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Unter welchen Bedingungen darf ich reale Personen erwähnen?

 
 
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Nightshade
Geschlecht:männlichErklärbär
N

Alter: 23
Beiträge: 3
Wohnort: Mühlacker


N
Beitrag07.04.2019 21:25
Unter welchen Bedingungen darf ich reale Personen erwähnen?
von Nightshade
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich arbeite gerade an einer (Kurz-)Geschichte, in der mein ehemaliger Schulleiter erwähnt wird.
Meine Frage ist: 1.Unter welchen Bedingungen darf ich seinen und die Namen anderer Lehrer verwenden?
2.Durch welche Gesetzte wäre die Erwähnung dieser Namen geschützt (mit [b]und ohne[/b] Veröffentlichung)

Ich hab hier schon gehört, man sollte es mit Satire versuchen. Da ich ohnehin in diese Richtung tendiere, dürfte das kein Problem darstellen, allerdings bin ich damit laut anderen hier noch nicht ganz aus dem Schneider.
Dürfte ich die Namen ohne Vorbehalt benutzen, falls ich die Geschichte nicht veröffentliche (zwecks Meinungsfreiheit und co.)?
Wie kann ich mit und ohne Veröffentlichung mich rechtlich sichern, wenn ich die Namen benutzen will?
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V.K.B.
Geschlecht:männlich[Error C7: not in list]

Alter: 51
Beiträge: 6155
Wohnort: Nullraum
Das goldene Rampenlicht Das silberne Boot
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Beitrag07.04.2019 21:43

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Hallo Nachtschatten,

Zitat:
Dürfte ich die Namen ohne Vorbehalt benutzen, falls ich die Geschichte nicht veröffentliche (zwecks Meinungsfreiheit und co.)?
Gedankenverbrechen werden in DE zum Glück (noch) nicht verfolgt, was also hast du zu befürchten? Wenn du nicht veröffentlichst, schreibst du ja nur für dich selbst und eventuell Familie und Freundeskreis. Wo kein Kläger …

Zitat:
Wie kann ich mit und ohne Veröffentlichung mich rechtlich sichern, wenn ich die Namen benutzen will?
Indem du sie so verfremdest, dass ein Insider die realen Vorbilder noch erkennt, und nicht völlig unter die Gürtellinie haust. Tatsachen müsstest du belegen können, Schmähkritik fällt unter Beleidigung und Üble Nachrede, also Vorsicht damit, da bist du auch bei Satire nicht aus dem Schneider. Generell würde ich es lassen, reale Privatpersonen in Geschichten zu verwenden, das geht bei Biographien. Und du solltest auch mal daran denken: Wie würdest du dich fühlen, wenn jemand eine solche Satire über dich schreiben und veröffentlichen würde? Würdest du dich in der Haut des anderen gekränkt fühlen, lass es auf jeden Fall bleiben. Es sei denn, genau das ist dein Ziel. Dann denk aber daran: Wer jemandem den Krieg erklärt, kann auch schnell mal verlieren. Und muss auf jeden Fall damit rechnen, was zurück zu kriegen und selbst nicht unbeschadet aus der Sache herauszukommen.

Grüße,
Veith

Edit: Sehe gerade, du bist 18. Wenn das für die Abizeitung ist, sollte einiges gehen. Ich hab damals eine Faust-Parodie mit unserem Direktor in der Hauptrolle geschrieben und mich über seine (in den Versen extrem überzeichnete) elitäre Art und engstirnige Lebensanschauung lustig gemacht, aber eben ohne wirklich verletzende Tiefschläge.  Er fand das witzig.


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Nightshade
Geschlecht:männlichErklärbär
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Alter: 23
Beiträge: 3
Wohnort: Mühlacker


N
Beitrag08.04.2019 06:55

von Nightshade
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort.

