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Diskriminierung in Wettbewerben

 
 
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 990
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag08.03.2021 07:44
Diskriminierung in Wettbewerben
von Nina C
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Früher habe ich gelegentlich (erfolglos) an diversen Literatur-/Schreibwettbewerben teilgenommen. 2015 habe ich dann tatsächlich einmal einen dritten Platz in einem winzigen Wettbewerb gewonnen und bei der Preisverleihung festgestellt, dass Öffentlichkeit genau so sehr nicht mein Ding ist, wie ich angenommen hatte. Danach habe ich einen Haken dahinter gemacht – ich schreibe sowieso keine hohe Literatur. Smile

Nun kam das Thema aber (schon vor einiger Zeit) gemeinsam mit einer guten Freundin auf, die gelegentlich Kurzgeschichten schreibt und nebenbei bemerkte, dass sie für solche Wettbewerbe ohnehin nicht infrage kommt. Zur Erklärung: Sie leidet unter einer chronischen psychischen Erkrankung, die Anwesenheit für sie zu anstrengend machen würde. Der einzige Wettbewerb, bei dem sie einmal mitgemacht (und ebenfalls einen 3. Platz gewonnen) hat, war einer, der sich explizit an psychisch Erkrankte richtete und eine Fremdabholung erlaubte. Allerdings verlangen meiner Erfahrung nach fast 90 Prozent aller Wettbewerbe persönliche Anwesenheit, mindestens zum Preisabholen, nicht selten aber auch samt eigener Lesung. Und das wiederum gelegentlich auch von Teilnehmern, die am Ende nicht einmal einen Preis bekommen (die Art, sich Bespaßung für eine Veranstaltung zu organisieren, finde ich ohnehin fragwürdig). Wir haben dann gemeinsam mal eine Liste mit Personengruppen gemacht, die allein aufgrund der Bedingung nicht an diesen Wettbewerben teilnehmen können, die ja nicht selten einiges an Reisetätigkeit erfordern:

- Alleinerziehende, die keine Betreuungsmöglichkeit für ein Wochenende oder noch sehr junge Kinder haben.
- Psychisch oder physisch Erkrankte und Behinderte mit eingeschränkter Reisefähigkeit.
- Personen, die regelmäßig am Wochenende arbeiten müssen und nicht kurzfristig Urlaub nehmen können (Gesundheitswesen ...).
- Migranten, die trotz entsprechender Deutschkenntnisse keinen Aufenthaltstitel haben, der Reisen in andere Städte / Bundesländer zulässt.
- Im Fall nicht bezahlter Anreise / Übernachtung auch alle, die zu wenig Geld dafür haben.

... und natürlich auch alle Menschen, die schlicht nicht gern in der Öffentlichkeit stehen.
Ehrlich gesagt, hat mich die Länge der Liste durchaus betroffen gemacht, weil das doch einen nicht unerheblichen Teil aller Schreibenden ausschließt. Besonders der Satz „es zählt ausschließlich die Qualität des eingesendeten Textes“ hinterlässt so doch einen sehr unschönen Beigeschmack (ja, ich weiß, dass das auf den Rechtsweg bezogen ist). Spaßeshalber habe ich bei einem Berliner Wettbewerb konkret nachgefragt, wie das denn z. B. bei Erkrankten gehandhabt würde, und da hielt es dann auch ganz lapidar „keine Anwesenheit, kein Preis“, auch in dem Fall.

Was meint ihr dazu? Ist das bewusst gewollt, Gleichgültigkeit oder tatsächlich einfach unüberdacht? Ist es überhaupt ein Problem? Mich würde eure Meinung in der Sache interessieren (und die besagte betroffene Freundin, mit der ich das noch betratsche, natürlich auch).

Alles Liebe

Nina


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Beckinsale
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Beiträge: 1130



B
Beitrag08.03.2021 08:57

von Beckinsale
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Was hat das mit Diskriminierung zu tun?
An so einem Wettbewerb nicht man doch wohl nicht teil, um irgendwann irgendwo präsent zu sein.
Und ihr habt zwei Gruppen vergessen:
- Leute, die keine Zeit haben;
- Leute, die keine Lust haben.

Ich habe letztes Jahr einen der Sonderpreise des Kurd-Laßwitz-Preises gewonnen, der auf dem ElsterCon verliehen werden sollte (der ElsterCon war wohl die einzige SF-Convention mit Präsenzmöglichkeit im letzten Jahr). Ich hatte keine Zeit und ehrlich gesagt auch keine Lust auf die Reise, also: Video gemacht, hingeschickt, es wurde vorgeführt, alles gut. (Und Lesungen kann man heute live auch im Netz machen. Stichwort: Second Life.)

