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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Kontaktabbruch

 
 
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Avrya
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Beiträge: 9



Beitrag28.12.2018 21:30
Kontaktabbruch
von Avrya
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Confused ,

da es bei mir mit den Verlagen scheinbar nicht klappt will ich einen Versuch über Amazon im Selfpublishing starten.
Ich habe mal zusammen mit einer ehemaligen Freundin eine Geschichte geschrieben und würde diese jetzt gern (nochmal überarbeitet) bei Amazon einstellen.

Der Haken an der Sache ist, dass diese Freundin mich vor drei Jahren "geghostet" hat. D.h. wir haben uns gestritten und seitdem verweigert sie jeglichen Kontakt. Das Manuskript haben wir zusammen auf ihrem Laptop geschrieben, also haben uns mit dem Schreiben abgewechselt. Leider hat sie alles noch auf dem Laptop, weswegen sie behaupten könnte es sei ihr Werk.

Was kann ich tun? Es ist ja leider nicht möglich mit ihr in Kontakt zu kommen.
Wenn ich den Text nochmal neu schreibe, aber die Handlung und Namen usw. beim alten lasse, hat sie trotzdem Anspruch auf Copyright? Ich meine, von Twilight gibt es ja auch tausende von Versionen Wink
Aber dann sind es trotzdem immer noch zum Teil ihre Ideen und das kann sie nachweisen, weil sie das "Original" ja auf dem PC hat.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ist ne ziemlich nette Geschichte und es wäre schade, wenn ich damit nichts anfangen kann, nur weil sie sich so stur stellt.

Liebe Grüße


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V.K.B.
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Beitrag29.12.2018 09:12

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Hallo Avrya,

Wenn ihr das zusammen bzw. abwechselnd geschrieben habt, hat sie den gleichen Anspruch darauf wie du. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich fürchte, du wirst das ohne ihre Einwilligung nicht veröffentlichen können. Der Grund, weshalb ich mich nie auf ein Gemeinschaftsprojekt einlassen würde. Das mag erstmal gut funktionieren, aber wenn man sich streitet und die andere Person sich quer stellt, geht das Projekt neben der Freundschaft mit drauf.

Das einzige, was du machen kannst, ist, die Grundidee für ein eigenes Buch zu verwenden, das sollte dann aber sehr anders sein als euer ursprüngliches Gemeinschaftsprojekt. Und keine Teilen des alten Werks mehr enthalten. Und schon das ist nicht 100 prozentig rechtssicher, denke ich. Aber solange du nur die Grundidee wiederverwendest und was anderes daraus machst, dürfte sie dir wenig können.

Doch wie gesagt, ist nur meine Einschätzung, ich bin kein Jurist.

Ich weiß nicht, was zwischen euch vorgefallen ist, aber am besten wäre es natürlich, ihr würdet euch irgendwie einigen.

Beste Grüße,
Veith


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Avrya
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 9



Beitrag29.12.2018 13:20

von Avrya
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Veith,
danke für die Antwort. Ja ich versuche seit 3 Jahren irgendwie Kontakt zu ihr zu bekommen. Aber sie lässt das nicht zu. Die Grundidee ist ja leider das Gute an der Sache und viel ändern kann ich nicht.


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Avrya
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 9



Beitrag29.12.2018 13:24

von Avrya
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Achso und ich habe in der Zeit damals auch ein eigenes Buch geschrieben, auf ihrem Laptop. Das hätte sie auch noch. Kann sie da nicht auch genauso einfach sagen, dass es von ihr ist?

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nothingisreal
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Beiträge: 4002
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Beitrag29.12.2018 13:29

von nothingisreal
Antworten mit Zitat

Weißt du, wo sie wohnt? Laughing

Sie kann durchaus sagen, dass sie nicht möchte, dass du das gemeinsame Buch veröffentlichst. Das ist ihr Recht. Aber das eigene Buch würde ich mir nicht wegnehmen lassen.


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Kiara
Geschlecht:männlichReißwolf

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Wohnort: bayerisch-Schwaben


Beitrag29.12.2018 13:36

von Kiara
Antworten mit Zitat

Sie kann behaupten, alles wäre von ihr alleine und du müsstest das Gegenteil beweisen. Das wird unmöglich, wenn du keine Teile des zweiten Buches auf deiner eigenen Festplatte hast. Oder irgendwelche Beweise. Hast du? Sonst gibt's keine Kekse, leider.

