserecht) für ein Impressum bei EBooks und Druckerzeugnissen vorschreibt. Findest Du im Landespresserecht (und ggf gerichtlichen Entscheidungen dazu) niedergelegt. Ausschlaggebend ist Dein Wohnsitz. Nur die Gesetze sind bindend, nicht unsere Meinungen und findigen Ideen.
Die Bußgelder, die bei Verstoß fällig werden können, sind keine Peanuts (50.000 Euro sind da genannt).


Sicher, dass Amazon als Verleger gilt?

Sie schreiben schließlich:
https://kdp.amazon.com/de_DE/ hat Folgendes geschrieben:

Mit Kindle Direct Publishing können Sie eBooks und Taschenbücher kostenlos im Selbstverlag veröffentlichen und Millionen Leser auf Amazon erreichen.


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Maunzilla
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Beitrag28.03.2022 10:54

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Die Frage ist, wo die Druckwerke erscheinen.
Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg und gedruckt werden die Bücher in Polen. Maßgeblich wären also die Rechtsordungen dieser beiden Länder.

Ob ein Ebook ein Druckwerk sei, ist umstritten. Im Bayerischen Pressegesetz beispielsweise gilt die Impressumspflicht nur für Druckwerke, die in Bayern erscheinen. Ein Ebook ist technisch betrachtet jedoch eine Software, da sie nicht vermittels einer Druckerpresse hergestellt oder vervielfältigt wird.


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Abari
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Der bronzene Durchblick


Beitrag28.03.2022 10:56

von Abari
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kdp ist weder Verlag noch Verleger. Ich habe dort einige Bücher veröffentlicht und musste zu meinem Leidwesen immer alles angeben - und dauernd updaten, wenn ich umgezogen bin. Soweit zum Thema Anonymität. Und nein, da gibt es keine Gesetzeslücke. kdp unterhält Subdruckereien im Ausland, die die Printausgaben herstellen (was ich ehrlich gesagt nach drei EBooks dankbarer und einfacher finde als ein EBook zu machen, weil hierbei die technischen Ansprüche [Formatierung, Schrifteinbettung etc.] viel höher sind). Das wird zwar alles mal geprüft, aber letztlich bist DU ALLEIN für Inhalt, RS, Nachweis der Grafiken, wasweißichnichtalles zuständig. Und wo es was zu verdienen gibt, gibt es auch mittlerweile einen Kläger (siehe die Anwälte, die sich auf Impressui von Webseiten spezialisiert haben).

Ich persönlich lasse da nichts anbrennen.


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Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.

LG
Abari
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Levo
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Beitrag28.03.2022 11:15

von Levo
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Nach Presserecht bzw Telemediengesetz gelten Ebooks (besprochene Tonträger übrigens auch) als Druckwerke.

Und ja stimmt, Amazon KDP und Create Space schieben in ihren Verträgen den Verlegertitel auf den Verfasser; Danke für die Info. Entsprechend gilt dann wohl der Wohnsitz des Verfassers. Und ob dessen Bundesland in seinem Landespressegesetz auch den Drucker mit Anschrift im Impressum genannt haben will, müsste jeweils nachgelesen werden.
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Minerva
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Beitrag28.03.2022 11:16

von Minerva
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Die Frage ist, wo die Druckwerke erscheinen.
Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg und gedruckt werden die Bücher in Polen. Maßgeblich wären also die Rechtsordungen dieser beiden Länder.

Ob ein Ebook ein Druckwerk sei, ist umstritten. Im Bayerischen Pressegesetz beispielsweise gilt die Impressumspflicht nur für Druckwerke, die in Bayern erscheinen. Ein Ebook ist technisch betrachtet jedoch eine Software, da sie nicht vermittels einer Druckerpresse hergestellt oder vervielfältigt wird.

Der Experte der Selfpublisherbibel sagt aber:

https://www.selfpublisherbibel.de/name-adresse-haarfarbe-isbn-was-gehoert-ins-impressum-eines-buches/ hat Folgendes geschrieben:
Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:

    Ihren Namen
    eine ladungsfähige Anschrift

Berlin verzichtet auf die Anschrift und will nur den  Wohnort.