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nebenfluss
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Beitrag08.03.2021 13:18
Re: Diskriminierung in Wettbewerben
von nebenfluss
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Ist es im Krankheitsfall nicht üblich, eine Vertretung zur Preisverleihung schicken zu können?
Die höchstpersönliche Anwesenheit ist doch letzten Endes freiwillig; für Teilnehmer, die keinen Preis gewinnen, sowieso.
Im Übrigen wäre abzuwarten, wie sich das 'nach Corona' entwickelt. Ob nicht die Möglichkeit, sich per Video dazuschalten zu lassen, eine ganz selbstverständliche Option wird.

Um bewusste Diskriminierung handelt es sich sicherlich nicht. Man geht halt vom Regelfall aus, wo die Autorin sich freut, geehrt zu werden bzw. ihr Werk präsentieren zu können, und den ein oder anderen Hebel in Bewegung setzt, um sich die Teinahme zu sichern. Und das Publikum interessiert sich halt auch für die Personen, die dahinterstehen, macht mitunter sogar die eigenen Buchkäufe von identitären Kriterien abhängig (Geschlecht, "Own Voice" etc.)
Einen echten Druck, an der Veranstaltung teilnehmen zu müssen, sehe ich eigentlich nur bei Events mit großer medialer Aufmerksamkeit, wo man szs. Professionalität erwartet. Da fallen Gründe wie "stehe nicht gern in der Öffentlichkeit" aus, weil sie zur Arbeitsplatzbeschreibung gehören.


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Taranisa
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Beitrag08.03.2021 13:26

von Taranisa
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Ich habe zwar auch schon Wettbewerbe mitbekommen, in denen der Preis persönlich verliehen wird, die allermeisten Kurzgeschichten-Wettbewerbe laufen meines Wissens und meiner Erfahrungen nach wie folgt ab:
- Kurzgeschichte entsprechend dem Wettbewerb schreiben und rechtzeitig zum Verlag senden.
- Auf Zu- oder Absage warten
- Bei Zusage Verlagsvertrag für die Kurzgeschichte unterschreiben.
- Lektorat
- Freiexemplar und (sofern zugesagt) Tantiemen erhalten nach Erscheinen.
- Wer mag, kann selbstständig z.B. in Buchhandlungen eine Lesung der eigenen Geschichte anbieten.


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Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
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Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024
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Gerling
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Beiträge: 2385
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G
Beitrag08.03.2021 14:17

von Gerling
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Ich erkenne hier weder Diskriminierung, noch Gleichgültigkeit oder Unbedachtheit. Wenn dem so wäre, dann müsste jedes Konzert, jede öffentliche Veranstaltung, drastische Änderungen vornehmen, um jedweden Vorwurf der Diskriminierung aus dem Weg zu gehen. Wo soll dass denn enden? Die TV-Digital gibt es nicht in Blindenschrift. Ist das Diskriminierung?

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Rübenach
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R


Beiträge: 2836



R
Beitrag08.03.2021 14:20
Re: Diskriminierung in Wettbewerben
von Rübenach
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Nina C hat Folgendes geschrieben:

- Alleinerziehende, die keine Betreuungsmöglichkeit für ein Wochenende oder noch sehr junge Kinder haben.
- Psychisch oder physisch Erkrankte und Behinderte mit eingeschränkter Reisefähigkeit.
- Personen, die regelmäßig am Wochenende arbeiten müssen und nicht kurzfristig Urlaub nehmen können (Gesundheitswesen ...).
- Migranten, die trotz entsprechender Deutschkenntnisse keinen Aufenthaltstitel haben, der Reisen in andere Städte / Bundesländer zulässt.
- Im Fall nicht bezahlter Anreise / Übernachtung auch alle, die zu wenig Geld dafür haben.

... und natürlich auch alle Menschen, die schlicht nicht gern in der Öffentlichkeit stehen.


Als Mitorganisator eines Preises, der dieses Jahr zum siebten Mal verliehen wird, also noch nicht so furchtbar alt ist, kann ich folgendes sagen: Für alle diese Punkte würden wir eine Lösung finden. Außer wahrscheinlich für den letzten. Wer nur "nicht gerne" in der Öffentlichkeit steht, sollte sich für solch einen Preis nicht bewerben.

Konkret hatten wir einmal die Situation, dass der Preisträger an der Preisverleihung nicht teilnehmen konnte, weil er zur gleichen Zeit an einer anderen Ecke in Deutschland einen Workshop leitete. Also haben wir die Preisverleihung verschoben.

Ich würde deine Liste noch ergänzen um Autoren, die einfach zu weit weg wohnen und deshalb (zumindest für einen Preis mit relativ wenig Preisgeld) nicht anreisen können. Wir hatten bereits Einsendungen aus Lateinamerika, den USA, Neuseeland, Australien ...