Und zum gemeinschaftlichen Buch, wie Veith schon schrieb:
Also entweder, du schreibst alles um - wenn das nicht geht: Keine Kekse.
Oder du bekommst doch noch einen Kontakt zu ihr hin, wenn nicht: Auch keine Kekse.

Tut mir leid für dich und die schöne Story...

Ich würde sie besuchen. Und direkt ansprechen. Irgendwie abpassen - aber nicht stalken!!!

Manchmal entsteht auch etwas ganz Tolles, wenn man sich auf etwas Neues einlässt. Vielleicht bekommst du ja doch noch eine andere Version hin. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei!
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Avrya
Geschlecht:weiblichSchneckenpost


Beiträge: 9



Beitrag29.12.2018 15:06

von Avrya
pdf-Datei Antworten mit Zitat

ja, das wird die einzige Möglichkeit sein das Buch weitgehend umzuschreiben.
Also wenn sie mich für mein eigenes Buch verklagen würde, dann könnte sie sich auf was gefasst machen. Evil or Very Mad

Bei dem gemeinsamen kann ich nicht viel tun, weil sie vor drei Jahren bereits meinte wenn ich vor ihrer Tür stehe holt sie die Polizei.
D.h. sie würde mir nicht öffnen.

Trotzdem danke!


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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 58
Beiträge: 2385
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag29.12.2018 17:34
Re: Kontaktabbruch
von Gerling
Antworten mit Zitat

Avrya hat Folgendes geschrieben:
  

Der Haken an der Sache ist, dass diese Freundin mich vor drei Jahren "geghostet" hat.

Diesen Begriff hab ich noch nie gehört ... Shocked


D.h. wir haben uns gestritten und seitdem verweigert sie jeglichen Kontakt. Das Manuskript haben wir zusammen auf ihrem Laptop geschrieben, also haben uns mit dem Schreiben abgewechselt. Leider hat sie alles noch auf dem Laptop, weswegen sie behaupten könnte es sei ihr Werk.

Wenn ihr beide an diesem Projekt gearbeitet habt, teilt ihr euch sozusagen das geistige Eigentum, also die Urheberrechte. Einfach zu behaupten, es wäre ihre Idee, ist zwar möglich, jedoch schwierig.

Was kann ich tun? Es ist ja leider nicht möglich mit ihr in Kontakt zu kommen.

Wenn eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist, kannst du diesbezüglich gar nichts machen. Der normale Weg wäre, sie wissen zu lassen, dass du vorhast, das Projekt als SP zu veröffentlichen und sie aufzufordern, dazu Stellung zu nehmen. Im dümmsten Fall ist sie damit nicht einverstanden. Aber nochmal; da eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist, entfällt diese Option.

Wenn ich den Text nochmal neu schreibe, aber die Handlung und Namen usw. beim alten lasse, hat sie trotzdem Anspruch auf Copyright? Ich meine, von Twilight gibt es ja auch tausende von Versionen Wink
Aber dann sind es trotzdem immer noch zum Teil ihre Ideen und das kann sie nachweisen, weil sie das "Original" ja auf dem PC hat.

Wie bereits erwähnt, teilt ihr euch das Urheberrecht. Sie könnte allenfalls 50% der Einnahmen verlangen.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ist ne ziemlich nette Geschichte und es wäre schade, wenn ich damit nichts anfangen kann, nur weil sie sich so stur stellt.

Grundsätzlich ist es so, dass es bei einem Verlagsvertrag einen Passus gibt, in dem der Autor bestätigt, dass er alleiniger Rechte-Inhaber ist. Da du das Buch im SP veröffentlichen willst, entfällt das. Ich würde vielleicht im Vor- oder Nachwort erwähnen, dass es sich anfangs um ein Gemeinschaftsprojekt gehandelt hat. Aber nur weil sie auf stur schaltet, das teil neu schreiben oder ganz fallen lassen, nö, das würde ich nicht machen.


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Kiara
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Beitrag29.12.2018 17:44

von Kiara
Antworten mit Zitat

Avrya hat Folgendes geschrieben:
...wenn ich vor ihrer Tür stehe holt sie die Polizei.


Sympathisch! Rolling Eyes
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V.K.B.
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Beitrag29.12.2018 17:44

von V.K.B.
Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei dem gemeinsamen kann ich nicht viel tun, weil sie vor drei Jahren bereits meinte wenn ich vor ihrer Tür stehe holt sie die Polizei.
Hölle, das muss ja richtig gekracht haben zwischen euch …

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Merlinor
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Beitrag29.12.2018 18:35

von Merlinor
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Hallo Avrya

Du sagst, die Bücher sind auf ihrem Laptop geschrieben worden? Warum nicht auch auf Deinem Rechner?
Aber Du hast Kopien? Oder liegen wichtige Teile allein bei Ihr?
Falls Du keine vollständigen Kopien besitzt, könntest Du an eine Veröffentlichung ohnehin nicht denken.

