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Kahnah Erklärbär
K Alter: 32 Beiträge: 4
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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01.03.2024 12:42
von BrianG
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Bei Verlagen würde ich allenfalls schreiben, DASS auch andere das Skript prüfen, aber nicht welche. Denn wo läge der Nutzen dieser Information?
Bei Agenturen sehe ich es ähnlich wie bei Verlagen: Welchen Nutzen hat eine Agentur, wenn sie weiß, welcher Mitbewerb das Skript schon vorliegen hat? (Man stelle sich die Aufregung bei z. B. Arrowsmith vor: "Huch, der Schlück prüft ja auch, da müssen wir uns aber ranhalten!")
Ähnliches bei Absagen: Was für einen Mehrwert hat Agentur A davon, dass Agentur B schon abgelehnt hat?
Kurz gesagt: allenfalls angeben, DASS anderswo geprüft wird, alles andere geht sie einerseits nichts an und bietet andererseits auch keinen Mehrwert.
Einzige Ausnahme: Bei Agenturen sollte angegeben werden, welche Verlage das Manuskript schon erhalten haben, da dies ggf. für spätere Vermittlungsversuche relevant ist - ob es schlau ist, erst Verlage und erst später Agenturen zu kontaktieren, steht auf einen anderen Blatt.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Kahnah Erklärbär
K Alter: 32 Beiträge: 4
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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01.03.2024 13:04
von BrianG
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Wie ich schon geschrieben habe: Über Verlage würde ich Agenturen unbedingt informieren, da das die mögliche Vermittlung beeinflusst. Aber wieso muss Arrowsmith wissen, dass mein Skript auch bei Schlück liegt?
Wie ich mich auf den besagten Wunsch nach der "Liste" verhalte? Ich schreibe etwas in der Art:
BrianG hat Folgendes geschrieben: | Verlagen habe ich das Manuskript bislang nicht angeboten, jedoch liegt es parallel einigen anderen Agenturen vor. |
Alternativ kann man eis IMHO aber auch ignorieren [edit: nochmals: soweit es andere Agenturen betrifft; bei Verlagen verhält es sich anders]. Denn die Menschen dort sind ja auch nicht weltfremd. Bei Wartezeiten von mehreren Monaten werden sie hoffentlich nicht erwarten, dass AutorInnen in Drei-Monats-Schritten jeweils immer nur eine einzelne Agentur nach der anderen kontaktieren.
Und ich würde wegen dieser Auslassung auch keine Angst haben. Denn was soll denn passieren?
Agentur XY hat Folgendes geschrieben: | Wir fanden Ihr Manuskript äußerst ansprechend und würden gerne die Vertreung übernehmen, aber leider haben Sie es verabsäumt, uns mitzuteilen, ob Sie es auch an unsere Mitbewerber geschickt haben. Daher können wir Ihnen leider keinen Vertrag anbieten. |
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2833
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01.03.2024 14:01
von Maunzilla
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Ich würde eine entsprechende Forderung einfach ignorieren. Das ist unverschämt, geht die einen feuchten Kehrricht an, und würde streng genommen sogar gegen geltendes Recht verstoßen.
Auch bei einzelnen Verlagsabsagen würde ich nichts mitteilen. (Wenn man es schon 50 Verlagen geschickt hat, dann schon eher, aber dann wird es auch der Agent nicht mehr richten können.) Erstens lesen große Verlage ohnehin keine unverlangten Manuskripte (wird zumindest oft behauptet), zweitens erinnert sich nach Monaten kein Schwein mehr daran, was er vor 1000 Bewerbungen nach 5 Min. Überfliegen aussortiert hatte, und drittens hat man nichts zu verlieren. Schweigen ist übrigens nicht Lügen.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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01.03.2024 14:02
von F.J.G.
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Maunzilla hat Folgendes geschrieben: | Schweigen ist übrigens nicht Lügen. |
Der Richter im Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz sieht das ein wenig anders …
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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WSK Reißwolf
Alter: 34 Beiträge: 1814 Wohnort: Rinteln
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01.03.2024 14:09
von WSK
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BrianG hat Folgendes geschrieben: | Bei Verlagen würde ich allenfalls schreiben, DASS auch andere das Skript prüfen, aber nicht welche. |
So handhabe ich es auch. War bisher nie ein Problem.
Erst wenn es wirklich konkret wird, also wenn z.B. mehrere Agenturen das Gesamtmanuskript angefordert haben oder von mehreren ein Vertragsangebot vorliegt, dann würde ich den anderen Agenturen auch Namen nennen.
F.J.G. hat Folgendes geschrieben: | Der Richter im Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz sieht das ein wenig anders … |
LOL!
Zum Glück sind die potentiellen Vergehen von Agenturbewerbern nicht ganz so gravierend wie die vom Penatenkanzler.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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01.03.2024 14:23
von BrianG
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Naja, wenn du ein Manuskript schickst, bist du ja involviert. Und die sind informiert. Oder so.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
Und ich lächelte und war froh.
Und es kam schlimmer. |
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2833
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01.03.2024 14:24
von Maunzilla
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Man nennt niemals Namen von Geschäftspartnern! Das sind vertrauliche Daten.
Was hieltest du davon, wenn dein Arzt ausplauderte, wen er noch so alles behandelt?
