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Elbenkönigin1980 Klammeraffe
Beiträge: 792
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Verfasst am: 14.11.2020 11:35 Titel: Roman über reale, aber schon verstorbene Personen
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Wie ist das eigentlich, wenn man einen Roman über reale, aber schon verstorbene Personen schreiben will?
Das Ehepaar über das ich den Roman schreiben möchte, ist 1999 und 2004 verstorben.
Ich kenne sehr viele bekannte Fakten über die beiden und könnte daraus einen Roman schreiben.
Oder muss man die Erlaubnis der Nachfahren haben, wenn man einen Roman über reale, aber bereits verstorbene Personen schreibt?
Leider besteht auch das Problem, dass die Nachfahren durch Heirat ganz andere Namen haben oder in andere Städte gezogen sind.
Wie ist das denn rechtlich gesehen, darf man da auch ohne Erlaubnis einen Roman über diese Personen schreiben?
Oder braucht man da den Segen der Nachfahren?
Mein Lehrer hat über den Mann vor 40 Jahren in einem Sachbuch geschrieben, da hätte ich also viele belegte Fakten zur Verfügung, und auch das Internet gibt vieles her.
Es gibt auch schon einen Roman einer bekannten Autorin, in dem das Paar und eine ihrer Töchter vorkommen.
Ob die Autorin mit den Nachfahren gesprochen hat, weiß ich nicht....könnte es auch sein, dass sie den Roman so geschrieben hat?
Oder muss man bei den Nachfahren um Erlaubnis fragen?
Was aber, wenn die Nachfahren nicht aufzufinden sind?
Der Einzige, den ich mit Telefonbuch ausfindig machen konnte ist ein 84 jähriger Sohn des Paares, und so einen alten Mann belästigt man ja nicht gerne mit Fragen über die Aktivitäten seiner Eltern im Widerstand vor über 75 Jahren.
Wie ist das also rechtlich....darf man da einen Roman über bereits verstorbene Personen schreiben, ohne das mit den Nachfahren abzusprechen, oder muss man die fragen?
Ich habe mal gelesen, dass es heute noch Nachfahren von Martin Luther gibt...mussten die vielen Autoren die Romane über ihn schreiben, dazu die Erlaubnis seiner Nachkommen einholen?
Wie ist da die rechtliche Situation?
Wenn ich so einen Roman schreibe ohne die Kinder und Enkel zu fragen ob sie damit einverstanden sind, und dann ein Verlag den Roman nehmen würde, könnten die Nachfahren dann die Veröffentlichung verbieten, weil das nicht mit ihnen abgesprochen wurde?
Es gibt ja bereits einen Roman, in dem das Paar vorkommt, allerdings sind sie darin nur Nebenfiguren.
Leider weiß ich nicht, ob die Autorin die Nachfahren gefragt hat, ob diese mit dem Roman einverstanden sind.
In dem Roman kommen sehr viele Familien aus meiner Stadt vor, die Autorin hat ja sicherlich nicht alle Nachkommen dieser Familien gefragt, ob sie den Roman schreiben kann.
Also kann mir da jemand weiterhelfen was die rechtliche Lage betrifft?
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Rübenach
Exposéadler
Beiträge: 2615
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Verfasst am: 14.11.2020 12:08 Titel:
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Du darfst schreiben, worüber du willst. Du darfst über Verstorbene schreiben und du darfst über Lebende schreiben. Fragen musst du niemand. Es gibt sogar Biografien, die gegen den Willen der beschriebenen Person entstanden sind. Dann heißt es meist, sie seien unauthorisiert.
Das einzige, worauf du achten musst: Schreib nicht Ehrverletzendes. Die Persönlichkeitsrechte reihen über den Tod hinaus.
Wenn du einen Roman schreibst, dann reicht es aus, die Person(en) als Vorbild deiner Protagonisten zu nehmen.
_________________ "Nothing bad can happen to a writer. Everything is material." (Philip Roth) |
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Elbenkönigin1980 Klammeraffe
Beiträge: 792
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Verfasst am: 14.11.2020 12:26 Titel:
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Rübenach hat Folgendes geschrieben: | Du darfst schreiben, worüber du willst. Du darfst über Verstorbene schreiben und du darfst über Lebende schreiben. Fragen musst du niemand. Es gibt sogar Biografien, die gegen den Willen der beschriebenen Person entstanden sind. Dann heißt es meist, sie seien unauthorisiert.
Das einzige, worauf du achten musst: Schreib nicht Ehrverletzendes. Die Persönlichkeitsrechte reihen über den Tod hinaus.
Wenn du einen Roman schreibst, dann reicht es aus, die Person(en) als Vorbild deiner Protagonisten zu nehmen. |
Danke für die Info, das ist ja gut, dass das erlaubt ist.
Und ich schreibe ja anhand der Fakten, die ich aus Sachbüchern habe, und etwas Ehrverletzendes habe ich gar nicht vor zu schreiben, der Roman soll einfach zeigen, was für einen harten Kampf die beiden jahrelang zu kämpfen hatten, und wie sie trotzdem ihre drei Kinder großziehen und in ein normales Leben zurückfinden konnten.
Ich denke, dass man da mit Romanen die Menschen eher erreicht als mit Sachbüchern, solche Biographien merken sich die Menschen eher, wenn sie sie in einem Roman lesen.
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Rübenach
Exposéadler
Beiträge: 2615
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Verfasst am: 14.11.2020 12:32 Titel:
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Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Danke für die Info, das ist ja gut, dass das erlaubt ist. |
Nein, es ist nicht "erlaubt". Da gibt es nichts zu erlauben. Die Kunst ist frei und der Staat ist nicht deine Mutter oder dein Vater. Du bist eine mündige Bürgerin und kein kleines Kind.
Es ist nicht verboten. Das reicht völlig aus.
_________________ "Nothing bad can happen to a writer. Everything is material." (Philip Roth) |
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Elbenkönigin1980 Klammeraffe
Beiträge: 792
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Verfasst am: 14.11.2020 12:37 Titel:
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Rübenach hat Folgendes geschrieben: | Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Danke für die Info, das ist ja gut, dass das erlaubt ist. |
Nein, es ist nicht "erlaubt". Da gibt es nichts zu erlauben. Die Kunst ist frei und der Staat ist nicht deine Mutter oder dein Vater. Du bist eine mündige Bürgerin und kein kleines Kind.
Es ist nicht verboten. Das reicht völlig aus. |
Ja, du hast Recht.
Es gibt ja mittlerweile so viele autobiographische Romane auf dem Markt, wäre für alle die Erlaubnis der Angehörigen oder Nachfahren nötig gewesen, wären die vielleicht gar nicht alle erschienen.
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Beka
Bücherwurm