Wer in Berlin wohnt und Susi Müller heißt, hat es ganz gut. Alle anderen müssen in den sauren Apfel beißen und entweder Angaben machen, sich einen Kleinverlag suchen oder einen Adressservice benutzen.


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Maunzilla
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Beitrag28.03.2022 12:07

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Der Wohnort des Autors ist nicht identisch mit dem Erscheinungsort.

Ein Adress-Service ist streng genommen auch keine ladungsfähige Anschrift, da ihr an einer solchen Adresse nicht anzutreffen seid.

Zitat:
Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.


Es ist letztlich egal, was für eine Anschrift ihr reinschreibt, denn so lange euch keiner den Büttel ins Haus schickt, wird das keiner merken. Um eure tatsächliche Adresse herauszufinden, braucht es entweder einen Detektiv oder einen Gerichtsbeschluß in Luxemburg, der Amazon zwingt, eure dort gespeicherte Adresse herauszugeben. (In meinem Fall ist das ein Postfach, also müßte derjenige danach noch die Post in meinem Land verklagen, um meine aktuelle Wohnanschrift herauszufinden.) So viel Aufwand betreibt nur jemand, der euch um sehr viel Geld verklagen will und ziemlich sicher ist, daß ihr das auch bezahlen könnt. Dafür müsstet ihr allerdings schon jemand ziemlich prominenten in eurem Enthüllungsbuch beleidigen. Wink


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Minerva
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Beitrag28.03.2022 12:19

von Minerva
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Der Wohnort des Autors ist nicht identisch mit dem Erscheinungsort.

Ein Adress-Service ist streng genommen auch keine ladungsfähige Anschrift, da ihr an einer solchen Adresse nicht anzutreffen seid.

Zitat:
Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.


Es ist letztlich egal, was für eine Anschrift ihr reinschreibt, denn so lange euch keiner den Büttel ins Haus schickt, wird das keiner merken. Um eure tatsächliche Adresse herauszufinden, braucht es entweder einen Detektiv oder einen Gerichtsbeschluß in Luxemburg, der Amazon zwingt, eure dort gespeicherte Adresse herauszugeben. (In meinem Fall ist das ein Postfach, also müßte derjenige danach noch die Post in meinem Land verklagen, um meine aktuelle Wohnanschrift herauszufinden.) So viel Aufwand betreibt nur jemand, der euch um sehr viel Geld verklagen will und ziemlich sicher ist, daß ihr das auch bezahlen könnt. Dafür müsstet ihr allerdings schon jemand ziemlich prominenten in eurem Enthüllungsbuch beleidigen. Wink


Aber der Adressservie tritt als Unternehmen auf, ähnlich wie wenn ich bei einem Verlag veröffentlich wurde. Ich wohne ja auch nicht auf dem Tisch des Verlagschefs (wäre jedenfalls zu hoffen Laughing )

Sicher hast du Recht, Maunzilla, aber wer lieber ruhig schläft, sollte das nicht so machen wie du vorschlägst.


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Maunzilla
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Beiträge: 2821



Beitrag28.03.2022 12:49

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Der Adress-Service mag als Unternehmen auftreten, aber er ist nicht für den Inhalt des Druckwerkes verantwortlich, denn sonst müßte er dafür haften und vor Gericht einstehen, und du könntest dich gemütlich zurücklehnen und alle Verantwortung zurückweisen.
Tatsächlich ist er nichts weiter als eine vorgeschobene Briefkastenadresse.
Ich sehe nicht ein, wieso ich für eine Briefkastenadresse Geld zahlen soll, wenn ich genausogut eine Fantasieadresse nutzen kann, so wie es der legendäre nigerianische Prinz mit den 90 Millionen auch macht. Oder die diversen Gewinnspiel- und Kaffefahrten-Abzocker. Und ich glaube, die wurden deutlich öfter angezeigt und trotzdem nie erwischt. Laughing Razz

Aber natürlich muß jeder selber entscheiden, was ihm seine Anonymität oder seine Angst wert ist. Wink


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