Oder frage doch mal deinen Verleger/Agenten, nach einer Liste der anderen Autoren, mit denen er gerade Vertragsunterhandlungen führt. Bestimmt wird er dir eine schicken.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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01.03.2024 14:25
von F.J.G.
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Also komm, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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01.03.2024 14:28
von BrianG
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F.J.G. hat Folgendes geschrieben: | Also komm, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. |
Der Gedanke (der von Maunzilla, nicht deiner) kam mir auch schon. Als Selbständiger bin ich gezwungen, Akquise zu betreiben (das Lästigste an der Selbständigkeit). Und da würde es mir auch nicht im Traum einfallen, potentielle künftige Kunden darüber zu informieren, für wem ich sonst noch gerne tätig wäre, d.h. wen ich sonst noch kontaktiert habe.
Als Autor bin ich im Kern ebenfalls selbständiger Unternehmer und das Anschreiben von Verlagen oder Agenturen ist Akquise - da hinkt der Vergleich gar nicht mehr so sehr.
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Und ich lächelte und war froh.
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Maunzilla Exposéadler
Beiträge: 2833
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01.03.2024 14:31
von Maunzilla
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Abgesehen davon gibt es inzwischen sehr strenge Datenschutzgesetze, die verbieten Daten ohne Einwilligung der Betroffenen weiterzugeben.
_________________ "Im Internet weiß keiner, daß du eine Katze bist." =^.^= |
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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01.03.2024 14:34
von BrianG
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Dazu gleich noch ein anderer Gedanke: Als ich noch Angestellter war (d.h. im gemachten Nest, andere sagten mir, was ich tun sollte und am Monatsende hatte ich sicher mein Geld), hätte ich ebenso mit vorauseilendem Gehorsam den Verlagen und Agenturen gegenüber gehandelt und wäre durch jeden Reif gehüpft, den sie mir hingehalten hätten.
Erst mit dem Schritt in die Selbständigkeit und dem damit verbundenen Schritt in die Selbstverantwortung sank meine Bullshit-Toleranz, und ich trete in manchen Angelegenheiten selbstbewusster auf, als ich es mir früher zu träumen gewagt hätte. Daher sehe ich auch die Kontaktaufnahme mit Verlagen und Agenturen nicht mehr als Bittgesuch, sondern als geschäftliches Angebot auf Augenhöhe.
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Kahnah Erklärbär
K Alter: 32 Beiträge: 4
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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01.03.2024 14:44
von F.J.G.
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@Maunzilla
Stimmt, es gibt Datenschutzvorschriften. Aber diese im Literaturbetrieb mit der ärztlichen Schweigepflicht gleichzusetzen, finde ich etwas weit hergeholt.
Mit einem Manuskript bzw. Exposé bewirbst du dich bei einer Agentur. Die Frage nach "Kennern" deines Werks ist aus Sicht der Agentur völlig legitim, da relevant für die weiteren Schritte. Wenn du dich als Kassiererin beim Tengelmann bewirbst, würdest du dann aus Datenschutzgründen auch deine vorherigen Arbeitgeber verschweigen?
_________________ Ab sofort erhältlich: Achtung Ungarn! Ein humorvolles Benutzerhandbuch |
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BrianG Klammeraffe
Alter: 47 Beiträge: 709
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01.03.2024 15:09
von BrianG
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F.J.G.
Jetzt bringst du aber einen stark hinkenden Vergleich. Bisherige Arbeitgeber bei einer Jobbewerbung entsprechen eher einer Liste bisheriger Veröffentlichungen, die einem Verlag oder einer Agentur natürlich genannt werden können/sollten.
_________________ Aus dem Chaos sprach die Stimme: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
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Kahnah Erklärbär
K Alter: 32 Beiträge: 4
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F.J.G. Bitte keinen Weichspüler verwenden
Alter: 33 Beiträge: 1954 Wohnort: Wurde erfragt
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01.03.2024 15:23
von F.J.G.
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Na fein, dann habt ihr eben Recht.
Mir ist nur seltsam vorgekommen, dass Maunzilla impliziert hat, das bewusste Verschweigen nachgefragter Informationen sei keine Lüge (zumindest habe ich es so verstanden!), und dann noch den Vergleich mit ärztlicher Schweigepflicht brachte.
Das ist mir seltsam vorgekommen. Aber vielleicht habe ich Maunzilla auch völlig falsch verstanden. Etwas Falschem möchte ich ihn/sie keinesfalls verdächtigen.
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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01.03.2024 15:59
von Fjodor
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Verschweigen kann durchaus eine Täuschung sein; z.B. wenn ich weiß, dass beim Bekanntsein einer Tatsache ein Geschäft nicht zustande gekommen wäre.
Aber wie Maunzilla richtigerweise bemerkt hat, kann man eine unbillige Forderung bedenkenlos ignorieren.
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Pickman Plottdrossel
Beiträge: 2294 Wohnort: Zwischen Prodesse und Delectare
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05.03.2024 14:58 Re: Liste von prüfenden Verlage/Agenturen von Pickman
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Kahnah hat Folgendes geschrieben: | der Verlag/die Agentur bittet euch um eine Liste aller Verlage/Agenturen |
Nicht mal ignorieren.
_________________ Tempus fugit. |
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