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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag23.02.2020 10:49
Einstand
von waldkater
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Guten Tag an alle Mitglieder,... Smile

nun habe ich mich doch mal angemeldet hier und hoffe ein wenig Hilfe zu bekommen.
Seit kurzem stehe ich in Verbindung mit einem kleinen Verlag der Interesse zeigt mein Kinderbuch zu verlegen.
Text und Illustrationen sind von mir erstellt worden.
Nachdem nun das Meiste geklärt wäre gibt es nach wie vor  diesen einen
Knackpunkt.
Die Berechnung Des Honorares.

Generell wird gesagt man soll darauf achten, das sich die 10%  auf den Nettoladenpreises ( Nettoladenpreis abzüglich Umsatzsteuer) beziehen.
 
bei mir steht im Vertrag: 10% des Erlöses aus dem Deckungsbeitrag. (ist gleich Nettoladenpreis ( Ladenpreis abzüglich Mehrwertsteuer abzüglich
aller gewährten Rabatte und Abzüge.)
 
da bleibt nach meinem Gefühl nicht mehr viel übrig von eh nicht Viel. Der Herr konnte mir auch nicht definitiv sagen was bei einem x-Buchpreis
dann wirklich als Honorar auf den Autor abfällt. Das hat mich schon stutzig gemacht.

ich würde mich freuen wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte
der mir bei einer Entscheidungshilfe hilfreich wäre.

Noch ein Punkt ( nicht der ausschlaggebende) wäre evtl. der Rabatt von 25% vom Verlag denn der Autor erhält....ist das so üblich...wenn doch der Buchändler zwischen 35-50% erhält?

auf baldige Antworten würde ich mich freuen.
einen schönen Sonntag in die Runde.
Waldkater
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Gast







Beitrag23.02.2020 13:06

von Gast
Antworten mit Zitat

Hallo Waldkater,

das ist marktüblich. 9-11% ist der von der "Gewerkschaft" der Autoren herausgehandelte Rahmen. Das ist nicht viel, zumal sich der Rahmen auf die Nettopreise bezieht. Die sind (da in Deutschland Buchpreisbindung besteht berechenbar) 2/3 des Ladenpreises. Wenn der Verlag im Rahmen von Sonderaktionen den Ladenpreis reduziert, bleiben entsprechend weniger übrig.

Rechne nicht damit, dass Du auch nur annährend den (in Arbeitsstunden umgerechneten) Aufwand wieder herausbekommen kannst. Du müsstest Bestsellerlistepotential haben oder Bücher im Fliessbandtempo heraushauen, um auch nur halbwegs davon leben zu können. Die laufenden Einnahmen aus sich "normal" verkaufenden Büchern ist Portogeld.

Willkommen im Forum der enthusiastischen Hungerleider! Wink
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag23.02.2020 15:31

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo RAc,

danke für deine Antwort.
Bin mir jetzt aber nicht sicher ob meine Frage damit beantwortet ist.
Mir ist klar das die Prozente sich auf den Nettopreis beziehen....aber welchen?
Nettobuchpreis oder Nettoerlös vom Verlag...da liegen ja Welten dazwischen.

was genau meinst du mit 2/3 des ladenpreises?
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Gast







Beitrag23.02.2020 15:46

von Gast
Antworten mit Zitat

Den Nettoerlös wird Dir kein Verlag (oder anderes Wirtschaftsunternehmen der Welt) nennen können oder wollen.

Beispielrechnung:

Ladenpreis 30 EUR incl. USt (!)
=> Einkaufspreis des Verkäufers 20 EUR
=> davon 10% = 2 EUR kriegst Du.

Pro verkauftes Exemplar.

Einkommenssteuerpflichtig...

m.W. nach geben sich die Verlage da nicht viel, die Bedingungen sind im Großen und Ganzen bei Allen ziemlich gleicht. Der springende Punkt ist wie gut der Verlag seine Aufgabe erledigt, für dein Buch Werbung zu machen und damit die Verkaufszahlen im (theoretisch) beidseitigem Interesse zu pushen. Da sind manche Verlage enthusiastischer dabei, andere Weniger.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag23.02.2020 16:22

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Hallo Waldkater,
willkommen im Form!

