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Guten Tag eure Hoheit Wortedrechsler
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BirgitJ Klammeraffe

Beiträge: 666 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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 28.01.2019 11:36
von BirgitJ
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Wozu soll das gut sein? Ich meine die Sache mit dem Copyright - in Deutschland übrigens Urheberecht. Siehst du da eine Bedrohung für ein Buch, das du dir zweimal ins Regal stellen willst?
Grüße von Birgit
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
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PhilipS
Leseratte

Beiträge: 112
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 28.01.2019 11:44
von PhilipS
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BirgitJ hat Folgendes geschrieben: | Wozu soll das gut sein? Ich meine die Sache mit dem Copyright - in Deutschland übrigens Urheberecht. |
Copyright und Urheberrecht sind nicht identisch. Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers am Werk. Es ist nicht übertragbar. Das Copyright ist ein Nutzungsrecht. Es kann übertragen und vom Inhaber des Urheberrechts entzogen werden.
_________________ Schreibt die Texte, die Ihr selber gerne lesen möchtet. |
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Guten Tag eure Hoheit Wortedrechsler
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Fjodor
Reißwolf

Beiträge: 1496
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 28.01.2019 12:16
von Fjodor
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Das Copyright und andere Nutzungsrechte besitzt du als Urheber so lange wie du sie nicht an einen Verlag abgetreten hast (Vorsicht bei Dienstleistungspaketen/BOD Fun ist aber okay). – Was du vermutlich meinst ist ein Nachweis, dass du der Urheber der Geschichte bist. Wenn aus dem BOD-Auftrag ersichtlich ist, wann und in wessen Auftrag das Buch gedruckt wurde, wäre das ggfs. ein Nachweis, ähnlich des an sich selbst versandten Skripts. Es schützt dich allerdings nicht davor, dass jemand evtl. mit der gleichen Idee oder dem von dir gewählten Titel früher auf den Markt geht, solange er nicht nachweislich deine Geschichte plagiiert, was aber eigentlich nicht der Fall sein kann, weil sie ja unveröffentlicht ist. – BOD Fun hat ja den Vorzug, dass du dein Werk mal in Buchform erlebst und lesen kannst, was den Blick für Stärken und Schwächen erleichtert. Und natürlich kannst du in der Druckvorlage den Copyrightsvermerk und deinen Namen anbringen, falls du es aus der Hand gibst, das ist auch bei Skripten üblich.
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Guten Tag eure Hoheit Wortedrechsler
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Murmel
Schlichter und Stänker
 Alter: 67 Beiträge: 7716 Wohnort: USA
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 28.01.2019 17:32
von Murmel
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Um was geht es dir eigentlich? Schutz deiner Idee, deines Konzepts? Oder Angst vor Plagiat?
In beiden Fällen kannst du dir die Aktion sparen, sofern nicht einer 1:1 dein Buch kopiert.
Es gibt genügend Fälle, in denen plagiiert und Ideen gestohlen wurden, und der Urheber trotzdem mehr oder weniger in die Röhre geschaut hat.
_________________
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Fjodor
Reißwolf

Beiträge: 1496
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 29.01.2019 16:53
von Fjodor
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Nun gut, zumindest könnte man sich für den Fall absichern, dass ein Plagiator so dreist wäre, den Urheber umgekehrt selbst des Plagiats zu bezichtigen. -- Für diesen unwahrscheinlichen Fall aber einen Notar zu bezahlen, halte ich für unnötig.
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Nagini Leseratte
N
Beiträge: 167
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N 29.01.2019 19:04
von Nagini
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Wenn das Buch (vorerst) unveröffentlicht bleibt, wozu das Ganze? Wenn es nicht veröffentlicht ist, kann es doch keiner plagiieren!
Und wenn du es veröffentlichst, mach das unter deinem Namen. Das allein ist i.d.R. der Nachweis, dass du Urheber bist.
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Guten Tag eure Hoheit Wortedrechsler
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Murmel
Schlichter und Stänker
 Alter: 67 Beiträge: 7716 Wohnort: USA
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 29.01.2019 21:51
von Murmel
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Du hast Angst, dass der Korrektor dein Buch klaut?
Und der bekommt dein Manuskript als Buch, nicht digital?
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Nina C
Klammeraffe
 Alter: 35 Beiträge: 878 Wohnort: Nordrhein-Westfalen
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 30.01.2019 04:49
von Nina C
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Ich glaube nicht, dass Korrektoren zum Bücherklau neigen ... wenn du nicht gerade den nächsten Harry Potter geschrieben hast. =) Was sollten sie auch damit anfangen?
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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Thomas74
Reißwolf
 Alter: 48 Beiträge: 1896 Wohnort: Annaburg
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 30.01.2019 07:45
von Thomas74
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^^ ...nicht, dass der Notar auch unlautere Absichten hegt...
Dann teile das Korrektorat doch an mehrere auf, so dass keiner mit seinem Textschnipsel Rückschlüsse auf das Gesamtwerk ziehen kann.
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Lki
Eselsohr

