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Der ideale Vertrag für den/die Autor/in

 
 
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Autor Nachricht
Anna Schweizer
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
A


Beiträge: 59
Wohnort: Schweiz


A
Beitrag05.01.2021 11:35
Der ideale Vertrag für den/die Autor/in
von Anna Schweizer
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Morgen in die Welt,
was sollte in einem für die AutorInnen fairen Vertrag stehen? Zum Beispiel bei der Vertragsdauer nicht "Dauer des gesetzlichen Urherberrechts/der gesetzlichen Schutzpflicht" (70 Jahre nach dem Tod des/der Urhebers/in), sondern wohl eher 5, höchstens 10 Jahre oder 3 Jahre, jedes Jahr verlängerbar.  Den Vertrag habe ich natürlich gut durchgelesen, bevor ich ihn unterschrieb, aber ich bin neu in dieser Verlagswelt, und ich war froh, einen Verlag gefunden zu haben, der meinen Roman herausbringen wollte. Deshalb unterschrieb ich ihn und sah über das "gesetzliche Urheberrecht" hinweg.
Beim Honorar wusste ich, dass 10 % vom Nettoverlagserlös fair sind. Beim "aus der nicht verlagseigenen Verwertung (Lizenzvergabe) erzielen Erlös" habe ich versucht 60 %/ 40 % auszuhandeln, der Verleger hielt aber fest an "wird zwischen Autor und Verlag geteilt, und zwar erhält der Autor 50 % bei der Verwertung der Rechte aus §... / 50 % bei der Verwertung der Rechte aus §...  
Worauf sollte man sonst noch schauen?
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Bananenfischin
Geschlecht:weiblichShow-don't-Tellefant

Moderatorin

Beiträge: 5338
Wohnort: NRW
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Beitrag05.01.2021 13:49

von Bananenfischin
Antworten mit Zitat

An eine passendere Stelle verschoben. @Anna Schweizer: Der rote Teppich ist für die persönliche Vorstellung gedacht, nicht für inhaltliche Fragen. Wenn du die Suchfunktion benutzt, wirst du feststellen, dass zu den meisten Fragen auch bereits ähnliche Threads existieren, die deine Fragen vielleicht schon beantworten oder an die du deine spezielle Fragen anhängen kannst. smile
Liebe Grüße
Bananenfischin


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I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf)
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Anna Schweizer
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
A


Beiträge: 59
Wohnort: Schweiz


A
Beitrag05.01.2021 14:41

von Anna Schweizer
pdf-Datei Antworten mit Zitat

so peinlich, vielen Dank für die Erklärung und fürs Verschieben!
Lieben Gruss
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meerenblau
Reißwolf
M


Beiträge: 1320



M
Beitrag05.01.2021 19:41

von meerenblau
Antworten mit Zitat

Das Wichtigste, finde ich, sind in der Tat die Laufzeiten (max. 10 Jahre) und die Kündigungsregeln, und dann natürlich auch die Honorarfrage sowohl bei Print als auch bei Ebook.

Wichtig ist auch ein Verleger, der ein umgänglicher Mensch ist, aber das kann man ja leider nicht in einen Vertrag reinschreiben, sondern stellt es erst nach Vertragsunterzeichnung fest.
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2378



Beitrag05.01.2021 20:24
Re: Der ideale Vertrag für den/die Autor/in
von Beka
Antworten mit Zitat

Anna Schweizer hat Folgendes geschrieben:

Beim Honorar wusste ich, dass 10 % vom Nettoverlagserlös fair sind.


Das ist nicht fair.  Bei Taschenbüchern sind 5 - 10% vom Nettoladenpreis fair.
Nettoverlagserlös gibt es meistens bei Ebooks und da sollte er mindestens 25% betragen.