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preusse
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Wohnort: Bayern


Beitrag08.03.2021 16:41

von preusse
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In den allermeisten Fällen bewirbt man sich nicht für einen Preis, sondern man wird nominiert.
Das geschieht meist durch eine Jury und ein Auswahlverfahren.
1997 und 2020 wurden zwei meiner Romane von der Histo-Couch als "Buch des Jahres" ausgezeichnet.
Dafür musste ich mich weder bewerben, noch zu einer Preisverleihung fahren oder gar eine Lesung halten.
Das geschah alles digital, hat aber trotzdem einen hohen Stellenwert.
Der Goldene Homer, der zweite Preis für historische Literatur in Deutschland, wurde letztes Jahr - und wird es auch diesmal wieder - ebenfalls digital vergeben.
Dafür möchten die Veranstalter gern eine online-Lesung, sie ist aber nicht Pflicht.
ich kann da nichts schlechtes daran finden.
Man muss sich und seine Bücher schon präsentieren, wenn man erfolgreich sein will.


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Das Herz des Löwen, 06/2011
Das Blut des Löwen, 11/2012
Die Pranken des Löwen, 03/2014
Das Banner des Löwen, 11/2015
Der Pirat - ein Francis-Drake-Roman, 07/2016
Der Herr der Bogenschützen, 08/2017
Der Sohn des Löwen, 03/2019
Der Herzog von Aquitanien, 11/2019
Die geteilten Jahre, 09/2019
Der englische Löwe, 12/2020
Sie nannten ihn Cid, 11/2021
Jack Bannister - Herr der Karibik, 11/2022
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Nina C
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Beitrag08.03.2021 16:56

von Nina C
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@Beckinsale
Keine Lust haben, suche ich mir mehr oder wenige aus, fehlende Reisefähigkeit üblicherweise nicht. Ich fühle mich nicht diskriminiert, weil ich keine Lust habe, wohl aber Benachteiligung gegenüber jemandem, der nicht entscheiden kann. Und ja, natürlich kann man so etwas online machen, allerdings meine ich Wettbewerbe (und das ist bei einer groben Breitenschau die Mehrheit), die explizit physische Anwesenheit voraussetzen.

@nebenfluss
Sollte man meinen, natürlich muss man die aber auch haben (ist ja nicht für jeden vorausgesetzt). In dem Fall, in dem ich gefragt habe, habe ich aber explizit nach chronischen Krankheiten gefragt – da hieß es nein, persönlich oder gar nicht, Ähnliches lese ich auch aus vielen anderen Teilnahmebedingungen heraus.

@Taransia
Mh, ich meinte Literaturwettbewerbe, nicht Anthologie-Ausschreibungen – das kenne ich genauso und nutze es persönlich durchaus. Smile

@Gerling
Wenn es keine oder fast keine Zeitschriften in Blindenschrift gäbe – natürlich wäre das Diskriminierung. Mindestens mal fehlende Barrierefreiheit. Die ganze Idee an Barrierefreiheit ist doch, Menschen nicht zu benachteiligen. Wenn ich nun generell sage, wer nicht reisefähig ist, darf keinen Literaturpreis gewinnen (und den direkten natürlichen Zusammenhang zwischen Qualität der Literatur und Reisefähigkeit sehe ich persönlich noch nicht), würde ich das als Diskriminierung erachten. Und dass es gerade bei öffentlichen Veranstaltungen noch erheblichen Nachholbedarf gibt, um bestimmte Menschengruppen zu inkludieren, hatte ich als bekannt vorausgesetzt. Da müsste ich umgekehrt fragen: Ab wann würdest du eine Einschränkung für eine Personengruppe (die nicht verhinderbar ist) als Diskriminierung betrachten?

@Rübenach
Es ist ehrlich erfreulich zu hören, dass das bei euch so läuft! Genau das „Lösung finden“ meine und vermisse ich ja! Smile

Alles Liebe

Nina


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nebenfluss
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Beitrag08.03.2021 17:35

von nebenfluss
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Es ist doch keine Diskriminierung, erstmal von einer Reisefähigkeit der Bewerber auszugehen. Wie weit will man den Begriff treiben - wie Gerling schon andeutete: Wenn sich z. B. Veranstalter daran orientieren würden, dass es Autoren gibt, die zwar schreiben können, aber taubstumm sind, wäre jede öffentliche Lesung eines Schriftstellers ein Akt der Diskriminierung.
Wenn ich den Fall deiner Freundin richtig verstehe, hat sie es ja gar nicht versucht und kam deshalb nie in die Situation, eine individuelle Lösung einzufordern, wie sie z. B. rübenach in Aussicht stellen würde. Stattdessen erstellt ihr jetzt eine Liste, die mannigfache Diskriminierung nachweisen soll. Das ist m. E. der falsche Weg.


