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Anna Schweizer Wortedrechsler
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Beiträge: 59 Wohnort: Schweiz
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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29.01.2021 13:51
von Willebroer
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Am besten erst mal beim deutschen Verlag anfragen. Ich glaube, es ist Luchterhand. Die können dich notfalls weiterverweisen.
Meistens gibt es auf den Webseiten sogar eigene Rubriken für Lizenzen - klein und groß.
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Taranisa Bücherwurm
Alter: 54 Beiträge: 3211 Wohnort: Frankenberg/Eder
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29.01.2021 13:54
von Taranisa
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Ich habe bislang noch nie zitieren müssen, würde aber entweder im Text direkt davor oder danach darauf hinweisen ("Liebe Freunde, ich zitiere nun ...", "Ich trage euch nun ein Gedicht von ... vor.") oder mit Sternchen/Nummer die Quelle, aus der du zitierst, in der Fußzeile oder am Ende des Romans aufführen.
_________________ Henkersweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/18
Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
Spielweib, Burgenwelt Verlag, ET 12/21
Das Gegengift des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 11/22
Der Stab der Seherin, Burgenwelt Verlag, Herbst 2024 |
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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29.01.2021 14:25
von Willebroer
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Das klingt, als wären es eigentlich zwei Fragen:
1. Wie kriege ich die Erlaubnis zum Zitieren?
2. Wie muß ich das kennzeichnen?
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Anna Schweizer Wortedrechsler
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Beiträge: 59 Wohnort: Schweiz
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Anna Schweizer Wortedrechsler
A
Beiträge: 59 Wohnort: Schweiz
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Zirkusaffe Leseratte
Alter: 29 Beiträge: 198 Wohnort: Hoher Norden
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29.01.2021 19:39
von Zirkusaffe
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Anna Schweizer hat Folgendes geschrieben: | Willebroer hat Folgendes geschrieben: | Am besten erst mal beim deutschen Verlag anfragen. Ich glaube, es ist Luchterhand. Die können dich notfalls weiterverweisen. |
Wieso beim deutschen Verlag? |
Was Willebroer meint: Bei dem Verlag, der in Deutschland die Rechte zur Verwertung des Textes innehat. Wenn dein geplantes Zitat in Deutschland veröffentlicht wird, dann sind es deren Rechte, die du brechen würdest. Eine Erlaubnis respektive Lizensierung kann also nur dieser Verlag dir erteilen. International wird das ganze natürlich noch komplexer.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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29.01.2021 19:49
von Willebroer
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Selbst wenn ich das spanische Original zitieren wollte, würde ich zuerst beim deutschen Verlag anfragen. Falls es einen (einzigen) Verlag gibt. Denn die wissen am ehesten, wo man ggf. weiter nachfragen müßte.
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Anna Schweizer Wortedrechsler
A
Beiträge: 59 Wohnort: Schweiz
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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31.01.2021 06:29
von Maunzilla
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Ich zitiere selten, und wenn dann ausschließlich aus gemeinfreien Werken oder von erfundenen Autoren.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 31.01.2021 08:19
von Beckinsale
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Hilfreich könnte sein:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/urheberrecht/266-zitieren-aber-rechtlich-richtig.html
Ich halte die Notwendigkeit, einen Verlag oder (deutschen) Rechteinhaber zu fragen, für nicht gegeben.
My.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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01.02.2021 04:53
von Maunzilla
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Da es sich bei einem Roman nicht um ein wissenschaftliches Werk handelt, gibt es dafür auch kein Zitatrecht.
Der Zweck des Zitates ist in deinem Falle nämlich nicht die fachliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 01.02.2021 08:16
von Beckinsale
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Da es sich bei einem Roman nicht um ein wissenschaftliches Werk handelt, gibt es dafür auch kein Zitatrecht.
Der Zweck des Zitates ist in deinem Falle nämlich nicht die fachliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk. |
Einfach mal richtig lesen. Es geht in dem verlinkten Artikel nicht nur um wissenschaftliche Werke. Beispiel:
Zitat: |
Kleinzitat
Zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken ist das Kleinzitat (§ 51 Nr. 2 UrhG) zulässig, wenn einzelne Stellen eines fremden Werkes in ein eigenes Werk übernommen werden.