Zum Unterschied gibt es hier Infos: https://www.literaturjournal.de/2015/10/15/tantiemen/


_________________
*Die Sehnsucht der Albatrosse*
*Das Geheimnis des Nordsterns*
*Die Tochter der Toskana*
*Das Gutshaus in der Toskana*
*Sterne über der Toskana*
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*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung*
*Der Himmel über Amerika - Leahs Traum*
*Anita Garibaldi - Ein Leben für die Freiheit*
*Bergleuchten*
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2820



Beitrag06.01.2021 10:59

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Viel wichtiger als die Vertragsdauer, ist eine Festlegung der Honorare nach Auflage.
Auch wenn ein vertrag über die Dauer des Schutzrechtes abgeschlossen wurde, bedeutet das nicht, daß das Buch wirklich über 100 Jahre bei dem verlag erscheint. In der Regel ist es so, daß die allermeisten Bücher keine zweite Auflage erleben. Ist ein Buch vergriffen und der Verleger hat kein Interesse, eine neue Auflage zu drucken, fallen die rechte ohnehin wieder an den Autor zurück.
Wird das Buch ein Best-seller oder eher ein Long-seller, gibt es eigentlich keinen Grund, aus dem Vertrag auszusteigen. Da ist es wichtiger, daß man mehr Geld bekommt.  Das selbe gilt auch für die Nebenrechte.

Die Tücke liegt vor allem in den Details. Jeder Autor ist anders und hat andere Prioritäten. Es gibt welche, die vor allem möglichst viel Geld verdienen wollen und sich nicht um die Einzelheiten der Vermarktung scheren, und andere, die die größtmögliche Kontrolle über ihr Werk behalten möchten. Im letzteren Fall muß man sehr viele Dinge im Vertrag explizit regeln, etwa wie das Buch aussehen soll, ob und welche Illustrationen man haben will, ob Übersetzungen vom Autor freigegeben werden müssen, wie viel Mitspracherechte man bei einer Verfilmung haben will usw. Je berühmter und gefragter ein Autor ist, desto eher kann er solche Sonderwünsche durchsetzen. Bei einem Neuling wird der Verleger sich nicht die Mühe machen, einen individuellen Vertrag aufzusetzen (und ggf. von seinem Anwalt überprüfen zu lassen), sondern den Mustervertrag nehmen, von dem er weiß, daß er juristisch wasserdicht ist.


_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Anna Schweizer
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
A


Beiträge: 59
Wohnort: Schweiz


A
Beitrag06.01.2021 11:57
Re: Der ideale Vertrag für den/die Autor/in
von Anna Schweizer
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Das ist nicht fair.  Bei Taschenbüchern sind 5 - 10% vom Nettoladenpreis fair.
Nettoverlagserlös gibt es meistens bei Ebooks und da sollte er mindestens 25% betragen.

Vielen Dank, Beka, für deinen Kommentar. Ich habe mich verguckt, zum Glück. 10 % vom Nettoverlagserlös gilt für die elektronischen Ausgaben des Werkes. Für jedes Buch bekomme ich 10 % des Nettoladenpreises (abzüglich MWST).
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2820



Beitrag06.01.2021 12:13

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Richtig fair wäre es, wenn der Autor die E-Book-Rechte behalten und selber verwerten dürfte, denn bei Amazon bekommt er bis zu 70% des Nettoerlöses.

_________________
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2378



Beitrag06.01.2021 17:42
Re: Der ideale Vertrag für den/die Autor/in
von Beka
Antworten mit Zitat

Anna Schweizer hat Folgendes geschrieben:

Vielen Dank, Beka, für deinen Kommentar. Ich habe mich verguckt, zum Glück. 10 % vom Nettoverlagserlös gilt für die elektronischen Ausgaben des Werkes. Für jedes Buch bekomme ich 10 % des Nettoladenpreises (abzüglich MWST).


10% bei Büchern ist sehr gut, die meisten Verlage zahlen 5-8 %.
Bei den E-Books ist 10% von Nettoverlagserlös sehr wenig. Da gibt es in der Regel 25%, bei reinen E-Book Imprints oft sogar 35%.  Im Endeffekt bleibt da nämlich nicht viel übrig. Ein Verlag hatte das mal aufschlüsselt.

