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Leonard Rhime Gänsefüßchen
Alter: 46 Beiträge: 38
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18.12.2018 17:27 Namen von Orten und Städten von Leonard Rhime
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Ahoi!
Wie viele Geschichten mögen in New York spielen? Gibt es überhaupt eine Stadt, die häufiger als Handlungsort für Krimis, Mordfälle, Weltuntergang, Liebschaften und Schnulzen herhalten musste? Und hat sich je ein New Yorker beschwert?
Schon bin ich bei meiner ersten Frage im Forum - darf ich einfach so einen beliebigen Ort zum Handlungsort einer durchaus horrorlastigen Geschichte machen? Also z.B. die Insel Sylt, den Ort Kaltenborn oder einen Stadtteil wie Hamburg-Wilhelmsburg? Könnten sich Anwohner, Bewohner etc. dagegen wehren, oder sogar die Stadt selber?
Konkret geht es um den Ort, der als Handlungsort meines Horror Roman Manuskriptes dient, denn der ist relativ klein, wird jedoch im Buch auch verändert dargestellt.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Beste Grüße
Leo
_________________ The fog of eternity, the salvation of madness
No way to go, no exit near, the evil attic, the mad basement, the gloomy gallery, the grizzly grotto - all those places haunt me in my very night. |
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Kiara Reißwolf
Alter: 44 Beiträge: 1404 Wohnort: bayerisch-Schwaben
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18.12.2018 17:39
von Kiara
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Ein Ort ist "öffentlich", daher kann dir im Normalfall niemand etwas.
Wenn du in deinem Roman allerdings die Behauptung aufstellst, alle Menschen aus Hamburg-Wilhelmsburg sind Neonazis und Kinderschänder, dann könnte das anders aussehen.
Es kommt immer darauf an, ob du "einer juristischen Person oder Gruppe" ans Bein pieselst. Verunglimpfe niemanden direkt und es sollte kein Problem geben. Und wenn sich tatsächlich der Bürgermeister meldet, ist dein Erfolg wenigstens messbar
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Leonard Rhime Gänsefüßchen
Alter: 46 Beiträge: 38
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18.12.2018 20:22
von Leonard Rhime
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Kiara hat Folgendes geschrieben: | Ein Ort ist "öffentlich", daher kann dir im Normalfall niemand etwas.
Wenn du in deinem Roman allerdings die Behauptung aufstellst, alle Menschen aus Hamburg-Wilhelmsburg sind Neonazis und Kinderschänder, dann könnte das anders aussehen.
Es kommt immer darauf an, ob du "einer juristischen Person oder Gruppe" ans Bein pieselst. Verunglimpfe niemanden direkt und es sollte kein Problem geben. Und wenn sich tatsächlich der Bürgermeister meldet, ist dein Erfolg wenigstens messbar |
Hallo Kiara,
danke für Deine Antwort. Ne, ich habe auf keinen Fall vor, irgendjemanden zu beleidigen, im Gegenteil ist mir der Ort sogar sehr bedeutsam. Zumal auch sämtliche Personen frei erfunden sind, also nicht nur offiziell, sondern tatsächlich sind alle Charaktere in meinem Kopf entstanden.
Wobei "Verunglimpfen" ja auch so eine Sache ist. Konkret wird niemand als Verbrecher, Mörder, etc hingestellt, es gibt allerdings eine Szene wo bedingt durch einige aggressive Jugendliche, die eine Nebenrolle spielen, auch die Bürger genannt werden, die sich nicht wirklich wehren. Mag noch recht allgemein sein, aber selbst das habe ich schon so entschärft wie möglich formuliert, damit nicht nachher jemand kommt, ich hätte die als feige hingestellt.
Die Schere im Kopf aus Sorge vor möglichen Anzeigen ist nicht gerade angenehm...
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fkneyer Wortedrechsler
Alter: 63 Beiträge: 87 Wohnort: Im Filstal
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31.12.2018 09:43
von fkneyer
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Guten Morgen
dann will ich mich mal anhängen. Reale Ortsnamen dürfen also verwendet werden, das scheint in Ordnung zu sein.
Aber wie sieht es mit Lokationen in diesem realen Ort aus, z. B. Gastronomie, wenn der echte Name verändert wurde, aber anhand der Beschreibung leicht erkennbar, um welche Lokation es wirklich geht (fragliche Lokation wird durchweg positiv besetzt)?
Wie ist es mit allgemeinen Beschreibungen, wie z.B. "Firma, die sich mit Brandschutz befasst", "großes Sägewerk" usw., bei denen Ortskundige wissen, worum es geht?
Danke
_________________ Das Leben ist eine Betaversion. Wäre es das nicht, hätte man eine Bedienungsanleitung dazu bekommen |
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Kiara Reißwolf
Alter: 44 Beiträge: 1404 Wohnort: bayerisch-Schwaben
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31.12.2018 17:16
von Kiara
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Meines Erachtens besteht immer die Möglichkeit, dass sich jemand über etwas aufregt und dagegen vorgeht, sogar bei gut gemeinten Beschreibungen.
Daher ist es am Sichersten, wenn du dir die schriftliche Erlaubnis einholst.
Doch dürften sich Kneipenbesitzer oder Sägewerk usw. nicht aufregen, wenn du sie positiv erwähnst - eher erfreut sein, dass sie Teil einer Geschichte sind.
Im Normalfall.
Falls es jemandem doch nicht passt, kann es sein, dass es rechtliche Folgen hat. Unterlassungserklärung, Schadensersatzklage usw. - im schlimmsten Fall allerdings.
Sicher ist es nur, wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers hast.
Bei einem öffentlichen Ort ist es, wie oben beschrieben, wieder lockerer, außer du verunglimpfst ihn (was du ja eh nicht vor hast).
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