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psi
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Beitrag08.03.2021 17:38

von psi
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Hallo Nina C,

ich kann deine Frustration gut verstehen, ich nehme auch nicht an Wettbewerben teil, wo ich im Vorhinein weiß, dass ich mir die Anreise nicht leisten kann, die persönliche Präsenz aber explizit gefordert wird.
Besonders fragwürdig finde ich diese Anforderung bei Wettbewerben, wo die Anwesenheit von den zehn Shortlistern verlangt wird, obwohl nur eine:r davon einen Preis erhält und das im Vorhinein schon feststeht, also nicht von der persönlichen Lesung abhängt…
Andererseits kann ich auch Kleinveranstalter verstehen, die den Wettbewerb und die Kosten, die dieser verursacht, dann als Promotion für sich oder ihren  Buchladen/Verein o.Ä. nutzen müssen/wollen.

Meine Erfahrung bei den Gelegenheiten, wo ich eingeladen wurde, war auch durchweg positiv. Die Veranstalter:innen haben sich sehr entgegenkommend gezeigt und z.B. doch die Fahrtkosten übernommen, obwohl das in der Ausschreibung nicht stand. Es lassen sich manchmal also durchaus Lösungen finden. :)

Ich bin auch der Meinung, dass psychische Erkrankungen/Kinderbetreuung/Finanzen kein Grund sein sollten, dass man von der Teilnahme eines Schreibwettbewerbs ausgeschlossen wird – aber daran ändern können wird man wohl leider nichts. Ich glaube, den Veranstalter einfach mal zu fragen und dann, bei so negativer Reaktion, wie du sie beschrieben hast, einen Haken drunter machen und zu einem anderen Wettbewerb gehen, ist da die beste Lösung (zurzeit).
Man muss sich seine Zeit/Kräfte ja eh irgendwo sinnvoll einteilen ;)
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Minerva
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Beitrag08.03.2021 18:00

von Minerva
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Wie wäre es, wenn deine Freundin z.B. oder sie zusammen mit einer Gruppe die Veranstalter auf dieses Phänomen aufmerksam macht oder sich an eine Interessenvertretung wendet, die für dieses Thema sensibilisiert.  Wahrscheinlich haben die das einfach nicht auf dem Schirm, und müssten das erst mal auf dem Schirm haben.
Man könnte auch Vorschläge anbringen, wer dann den Text vorlesen kan, z.B. eine Person, die mit der Veranstaltung zu tun hat. Natürlich wäre es auch begrüßenswert, andere Betroffene mit einzubeziehen, z.B. körperliche Behinderung (z.B. Rollstuhl - mangelnde Barrierefreiheit) oder eben Alleinerziehende etc.
Für diese gäbe es auch die Onlinevorlesung als Möglichkeit.

Wäre schon schön, wenn es da mehr Inklusion gäbe.


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Maunzilla
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Beiträge: 2822



Beitrag09.03.2021 05:07

von Maunzilla
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Du hast vergessen, die kriminellen Autoren zu erwähnen, die im Zuchthaus sitzen und nicht zur Preisverleihung können... Rolling Eyes

Die Teilnahme an einem Preisausschreiben ist freiwillig. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder erfüllen mag, kann halt nicht teilnehmen. Ich darf auch nicht zu den olympischen Spielen fahren, weil ich für die normalen Spiele zu unsportlich und für die Paralympics nicht behindert genug bin.
Warum will jemand einen Literaturpreis, wenn er die Öffentlichkeit scheut? Wegen des Preisgeldes? dann kann er auch zum Pferderennen oder ins Casino gehen. Da stehen seine Chancen auch nicht schlechter.

Allerdings kann man bei Literaturbewerben ganz leicht schummeln, indem man unter Pseudonym schreibt und einen Stellvertreter bzw. Doppelgänger zur Preisverleihung schickt. Wer ganz skrupellos ist, kann dann sogar an Kinder-und Jugendwettbewerben teilnehmen, sofer er einen Verwandten im passenden Alter zur Hand hat, der sich mit einem Anteil des Preisgeldes oder einer neuen PlayStation bestechen läßt... Twisted Evil


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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