Geht aus den Kopien hervor, dass Ihr beide an dem einen Buch gemeinsam gearbeitet habt und ist klar ersichtlich, dass das zweite Buch von Dir alleine geschrieben wurde?
Kurz: Kannst Du Deine Urheberschaft beweisen?
Wenn Du Deine Urheberschaft nicht eindeutig belegen kannst, hast Du keine Chance, außer, Ihr einigt euch gütlich.
Den gemeinsam erarbeiteten Text darfst Du ohnehin nur dann veröffentlichen, wenn sie dieser Veröffentlichung zustimmt und ihr beide als Autorinnen vertraglich festgestellt seid.

Soweit meine ganz persönliche Einschätzung der Situation.

LG Merlinor


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Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

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Pickman
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Beitrag29.12.2018 20:10

von Pickman
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Liebe Avrya,

was Euren Text auf ihrem Rechner betrifft, so kannst Du auf Herausgabe klagen. Die Beweislast, dass es sich um Euren und nicht etwa um Ihren Text handelt, liegt allerdings bei Dir.

Was den Text betrifft, den Du neu schreibst, das sind Deine Worte und es ist Dein Text, wenn er nicht gerade Wort für Wort mit dem Text auf dem Rechner Deiner Freundin übereinstimmt.

Abschließend noch mein Rat an alle, die rechtliche Fragen haben: Wendet Euch an einen Rechtsanwalt. Die Erstberatung kostet nicht die Welt.

Liebe Grüße

Pickman


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Herbstbraut
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Beiträge: 22



Beitrag29.12.2018 20:10

von Herbstbraut
Antworten mit Zitat

Hey,

kannst du ihr nicht ein Einschreiben senden, in dem du ihr mitteilst, dass du vorhast, das gemeinsame Werk nach deinen Änderungen zu veröffentlichen und dass sie sich innerhalb einer bestimmten (ausreichenden) Frist bei dir melden soll, wenn sie dagegen Einwände hat?

Wie gut das rechtlich funktioniert, weiß ich leider auch nicht, aber so würde ich es versuchen.


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Taranisa
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Alter: 54
Beiträge: 3207
Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag30.12.2018 11:08

von Taranisa
Antworten mit Zitat

Habt ihr evtl. gemeinsame Freunde / Bekannte? Dann könntest du jemanden bitten, mit ihr zu sprechen.
Ansonsten fällt mir auch nur ein, dass du die Grundidee neu umsetzt. Wir lernen ja im Laufe unseres schreibenden Daseins dazu und vielleicht wird die neue Fassung um einiges besser, als es die auf dem Rechner deiner nicht-mehr-Freundin ist.


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Die Ehre des Henkersweibs, Burgenwelt Verlag, ET 12/20
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BirgitJ
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Wohnort: DD


Beitrag30.12.2018 11:24

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

Herbstbraut hat Folgendes geschrieben:
Hey,

kannst du ihr nicht ein Einschreiben senden, in dem du ihr mitteilst, dass du vorhast, das gemeinsame Werk nach deinen Änderungen zu veröffentlichen und dass sie sich innerhalb einer bestimmten (ausreichenden) Frist bei dir melden soll, wenn sie dagegen Einwände hat?

Wie gut das rechtlich funktioniert, weiß ich leider auch nicht, aber so würde ich es versuchen.


Das funktioniert rechtlich überhaupt nicht, da Schweigen auf einen Brief nicht als Einverständnis mit dessen Inhalt gedeutet werden kann (eine Ausnahme besteht im kaufmännischen Rechtsverkehr, der aber hier nicht vorliegt).

Das Schweigen des Adressaten kann nämlich vielfältige Ursachen haben, u. a. auch ein Urlaub oder Aufenthalt im Krankenhaus und deshalb von dem Schreiben gar keine Kenntnis genommen werden konnte.

Solche Schreiben funktionieren nur in der Weise, dass auf das Schweigen hin weitere rechtliche Schritte ankündigt, und die Sache dann teuer oder unangenehm werden kann oder beides.

