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KSK Selbsteinschätzung

 
 
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag30.11.2020 22:26
KSK Selbsteinschätzung
von MissClara
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Liebe Freischaffende, die ihr in der KSK versichert seid.... kurz auf knapp sitze ich hier und grüble mal wieder, welches voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen ich für 2021 angeben soll. Ich bin seit ca. 3 Jahren freiberuflich tätig und verdiene meine Brötchen als Texterin (literarisch noch nicht), genauso lange bin ich in der KSK.

Das Einkommen variiert extrem nach Auftragslage und ich bin weit entfernt davon, so etwas wie einen verlässlichen Durchschnitt zu erkennen, zumal ich in letzter Zeit auch mehr Herzensprojekte verfolge, deren wirtschaftlicher Erfolg in den Sternen steht.

2019 lagen meine Einkünfte deutlich höher als dieses Jahr, eine Anpassung hab ich erstmal nicht machen lassen, weil ich das nicht absehen konnte.  2021 wird es voraussichtlich wieder mehr - dh. ich glaube, ich liege dann wieder richtig mit meiner Einstufung... aber schriftlich hab ich das auch noch nicht. Was tun? Erstmal geringer melden und dann evtl. wieder hoch? Darf man ja auch nur einmal im Jahr, oder? Wie handhabt ihr das? Würde mich sehr interessieren.

Vielen Dank im Voraus.
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zwima
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 640
Wohnort: Reihenhausidyll


Beitrag01.12.2020 09:57

von zwima
Antworten mit Zitat

So weit ich weiß, darfst du so oft anassen, wie du willst. Was nicht geht ist NACHTRÄGLICH anpassen. Das hat bei mir dazu geführt, dass mein Schätzwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mal sehr deutlich unter den tatsächlichen Einkünften waren. Ich habe damals mit der KSK telefoniert und sie sagten, sie können da im Nachhinein nichts mehr machen.

Seither handhabe ich das so, dass ich zu Jahresanfang die SICHEREN Einkünfte in der Schätzung berücksichtige. Da die meisten Verträge ja Ratenzahlungen beinhalten, weiß man ja schon deutlich im Voraus, welche Gelder mit Sicherheit fließen werden. Sobald im laufenden Jahr dann die Abrechnungen kommen oder ich einen neuen Vertrag unterschreibe, bekommt die KSK eine neue Schätzung.

Grundsätzlich versuche ich eher, etwas zu hoch zu schätzen, als zu niedrig und ab der Einkommensbemessungsgrenze ist es ohnehin egal, da musst du dir auch keine allzu große Sorgen mehr ums korrigieren machen.


_________________
HarperCollins:
Winterglück am Meer, Nordlichtträume am Fjord, Sommerzauber am Fjord, Winterküsse unterm Nordstern, Lichter, die vom Himmel fallen, Lichterzauber in Whispering Heights (2024), AT Van (2025)

Piper:
Späte Ernte, AT Moor

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Everything-for-youo-Trilogie, Unter-Haien-Dilogie
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag01.12.2020 10:16

von MissClara
pdf-Datei Antworten mit Zitat

zwima hat Folgendes geschrieben:
Da die meisten Verträge ja Ratenzahlungen beinhalten, weiß man ja schon deutlich im Voraus, welche Gelder mit Sicherheit fließen werden. Sobald im laufenden Jahr dann die Abrechnungen kommen oder ich einen neuen Vertrag unterschreibe, bekommt die KSK eine neue Schätzung.



Ach, das ist interessant, das wusste ich nicht mit der Ratenzahlung.

Meine Erträge sind bisher alle aus Text-Aufträgen (Werkverträge), die ca. 3 Wochen nach Abgabe bezahlt werden. Und es ist kaum vorausschaubar, es klingelt das Telefon, wenn was gebraucht wird. Das kann 4x mal im Monat sein oder auch mal 3 Monate Funkstille.

Dass man immer korrigieren darf, wusste ich nicht. Irgendwie dachte ich, man dürfe das nur einmal im Jahr. Danke.
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Nagini
Leseratte
N


Beiträge: 163



N
Beitrag01.12.2020 11:09

von Nagini
Antworten mit Zitat

Ich nehme immer das, was in meinem letzten Einkommenssteuerbescheid stand, als Schätzung fürs nächste Jahr. So ist die Schätzung, über Jahre betrachtet, immer genau richtig, nur um ein Jahr versetzt.
Ich hatte auch schon eine KSK-Stichprobenprüfung, und diese Methode wurde nicht beanstandet.
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag01.12.2020 17:39

von MissClara
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Nagini hat Folgendes geschrieben:
Ich nehme immer das, was in meinem letzten Einkommenssteuerbescheid stand, als Schätzung fürs nächste Jahr. So ist die Schätzung, über Jahre betrachtet, immer genau richtig, nur um ein Jahr versetzt.
Ich hatte auch schon eine KSK-Stichprobenprüfung, und diese Methode wurde nicht beanstandet.


Das macht Sinn auf lange Sicht. Gut, dass sie es auch so gesehen haben. Ich glaube, so werde ich es auch machen.
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Nina C
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 36
Beiträge: 992
Wohnort: Op dr\' Jück


Beitrag07.12.2020 03:00

von Nina C
Antworten mit Zitat

Bin ebenfalls freischaffend in der KSK – ich würde erst einmal niedriger melden (natürlich nicht unrealistisch niedrig) und dann anpassen, wenn es eine deutliche Änderung gibt (also nicht 50 € oder so). Nachmelden kannst du jederzeit informell (würde aber eine Lesebestätigung anhängen), der Beitrag wird dann angepasst. Mehr war zumindest bei mir nie nötig. Höchstens wäre vielleicht auffällig, wenn du jedes Jahr erst im Dezember nachmeldest, weil der Verdacht entstehen könnte, dass du länger niedrigere Beiträgebezahlen möchtest. Aber letzteres ist reine Vermutung (!) meinerseits.

Liebe Grüße

Nina


_________________
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