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Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag09.03.2021 06:23

von Nina C
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@nebenfluss
Warum sollte denn nun eine freiwillige Lesung eine Diskriminierung sein? Mir ging es nur um die Verpflichtung. Anbei gibt es allein 7,9 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland, von denen ein großer Teil nicht reisefähig ist, aber durchaus schreiben kann. Und da zählen all die anderen genannten Personen noch nicht zu – besagte Freundin gilt aufgrund ihrer Erkrankung z. B. nicht als schwerbehindert, sondern „nur“ als chronisch krank. Das sind ziemlich viele Menschen, um einfach mal von Reisefähigkeit und –möglichkeit auszugehen. Ich finde es per se schwierig, dass eine Lösung erst eingefordert werden muss. Und ich denke, wenn ein Wettbewerb, der sich lang und breit darüber auslässt, dass er Literatur fördert mit „persönliche Anwesenheit wird vorausgesetzt“ endet, darf ich erst einmal annehmen, dass auch genau das gemeint ist. Ich habe Wettbewerbe ein paar Jahre beobachtet (viel aus Neugierde, ein paar Mal als „Begleitung“ von Freunden etc.) und ehrlich gesagt habe ich kein einziges Mal erlebt, dass eine derartige Lösung verwirklicht wurde. Meine Erfahrung stellt da selbstverständlich nur einen kleinen Ausschnitt dar, lässt für mich aber durchaus den Schluss zu, dass Betroffene der unterschiedlichen Gruppen (ob nun zurecht oder nicht) den Ausschluss ebenfalls so auffassen. Sonst könnte ich mir die Unterrepräsentation nicht erklären.

@Ψ
Den Werbegedanken kann ich zweifelsohne verstehen. Ich denke nur, dass es ausreichend Autoren gäbe, die Spaß daran haben oder gerne kommen und das auch leisten können, sodass eine explizite Verpflichtung eigentlich unnötig ist. Ich befürchte du hast recht, was das ändern können angeht, zumindest würde ich mich aber über mehr Fokus auf das Problem freuen – bislang habe ich nicht den Eindruck, dass es überhaupt als solches wahrgenommen wird.

@Minerva
Das ist eine gute Idee, vorschlagen werde ich ihr das mal, sie hat auch ein paar Kontakte zu verschiedenen Betroffenengruppen. Ich weiß nur nicht, ob sie die Energie noch mitbringt, da ist schon einiges an Frustration zusammengekommen, ganz besonders bei psychischen Erkrankungen. Oder, wie der zustände Berater an meiner ehemaligen Uni – selbst mit Tetraparese – (mit dem sie auch einmal zu tun hatte), grinsend meinte: „Mir sieht man’s wenigstens an!“

@Maunzilla
Ein Restaurantbesuch ist auch freiwillig – ich bin trotzdem der Ansicht, dass es Behindertentoiletten geben sollte, auch wenn der Rollstuhlfahrer ja genauso gut einen Lieferservice nutzen könnte ...
Ich nehme an, jemand möchte an einem Literaturpreis teilnehmen, um seine Literatur in den Ring zu schicken. Würde er sich in Sachen Bühnenpräsenz messen wollen, ginge er wohl zu einem open mic etc.
Hehe, ja. Machbar ist das vermutlich schon (hast du das ausprobiert? Smile ), aber ich fänd’s trotzdem fein, wenn es unnötig wär!

Liebe Grüße

Nina


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Kyniker
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Beitrag09.03.2021 09:34

von Kyniker
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Moin,

du sprichst einen wichtigen Punkt an, doch bei der Barrierefreiheit ist Deutschland generell ein Entwicklungsland, auch in den Denkmustern. Das fängt schon bei der Frage an, was ein jeder unter Barrierefreiheit versteht. Die Früchte des Perspektivwechsels, dass eben nicht der Mensch behindert ist, sondern die Umwelt ihn behindert, werden womöglich erst in Dekaden reif sein. Ich glaube daher, dass hinter deiner These keine vorsätzlich diskriminierenden Absichten stehen, sondern arglose Denkmuster, fehlende Erfahrungswerte, Stereotypie was Behinderung ist und womöglich auch die benötigten (wirtschaftlichen, zeitlichen) Ressourcen, das alles leisten zu können.
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DerAndreas
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D


Beiträge: 189



D
Beitrag09.03.2021 10:14

von DerAndreas
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Das ist alles nicht so einfach.

Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich Ungleichbehandlung nach verschiedenen Kriterien, wenn dieser ein im Sinne der Sache legitimer Zweck zugrunde liegt. Im genannten Fall ist das definitiv gegeben, denn der Verlag veranstaltet den Wettbewerb ja nicht einfach so, weil er grade Lust drauf hat. Für den Verlag ist der Wettbewerb ein Prestige-Instrument. Und Prestige gewinnt man mit Leuten, die bereit sind, in eine Kamera zu lächeln, und nicht mit denen, die die Öffentlichkeit meiden. Weshalb auch immer.

Das ist genau dasselbe, wie es eben nicht als unzulässige Diskriminierung gilt, wenn du einen Arbeitsplatz nicht bekommst, weil du aufgrund mangelnden KFZs nicht in der Lage bist, den Arbeitsplatz zuverlässig aufzusuchen. Oder dass du keine Stewardess werden kannst, wenn du zu klein bist. Ungleichbehandlung, ja. Aber der Zweck macht sie nötig.
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nebenfluss
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Beitrag09.03.2021 18:21

von nebenfluss
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Nina C hat Folgendes geschrieben:
[color=indigo]@nebenfluss
Warum sollte denn nun eine freiwillige Lesung eine Diskriminierung sein? Mir ging es nur um die Verpflichtung.