Wichtig ist also: Die Nutzungserlaubnis umfasst immer nur einen kleinen Auszug aus dem ganzen Werk. Entscheidend ist dabei jeweils das Verhältnis der Länge des Zitates zur Länge des zitierten Werkes.
Da ein sinnvolles Zitat aus einem einzelnen Foto, einem Bild oder einem kurzen Gedicht nicht möglich ist, kann die Verwendung des ganzen Fotos als sogenanntes „kleines Großzitat“ zulässig sein, sofern die übrigen Voraussetzungen des Zitatrechts erfüllt sind.
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Und da sind noch mehr durchaus für literarische Werke interpretationsfähige Aussagen.
My.
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Bananenfischin Show-don't-Tellefant
Moderatorin
Beiträge: 5339 Wohnort: NRW
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01.02.2021 08:55
von Bananenfischin
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Hallo Anna,
du willst doch zu einem Verlag, oder? Dann musst du dich nicht um Rechte kümmern, solange noch nichts veröffentlicht ist. Der Verlag kümmert sich später darum (und sagt dir ggf., welche Zitate du entfernen musst, weil sie zu teuer sind ...). Besonders problematisch und ggf. teuer sind Zitate, die allein stehen, die also vom Haupttext abgesetzt sind und etwa über jedem neuen Kapitel stehen.
_________________ Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge
Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft
I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf) |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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03.02.2021 06:40
von Maunzilla
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Um die Angelegenheit noch ein wenig zu verkomplizieren: Wenn ein Buch in deutscher Sprache veröffentlich wird, wird es auch in Österreich, der Schweiz, Luxemburg und ggf. anderen Ländern mit deutschsprachigen Lesern vertrieben, in denen jeweils eigene, unterschiedliche Urheberrechtsgesetze gelten.
Viel Vergnügen beim Recherchieren und Beachten aller möglichen Rechtsordnungen!
Ich würde mir diesen Schuh nicht anziehen, so lange es nicht absolut notwendig ist, etwa, wenn der Autor als Figur auftritt und seine Gedichte vorträgt o.ä.
Nimm doch einfach einen gemeinfreien Klassiker. Davon gibt es genügend, um etwas zu finden, was thematisch oder stilistisch paßt. Damit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Auf den Verlag darf man sich nicht verlassen. Der sichert sich nämlich im Vertrag dahingehend ab, indem er sich vom Autor zusichern läßt, daß dieser vollumfänglich im Besitze aller notwendigen Rechte sei. Ist er es nicht, muß er bluten und nicht der Verlag.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 03.02.2021 08:24
von Beckinsale
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Maungott! :)
Der Vertrieb eines deutschen Buches in anderen Ländern als Deutschland hat NICHTS mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit den Verwertungsrechten des Verlages. Das amerikanische Copyright, das hier gerne missverstanden wird, ist kein Urheberrecht, sondern ein - wenn auch exklusives - Verwertungsrecht (copy = kopieren = verwerten!).
My.
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Bananenfischin Show-don't-Tellefant
Moderatorin
Beiträge: 5339 Wohnort: NRW
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03.02.2021 10:00
von Bananenfischin
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: |
Auf den Verlag darf man sich nicht verlassen. Der sichert sich nämlich im Vertrag dahingehend ab, indem er sich vom Autor zusichern läßt, daß dieser vollumfänglich im Besitze aller notwendigen Rechte sei. Ist er es nicht, muß er bluten und nicht der Verlag. |
Das von mir Gefettete ist falsch, wenigsten bei den großen Verlagen. Woher hast du das, Maunzilla? Bei DKZV und vielleicht auch einigen Kleinverlagen mag es anders aussehen. Ich spreche mal aus meiner Erfahrung mit allen Verlagen, mit denen ich bislang zu tun hatte: Als Autor:in versicherst du höchstens, alle Zitate bzw. urheberrechtlich problematischen Stellen angegeben zu haben. Damit könntest du dann ggf. zur Veranwortung gezogen haben, falls später eine ungenannte Textstelle angemahnt wird. Aber auch gegen Übersehenes kann der Verlag sich einigermaßen absichern. Herder hat das bei mir etwa mit der folgenden Formulierung unter den Quellennachweisen getan (auch weil sich manchmal der Rechteinhaber tatsächlich nicht mehr finden lässt): Der Verlag hat sich bemüht, alle Rechteinhaber zu ermitteln. Sollten nicht alle berechtigten Ansprüche berücksichtigt worden sein, bitten wir die Rechteinhaber, sich an den Verlag zu wenden. Damt wird Gesprächsbereitschaft signalisiert. Es geht nämlich nicht immer nur darum, den anderen ausbluten zu lassen.
