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Vertrag Urheberrecht

 
 
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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag13.06.2021 05:25
Vertrag Urheberrecht
von Astrida
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo.

Angenommen eine Firma will eine Geschichte von mir erwerben. Wie kann
man das vertraglich regeln?

Ich will mir die Möglichkeit offen lassen die Geschichten bzw. die
Plots und Muster, natürlich leicht verändert, später auch in meinen
Büchern zu verwenden.

Habt Ihr da Erfahrung?

Grüße

Astrida
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
R


Beiträge: 2836



R
Beitrag13.06.2021 06:35

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Hallo Astrida,

geht es noch unkonkreter?

Was meinst du mit dem Begriff Firma? (Ein Verlag ist eine Firma, jedenfalls solange es kein Imprint ist, ein Bestattungsznternehmen ist eine Firma, ein weltbekannter Versandhändler ist eine Firma [okay, strenggenommen sind das alles keine Firmen, sondern es sind Unternehmen, die eine Firma haben])Was bedeutet erwerben? Wieso sprichst du einerseits von einer Geschichte (die du "verkaufen" willst), aber weiter unten von Geschichten, Plots usw.?

VGR


_________________
"Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag13.06.2021 11:34

von MissClara
Antworten mit Zitat

Obwohl ich die Frage auch nicht wirklich verstehe, vermute ich, das Stichwort ist "Verwertungsrecht/Nutzungsrecht". Das Urheberrecht ist sowieso nicht veräußerbar.
Was man verkauft, sind die Rechte daran, Ideen, Texte usw. in definierten Kanälen und Zeiträumen zu verwerten / zu nutzen. Details würde ich immer einen Juristen abklären lassen.
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
R


Beiträge: 2836



R
Beitrag13.06.2021 11:55

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Ich versuche es mal aufzudröseln. Du kannst deine Geschichte nicht verkaufen (dann würde sie ja zum Eigentum des Käufers), du kannst einem "Käufer" aber die Nutzungsrechte an deiner Geschichte einräumen.

Dieses Nutzungsrecht kannst du vielfältig beschränken. Zum Beispiel kannst du deinem Kunden die Nutzungsrechte an deiner Geschichte ausschließlich für eine Werbebroschüre überlassen. Dann darf dein Kunde sie nicht auf seiner Website veröffentlichen.
Die Überlassung dieses Nutzungsrechts kann exklusiv sein, dann darf diese Geschichte nicht von jemand anderem veröffentlicht werden, auch nicht von dir. Du kannst aber auch vereinbaren, dass du das Nutzungsrecht auch auf andere übertragen kannst. (Wenn Microsoft dir die Nutzungsrechte an Word überträgt, dann bist du nicht die Einzige, die dieses Programm nutzen kann.)
Natürlich kannst du dieses Nutzungsrecht auch zeitlich begrenzen.

Im Prinzip entscheidest du also selbst, ob du die Geschichte noch anderswo verwerten kannst.

Urheberrechtlich geschützt ist übrigens nur das konkrete Werk, der Plot z.B. fällt nicht unter das Urheberrecht, du kannst ihn also auch mehrfach verwenden.


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Astrida
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
A

Alter: 48
Beiträge: 41



A
Beitrag15.06.2021 01:07

von Astrida
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

so erst mal danke für die Antworten!

@MissClara:

Okay.

@Rübenach:

bestimmt geht es noch unkonkreter Smile

Also angenommen eine Werbeunternehmen kauft bei mir eine Geschichte für einen Werbespot. Da der Spot auf eine Webseite ist, dauert er ein paar Minuten. Also eine richtige Kurzgeschichte.

Mir ist die Geschichte, wenn der Preis okay ist dann relativ egal. Ich gebe denen damit die zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte und zwar exklusiv. Wäre ja nicht in deren Interesse, dass die Konkurrenz das selbe Video hat. Aber ich will nicht später verklagt werden, wenn ich eine sehr ähnliche Geschichte bzw. Plot in meinen Büchern verwende. Kann ja sein, dass die Firma pleite geht und ich Millionärin werde und ein gerissener Anwalt die Idee hat mich zu verklagen. Vielleicht bin ich zu ängstlich, aber ich mag es lieber am Anfang präzise und korrekt, als später Ärger zu haben.

Reicht es wenn ich die Klauseln im Kostenvoranschlag schreibe oder sollte jedes mal ein extra Verkaufsvertrag unterschrieben werden?

Ich arbeite viel Online und viel Papier per Post zu verschicken würde nerven. Ist eine Unterschrift auf einem gescannten Bild per E-Mail ausreichend?

Grüße

Astrida
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag15.06.2021 06:46

von MissClara
Antworten mit Zitat

Astrida hat Folgendes geschrieben:


Also angenommen eine Werbeunternehmen kauft bei mir eine Geschichte für einen Werbespot. Da der Spot auf eine Webseite ist, dauert er ein paar Minuten. Also eine richtige Kurzgeschichte.



Dieses Beispiel halte ich für sehr unrealistisch, weil du die Arbeitsschritte gedanklich vertauschst.
Als du die Anfangsfrage stelltest, habe ich lange überlegt, was du meinen könntest. Mir fällt kein Beispiel ein, wo ein Text, der kommerziell verwertet werden soll, einfach "gekauft" wird. In der Regel handelt es sich um Auftragsarbeiten. Im Beispiel oben würde die Werbeagentur einen Texter (meist die eigenen Angestellten) beauftragen, eine Geschichte zu entwickeln. Und zwar für das Produkt/Dienstleistung oder was auch immer beworben werden soll. Dann ist es auch das Unternehmen, das den Vertrag mit dem Kreativen macht. Wenn sie so einen Text bei dir bestellen, könntest du Sonderwünsche im Vertrag immer noch in dem Moment ansprechen.  

Ich verdiene meine Brötchen damit, freiberuflich für verschiedene Medien zu schreiben. Es sind immer ganz eng zugeschneiderte Texte auf das Format des Auftraggebers. Ich hab es noch nie erlebt, dass sich überhaupt jemand dafür interessiert, was ich in der Schublade habe. Es ist auch inhaltlich soweit entfernt, dass ich noch nie das Gefühl hatte, da Überschneiden sich überhaupt Plots/Geschichten.

Die Verträge, die ich unterschreibe, sichern sich immer sämtliche Nutzungsrechte ab. Ist mir aber auch egal - weil, wie gesagt, ich werde ja für die Arbeit bezahlt, die Grundidee der anderen weiterzuentwickeln oder ihre Arbeiten (Bildmaterial) zu betexten. (Heißt Werkvertrag)
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MissClara
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 666



Beitrag15.06.2021 06:58

von MissClara
Antworten mit Zitat

Rübenach hat Folgendes geschrieben:


Urheberrechtlich geschützt ist übrigens nur das konkrete Werk, der Plot z.B. fällt nicht unter das Urheberrecht, du kannst ihn also auch mehrfach verwenden.


Interessant. Das war mir so auch nicht bewusst. Ist aber irgendwie auch logisch. Deswegen laufen vermutlich auch Klagen gegenüber Produktionsfirmen, die -angeblich- Ideen anderer geklaut haben, meist ins Leere.
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