Diesen Unterschied konstruierst du, indem du Wettbewerb und Abschlussveranstaltung als zwei getrennte Dinge behandelst. Dass die Teilnahme an solchen Wettbewerben freiwillig geschieht, ist ja unstrittig. Die Institution und gegebenenfalls der Sponsor der Preise haben wiederum ein legitimes Interesse daran, das eine an das andere zu koppeln, und das wollen sie vemutlich nicht dadurch verwässern, dass sie die Anwesenheit der Ausgewählten im Vorfeld schon zur Disposition stellen.

Das Bedürfnis, die Regeln zu diktieren, kann ich natürlich nachvollziehen. Ich weiß z. B. auch nicht, wie ich mich verhalten soll, wenn mich ein Verlagsvertrag dazu verpflichten will, Social-Media-Accounts zu betreiben. Das ist nämlich die Art von Öffentlichkeit, mit der ich aus Gründen nichts zu tun haben möchte. Andererseits möchte ich ja mit dem Verlag kooperieren und keine Missstimmung heraufbeschwören (indem ich ihm z. B. Diskriminierung der Landbevölkerung ohne WLAN vorwerfe oder so).

Abgesehen davon:
Hat sich das Problem der Reisenotwendigkeit nicht seit letztem Jahr weitgehend erledigt? Ich habe jedenfalls diverse Lesungen und Preisverleihungen per Videokonferenz gesehen (und fand sie eher deprimierend als prickelnd, aber das ist ein anderes Thema). Und ich schrieb ja oben bereits, dass dies auch eine Chance bieten könnte. Laptop, Beamer, Leinwand, (W)LAN - fertig. Das halte ich für zumutbar und würde es künftig auch einfordern, wenn ich einen Termin nicht vor Ort wahrnehmen kann.

Nina C hat Folgendes geschrieben:
Ich finde es per se schwierig, dass eine Lösung erst eingefordert werden muss.

Das ist wahrscheinlich der Punkt, an dem wir nicht zusammenkommen. Ich versuche grundsätzlich, meine Probleme selbst in die Hand zu nehmen (was auch meinem Selbstbewusstsein gut tut) anstatt zu erwarten, dass andere Schwierigkeiten, die ich haben könnte, vorausdenken. Ich würde auch als Veranstalter ziemlich verschnupft reagieren, wenn mir quasi aus heiterem Himmel Diskriminierung vorgeworfen wird. Dagegen würde ich selbst die Notwendigkeit einer Regeländerung erkennen, wenn mich Eingeladene vermehrt mit ihren Nöten konfrontieren, nicht kommen zu können.
Ob das passiert, aber ignoriert wrd, weiß ich allerdings nicht.


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hobbes
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Das goldene Aufbruchstück Das goldene Gleis
Der silberne Scheinwerfer Ei 4
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Beitrag09.03.2021 18:55

von hobbes
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Ist das nicht so ähnlich wie mit der Altersgrenze? Die gibt es ja gefühlt noch öfter als: "wer nicht zur Preisverleihung kommt, bekommt keinen Preis." Oder: "Autor:in muss in xy wohnen/einen Bezug zu xy haben."
Würdest du @Nina C da auch von Diskriminierung sprechen? Wenn nicht, wo ist da der Unterschied?
(die Frage ist übrigens in keinster Weise wertend gemeint. Ich weiß ja noch nicht mal, wie meine Meinung zu diesem Thema überhaupt aussieht)
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Hennessy
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Beitrag09.03.2021 21:21

von Hennessy
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Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Was hat das mit Diskriminierung zu tun?
An so einem Wettbewerb nicht man doch wohl nicht teil, um irgendwann irgendwo präsent zu sein.
Und ihr habt zwei Gruppen vergessen:
- Leute, die keine Zeit haben;
- Leute, die keine Lust haben.

Ich habe letztes Jahr einen der Sonderpreise des Kurd-Laßwitz-Preises gewonnen, der auf dem ElsterCon verliehen werden sollte (der ElsterCon war wohl die einzige SF-Convention mit Präsenzmöglichkeit im letzten Jahr). Ich hatte keine Zeit und ehrlich gesagt auch keine Lust auf die Reise, also: Video gemacht, hingeschickt, es wurde vorgeführt, alles gut. (Und Lesungen kann man heute live auch im Netz machen. Stichwort: Second Life.)

My.