Beiträge: 3289
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Verfasst am: 14.11.2020 13:22 Titel:
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Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Ja, du hast Recht.
Es gibt ja mittlerweile so viele autobiographische Romane auf dem Markt, wäre für alle die Erlaubnis der Angehörigen oder Nachfahren nötig gewesen, wären die vielleicht gar nicht alle erschienen. |
Vorsicht. Es gibt den Fall einer Autorin, die eine erfolgreiche Reihe über eine Person geschrieben hat. Sie hatte die Einwilligung der Nachfahren hier in D. Doch dann kamen Nachfahren aus den USA und klagten, sie wollten Gewinnbeteiligung und zwar in beträchtlicher Höhe.
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse* (Aufbau TB)
*Das Geheimnis des Nordsterns* (Aufbau TB)
*Die Tochter der Toskana* (Aufbau TB)
*Das Gutshaus in der Toskana* (Aufbau TB)
*Sterne über der Toskana* (Aufbau TB)
*Tage des Aufbruchs* (Tinte & Feder)
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg* (Aufbau TB 2021)
*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung* (Aufbau TB 2021) |
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Willebroer
Bücherwurm

Beiträge: 3588 Wohnort: OWL
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Verfasst am: 14.11.2020 13:27 Titel:
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Beka hat Folgendes geschrieben: | Elbenkönigin1980 hat Folgendes geschrieben: |
Ja, du hast Recht.
Es gibt ja mittlerweile so viele autobiographische Romane auf dem Markt, wäre für alle die Erlaubnis der Angehörigen oder Nachfahren nötig gewesen, wären die vielleicht gar nicht alle erschienen. |
Vorsicht. Es gibt den Fall einer Autorin, die eine erfolgreiche Reihe über eine Person geschrieben hat. Sie hatte die Einwilligung der Nachfahren hier in D. Doch dann kamen Nachfahren aus den USA und klagten, sie wollten Gewinnbeteiligung und zwar in beträchtlicher Höhe. |
Und wie ist das ausgegangen?
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Beka
Bücherwurm

Beiträge: 3289
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Verfasst am: 14.11.2020 17:46 Titel:
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Ihr Verlag hat sich darum gekümmert, wie es ausging, bzw. ob das noch läuft, weiß ich leider nicht. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsabteilung, das abschmettern konnte. Allerdings hat sie den nächsten Band der Reihe fiktionalisiert, damit da keiner mehr Ansprüche anmelden kann.
_________________ *Die Sehnsucht der Albatrosse* (Aufbau TB)
*Das Geheimnis des Nordsterns* (Aufbau TB)
*Die Tochter der Toskana* (Aufbau TB)
*Das Gutshaus in der Toskana* (Aufbau TB)
*Sterne über der Toskana* (Aufbau TB)
*Tage des Aufbruchs* (Tinte & Feder)
*Der Himmel über Amerika - Rebekkas Weg* (Aufbau TB 2021)
*Der Himmel über Amerika - Esthers Entscheidung* (Aufbau TB 2021) |
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