Angenommen du hast einen Verkaufspreis von 3,99 € fürs Ebook, dann rechnet sich das so:
VK Preis:               3,99
 19% MwSt          0,64
= Netto Ladenpreis 3,35
 Provision Shop   1,00      30%
- Distributor           0,45    20%

= Nettoerlös    1,80

Dann bekommst du pro verkauften Ebook bei 10%  0,18 €

Manche Shops nehmen auch mehr als 30%, dann wird es noch weniger. Bei 25% bleiben wenigstens 0,45 € pro Ebook.


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Kailey
Geschlecht:weiblichErklärbär
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Beiträge: 2



K
Beitrag09.01.2021 10:29
Re: Der ideale Vertrag für den/die Autor/in
von Kailey
Antworten mit Zitat

Beka hat Folgendes geschrieben:
Anna Schweizer hat Folgendes geschrieben:

Beim Honorar wusste ich, dass 10 % vom Nettoverlagserlös fair sind.


Das ist nicht fair.  Bei Taschenbüchern sind 5 - 10% vom Nettoladenpreis fair.
Nettoverlagserlös gibt es meistens bei Ebooks und da sollte er mindestens 25% betragen.

Zum Unterschied gibt es hier Infos: https://www.literaturjournal.de/2015/10/15/tantiemen/


Liebe Beka,

weißt du welcher Prozentsatz üblich ist, wenn beim Print on Demand vom Nettolizenzerlös des Verlags und beim Ebook vom Nettoverkaufspreis ausgegangen wird? Also genau andersrum als oben beschrieben.
Liebe Grüße Kailey
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2378



Beitrag10.01.2021 18:14

von Beka
Antworten mit Zitat

Liebe Kailey,

lkeine Ahnung. Ich kenne nur das oben beschriebene Modell.


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Kailey
Geschlecht:weiblichErklärbär
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Beiträge: 2



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Beitrag10.01.2021 21:38

von Kailey
Antworten mit Zitat

Liebe Beka,

danke für deine Rückmeldung. Dann muss ich mal weitersuchen oder die erste Abrechnung vom Verlag abwarten 😊
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Anna Schweizer
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
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Beiträge: 59
Wohnort: Schweiz


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Beitrag13.01.2021 17:10

von Anna Schweizer
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Bananenfischin hat Folgendes geschrieben:
An eine passendere Stelle verschoben. @Anna Schweizer: Der rote Teppich ist für die persönliche Vorstellung gedacht, nicht für inhaltliche Fragen. Wenn du die Suchfunktion benutzt, wirst du feststellen, dass zu den meisten Fragen auch bereits ähnliche Threads existieren, die deine Fragen vielleicht schon beantworten oder an die du deine spezielle Fragen anhängen kannst. smile
Liebe Grüße
Bananenfischin


Hallo Bananenfischin,
man braucht eben eine Mindestanzahl Beiträge, damit man in alle Rubriken reinschauen kann. Bald habe ich die erreicht...
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Anna Schweizer
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
A


Beiträge: 59
Wohnort: Schweiz


A
Beitrag13.01.2021 17:13
Re: Der ideale Vertrag für den/die Autor/in
von Anna Schweizer
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Beka hat Folgendes geschrieben:

10% bei Büchern ist sehr gut, die meisten Verlage zahlen 5-8 %.
Bei den E-Books ist 10% von Nettoverlagserlös sehr wenig. Da gibt es in der Regel 25%, bei reinen E-Book Imprints oft sogar 35%.  Im Endeffekt bleibt da nämlich nicht viel übrig. Ein Verlag hatte das mal aufschlüsselt.

Angenommen du hast einen Verkaufspreis von 3,99 € fürs Ebook, dann rechnet sich das so:
VK Preis:               3,99
 19% MwSt          0,64
= Netto Ladenpreis 3,35
 Provision Shop   1,00      30%
- Distributor           0,45    20%

= Nettoerlös    1,80

Dann bekommst du pro verkauften Ebook bei 10%  0,18 €

Manche Shops nehmen auch mehr als 30%, dann wird es noch weniger. Bei 25% bleiben wenigstens 0,45 € pro Ebook.


Das muss man erst mal wissen! Vielen Dank, Beka!
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