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Altersgrenze/Beschränkung Förderung junger Menschen

 
 
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kefir
Schneckenpost


Beiträge: 14



Beitrag14.02.2021 11:59
Altersgrenze/Beschränkung Förderung junger Menschen
von kefir
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich muss gleich meine zweite Frage stellen, da ich momentan sehr damit beschäftigt bin wie ich im Bereich meiner schriftstellerischen Tätigkeit weiterkommen und mir ein Netzwerk aufbauen könnte .
Mich interessieren zwei bestimmte Ausschreibungen, auf die man sich im Laufe des Jahres bewerben kann. Dort steht das sich Personen von 16 bis 28 Jahren bewerben können und ein bestimmter Stichtag wird genannt.
Heißt das einschließlich 28 Jahre ( egal wann man nach dem Stichtag 29 wird ) oder das 28. Lebensjahr darf bis zu diesem Stichtag nicht vollendet sein?
Dann wäre es nämlich leider nichts mehr für mich.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag14.02.2021 15:55

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Wenn du es rechtzeitig abschickst, hast du ja die Bedingung erfüllt. Besser als gar nichts. Sollte es Beschwerden geben, ist das nicht deine Schuld.
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kefir
Schneckenpost


Beiträge: 14



Beitrag14.02.2021 16:22

von kefir
pdf-Datei Antworten mit Zitat

@Willebroer
Das Problem ist nur das ich bereits zwei Monate vor dem Stichtag /Einsendeschluss die 28 erreicht haben werde.  Deshalb frage ich mich ob damit immer das tatsächliche Alter oder das Lebensjahr gemeint ist und mit Vollendung Schluss wäre.

Ich weiß , blöde Frage, könnte jetzt natürlich auch den Veranstalter direkt fragen.
Dachte nur vielleicht weiß jemand mehr oder hatte bereits ein ähnliches Problem.
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Kiara
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Beitrag14.02.2021 17:37

von Kiara
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Für mich liest sich das wie "einschließlich 28 Jahren". Wirst du vor Abgabeschluss 29, bist du raus, so sehe ich das.

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nebenfluss
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Beitrag14.02.2021 19:27

von nebenfluss
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kefir hat Folgendes geschrieben:

Ich weiß , blöde Frage, könnte jetzt natürlich auch den Veranstalter direkt fragen.

Blöd finde ich die Frage nicht, aber den Veranstalter direkt zu fragen, ist genau der Tipp, den ich dir jetzt auch gegeben hätte.


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V.K.B.
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Beitrag14.02.2021 19:34

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so. Wenn nichts anderes zu dem Intervall angegeben ist, ist mathematisch das […]-Intervall und nicht ]…[  oder […[ oder sonstwas gemeint. Ferientermine und Geschichtsdaten (Perioden) werden ja auch immer im geschlossenen Intervall angegeben, und das heißt einschließlich der genannten Grenzen. Unklar ist nur, wie es aussieht, wenn das Förderprogramm dann länger als ein Jahr dauert (ich weiß ja nicht, für was du dich bewerben willst, falls es ein Stipendium oder sowas ist). Da müsste man dann wirklich nachfragen.

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Willebroer
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Wohnort: OWL


Beitrag14.02.2021 19:52

von Willebroer
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kefir hat Folgendes geschrieben:
@Willebroer
Das Problem ist nur das ich bereits zwei Monate vor dem Stichtag /Einsendeschluss die 28 erreicht haben werde.


Bei Gesetzesvorlagen dieser Art wird immer (naja, meistens , wenn man weiß, wie heutzutage Gesetze gemacht werden ...) ein Stichtag angegeben, auf den sich die Altersangabe bezieht (z. B. "... die am 28.4.2020 das xxx. Lebensjahr erreicht oder vollendet haben ..."). Genauso könnte man als Stichtag das Datum nehmen, an dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde. Aber telepathische Fähigkeiten wird man nicht verlangen können.

Rein juristisch müßtest du also auf der sicheren Seite sein, wenn die Ausschreibung deine Teilnahme nicht eindeutig ausschließt. Zweifelhafte Formulierungen darfst du zu deinen Gunsten auslegen. Wird denn nicht sowieso nach dem Geburtsdatum gefragt, im Rahmen deiner persönlichen Daten? Dann könnten die Veranstalter ja selbst entscheiden (auch wenn mir das etwas unfair vorkäme).
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V.K.B.
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Beitrag14.02.2021 20:01

von V.K.B.
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Zitat:
Rein juristisch müßtest du also auf der sicheren Seite sein, wenn die Ausschreibung deine Teilnahme nicht eindeutig ausschließt. Zweifelhafte Formulierungen darfst du zu deinen Gunsten auslegen.
Ich weiß aber nicht, ob man sich da dann reinklagen will, wenn der Veranstalter das anders sieht …
Von daher (auch da die Bewerbung/Einreichung bestimmt mit Mühe und Arbeit verbunden ist) sollte man das vielleicht schon besser im Vorfeld abklären.


