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Klagen? Abmahnungen? Strafrecht?

 
 
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag23.08.2020 22:15
Klagen? Abmahnungen? Strafrecht?
von Astrida
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schreibe gerade ein Sachbuch und will es als Self Publisher herausbringen. Ich wollte wissen in wie weit was passieren kann, dass ich dafür haften muss, sowohl in Deutschland als auch im Ausland für die Englische Version.

Klagen? Abmahnungen? Strafrecht?
Wegen Tippfehler? Übernahme von falschen Infos? Nicht klar erklärten Aussagen?

Danke und Grüße

Astrida
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Mogmeier
Geschlecht:männlichGrobspalter

Moderator
Alter: 50
Beiträge: 2677
Wohnort: Reutlingen


Beitrag23.08.2020 23:06

von Mogmeier
Antworten mit Zitat

Hallo Astrida, und willkommen im DSFo!

Ich kann dir dazu auch nur mit meinem Halbwissen helfen.

Wegen Tippfehlern wird dich wohl kaum jemand verklagen können, denn diese schleichen sich mitunter auch vom Lektorat ein, auch wenn das Manuskript zehnmal danach noch mal geprüft wird.

Zu den anderen Punkten: Es gibt da die sogenannte Haftungsausschluss-Klausel (zum Beispiel: »Auch wenn nach bestem Wissen recherchiert, übernimmt der Autor/die Autorin keine Gewähr für die Richtigkeit bzgl. …« – oder so ähnlich).

Dieser Haftungsausschluss sollte dabei jedoch keinen Freibrief für den Autor/die Autorin darstellen, um schludern zu dürfen.

Viele Grüße
Mog


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Laotse
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2820



Beitrag24.08.2020 00:24

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

So lange du keinen verleumdest oder fremde Inhalte kopierst, gibt es keine strafrechtlichen Tatbestände, deretwegen du belangt werden könntest. Die Verletzung der Impressumspflicht könnte zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Wenn du die Gewinne aus dem Buch nicht ordentlich versteuerst, stecken sie dich aber in den Kerker, das ist klar. wink
Zivilrechtlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, haftbar gemacht zu werden, aber das läßt sich nicht pauschal erörtern.

Grundsätzlich besteht keine große Gefahr, sonst würde sich keiner mehr getrauen, irgend etwas zu veröffentlichen.

Solltest du aber eine Biographie oder ein "Enthüllungsbuch" schreiben wollen, wäre es ggf. ratsam vor der Veröffentlichung einen Anwalt zu konsultieren.


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V.K.B.
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Beitrag24.08.2020 04:21

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Problematisch könnte es mMn werden, wenn du

a) politische oder rassistische Hasspropaganda betreibst
b) in einem Gesundheitsratgeber lebensgefährliche Tipps gibst
c) ein Kochbuch mit Rezepten mit stark giftigen Zutaten veröffentlichst
d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht
e) (möglicherweise) Anleitungen zum Suizid gibst und Depressive dazu ermunterst
f) generell absichtlich gefährliche Falschinformationen verbreitest  
g) Schmähkritik über reale Personen schreibst (etwas wie Ciceros "Reden gegen Catilina" wäre z.B. heute NICHT mehr okay)


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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag17.03.2021 03:24

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2820



Beitrag17.03.2021 08:54

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Problematisch könnte es mMn werden, wenn du

d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht

Ist nicht strafbar, so lange du nicht explizit dazu aufrufst. (Sonst säßen alle guten Krimiautoren im Zuchthaus.)
Zitat:
e) (möglicherweise) Anleitungen zum Suizid gibst und Depressive dazu ermunterst

Selbstmord ist nicht strafbar;die passive Beihilfe auch nicht.
Zitat:
f) generell absichtlich gefährliche Falschinformationen verbreitest  

Ist nicht strafbar. Kann allenfalls zivilrechtliche Folgen haben.
Zitat:
g) Schmähkritik über reale Personen schreibst (etwas wie Ciceros "Reden gegen Catilina" wäre z.B. heute NICHT mehr okay)

Kommt drauf an, wer es ist. (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?)


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Merlinor
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Beiträge: 8676
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DSFo-Sponsor


Beitrag17.03.2021 14:53

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
... (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?)


