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Urheberrecht

 
 
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waldkater
Gänsefüßchen
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Beiträge: 17



W
Beitrag28.02.2020 12:51
Urheberrecht
von waldkater
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,
jetzt hab ich nochmal eine Vertragsfrage zwecks der Urheberrechte.

1) Der Autor überträgt dem Verlag inhaltlich und räumlich unbeschränkt und für die Dauer von 8 Jahren das Hauptrecht an seinem oben in §1 genannten Werkes.

 2) Diese Zeitliche Einschränken mindert nicht das Verwertungsrecht des Verlages, die Produkte nach ihrer Entstehung sowie deren Teilprojekte inhaltlich und räumlich unbeschränkte und für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes zu vermarkten.

 3) Des weiteren tritt keine Einschränkung im Sinne des urheberrechtlichen Verwertungsrechte die mit der Übergabe des Produktes nach ihrer Entstehung (Fertigung) entstehenden, ein.

ist das so üblich?.....auch wenn der Vertrag ausläuft nach 8Jahren, hat der Verlag das Recht bestehende Produckte/ Bücher über die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes weiter zu verwerten.
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Whatevermancer
Schneckenpost
W


Beiträge: 11



W
Beitrag28.02.2020 13:49

von Whatevermancer
Antworten mit Zitat

Hey,

Ich habe leider selbst keinen Vertrag, würde aber sagen, ja.
Weil wenn sich das Buch dann gut verkauft, wird es ja weiter veröffentlicht werden... oder wird dann neu verhandelt?

Die Antworten würden mich auch interessieren smile
LG
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag28.02.2020 14:21

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

hallo Smile

von Neuverhandlungen steht nichts im Vertrag.
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Maunzilla
Exposéadler


Beiträge: 2821



Beitrag28.02.2020 15:36

von Maunzilla
Antworten mit Zitat

Diese Bestimmungen widersprechen sich zum Teil und sehen nicht nach einem seiösen Vertrag aus. Ich habe fast den Eindruck, da hätte jemand etwas aus einer anderen Sprache übersetzen lassen.

_________________
"Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^=
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Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6380
Wohnort: USA
DSFo-Sponsor


Beitrag28.02.2020 15:38

von Murmel
Antworten mit Zitat

Vielleicht meinen die mit Punkt 2, dass bereits gedruckte Bücher weiterhin verkauft werden können und nicht vernichtet werden müssen. Sehr vermutlich verbirgt sich das hinter der Formulierung. Das ist Usus, wobei die meisten Verlage kurz vorher die Ware verramschen um sie aus den Lagern zu bringen.

Theoretisch kannst du nach Ablauf der 8 Jahre einen neuen Verlag das Veröffentlichungsrecht übertragen.


_________________
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag28.02.2020 16:07

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

ja ich dachte zuerst auch das sich ja widerspricht, habe dann nochmal nachgefragt. verhält sich wirklich so, wie Murmel meint.
Produkte die innerhalb der vertragszeit entstanden sind dürfen in dieser Form
dann 70 jahre von dem Verlag weiter so verkauft werden auch wenn der eigentliche Vertrag nach 8 jahren beendet werden würde.
ich kann dann zu einem anderen Verlag gehen...aber der dürfte es dann in der Form nicht verlegen.
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag28.02.2020 16:17

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Da es bei dem Projekt ja um ein Kinderbuch geht,
heißt das dann
-andere Schriftart
-Bilder anders plazieren
-neues Titelbild
wäre ja auch nicht dann so das problem....
ich wollte nur wissen ob das so in der Buchbranche üblich ist einem Verlag
wirklich die Rechte für 70 Jahre zu überlassen in dieser Form.
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Junikäfer
Geschlecht:weiblichWortedrechsler
J


Beiträge: 65



J
Beitrag28.02.2020 18:02

von Junikäfer
Antworten mit Zitat

Das habe ich ehrlich noch nie gehört und ich bin leicht schockiert...
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Murmel
Geschlecht:weiblichSchlichter und Stänker

Alter: 68
Beiträge: 6380
Wohnort: USA
DSFo-Sponsor


Beitrag28.02.2020 19:08

von Murmel
Antworten mit Zitat

Die meisten (Groß)Verlage verramschen, oder lassen stillschweigend die Ware aus ihren Lagern auslaufen. Vor allem kleinen Verlagen muss man hinterherlaufen, dass das Produkt aus dem Sortiment gestrichen wird. Sehr oft "vergessen" sie dann, dir den Erlös zu überweisen.

_________________
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag28.02.2020 19:11

von Willebroer
Antworten mit Zitat

waldkater hat Folgendes geschrieben:

dann 70 jahre von dem Verlag weiter so verkauft werden auch wenn der eigentliche Vertrag nach 8 jahren beendet werden würde.
ich kann dann zu einem anderen Verlag gehen...aber der dürfte es dann in der Form nicht verlegen.


Das klingt dramatischer, als es ist. Der Verlag darf ja nur die Bücher verkaufen, die während der 8 Jahre Laufzeit hergestellt wurden. Also nicht nachdrucken, wenn du plötzlich auf der Bestsellerliste erscheinst.
Etwas schwieriger wäre es bei elektronischen Medien, da braucht ja nichts gedruckt zu werden.

Über die 70 Jahre kann man geteilter Meinung sein, aber es geht ja wohl nicht um Exklusivrechte. Du kannst also frei über deine Rechte verfügen. Falls sich ein anderer Verlag interessieren sollte, darf er alles mit dem Manuskript machen - nur eben nicht etwas übernehmen (Gestaltung, Bilder, Layout), was der erste Verlag erstellt hat.
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag29.02.2020 10:01

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Morgen WW,

ich glaube der Verlag darf das Buch in dieser Form sogar die nächsten 70 jahre auch nachdrucken und verwerten...ist ja auch in Ordnung und im Sinne des Autors.
Er bekommt ja auch weiterhin seine Gage.
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TomReim
Geschlecht:männlichGänsefüßchen


Beiträge: 19
Wohnort: vorwiegend Mexiko und Deutschland


Beitrag19.04.2020 01:49

von TomReim
Antworten mit Zitat

Bei mir würden da die Alarmsirenen aufheulen! Aber wenn das wirklich so ist mit den 70 Jahren und die dann auch brav überweisen, warum nicht
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Gast







Beitrag14.05.2020 04:09

von Gast
Antworten mit Zitat

Mich haben als erstes die 8 Jahre erschrocken.
Habe selbst jetzt ein paar Verträge gelesen und dort war die Regel 5 Jahre
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