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waldkater Gänsefüßchen
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Whatevermancer Schneckenpost
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waldkater Gänsefüßchen
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2821
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28.02.2020 15:36
von Maunzilla
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Diese Bestimmungen widersprechen sich zum Teil und sehen nicht nach einem seiösen Vertrag aus. Ich habe fast den Eindruck, da hätte jemand etwas aus einer anderen Sprache übersetzen lassen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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28.02.2020 15:38
von Murmel
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Vielleicht meinen die mit Punkt 2, dass bereits gedruckte Bücher weiterhin verkauft werden können und nicht vernichtet werden müssen. Sehr vermutlich verbirgt sich das hinter der Formulierung. Das ist Usus, wobei die meisten Verlage kurz vorher die Ware verramschen um sie aus den Lagern zu bringen.
Theoretisch kannst du nach Ablauf der 8 Jahre einen neuen Verlag das Veröffentlichungsrecht übertragen.
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waldkater Gänsefüßchen
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Beiträge: 17
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waldkater Gänsefüßchen
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Junikäfer Wortedrechsler
J
Beiträge: 65
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J 28.02.2020 18:02
von Junikäfer
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Das habe ich ehrlich noch nie gehört und ich bin leicht schockiert...
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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28.02.2020 19:08
von Murmel
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Die meisten (Groß)Verlage verramschen, oder lassen stillschweigend die Ware aus ihren Lagern auslaufen. Vor allem kleinen Verlagen muss man hinterherlaufen, dass das Produkt aus dem Sortiment gestrichen wird. Sehr oft "vergessen" sie dann, dir den Erlös zu überweisen.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5437 Wohnort: OWL
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28.02.2020 19:11
von Willebroer
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waldkater hat Folgendes geschrieben: |
dann 70 jahre von dem Verlag weiter so verkauft werden auch wenn der eigentliche Vertrag nach 8 jahren beendet werden würde.
ich kann dann zu einem anderen Verlag gehen...aber der dürfte es dann in der Form nicht verlegen. |
Das klingt dramatischer, als es ist. Der Verlag darf ja nur die Bücher verkaufen, die während der 8 Jahre Laufzeit hergestellt wurden. Also nicht nachdrucken, wenn du plötzlich auf der Bestsellerliste erscheinst.
Etwas schwieriger wäre es bei elektronischen Medien, da braucht ja nichts gedruckt zu werden.
Über die 70 Jahre kann man geteilter Meinung sein, aber es geht ja wohl nicht um Exklusivrechte. Du kannst also frei über deine Rechte verfügen. Falls sich ein anderer Verlag interessieren sollte, darf er alles mit dem Manuskript machen - nur eben nicht etwas übernehmen (Gestaltung, Bilder, Layout), was der erste Verlag erstellt hat.
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waldkater Gänsefüßchen
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Beiträge: 17
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TomReim Gänsefüßchen
Beiträge: 19 Wohnort: vorwiegend Mexiko und Deutschland
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19.04.2020 01:49
von TomReim
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Bei mir würden da die Alarmsirenen aufheulen! Aber wenn das wirklich so ist mit den 70 Jahren und die dann auch brav überweisen, warum nicht
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Gast
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14.05.2020 04:09
von Gast
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Mich haben als erstes die 8 Jahre erschrocken.
Habe selbst jetzt ein paar Verträge gelesen und dort war die Regel 5 Jahre
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