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Abrechnung der Honorare durch Verlage

 
 
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8664
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Beitrag26.06.2013 17:23
Abrechnung der Honorare durch Verlage
von Merlinor
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Leute

Im Rahmen der Diskussionen um Selbstpublishing versus Verlagspublikationen wurde die Frage an mich herangetragen, wie die Verlagsautoren eigentlich sicherstellen können, dass die Abrechnungen und Verkaufszahlen, die ihnen die Verlage vorlegen, auch tatsächlich der Realität entsprechen.

Natürlich ist das in erster Linie eine Vertrauensfrage.
Als Autor will und muss man seinem Verleger in diesem Bereich vertrauen können.
Aber Kontrolle ist natürlich besser.
Und was, wenn dieses Vertrauen aus irgendwelchen Gründen gar Risse bekommen hat?

Ordentliche Verlagsverträge räumen dem Autor selbstverständlich die Möglichkeit ein, die Zahlen des Verlages mittels eines beauftragten Prüfers (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwalt) zu hinterfragen.
Der Verlag ist dabei auskunftspflichtig.

Doch wie sieht die Praxis aus?
Stellen die Verlage den Autoren im Zuge der jährlichen Abrechnungen von sich aus schon belastbare Zahlenwerke zur Verfügung?
Oder müssen die vom Autor jeweils erst eingefordert werden.
Wird eine solche Forderung verlagsseitig gar als Misstrauensvotum seitens des Autors gewertet?

Ein spannendes Thema, wie ich finde.
Wie sieht diesbezüglich heutzutage die Realität in den Beziehungen zwischen Verlagen und Autoren aus.
Müsst Ihr um Euer Geld streiten?

LG Merlinor


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Pat Langdon
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Beitrag26.06.2013 18:05

von Pat Langdon
Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,
@Merli: das ist wirklich mal ein interessantes Thema - Und weil es das ist, habe ich gerade einfach mal eine "Rundmail" an meine "Sahneschnittchen" geschickt.
Die erste Antwort ist auch schon da: Das Verlagshaus el Gato liefert über Runge aus und erhält wöchentlich eine PDF zu den Autoren. Diese Abrechnung schickt sie den jeweiligen Autoren. Bei den Abrechnungen durch Amazon ist es für das Verlagshaus einfacher: Da macht das Verlagshaus einen "screenshot" und kopiert dem jeweiligen Autor die Abrechnung.
Hier muss also niemand zittern, eine korrekte Abrechnung zu erhalten!

Ich hoffe, das hilft euch! Und sobald ich von den anderen etwas erfahre, werde ich es euch gerne wissen lassen.
LG
Traumfänger


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Beckinsale
Geschlecht:männlichReißwolf
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Beiträge: 1127



B
Beitrag26.06.2013 21:09

von Beckinsale
Antworten mit Zitat

Ja, spannendes Thema. Vor allem auch für mich als Verleger. Ich würde meinen Autoren gerne aussagekräftiges Material zur Verfügung stellen, aber was die von mir genutzten PoD-Dienstleister (BoD, CS/'Amazon usw.), ist da eher grottig.
Ich wünsche mir, so offen wie möglich sein zu können, denn eines kann ich als Alleinverleger nicht brauchen: so eine gebührengeile, klugsch***ende Prüferpappnase, die mir meine Zeit raubt, weil ihr nix von dem, was ich vorlegen kann, in den Kram passt. (Und das bezieht sich nicht auf den beauftragenden Autor, wohlgemerkt, sondern nur auf die Prüferpappnase. Ich hatte schon mal eine an der Backe, die zu dämlich war, PDF-Dokumente aufzumachen ...)

My.
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denLars
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Beitrag28.06.2013 14:33

von denLars
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Das mit dem Berufen eines Wirtschaftsprüfers bzw. Notars kenne ich auch aus Standardverträgen, allerdings wäre das schon ein ziemliches Armutszeugnis für das Vertrauensverhältnis zwischen Autor und Verlag. Solange diese Klausel im Vertrag vermerkt ist, würde ich einfach mal davon ausgehen, dass ein Verlag nicht das Risiko eingeht, dass der Autor diese Möglichkeit tatsächlich beansprucht und man sich so rechtlichen Ärger aufhalst.