Marktüblich zur Berechnung des Honorars ist der gebundene Ladenpreis, d. h. der Endpreis, den der Kunde im Buchladen zahlt. Abzüglich MwSt. hat man den Nettopreis. Auf andere Berechnungen sollte man sich nicht einlassen. Die oft genannten 10% für den Autor sind eher ein Optimum. Meist sind es 7-8% (bei Taschenbüchern u. U. noch weniger).  

Bei Vertrieb über Grossisten liegen die Rabatte bei 45 bis 50 %, gerne auch mal mehr. Wenn der Buchhändler direkt beim Verlag bestellt, bekommt er meist 35 bis 40%. Bei teuren Büchern kann es auch weniger sein.

Kleine Beispielrechnung:

Nehmen wir an, das Buch kostet 20 Euro, Nettopreis also 18,60.

1. Bei Berechnung über den "Gestehungspreis" (also das, was der Verlag tatsächlich pro Buch bekommt):

Nettopreis (ohne MWSt):   18,60 minus 45% Rabatt = 10,23,
10% von 10,23 = 1,023 Euro für den Autor, bei 11% wären es 1,125 Euro für den Autor.
Bei 50% Großhandelsrabatt blieben nur noch 0,93 bzw. 1,02 Euro.

2. Fall (wie meist üblich und von der Gewerkschaft empfohlen):

Nettopreis: 18,60, davon 10% = 1,86 Euro (im sehr günstigen Fall)
Nettopreis: 18,60, davon  7%  = 1,30 Euro (im eher üblichen Fall)
Selbst bei 6% Honorar hätte man ähnlich viel wie bei 11% nach der ersten Methode.

Bei Berechnung nach dem Endverkaufspreis weiß der Autor genau, was er für jedes verkaufte Buch bekommt. Bei der anderen Methode kann das schwanken, je nachdem, was der Verlag für den Vertrieb oder als Sonderrabatte gewährt.

Eine weitere Möglichkeit wäre ein Festbetrag, allerdings nur verbunden mit einer bestimmten Auflage und entsprechender Nachzahlung, wenn die Auflage höher wird. So ähnlich wird z. B. bei Übersetzungen verfahren.
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag23.02.2020 18:42

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Vielen dank RAc...
Deine Berechnung würde ich so nicht bekommen...weil es bei mir eben anders im Vertrag angeben ist.

danke Willebroer für deine ausführliche Antwort,
was du mir vorgerechnet hast war mir schon bewusst, und ich denke bei der 1. Berechnung Gestehungspreis wie du es nennst...
kann der Verlag noch Druckkosten, Versand und was ihm sonst noch so einfällt miteinrechnen ( da im Vertrag das Wort ,,Abzüge'' zusätzlich noch angefügt ist,) und davon dann erst die 10% für den Autor als
Honorar berechnen.
Dann bleiben von den 90 Cent evtl, noch 50 Cent übrig Laughing

,,Auf andere Berechnungen sollte man sich nicht einlassen.''
diese Aussage von dir wollte ich eigentlich lesen. Laughing
Diese Berechnungsgrundlage ist also als unseriös anzusehen.

Die 10% haben sich auch nur ergeben weil ich Autor uns Illustrator
in einer Person bin....sonst wären es sicher auch nur 5 geworden.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag23.02.2020 20:37

von Willebroer
Antworten mit Zitat

waldkater hat Folgendes geschrieben:

,,Auf andere Berechnungen sollte man sich nicht einlassen.''
diese Aussage von dir wollte ich eigentlich lesen. Laughing
Diese Berechnungsgrundlage ist also als unseriös anzusehen.


Naja, entscheidend ist, was hinten rauskommt. Wenn das für dich stimmt (und der Verlag es nicht durch interne Regelungen aushebeln kann), kann dir die Art der Berechnung egal sein.
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waldkater
Gänsefüßchen
W


Beiträge: 17



W
Beitrag24.02.2020 13:14

von waldkater
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Willebroer,

ja du hast ....entscheidend ist was hinten rauskommt....aber wenn mir das der Herr leider nicht sagen kann und letztendlich nur warme luft übrigbleibt
hat sich die Frage ja erledigt....unterschreiben oder nicht Laughing

danke für deine Anteilnahme Smile
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