Meinst du mit "Second Life" dieses Computerspiel, das vor Jahren mal populär war? Wenn ja (und auch wenn nicht Very Happy ), magst du das etwas ausführen?
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Nina C
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Beitrag10.03.2021 03:47

von Nina C
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@Kyniker
Teilweise verstehe ich die Scheu durchaus. Meine Stammkneipe z. B. hat keine Behindertentoilette, weil es nicht geht. Es ist baulich einfach unmöglich, da nutzt alles Wollen nichts. Es wurde gemeinsam mit den Gästen so gelöst, dass Behinderte jeden Geschlechts die Frauentoiletten mit den größeren Kabinen benutzen können, das ist für alle in Ordnung. (Für E-Rollis geht es trotzdem nicht.) Abwehrreaktionen im Sinne von „wie weit soll das noch gehen“, kann ich hingegen nicht verstehen – besonders, wenn niemandem irgendetwas weggenommen werden soll! (Und das sehe ich in dem Fall nicht.)

@DerAndreas
Das ist korrekt, nur ist die Kopplung in dem Fall eben nicht natürlich. Wer -3 Dioptrien hat, wird kein Pilot, soweit klar und natürlich keine Diskriminierung. Wer allerdings kein Pilot werden darf, weil er unter 1,60 m misst und die Sitze dann angepasst werden müssten – das wurde gerichtlich durchaus als diskriminierend bewertet, denn der Aufwand ist dem Arbeitgeber zuzumuten. In dem Fall ist die Kopplung meiner Ansicht nach nicht zwingend gegeben und dass einige (wir reden hier nicht von alle) Preisträger nicht anwesend wären, halte ich durchaus für vertretbar.
(Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Koeln_5-Sa-7514_Mindestgroesse-fuer-Pilotinnen-und-Piloten-bei-der-Lufthansa-diskriminierend.news18390.htm )

@nebenfluss
Ne, meiner Meinung nach ist der Zusammenhang konstruiert! Einen Wettbewerb auszuschreiben, anzugeben Literatur zu fördern und den besten Beitrag (!) küren zu wollen, setzt eben keine Präsentation voraus. Sonst hieße es Vorlesewettbewerb oder meinethalben auch „wer nimmt am schönsten den Strauß entgegen“-Wettbewerb. Das wäre ehrlich. Gute Literatur ist aber nicht zwingend an Präsenz gekoppelt. Und ich denke nicht, dass es dasselbe ist, etwas nicht zu wollen (ich - Lesung, du - Social Media füttern) oder nicht zu können (wegen Agoraphobie die Wohnung verlassen beispielsweise). Das suggeriert, die genannten Gruppen würden sich irgendwie dafür entscheiden, wie wir das tun.
Mit diesem Jahr hast du natürlich recht, ich denke aber nicht, dass das so bleibt (ich hoffe es auch nicht oO).
Ach, wir kommen da schon zusammen. Ich hab ein loses Mundwerk und reichlich Energie mich gegebenenfalls zu wehren. Nur setze ich das nicht für jeden anderen Menschen voraus, zumal ich nicht in der Situation bin. Ich weiß von Betroffenen, dass irgendwann schlicht die Kraft fehlt. Wir müssen uns ja auch nicht rechtfertigen oder den hundertsten Kommentar wegstecken, da ist das alles leicht gesagt.
Ich weiß auch nicht, ob oder wie oft das passiert. Wenn jemand aber z. B. eine Stellenausschreibung mit „Wir suchen einen Mann für xy“ ausschreiben würde, könnte ich sehr wohl auf mein Recht beharren, mich dort als Frau zu bewerben. Aber ich würde kaum annehmen, dass das Arbeitsklima dann sehr schön wird. Und grundsätzlich würde ich wünschen, dass sich eben jeder zur Teilnahme an etwas (eigentlich Verbindenden) wie einem Literaturwettbewerb eingeladen fühlt.

@hobbes
Habe ich auch drüber nachgedacht, ehrlich gesagt. Ich bin für mich zum Schluss gekommen, dass dem nicht so ist, weil ich keinen generellen Trend zu einer speziellen Altersgrenze sehe (ebenso bei Regionalität), sondern breit verteilte Altersbeschränkungen. Würde aber unter jedem zweiten Wettbewerb „nur 20-30“ stehen, fände ich das schon etwas grenzwertig. (Umgekehrt fände ich es dann wieder fair, wenn unter jedem zweiten Wettbewerb stehen würde „nur für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Umstände nicht imstande sind ihr Wohnumfeld zu verlassen! Very Happy )