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Geist
Gänsefüßchen


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Beitrag30.06.2013 10:49

von Geist
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Dass man die Bücher eines Verlags prüfen lässt sehe ich als letzten Schritt vor einem Rechtsstreit. Denn wenn der Prüfer nichts findet muss ihn der Autor bezahlen, und "einfach so"/aus Routine wird das niemand machen. Ich käme mir dem Verlag (ist ja in dem Fall mein geschäftspartner) gegenüber reichlich blöd vor!

Eine gewisse Kontrolle ergibt sich, wenn man die Auflage(n) und die abgerechneten Bücher vergleicht. Natürlich lässt sich so nicht jeder einzelne Verkauf nachvollziehen, aber immerhin eine grobe Orientierung.
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Beckinsale
Geschlecht:männlichReißwolf
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B
Beitrag30.06.2013 11:45

von Beckinsale
Antworten mit Zitat

Aber gerade wegen BoD (nicht die Firma, das Prinzip) resp. PoD und gerade wegen der Datenmaterialien, die man als PoD-nutzender Verleger bekommt, ist das schwierig. Es gibt ja so erstmal keine Auflagen mehr, die entwickeln sich peu à peu, und das nachzuhalten, ist ein ziemlicher Aufwand. Finde ich jedenfalls.

My.
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Geist
Gänsefüßchen


Beiträge: 17
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Beitrag30.06.2013 11:55

von Geist
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Die Ausgangsfrage war nicht auf eine Publikationsart beschränkt. Bei klassischen Verlagen hat man eine "Auflage", bei PoD und eBooks natürlich nicht.
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Harald
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Beitrag30.06.2013 16:55

von Harald
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Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
und das nachzuhalten, ist ein ziemlicher Aufwand. Finde ich jedenfalls.


Hm,

Tabellenkalkulation, was geht ein, Gesamteingang ganz unten, was geht zu welchen Konditionen raus, muss ja erfasst werden, buchhalterisch und wird subtrahiert - und was ist Sollbestand/Istbestand, auch schon mal wichtig in dem Moment, wo man auch nur einen Angestellten hat (und/oder auch als Eigenkontrolle …)

Ich sehe da keinen Mehraufwand, sondern eine Minimalvorraussetzung!



 Wink


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Beckinsale
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Beiträge: 1127



B
Beitrag30.06.2013 17:27

von Beckinsale
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Ja, Harald, und das machst du mal bei > 50 Titeln smile - ohne Aufwand!

My.
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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5103
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag30.06.2013 17:41

von Harald
Antworten mit Zitat

Ich habe das mal bei hunderten von Artikeln ohne großen Aufwand machen müssen, ist eine Frage der Software bzw. was man daraus macht. Auf jeden Fall habe ich ein selbst entwickeltes Tabellenkalkulationsprogramm (Excel-Basis) gehabt, das mir aus Ist-Bestellungen, Standard-Soll-Bestellungen und Aktualisierungen aus meinem Kundenkreis jeweils die erforderliche Mindestbestellmengen bei verschiedenen Lieferanten per Woche anzeigte und wo ich jederzeit den Soll-Bestand auslesen und vergleichen konnte.

(Anfragen erübrigen sich, das ist "Geschichte", ich bin auch seit mehr als zehn Jahren da weg, das Entwickeln ginge mit heutigen Programmen für mich bei Null los.)

 Wink

Nachtrag:

Das war eine unheimliche Zeitersparnis, die sich recht schnell gegen die Zeit gerechnet hat, die ich zum Installieren des Grundprogrammes brauchte, Erweiterungen waren durch gespeicherte Blöcke kein Problem, Artikelname Zuordnung und Preis, schon war das integriert!


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Harald

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AnnJabusch
Schneckenpost


Beiträge: 6
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Beitrag30.06.2013 18:57
Re: Abrechnung der Honorare durch Verlage
von AnnJabusch
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Merlinor hat Folgendes geschrieben:

Wie sieht diesbezüglich heutzutage die Realität in den Beziehungen zwischen Verlagen und Autoren aus.
Müsst Ihr um Euer Geld streiten?

LG Merlinor


Hallo Merlinor,

ich habe gerade gestern wieder eine Abrechnung von einem namhaften deutschen Verlag bekommen. Wie alle Jahre wieder wird das Geld ein paar Tage zu spät auf dem Konto sein. Mit dem Verlag und seinen Lektoren verstehe ich mich aber ansonsten gut, sodass ich keinen Anlass zum Streiten sehe. Und an der Höhe bzw. der Anzahl der verkauften Exemplare hatte ich noch nie Zweifel.