Beiträge: 371
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 30.01.2019 14:15
von Lki
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Also, wenn selbst erfolgreiche Autoren ihre Manuskripte per Mail an ihre Lektoren oder Korrektoren schicken, dann sollte das doch auch für jemanden, der nur für den eigenen Hausgebrauch veröffentlichen will, gut genug sein, oder? Was manche Leute denken, wer ihnen alles ans Urheberrecht will
_________________ Ophelia Scale 1 - 03/19 (cbj)
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Unstern Klammeraffe

Beiträge: 758 Wohnort: Leonding (Österreich)
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 01.02.2019 19:19
von Unstern
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Na ja, aber ehrlich, wer wird denn das stehlen? So nach goldene Eier legende Gans klingt das nicht.
Und BoD ist ja ein bekanntes Unternehmen, das wäre ja an Imageverlust nicht zu überbieten, falls jemand den Verdacht hegt, dass ein Mitarbeiter Missbrauch mit einem Manuskript betrieben hat - na in dessen Haut möchte ich nicht stecken. Ich nehme auch an, dass die Verträge mit den Mitarbeitern entsprechend furchteinflößend sind.
Zitat: | Ich wollte das Buch ausgedruckt ins Korrektorat geben. Ich werde das wohl doch mit dem Notar machen. Danke für eure Antworten. |
Ich habe letztes Jahr eine beglaubigte Unterschrift gebraucht. Sprich, Notar kontrolliert einen Ausweis, schaut einem beim Unterschreiben zu und bestätigt das. Wie kurz das dauert, kann sich jeder selbst ausmalen. Der Spaß hat um die 80 Euro gekostet.
Da möchte ich mir lieber nicht ausmalen, was das bei Dir kostet.
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Murmel
Schlichter und Stänker
 Alter: 67 Beiträge: 7716 Wohnort: USA
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 02.02.2019 16:08
von Murmel
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Guten Tag eure Hoheit hat Folgendes geschrieben: | Ich wollte das Buch ausgedruckt ins Korrektorat geben. Ich werde das wohl doch mit dem Notar machen. Danke für eure Antworten.  |
Normalerweise schickt man dem Korrektor das MS als word-document per email.
Deine Angst ist typisch für einen Anfänger, der sich nicht auskennt. Aber der Notar nimmt gerne dein Geld, keine Sorge.
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Unstern Klammeraffe

Beiträge: 758 Wohnort: Leonding (Österreich)
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 03.02.2019 17:28
von Unstern
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Murmel hat Folgendes geschrieben: | Guten Tag eure Hoheit hat Folgendes geschrieben: | Ich wollte das Buch ausgedruckt ins Korrektorat geben. Ich werde das wohl doch mit dem Notar machen. Danke für eure Antworten.  |
Normalerweise schickt man dem Korrektor das MS als word-document per email.
Deine Angst ist typisch für einen Anfänger, der sich nicht auskennt. Aber der Notar nimmt gerne dein Geld, keine Sorge. |
Allerdings gibt es auch in dem Bereich Leute mit Gewissen, die einem ehrlich sagen, wenn sie was nicht vernünftig halten. Es sind aber nicht alle so, aber im Bekanntenkreis kam es durchaus vor, dass z.B. Anwälte von einer Klage abgeraten haben.
Eine Möglichkeit wäre aber diese: Viele Städten haben (meist mit Voranmeldung) eine kostenlose Rechtsberatung als Bürgerservice. Man kann da mal hingehen und erfragen, was da an Schritten sinnvoll ist und was man tun kann, falls der schlimmste aller Fälle eintritt. Das ist auf jeden Fall besser, als einfach bei einem Notar reinzumarschieren und das volle Paket zu nehmen.
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Willebroer
Papiertiger

Beiträge: 4999 Wohnort: OWL
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 03.02.2019 18:03
von Willebroer
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Es gibt spezielle Angebote und Tarife für spezielle Situationen. Wenn man zum Beispiel ein Manuskript im Umschlag bei einem Notar hinterlegt (versiegelt), ist das viel einfacher und billiger, als wenn man ihm das Manuskript zum Lesen gibt und jede einzelne Seite beglaubigen läßt. Im Prinzip kann man da alles hinterlegen, Testament, Mietvertrag ...
Manche einfache Rechtsauskünfte kann man auch beim Rechtspfleger bekommen. Für Bedürftige gibt es eine Rechtsberatung als Gutschein beim Anwalt. Allerdings nur wenn man die Notwendigkeit plausibel macht (dürfte in diesem Fall schlechte Chancen haben).
Zwischen Österreich und Deutschland wird es sicher auch einige Unterschiede geben.
Und - nötig finde ich das alles auch nicht.
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Guten Tag eure Hoheit Wortedrechsler
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Willebroer
Papiertiger

Beiträge: 4999 Wohnort: OWL
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 03.02.2019 20:47
von Willebroer
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Also zumindest erschwinglich, wenn du - z.B. - einmal im Jahr einen Roman schreiben solltest.
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Guten Tag eure Hoheit Wortedrechsler
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Beiträge: 95
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