Zu dem Thema mit dem “respektvollen“ Schreiben der Person hab ich mir schon Gedanken gemacht. Auch die Sache mit der Namensentfremdung ist mir schon in den Sinn gekommen.
Ich schreibe die Geschichte tatsächlich für unsere Abizeitung und plane die Geschichte so, dass diese sozusagen eine “alternative Realität“ darstellt. Mein Schulleiter ist nicht nur die Hauptperson, sondern auch die einzige reale Person. Alle anderen Lehrer und Schüler werden “erfunden“. Macht das jetzt einen Unterschied?
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V.K.B.
Geschlecht:männlich[Error C7: not in list]

Alter: 51
Beiträge: 6155
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Beitrag12.04.2019 12:58

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Ich würde da nicht unbedingt mit juristischen Regeln rangehen, wenn es für die Abizeitung ist. Wie stehst du denn so zu deinem Direktor und er zur dir? Wenn er dich nicht hasst oder so, wird er kaum auf den Gedanken kommen, dich für irgendwas zu verklagen, was du in der Abizeitung geschrieben hast. Es sei denn, du haust richtig rein und wirst extrem beleidigend, nennst ihn zum Beispiel direkt "debilen Vollidioten" oder unterstellst ihm seltsame Sexualpraktiken mit toten Tieren oder sowas. Ansonsten gilt da doch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Du kannst dich über seine Marotten lustig machen, aber bleib dabei halbwegs respektvoll und fair, dann wird er dich bestimmt nicht vor den Kadi zerren.
In meiner Faustparodie damals kam auch unsere bei der gesamten Schülerschaft verhasste Konrektorin als alte Hexe vor, nicht mal da hat sich irgendwer aufgeregt. Bei Abizeitung genießt man schon einiges an Narrenfreiheit.

Oder hat sich das seit ich Abi gemacht habe (ist ja schon ein bisschen her) extrem geändert?


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Nightshade
Geschlecht:männlichErklärbär
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Alter: 23
Beiträge: 3
Wohnort: Mühlacker


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Beitrag13.04.2019 20:27

von Nightshade
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich hab ein recht gutes Verhältnis zu ihm. Ich bin einer seiner besten Schüler, also denke ich nicht, dass es da großartig Probleme geben wird, so lange ich respektvoll schreibe (wie du bereits erwähnt hast.
Nochmals vielen Dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen.


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Murmel
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Beitrag14.04.2019 15:27

von Murmel
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Juristisch ist das so, dass du nichts über real existierende Personen oder Einheiten erzählen darfst, das unwahr, verleumderisch oder geschäftsschädigend ist.

Schreibst du neutral oder positiv, dann darfst du eine lebende Person oder Institution, etc. verwenden, wenn du Erlaubnis erhalten hast.

Tatsächlich berühren sich da deine Rechte als Künstler und die Rechte der Person und sehr oft bekommt der Künstler recht, solange er im neutralen oder positiven Bereich bleibt. Du kannst also nicht in einem Restaurant jemanden an Lebensmittelvergiftung sterben lassen.

Ich habe in einem meiner Bücher geschrieben, dass anlässlich einer Versammlung des XX es zu Demonstrationen kommt und das stimmte. Darüber hat sich XX aufgeregt und mit Verbot des Buchs gedroht. Dazu kam es aber nicht, denn im Buch stand nichts Negatives über XX, es wurde auch nichts angedichtet. XX hatte keine Handhabe.

Lasse ich in meinen Regiokrimis real existierende Gaststätten oder ähnliches vorkommen, frage ich vorher. Einen Schauplatz konnte ich nicht nehmen, weil der Besitzer, eine Stiftung, dies nicht wollte. Dann halt nicht.

smile


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Abari
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Beitrag14.04.2019 15:56

von Abari
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Sinn und Zweck einer Abizeitung ist doch, ein wenig mehr über die Lehrer vom Leder zu ziehen und da ihnen ihre Marotten vorzuhalten. Ich kenne keinen Pennäler, der das nicht getan hätte. Sarkasmus kann allerdings eventuell ins Bodenlose abgleiten. Da sei vorsichtig und würze Deine Schmähschrift bewusst damit. Verbitterung könnte da ein schlechter Ratgeber sein, falls das eine Rolle spielen sollte. Aber ich glaube nicht...

Ansonsten beherzt ans Werk. Und vor allem Spass dabei - das wirkt auf den Text zurück und die Lacher werden auf Deiner Seite sein.


_________________
Das zeigt Dir lediglich meine persönliche, höchst subjektive Meinung.
Ich mache (mir) bewusst, damit ich bewusst machen kann.