Auch bei anderen Verlagen waren es bisher nie die Verkäufe, über die Unstimmigkeiten herrschte. Zu Differenzen führten aber schon mal die Titelgestaltung, die Rückgabe von Rechten (einfach nur verschlampt), falsch eingesetzte Autorenrabatte oder Unsauberkeiten in den Verträgen.

Alles in allem sind Vertragsbeziehungen mit Verlagen wie so vieles im Leben: Entweder man kommt gut miteinander aus - oder eben nicht. Und wenn es so ist, dann trennt man sich eben.

Schöne Grüße
Astrid Ann Jabusch
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Patax
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Beitrag02.07.2013 20:56

von Patax
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was heißt eigentlich versus?
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Pat Langdon
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Beitrag02.07.2013 21:06

von Pat Langdon
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Patax hat Folgendes geschrieben:
was heißt eigentlich versus?


Hallo Patax,
"versus" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: gegenübergestellt. Wird oft benutzt im Sport. Boxen: x gegen y.
Als Autor würde ich sagen: Antagonist gegen Protagonist.
Hilft dir das? Ist oft abgekürzt "vs".
LG
Traumfänger


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Patax
Leseratte
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Beiträge: 140



P
Beitrag02.07.2013 21:09

von Patax
Antworten mit Zitat

danke
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Pat Langdon
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 59
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Beitrag02.07.2013 21:22

von Pat Langdon
Antworten mit Zitat

Keine Ursache! Dafür ist dieses Forum da! Fragen stellen, -  lernen - umsetzen.
Genau darum liebe ich dieses Forum so sehr! Also scheu dich nicht, Fragen zu stellen. Gibt halt keine dummen Fragen, falls du das befürchtet hattest, - sondern nur dumme Antworten.
Du hast mich da auch auf eine Idee gebracht: Wenn ich wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich diesen Begriff "versus" in der DSFopedia anhand eines Artikels erklären.
Sorry, aber dauert noch was. Gut Ding will eben Weile haben. Aber: Danke für die Idee. Wink
LG
Traumfänger


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Stefan Jahnke
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Wohnort: Dresden


Beitrag03.07.2013 08:12
Mit BoD oder bei BoD...
von Stefan Jahnke
Antworten mit Zitat

Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Aber gerade wegen BoD (nicht die Firma, das Prinzip) resp. PoD und gerade wegen der Datenmaterialien, die man als PoD-nutzender Verleger bekommt, ist das schwierig. Es gibt ja so erstmal keine Auflagen mehr, die entwickeln sich peu à peu, und das nachzuhalten, ist ein ziemlicher Aufwand. Finde ich jedenfalls.

My.


Da versteckt sich scheinbar wieder der kleine, feine Unterschied zwischen dem BoD-Nutzer als Verleger und dem BoD-Nutzer als Selbstverleger/Autor.

Letzterer Gruppe stellt BoD eine tagesgenaue Abrechnung zur Verfügung, die über das Onlineportal bis 2007 (oder gar 2006?) zurück für jeden einzelnen Titel und jeden einzelnen Verkauf daraus eingesehen werden kann. Man kann sogar genau einstellen, für welchen Zeitraum man die Übersicht haben möchte (paar Tage, Wochen, Monate, ein oder mehrere Jahre).

So weiß man bereits spätestens rd. 23 Stunden nach einem getätigten Kauf im großen weiten Internet- oder Buchhandlungsland bzw. dem Eingang der Bestellung bei BoD, was wann gekauft wurde und wieviel der Kauf an Tantiemen einbrachte (da gibt es Unterschiede zwischen den nationalen und internationalen Verkäufen, eBooks und Print).

Abgerechnet wird im 3-Monats-Takt. Somit wartet man nicht zu lange auf seine Tantiemen und kann eigentlich recht klar planen, sieht anhand der Tagesverkäufe, ob die eine oder andere Werbeaktion Erfolg hatte oder ob man sie in Zukunft lassen sollte.

