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Mysi101 Eselsohr
M Alter: 32 Beiträge: 348
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M 03.06.2019 10:13 Rechtliches nach Verlagskündigung von Mysi101
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich war jetzt schon länger nicht mehr hier unterwegs, was ich vorhabe, nachzuholen. Mittlerweile habe ich nämlich genug Erfahrungen gemacht, mit denen ich anderen gerne ein Stückweit helfen würde.
Erst bitte ich aber selber um Hilfe, bzw. habe eine Frage:
Nachdem ich im Selfpublishing meinen Roman veröffentlicht habe, hat eine Bloggerin ihn einem Kleinverlag empfohlen. Die Verlegerin hat Interesse bekundet, und ich war natürlich ganz aus dem Häuschen, denn der Verlag ist unter Viellesern nicht ganz unbekannt.
Darauf ist aber schnell die Enttäuschung gefolgt. Vieles ist nicht so gelaufen, wie es sollte, und es fand kaum eine Art von Kommunikation statt. Das Manuskript vom zweiten Band lag ein halbes Jahr im Verlag, ohne dass wenigstens ein Termin für ein Lektorat in Aussicht war.
Ich habe den Vertrag gekündigt, was Seitens der Verlegerin auch bestätigt wurde. Sie hat das eBook des ersten Bandes überall herausgenommen, aber das Taschenbuch ist nach zwei Wochen immer noch drin. Ich habe ihr eine Frist bis zum Quartalsende gesetzt, und ich denke mal, dass sie einfach versucht, bis dahin die Restexemplare zu verkaufen.
Lange Rede kurzer Sinn: Wenn die Kündigung erfolgt ist und die Verlegerin nur noch die Restexemplare verkauft, liegen die Rechte dann wieder komplett bei mir? Ich überlege, es wieder im SP zu veröffentlichen – zumal es da auch deutlich größere Erfolge hatte – und möchte eigentlich nicht warten, bis alle Restexemplare des Verlages verkauft sind. Und darf sie über die Kündigungsfrist hinaus noch Restexemplare verkaufen, obwohl die kompletten Rechte wieder bei mir liegen?
Danke schon mal für die Antworten.
LG
Mysi101
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crisihasi Eselsohr
Alter: 40 Beiträge: 244
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03.06.2019 12:25
von crisihasi
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Hallo Mysi101,
das ist ja schade. Solche Erfahrungen sind immer doof.
Leider ist deine Frage tatsächlich super schwierig zu beantworten, da solche Dinge Bestandteil deines Verlagsvertrags und dort klar definiert sein sollten. Daher ist es eigentlich unmöglich, dir eine Antwort zu geben, ohne deinen Vertrag zu kennen. Hast du denn mal reingschaut, ob du etwas dazu findest? Ich meine aber, dass durch Kündigung des Vertrages nicht automatisch alle Exemplare makuliert werden müssen.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!
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Arcularius Eselsohr
A
Beiträge: 202
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Mysi101 Eselsohr
M Alter: 32 Beiträge: 348
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M 03.06.2019 15:07
von Mysi101
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Hallo, erst einmal Danke für die Antworten.
Folgendes steht dazu im Vertrag: Die vollständigen Rechte an dem Werk fallen an die Autorin zurück, wenn der Verlag beschließt, keine weitere Auflage zu drucken. In diesem Fall darf der Verlag die restlichen Exemplare trotzdem noch abverkaufen. Selbiges gilt, falls keine Vertragsverlängerung stattfinden sollte.
Darüber bin ich auch schon gestolpert. Leider beantwortet das meine Frage nicht wirklich, ob die Rechte wieder komplett bei mir liegen, trotz dessen, dass die Restexemplare abverkauft werden. Aber müsste ja eigentlich so sein, weil gekündigt, ist gekündigt.
Arcularius hat Folgendes geschrieben: |
Wo werden die Printexemplare noch verkauft? Auf Amazon und Onlineshops hat der Verlag keinen Einfluss (sofern nicht der eigene), die dürfen als Händler ihre Restexemplare weiterhin verkaufen. |
Ach so, dann heißt es, auch wenn die Verlegerin das Buch rausgenommen hat, verkaufen die Händler trotz dessen die restlichen Exemplare ab.
Auf der Verlagsseite wird zum Taschenbuch aber auch noch das eBook verkauft. Da gibt es ja keine Restexemplare und dazu steht auch nichts im Vertrag. Jetzt kann ich natürlich sagen, dass ich es bis Quartalsende gut sein lasse und sie danach noch mal darauf ansprechen soll?
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crisihasi Eselsohr
Alter: 40 Beiträge: 244
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03.06.2019 16:31
von crisihasi
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Ist dein Vertrag denn über beides? Ebook und Print?
Also beider Formulierung fallen wirklich alle Rechte an dich zurück. Vorhandene Exemplare der Auflage darf der Verlad aber weiterhin verkaufen, das ist ja auch normal. Ebook müssten Sie dann aber zur vereinbarten Frist überall rausnehmen. Das überschneidet sich u.U. in einigen Shops mal, sollte dann aber schnell behoben werden.
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Mysi101 Eselsohr
M Alter: 32 Beiträge: 348
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Arcularius Eselsohr
A
Beiträge: 202
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A 04.06.2019 08:52
von Arcularius
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Mysi101 hat Folgendes geschrieben: | Ach so, dann heißt es, auch wenn die Verlegerin das Buch rausgenommen hat, verkaufen die Händler trotz dessen die restlichen Exemplare ab. |
Ja, wenn die entsprechenden Exemplare vom Verlag während der Vertragslaufzeit in den Umlauf gebracht wurden. Der könnte auch gar nicht wissen, wieviel noch beim Barsortiment (Zwischenhandel) oder den Buchhandlungen rumliegt. Wobei die Barsortimente die Titel in der Regel nach der entsprechenden Meldung remittieren.
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