LG
Abari
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Elbenkönigin1980
Reißwolf
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Beiträge: 1106



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Beitrag01.07.2020 14:33

von Elbenkönigin1980
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@Nightshade

Du könntest doch auch einfach seinen Vornamen ändern und nur den Nachnamen behalten, dann kann dein Schulleiter nichts dagegen sagen, aber selbst wenn er sich in deiner Geschichte wiedererkennt, wird er es wahrscheinlich mit Humor nehmen, falls es eine Satire ist.
Ich habe in meinem Roman auch den Namen eines Lehrers verwendet, den ich hasste, weil er ein wirklich gemeiner Kerl war, der die Schüler nur beschimpft und gedemütigt hat...aber selbst wenn er sich darin wiedererkennt, kann er nix dagegen machen, weil er ja nicht beweisen kann, dass er die Vorlage für den Lehrer in meinem Roman ist.
Wie gesagt, falls die Sache dir zu heikel ist, kannst du auch einfach seinen Vornamen ändern.
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Eugen
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Beiträge: 2



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Beitrag07.08.2020 15:01

von Eugen
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Weil ich auch einen Roman fertiggestellt habe, in dem meine fiktiven Figuren Affären mit realen Stars haben, habe ich mich diesbezüglich an einen Anwalt gewandt. Ein Auszug seiner Antwort: Der Leser darf das Verhältnis nicht für wahr halten, was ja in meinem Fall dadurch gegeben ist, dass meine Figur ja fiktiv ist. Aber ich werde an dem Thema weiter dranbleiben.
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Elbenkönigin1980
Reißwolf
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Beiträge: 1106



E
Beitrag07.08.2020 16:21

von Elbenkönigin1980
Antworten mit Zitat

Eugen hat Folgendes geschrieben:
Weil ich auch einen Roman fertiggestellt habe, in dem meine fiktiven Figuren Affären mit realen Stars haben, habe ich mich diesbezüglich an einen Anwalt gewandt. Ein Auszug seiner Antwort: Der Leser darf das Verhältnis nicht für wahr halten, was ja in meinem Fall dadurch gegeben ist, dass meine Figur ja fiktiv ist. Aber ich werde an dem Thema weiter dranbleiben.


Ich erfinde in meinen Roman einfach fiktive Stars, in einem meiner Romane ist ein Filmstar mit dem Teufel im Bunde, da könnte man keinen realen Promi nehmen, ich hab mir da einen fiktiven Star erfunden, das ist einfacher und gibt keine Probleme.
Auf die Idee kam ich durch den Film Rosemarys Baby, wo ein Mann seine Frau dem Teufel zum Beischlaf zur Verfügung stellt ohne dass die Frau es weiß und diese dann Satans Kind gebärt, und er wird im Gegenzug durch die Hilfe des Teufels ein erfolgreicher Filmstar.
Mein Roman hat nichts mit diesem Film zu tun es geht in meinem Roman eher darum, wie der Star immer tiefer in die Fänge des Teufels gerät, der einen hohen Preis für die Berühmtheit fordert.
DA wäre es nicht ratsam, einen echten Star zu nehmen, da erfinde ich einfach einen, macht auch Spaß.
Reale Stars in meinen Romanen zu verwenden vermeide ich, Stars hat man ja auch schnell erfunden.

Warum erfindest du nicht einfach Stars, mit denen deine Figuren Affären haben? Das ändert doch nichts an der Handlung deines Romans und du bist rechtlich auf der sicheren Seite.
Du kannst deinen fiktiven Stars ja durchaus Eigenschaften realer Stars geben, das macht gar nichts, solange die Sache nicht zu offensichtlich ist.
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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6398
Wohnort: 50189 Elsdorf
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Beitrag07.08.2020 16:46

von Ralphie
Antworten mit Zitat

Am besten ist es, den Namen ganz zu verfremden, evtl. auch die Stadt.
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Zirkusaffe
Geschlecht:männlichLeseratte

Alter: 29
Beiträge: 198
Wohnort: Hoher Norden


Beitrag08.08.2020 01:56

von Zirkusaffe
Antworten mit Zitat

Ralphie hat Folgendes geschrieben:
Am besten ist es, den Namen ganz zu verfremden, evtl. auch die Stadt.


In diesem Fall, wo der Text für eine Abizeitung gedacht ist, wäre das wohl etwas im Thema vorbei. Ich glaube, lustig aber nicht respektlos zu schreiben, wie schon mehrfach erwähnt, sollte der Vorsicht genug sein.
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