Das Einzige, was vielleicht noch zum Glück fehlt und wo man eben jeden oder jeden zweiten Tag mal an geeigneter Stelle vorbeischauen sollte, sind die klaren Aussagen, wo die Bücher abgesetzt wurden (national/international bekommt man mit, aber ob nun Buchhandlung XY, Stadt AB, amazon etc., das bleibt im Verborgenen). Dadurch, dass BoD nicht die Riesenmengen an Büchern bei den Onlineshops hinterlegt und einige von ihnen anzeigen, wie viele Bücher noch vorrätig sind (noch 3 Stück verfügbar - mehr ist unterwegs), kann man mit ein paar Klicks einiges überschauen. Ich plane für diese Abfragen jeden Morgen eine halbe Stunde ein. Das passt ganz gut.

Wie jedoch der den Dienstleister BoD nutzende Verleger abgerechnet wird, weiß ich nicht. Schade eigentlich, dass es scheinbar ganz anders geschieht, Beckinsale.
Vielleicht solltest Du mal (wenn nicht schon geschehen) bei BoD vorbeifahren und mit denen genau solch eine Strategie besprechen. Die Werkzeuge für eine detaillierte Abechnung sind ja scheinbar dort alle vorhanden (sonst bekäme ich meine titel- und tagesgenaue Abrechnung ja auch nicht) und die müssten nur mit ein paar Klicks ebensolches für Dich freischalten?
Keine Ahnung, ob das geht. Aber fragen kostet ja nichts.

Viele Grüße aus Dresden
vom Stefan


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Beitrag03.07.2013 08:53

von Beckinsale
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Zwischen Verleger und Autor gibt es bei BoD keinen Unterschied. Der Unterschied ist: Du hast als Autor vielleicht fünf Titel laufen, ich über fünfzig.

My.
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Harald
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Beitrag03.07.2013 08:55
Re: Mit BoD oder bei BoD...
von Harald
Antworten mit Zitat

Stefan Jahnke hat Folgendes geschrieben:

Wie jedoch der den Dienstleister BoD nutzende Verleger abgerechnet wird, weiß ich nicht. Schade eigentlich, dass es scheinbar ganz anders geschieht, Beckinsale.


Hm,

ich habe das bisher so verstanden, dass in diesem Falle BoD Norderstedt rein als Druckerei auftritt, somit sämtliche Verkäufe über den Verlag p.machinery (hat ja eigene ISBN?) laufen, also mit Lieferung an den Verlag und Auslieferung durch den Verlag, wie bei jedem Geschäftsbetrieb Druckerei/Verlag …

 Wink


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Harald

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Stefan Jahnke
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Beitrag03.07.2013 09:49

von Stefan Jahnke
Antworten mit Zitat

Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Zwischen Verleger und Autor gibt es bei BoD keinen Unterschied. Der Unterschied ist: Du hast als Autor vielleicht fünf Titel laufen, ich über fünfzig.

My.


Falsch... derzeit laufen von mir 44 Titel über BoD. Nimmt sich also nicht viel... wenn man die reine Menge der Titel vergleicht.
Bei Deinen beschriebenen Erfahrungen im Vergleich zu meinen muss es also wahrscheinlich doch einen grundsätzlichen Unterschied geben, Beckinsale.

Harald hat sicher auch recht. Vielleicht kann man als Verleger zusätzliche Leistungen bei BoD hinzubuchen? Das weiß ich leider nicht. Bin ja nur Autor und Selbstverleger...

VG aus DD
vom Stefan


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Beitrag03.07.2013 15:43

von Beckinsale
Antworten mit Zitat

Stefan, okay, hm, sorry, ich wollte dich natürlich nicht abwerten. Aber ich denke, du machst mit deinen 44 Titeln keine Honorarabrechnungen für X Autoren, hm?
Nun ja, letztlich ist es auch wurscht. Was ich eigentlich bei allem am allermeisten vermisse, das ist ein ordentliches (und für einen Kleinstverleger wie mich finanzierbares) Abrechnungstool, das ich notfalls nur mit den Titeln und Zahlen anschreien muss und dass mir dann ratzfatz am Ende die Abrechnungen aus dem Drucker rotzt.
Das ist ist eher scherzhaft formuliert. Der Wunsch ist aber ernstgemeint.

My.
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Stefan Jahnke
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Beitrag03.07.2013 16:18

von Stefan Jahnke
Antworten mit Zitat

Beckinsale hat Folgendes geschrieben:
Stefan, okay, hm, sorry, ich wollte dich natürlich nicht abwerten. Aber ich denke, du machst mit deinen 44 Titeln keine Honorarabrechnungen für X Autoren, hm?