Weil auf seinen Aussagen das Label "Satire" klebt.

LG Merlinor


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nebenfluss
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Beitrag17.03.2021 15:29

von nebenfluss
Antworten mit Zitat

Merlinor hat Folgendes geschrieben:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
... (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?)


Weil auf seinen Aussagen das Label "Satire" klebt.

LG Merlinor


Etwas vereinfacht, aber generell richtig.

In dem Sinne auch zum Unterschied zwischen Prosa und Sachtext:
Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Zitat:

d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht

Ist nicht strafbar, so lange du nicht explizit dazu aufrufst. (Sonst säßen alle guten Krimiautoren im Zuchthaus.)

Es ist das Wesen einer Anleitung(!), dass jemand etwas nachahmen soll. Ein expliziter Aufruf ist nicht nötig. Ob es strafbar ist oder nicht, hängt von anderen Faktoren ab.


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V.K.B.
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Beiträge: 6152
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Beitrag17.03.2021 15:36

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Problematisch könnte es mMn werden, wenn du

d) Anleitungen für "perfekte Verbrechen" schreibst und jemand das nachmacht

Ist nicht strafbar, so lange du nicht explizit dazu aufrufst. (Sonst säßen alle guten Krimiautoren im Zuchthaus.)
Ich dachte da jetzt nicht an Krimis, sondern eher ein Handbuch für Steuerhinterziehung mit Aussagen wie "ist ganz simpel und nicht so schlimm, kann jeder machen und das merkt auch keiner". Oder ein Fachbuch, wie man ein über Betrug verdienendes Unternehmen aufmacht und dazu anstiftet, alte Leute um ihre Ersparnisse zu bringen. Oder wenn jemand mit militärischem Strategiewissen ein Handbuch zur "Optimierung des Bodycounts bei Amokläufen" schreibt und das dann auf dem Nachttisch eines Täters gefunden wird oder so.

Zitat:
Zitat:
e) (möglicherweise) Anleitungen zum Suizid gibst und Depressive dazu ermunterst

Selbstmord ist nicht strafbar;die passive Beihilfe auch nicht.


Zitat:
Zitat:
f) generell absichtlich gefährliche Falschinformationen verbreitest  

Ist nicht strafbar. Kann allenfalls zivilrechtliche Folgen haben.
Ich sprach ja auch nicht von Strafrecht, sondern von "Probleme kriegen"

Zitat:
Zitat:
g) Schmähkritik über reale Personen schreibst (etwas wie Ciceros "Reden gegen Catilina" wäre z.B. heute NICHT mehr okay)

Kommt drauf an, wer es ist. (Wieso sitzt Böhmermann nicht schon lange im Knast?)
Weil wir nicht in der Türkei leben und man dafür nicht gleich im Knast landet. Juristischen Ärger handelt der Mann sich ja oft ein, er hat nur eben eine große aus öffentlichen Geldern bezahlte Rechtsabteilung hinter sich, die dem Selfpublisher nicht zur Verfügung steht.

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Astrida
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A

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Beiträge: 41



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Beitrag21.03.2021 03:26

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Gibt es eine Liste von Präzedenzfällen?
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Pickman
Geschlecht:männlichPlottdrossel


Beiträge: 2283
Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare


Beitrag21.03.2021 09:13

von Pickman
Antworten mit Zitat

Liebe Astrida,

ein solche Liste ist mir nicht bekannt.

Was mit zum Thema einfällt, ist ein Fall, in dem ein Roman nicht verkauft werden durfte, in dem intime Details über eine eindeutig wiederzuerkennende Ex des Autors ausgebreitet wurden. Hier ging es um Persönlichkeitsrechte. Strafrechtlich würde der Autor (Maxim Biller) meines Wissens nicht belangt. Aber ein Roman ist kein Sachbuch.

In ernsten juristischen Angelegenheiten würde ich mich immer an eine Anwältin wenden, in Deinem Fall an eine Fachanwältin für Medienrecht. Deine Angelegenheit sollte sich im Rahmen einer Erstberatung klären lassen. Kostenpunkt: etwa 200 bis 300 EUR.

Liebe Grüße

Pickman


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