Liebe Grüße

Nina


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DerAndreas
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Beitrag10.03.2021 10:21

von DerAndreas
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Zitat:
@DerAndreas
Das ist korrekt, nur ist die Kopplung in dem Fall eben nicht natürlich. Wer -3 Dioptrien hat, wird kein Pilot, soweit klar und natürlich keine Diskriminierung. Wer allerdings kein Pilot werden darf, weil er unter 1,60 m misst und die Sitze dann angepasst werden müssten – das wurde gerichtlich durchaus als diskriminierend bewertet, denn der Aufwand ist dem Arbeitgeber zuzumuten. In dem Fall ist die Kopplung meiner Ansicht nach nicht zwingend gegeben und dass einige (wir reden hier nicht von alle) Preisträger nicht anwesend wären, halte ich durchaus für vertretbar.
(Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Koeln_5-Sa-7514_Mindestgroesse-fuer-Pilotinnen-und-Piloten-bei-der-Lufthansa-diskriminierend.news18390.htm )


Bei allen Dingen gilt in einem Rechtsstaat grundsätzlich "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wenn du also wirklich der Meinung bist, hier läge eine unrechtmäßige Diskriminierung vor, dann plündere dein Sparschwein und versuche vor Gericht als Grundsatzentscheid feststellen zu lassen, ob es als Diskriminierung anzusehen ist, wenn der Veranstalter eines Wettbewerbs als Teilnahmebedingung die persönliche Anwesenheit bei der Preisverleihung vorsieht.

Juristische Streitfälle lassen sich in einem Online-Forum weder lösen, noch verändern. Derzeit betrachtet der Gesetzgeber die Definition von Ausschlusskriterien bei Wettbewerben nur dann als unzulässig, wenn sich diese etwa auf das Geschlecht, oder die ethnische, bzw. religiöse Zugehörigkeit beziehen.
Wenn du willst, dass in Zukunft auch Dinge als Diskriminierung angesehen werden, nur weil sie den betroffenen vor logistische und organisatorische Probleme stellen, dann ist es deine Sache, dafür einzutreten.

Aus meiner Sicht sähe ich deine Erfolgschance aber als eher gering an. Das man nicht an einer einmaligen Preisverleihung für ein Buch teilnehmen kann, weil man die Kinderbetreuung nicht organisiert bekommt, klingt für mich schon sehr fadenscheinig. Die Sache mit den Migranten auch, da man für die Teilnahme an derartigen Wettbewerben üblicherweise einen festen Wohnsitz angeben muss, den man mit unsicherem Asylstatus aber gar nicht hat. Da wäre schon die Teilnahme am Wettbewerb ein Regelverstoß. Genau so die Sache mit dem Urlaub. Ehrlich, was für Arschige Kollegen muss jemand haben, wenn er es nicht hinbekommt, sich einen freien Tag für eine Preisverleihung zu ertauschen?

Das alles hat auf jeden Fall nichts mit Diskriminierung zu tun. Anti-Diskriminierung soll Menschen schützen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihres Sozialen Standes Repressalien ausgesetzt sind. Sie darf nicht dafür herhalten, Leute von der Verantwortung zu befreien ihr eigenes Leben zu organisieren.
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Thomas74
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Wohnort: Annaburg


Beitrag10.03.2021 10:43

von Thomas74
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Zitat:
Die Sache mit den Migranten auch, da man für die Teilnahme an derartigen Wettbewerben üblicherweise einen festen Wohnsitz angeben muss, den man mit unsicherem Asylstatus aber gar nicht hat.


Das stimmt übrigens nicht. Ausser den Illegalen hat JEDER in Deutschland eine ladungsfähige Adresse. Sogar die Obdachlosen brauchen eine selbige. Und wenn es nur ein Postfach bei der zuständigen Gemeinde ist.


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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
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DerAndreas
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Beitrag10.03.2021 11:18

von DerAndreas
Antworten mit Zitat

Hallo Thomas.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei der Forderung nach einer Festen Wohnung nicht nur um postalische Erreichbarkeit geht, sondern auch um Rechtssicherheit.
Wettbewerbe können sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten Hinziehen. Ändert sich während dessen mein fester Wohnsitz, ändert sich eben auch die Rechtslage, die auf mich wirkt.

Ist ein Blödes Beispiel, aber wenn ich an einem Gaming-Wettbewerb teilnehme, der 6 Monate lang geht und während dieser Zeit meinen Wohnsitz in die Schweiz verlege, wird meine Teilnahme am Wettbewerb damit ungültig weil die Rechtslage der Schweiz eine Veranstaltung wie den ausgeführten Wettbewerb verbietet. Ich könnte problemlos ein Postfach in Deutschland haben, unterläge aber dennoch der Rechtsprechung der Schweiz.

Un bei Migranten mit unsicherem Asylstatus ist eben genau das der Fall. Die Können jederzeit ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren und damit auch das Recht, am Wettbewerb teilzunehmen. Ob sie nun trotzdem noch eine postalische Adresse in Deutschland haben, ändert daran nichts.
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