Ist schon klar, Bechinsale. Nur kann ich bei BoD zu jeder Zeit für jeden selbst definierten Zeitraum folgende Abrechnungstabelle mit Verkaufszahlen und Marge je Titel und Autor herunterladen:



Die kann ich in Excel oder einer anderen Tabellenkalkulation öffnen, dort einfach Autor u/o Buchtitel herausfiltern und habe schon die Übersicht je Autor/Buchtitel. Mittels der Funktion Autofilter brauche ich dann nur die Autoren oder Buchtitel anzuklicken und schon werden die richtigen Datensätze herausgefiltert.

Mache ich mir dazu die einmalige Arbeit, die Tabelle mit Word (oder einem anderen Textverarbeitungsprogramm) und einer dortigen Rechnungsvorlage zu verknüpfen (Über aus der Tabelle zu speisende Felder), kann ich künftig mit zwei Klicks am Ende eines Abrechnungszeitraumes individuell nach Autor, nach Titel, nach Währung, auch nach mehreren dieser Angaben gesplittet die entsprechenden Rechnungen/Abrechnungen erstellen.

Für das, was Dein Verlag von der Marge einbehält, legst Du einfach noch eine Spalte zusätzlich an. Das kann man auch automatisieren.

Die hauptsächliche Arbeit hat dann (wenn man es zweimal gemacht hat, sich dann also auskennt) eigentlich nur noch der Drucker.
Dann noch die Rechnungen verschicken und ein Duplikat in den Unterlagen aufbewahren... z.B. für die Steuerfahndung wink

Auf dieser Grundlage mache ich meine ganzen Abrechnungen mit den Buchläden. Liegt auch nur eine ähnlich strukturierte Tabelle dahinter... und schwupp... läuft es. Derzeit dreißig Geschäfte bekommen innerhalb einer halben Stunde ihre individuelle Rechnung nach den von ihnen gemeldeten Buchabverkäufen... und ich meist innerhalb 14 Tagen mein Geld aufs Konto... natürlich berücksichtigt meine Tabelle auch die individuell pro Laden ausgehandelte Provision.

Diese Abrechnung ist ein Service, der den Buchhändlern gefällt. So haben sie kaum Arbeit mit meinen Büchern... müssen sie nur noch verkaufen.

Mit der o.g. BoD-Tabelle geht das genauso einfach (oder schwer beim ersten Mal). Aber ich weiß eben nicht, ob Du ebenso, wie ich als Autor, an diese Excel-Tabelle herankommst. Bei mir liegt die auf der Seite mit der Umsatzübersicht. Da steht dann:
"Laden Sie hier eine Excel-Datei mit den Margeninformationen über den ausgewählten Zeitraum herunter. " und dahinter ist ein Download-Button.

Einfach einmal ausprobieren... lohnt sich meiner Meinung nach.

Viele Grüße aus Dresden
vom Stefan


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Stefan Jahnke
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Beitrag03.07.2013 16:32
Re: Mit BoD oder bei BoD...
von Stefan Jahnke
Antworten mit Zitat

Harald hat Folgendes geschrieben:
Hm,

ich habe das bisher so verstanden, dass in diesem Falle BoD Norderstedt rein als Druckerei auftritt, somit sämtliche Verkäufe über den Verlag p.machinery (hat ja eigene ISBN?) laufen, also mit Lieferung an den Verlag und Auslieferung durch den Verlag, wie bei jedem Geschäftsbetrieb Druckerei/Verlag …

 Wink


Ich habe mich mit dem BoD-Angebot für Verlage noch nicht eindringlich beschäftigt, Harald. Jedoch nach grobem Überfliegen der Infoseiten bei BoD, beginnend mit
https://www.bod.de/verlage.html
scheint da mehr dahinter zu stecken. Natürlich werden alle Leistungen etwas kosten wink
Gerade hier, in der Comfort-Vatiante wird es schon teurer:
https://www.bod.de/leistungen-und-preise.html
Hier ist noch einmal eine Zusammenfassung:
https://www.bod.de/so_funktionierts.html

Na ja, den Vertrieb ersetzt das jedoch alles nicht wirklich. Da ist dann der Verlag gefragt... das stimmt natürlich und ist auch gut so.

Viele Grüße aus Dresden
vom Stefan


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