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Willebroer
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Beitrag14.02.2021 20:20

von Willebroer
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V.K.B. hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Rein juristisch müßtest du also auf der sicheren Seite sein, wenn die Ausschreibung deine Teilnahme nicht eindeutig ausschließt. Zweifelhafte Formulierungen darfst du zu deinen Gunsten auslegen.
Ich weiß aber nicht, ob man sich da dann reinklagen will, wenn der Veranstalter das anders sieht …
Von daher (auch da die Bewerbung/Einreichung bestimmt mit Mühe und Arbeit verbunden ist) sollte man das vielleicht schon besser im Vorfeld abklären.


Man kann ja sein Alter nicht ändern, wenn man etwas "abgeklärt" hat. Oder doch ...? Pfiffig Blinzeln
Vielleicht merkt es keiner

Daß die Arbeit für die Bewerbung letztlich umsonst ist, hat sowieso einen sehr hohen Wahrscheinlichkeitswert. Es sei denn, es ginge darum, mal seinen Namen ins Spiel zu bringen und zu zeigen, was man kann. Da kann jeder Strohhalm nützlich sein.

Rein vertriebspsychologisch gesehen ist es immer besser, was Konkretes anzubieten, als abstrakt anzufragen: Der geschickte Vertreter fragt nicht: "Falls Sie einen Staubsauger brauchen sollten, hätte ich möglicherweise einen, weiß aber nicht, ob er zu Ihrer Wohnung paßt", sondern: "Schauen Sie mal diesen tollen Staubsauger, wie der glänzt und wie der duftet, wollten Sie nicht schon immer Ihren alten endlich rausschmeißen?"
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kefir
Schneckenpost


Beiträge: 14



Beitrag14.02.2021 21:21

von kefir
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich werde wohl nochmal nachfragen. Normalerweise sollte aber dann dort stehen: Von 16-27 Jahren bzw. das 28. Lebensjahr darf bis zum  XX.XX.XXXX nicht vollendet sein.
Klar ,sonst macht man sich die Mühe umsonst.
Mit was rechnen darf man eh nie, die Bewerbung wird aber anonymisiert gesichtet.
Es wäre ein Preis/Programm ( beides wäre aber vor meinem 29. abgeschlossen).
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Willebroer
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Beitrag14.02.2021 23:45

von Willebroer
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Dann drücken wir einfach die Daumen. Vielleicht wird es ja was. Daumen hoch
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag15.02.2021 01:52

von Maunzilla
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Wenn es sich um eine staatliche Ausschreibung handelt, wäre eine Altersgrenze rechtswidrig, weil sie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Verbot der Altersdiskriminierung) widerspräche. Ein privater Veranstalter hingegen kann seine Regeln willkürlich festlegen.

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Willebroer
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Beitrag15.02.2021 10:43

von Willebroer
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Wenn es sich um eine staatliche Ausschreibung handelt, wäre eine Altersgrenze rechtswidrig, weil sie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Verbot der Altersdiskriminierung) widerspräche. Ein privater Veranstalter hingegen kann seine Regeln willkürlich festlegen.


Es gibt jede Menge staatliche Maßnahmen, Verordnungen, Gesetze ..., die mit einer Altersgrenze verbunden sind (Regelungen zum Mindestlohn z. B.). Kommt immer auf die Begründung an. Manchmal gibt es sogar erfolgreiche Klagen - aber nicht oft.
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BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 651
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag15.02.2021 11:48

von BirgitJ
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben:
Wenn es sich um eine staatliche Ausschreibung handelt, wäre eine Altersgrenze rechtswidrig, weil sie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Verbot der Altersdiskriminierung) widerspräche. Ein privater Veranstalter hingegen kann seine Regeln willkürlich festlegen.

Das stimmt in dieser Absolutheit absolut nicht. Der Staat kann sich z. B. auf die Fahnen schreiben, jungen Autor*innen zu fördern und dann haben alte Säck*innen eben keine Chance, oder einen Regionalbezug fordern. oder eine Ausschreibung für Migrant*innenliteratur machen und ... und ... und ... Alles legitim.


_________________
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"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
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"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017
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Thomas74
Geschlecht:männlichExposéadler

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Beiträge: 2329
Wohnort: Annaburg


Beitrag15.02.2021 11:53

von Thomas74
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Das erinnert mich an die Diskussion, als eine Mutter für ihre Tochter einen Platz in einem Knaben(!)Chor einklagen wollte, mit Berufung auf die grundgesetzliche Gleichberechtigung.

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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!!" zu rufen.
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