Grüße von BirgitJ


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Gast







Beitrag30.12.2018 11:33

von Gast
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Herbstbraut hat Folgendes geschrieben:
Hey,

kannst du ihr nicht ein Einschreiben senden, in dem du ihr mitteilst, dass du vorhast, das gemeinsame Werk nach deinen Änderungen zu veröffentlichen und dass sie sich innerhalb einer bestimmten (ausreichenden) Frist bei dir melden soll, wenn sie dagegen Einwände hat?

Wie gut das rechtlich funktioniert, weiß ich leider auch nicht, aber so würde ich es versuchen.


Nein, so einfach geht das nicht. Im Schweigen liegt grundsätzlich keine Zustimmung. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, bleibt nur der Rechtsweg. Das Kostenrisiko ist nach den bekannten Vortrag groß, weil die Beweislast bei Avrya liegt. Bevor geklagt wird, fordert der Rechtsanwalt die Gegenseite aber erst zur Stellungnahme auf. Das hat schon Wunder bewirkt. Die Kosten der anwaltlichen Erstberatung sind nichts im Vergleich zu dem ideellen Wert des Manuskripts. Der Gang zum Anwalt also unvermeidbar.

Gruß

attingat
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Herbstbraut
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Beiträge: 22



Beitrag30.12.2018 12:37

von Herbstbraut
Antworten mit Zitat

Ah okay, schade. Danke für die Hinweise. Ich habe schon befürchtet, dass es so einfach nicht ist Confused

Aber vielleicht ist die Freundin ja genau so unbedarft wie ich und denkt, sie sollte besser auf so einen Brief antworten (Darin kann das Anliegen ja freundlich und sachlich formuliert sein). Dann wäre wenigstens der Kontakt hergestellt, wenn auch ohne rechtliche Auswirkungen smile

@ Avrya,

ich hoffe, du findest einen Weg, dein Manuskript doch zu veröffentlichen. Viel Erfolg dabei.


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NikCe
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Beitrag30.12.2018 17:20

von NikCe
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Mir wäre das, ehrlich gesagt, zu gefährlich. Was, wenn deine Freundin den Text auch veröffentlichen will? Oder wenn sie nur darauf wartet, dass du veröffentlichst und dich dann berechtigterweise rechtlich belangt?

Grundsätzlich gilt, eine Idee ist nicht schutzfähig, darauf gibt es also kein Urheberrecht. Wenn du meinst, die Idee wäre so cool, du willst unbedingt veröffentlichen, würde ich dir raten, den Text von Grund auf neuzuschreiben, denn so bist du auf jeden Fall sicher vor Urheberrechtsverletzungen.

Wenn du jetzt veröffentlichst, müsstest du - berechtigterweise - fürchten, strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn im Vorfeld nicht geregelt wurde, wie es mit der VÖ eines Gemeinschaftsprojektes aussieht.

Du könntest natürlich auch hoffen, was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß und veröffentlichen. Aber wie gesagt, wenn ihr euch schon nicht gut versteht, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie die VÖ als Anlass nimmt, dir wieder die Polizei auf den Hals zu hetzen.

Sorry, dass ich nichts Positiveres dazu beitragen kann.
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meerenblau
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Beiträge: 1320



M
Beitrag31.12.2018 20:07

von meerenblau
Antworten mit Zitat

NikCe hat Folgendes geschrieben:

Wenn du jetzt veröffentlichst, müsstest du - berechtigterweise - fürchten, strafrechtlich verfolgt zu werden (...)


Ich denke nicht, dass sich ein Staatsanwalt dafür interessieren würde. Aber zivilrechtlich könnte es ganz schön zur Sache gehen.

Avrya, ich fürchte, Du wirst nicht drumherumkommen, irgendwie mit Deiner Freundin ins Gespräch zu kommen. Das wird vermutlich am ehesten funktionieren, wenn Du ein ehrliches Interesse daran entwickelst, Eure Freundschaft wiederherzustellen. Wenn Du ankommst und sagst, ey, Alte, gib ma die Rechte raus, dann wirst Du vermutlich genau das bekommen - eine Rechte.
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NikCe
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Beiträge: 251



N
Beitrag31.12.2018 20:15

von NikCe
Antworten mit Zitat

meerenblau hat Folgendes geschrieben:
NikCe hat Folgendes geschrieben:

Wenn du jetzt veröffentlichst, müsstest du - berechtigterweise - fürchten, strafrechtlich verfolgt zu werden (...)


Ich denke nicht, dass sich ein Staatsanwalt dafür interessieren würde. Aber zivilrechtlich könnte es ganz schön zur Sache gehen.




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