Für alles, was du dem Verlag nennst, holte er die Abdruckerlaubnis ein und zahlt entweder, was ggf. anfällt, oder bittet dich, die Stellen zu entfernen oder zu paraphrasieren.
_________________ Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge
Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 03.02.2021 10:11
von Beckinsale
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Bananenfischin hat Folgendes geschrieben: | Maunzilla hat Folgendes geschrieben: |
Auf den Verlag darf man sich nicht verlassen. Der sichert sich nämlich im Vertrag dahingehend ab, indem er sich vom Autor zusichern läßt, daß dieser vollumfänglich im Besitze aller notwendigen Rechte sei. Ist er es nicht, muß er bluten und nicht der Verlag. |
Das von mir Gefettete ist falsch, wenigsten bei den großen Verlagen. Woher hast du das, Maunzilla? Bei DKZV und vielleicht auch einigen Kleinverlagen mag es anders aussehen. Ich spreche mal aus meiner Erfahrung mit allen Verlagen, mit denen ich bislang zu tun hatte: Als Autor:in versicherst du höchstens, alle Zitate bzw. urheberrechtlich problematischen Stellen angegeben zu haben. Damit könntest du dann ggf. zur Veranwortung gezogen haben, falls später eine ungenannte Textstelle angemahnt wird. Aber auch gegen Übersehenes kann der Verlag sich einigermaßen absichern. Herder hat das bei mir etwa mit der folgenden Formulierung unter den Quellennachweisen getan (auch weil sich manchmal der Rechteinhaber tatsächlich nicht mehr finden lässt): Der Verlag hat sich bemüht, alle Rechteinhaber zu ermitteln. Sollten nicht alle berechtigten Ansprüche berücksichtigt worden sein, bitten wir die Rechteinhaber, sich an den Verlag zu wenden. Damt wird Gesprächsbereitschaft signalisiert. Es geht nämlich nicht immer nur darum, den anderen ausbluten zu lassen. :lol:
Für alles, was du dem Verlag nennst, holte er die Abdruckerlaubnis ein und zahlt entweder, was ggf. anfällt, oder bittet dich, die Stellen zu entfernen oder zu paraphrasieren. |
Maunzilla hat durchaus recht. Ich (Kleinverleger) mache das so. Allerdings steht in meinem Vertrag (den ich übrigens nicht selbst erfunden habe) auch drin, dass der Autor mitteilen muss, wer ggf. welche Rechte hat und wo eine Klärung notwendig ist. Das heißt: Ich unterstelle nicht, dass der Autor alle Rechte hat; ich verlange (!) zu erfahren, wie die Sachlage aussieht. Und selbstredend kümmere ich mich mit um die Beschaffung evtl. fehlender Rechte.
My.
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Bananenfischin Show-don't-Tellefant
Moderatorin
Beiträge: 5339 Wohnort: NRW
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03.02.2021 10:22
von Bananenfischin
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Beckinsale hat Folgendes geschrieben: | Ich unterstelle nicht, dass der Autor alle Rechte hat; ich verlange (!) zu erfahren, wie die Sachlage aussieht. Und selbstredend kümmere ich mich mit um die Beschaffung evtl. fehlender Rechte.
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Danke, Michael. Das ist dann aber schon ein bisschen was anderes als das, was Maunzilla schrieb. Rechteinhaber zu ermitteln bzw. in Kontakt mit diesen zu treten, dürfte für Autor:innen grundsätzlich schwieriger sein als für Verlage. Ich habe es jetzt gerade erlebt, dass es nicht reicht, die Rechte bei einem ursprgl. fremdsprachigen Text beim deutschen Verlag einzuholen, sondern auch im Ursprungsland angefragt werden muss. Und dann kann es auch schon mal problematisch werden, weil die in diesem Fall französischen Verlage Monate brauchen, um zu antworten. Da wäre ich als Autorin ziemlich sicher chancenlos gewesen.
_________________ Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge
Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft
I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf) |
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Beckinsale Reißwolf
B
Beiträge: 1130
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B 03.02.2021 11:34
von Beckinsale
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Bananenfischin hat Folgendes geschrieben: | Beckinsale hat Folgendes geschrieben: | Ich unterstelle nicht, dass der Autor alle Rechte hat; ich verlange (!) zu erfahren, wie die Sachlage aussieht. Und selbstredend kümmere ich mich mit um die Beschaffung evtl. fehlender Rechte.
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Danke, Michael. Das ist dann aber schon ein bisschen was anderes als das, was Maunzilla schrieb. :) Rechteinhaber zu ermitteln bzw. in Kontakt mit diesen zu treten, dürfte für Autor:innen grundsätzlich schwieriger sein als für Verlage. Ich habe es jetzt gerade erlebt, dass es nicht reicht, die Rechte bei einem ursprgl. fremdsprachigen Text beim deutschen Verlag einzuholen, sondern auch im Ursprungsland angefragt werden muss. Und dann kann es auch schon mal problematisch werden, weil die in diesem Fall französischen Verlage Monate brauchen, um zu antworten. Da wäre ich als Autorin ziemlich sicher chancenlos gewesen. |
Ich glaube nicht, dass Autoren weniger Chancen als Verlage haben, so was zu klären. Letztlich schöpfen wir alle aus den gleichen Informationsquellen, und nur, weil ich Verleger bin, bekomme ich keine prompteren, besseren oder angenehmeren Antworten als ein Autor. Das hat sich bei meiner Arbeit mit meinen Autoren auch schon mehr als einmal gezeigt.
Im hier vorliegenden Fall der Gedichtezitate ist es eigentlich ganz einfach:
* Der Autor zitiert das Gedicht in seinem Text, weil er davon ausgeht (und nach hier schon angebrachten Argumenten auch kann), dass er das darf.
* Wenn der Verlag Zweifel hat, wird er den Autor fragen.
* Der wird seine Sicht schildern.
* Sieht der Verlag das genauso, ist erst einmal alles gut.
* Sieht der Verlag es anders, wird er (!) sich um Klärung bemühen.
* Kommt zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass irgendjemand der Meinung ist, das Zitat wäre nicht erlaubt gewesen, gibt es jedenfalls eine Argumentation dagegen. Nur weil jemand daherkommt und behauptet, er hätte Rechte, die angegriffen wurden, heißt es noch nicht, dass das auch wirklich geschehen ist.
Soll heißen: Nicht den Kopf über noch ungelegte Eier zerbrechen, sondern schreiben, schreiben, schreiben. Alles Weitere klärt sich. Und das vor allem nicht hier.
My.
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wortaholic Wortedrechsler
W
Beiträge: 67
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W 03.02.2021 12:26
von wortaholic
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Einfach bei der Lizenzabteilung anfragen.
Falls Luchterhand, dann
https://service.randomhouse.de/foreignright/copyright.jsp
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2822
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03.02.2021 14:04
von Maunzilla
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Das habe ich aus dem Normvertrag, der offiziell als Muster für Verlagsverträge gilt.:
Zitat: |
3.
Der Autor versichert, daß er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen und daß er, soweit sich aus § 14 Absatz 3 nichts anderes ergibt, bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Das gilt auch für die vom Autor gelieferten Text- oder Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihm liegen. Bietet er dem Verlag Text- oder Bildvorlagen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht sicher ist, so hat er den Verlag darüber und über alle ihm bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten zu informieren. Soweit der Verlag den Autor mit der Beschaffung fremder Text- oder Bildvorlagen beauftragt, bedarf es einer besonderen Vereinbarung.
4.
Der Autor ist verpflichtet, den Verlag schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden ist. Nur wenn der Autor dieser Vertragspflicht in vollem Unfang nach bestem Wissen und Gewissen genügt hat, trägt der Verlag alle Kosten einer eventuell erforderlichen Rechtsverteidigung. Wird der Autor wegen solcher Verletzungen in Anspruch genommen, sichert ihm der Verlag seine Unterstützung zu, wie auch der Autor bei der Abwehr solcher Ansprüche gegen den Verlag mitwirkt. |
Wie diese Bestimmungen im Einzelfall umgesetzt werden, bleibt natürlich den Vertragsparteien vorbehalten. (Wobei in der Praxis kaum je ein Verlag einem Autor erlauben wird, seinen eigenen Vertragsentwurf vorzulegen.)
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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