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BlueNote Stimme der Vernunft
Beiträge: 7304 Wohnort: NBY
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11.05.2018 13:12 BoD & gleichzeitig traditioneller Verlag von BlueNote
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Hi!
Was meint ihr? Wenn sich eine Verlagssuche für das eigene Buch sehr lange hinstrecken sollte, könnte man es dann nicht zwischenzeitlich als BoD mit Kleinstauflage "veröffentlichen", damit wenigstens die ersten Interessenten im privaten Bereich versorgt werden? Es gibt je die Möglichkeit mit und ohne ISBN Nummer (ohne sollte gar kein Problem sein). BoD ist ja nicht wirklich eine "Veröffentlichung" (finde ich), wenn man sich nicht als Marketinggenie entpuppt. Stört konventionelle Verlage ein derartiges Vorgehen? Wie sind die Erfahrungen?
BN
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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11.05.2018 14:04
von Murmel
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Solange es sich nur um eine Kleinstmenge ohne ISBN handelt, dürfte das kein Problem sein. Mit ISBN wäre das etwas anderes, denn dann hättest du veröffentlicht.
_________________
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Nils Oelfke Wortedrechsler
Alter: 24 Beiträge: 56 Wohnort: Jever
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11.05.2018 15:05
von Nils Oelfke
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Hallo BlueNote,
ohne alle Pros und Contras für eine Veröffentlichung auf BoD, bevor du einen Verlag findest, zu kennen, will ich dir einen Hinweis geben:
Ich meine, dass BoD das Geld für gekaufte Bücher "nur" quartalsweise auszahlt. Wenn du 150 Bücher innerhalb eines Monats verkaufst, im nächsten Monat aber bei einem Verlag bist, kannst du nicht bei BoD aussteigen und dein Geld kassieren, sondern müsstest du warten, bis ein Quartal zuende ist.
Diese wichtige Info habe ich im Kleingedruckten von BoD-Verträgen gelesen, weshalb ich dir empfehle, vor einer Entscheidung die Verträge von BoD, und dort vor allem das Kleingedruckte zu lesen.
LG Nils
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Nils Oelfke Wortedrechsler
Alter: 24 Beiträge: 56 Wohnort: Jever
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11.05.2018 15:08
von Nils Oelfke
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Ah und mir ist noch etwas eingefallen: Ich frage mich, ob Verlage darauf achten, ob du bereits auf einer Onlineplattform veröffentlicht hast. Sollten sie an deinem Buch interessiert sein, aber bei einem Blick auf BoD sehen, dass du innerhalb von vier Monaten "nur" 20 Bücher verkauft hast, könnte dies die Verlage abschrecken, weil sie denken, dass dein Buch keine Lesergruppe hat.
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Ruby Smith Reißwolf
Alter: 33 Beiträge: 1180 Wohnort: Kenten
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11.05.2018 15:11
von Ruby Smith
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Murmel hat Folgendes geschrieben: | Solange es sich nur um eine Kleinstmenge ohne ISBN handelt, dürfte das kein Problem sein. Mit ISBN wäre das etwas anderes, denn dann hättest du veröffentlicht. |
Für Verlage spielt eine Veröffentlichung egal ob mit oder ohne ISBN eine Rolle, denn der Markt wurde ja somit schon beliefert. Mit Markt ist in diesem Fall die Zielleserschaft gemeint.
Du wirst ja (bei einem möglichen Vertragsabschluss) vorher angeben müssen, ob du es schon einmal veröffentlicht hast und da zählt auch ein privater BoD-Druck schon als Veröffentlichung (auch ohne ISBN), wenn du die Exemplare dann auch noch verkauft hast.
Der Verlag wird sich dann überlegen, ob es sich da noch lohnt, wenn bereits ein Teil des möglichen Zielpublikums beliefert wurde, das Buch noch einmal zu verlegen.
_________________ I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.
(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery) |
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1497
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11.05.2018 15:50
von Fjodor
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Für das was BlueNote vorhat gibt es die Variante BOD fun, das ist quasi ein Privatdruck in einer beliebigen Auflage, ohne Vertragslaufzeit etc.; dann würde ich allerdings auch die Verteilung sehr privat halten und es auch nicht öffentlich über Netzwerke etc. anbieten.
Ins Gehege könntest du dir selbst kommen, falls die Veröffentlichung bei einem Klein(st)-Verlag eine Option wäre; da fallen Verkäufe im Dunstkreis des Autors ggfs. schon ins Gewicht, außerdem nimmst du dir evtl. die Freude, deinen Bekannten und Tanten ein "richtig veröffentlichtes" Buch exklusiv präsentieren zu können. Also - evtl. lohnt Geduld doch.
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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11.05.2018 16:18
von Murmel
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Ich sprach vom Druck einer Kleinstmenge, zum Beispiel 5 Stück. Ich glaube kaum, dass dies als Veröffentlichung gilt oder der Verlag als Abdeckung der Zielleserschaft wertet.
_________________
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RememberDecember59 Klammeraffe
Beiträge: 507 Wohnort: Franken
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11.05.2018 17:32 Re: BoD & gleichzeitig traditioneller Verlag von RememberDecember59
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BlueNote hat Folgendes geschrieben: | Hi!
Was meint ihr? Wenn sich eine Verlagssuche für das eigene Buch sehr lange hinstrecken sollte, könnte man es dann nicht zwischenzeitlich als BoD mit Kleinstauflage "veröffentlichen", damit wenigstens die ersten Interessenten im privaten Bereich versorgt werden? |
Mit BoD kenne ich mich nicht aus, aber du könntest sicher einfach ein paar Exemplare privat irgendwo drucken lassen. Machen ja viele, vor allem Geschenkbücher. Aber willst du nicht lieber, dass Familie und Freunde das Buch dann erst als Endprodukt zu sehen und zu lesen bekommen, also nach dem Lektorat, mit Verlagslogo drauf und mit professionellem Cover? Sonst könnten sie ja auch einfach so testlesen.
_________________ Bartimäus: "...-was ist das?"
Kobold: "Hätte mich das jemand anders gefragt, o Herr, der ihr Schrecklich und Unübertrefflich seid, hätte ich ihn einen Dummkopf genannt, bei Euch jedoch ist diese Frage ein Zeichen jener entwaffnenden Schlichtheit, welche der Born aller Tugend ist. ..."
Bartimäus I (Jonathan Stroud) |
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preusse Reißwolf
Beiträge: 1286 Wohnort: Bayern
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11.05.2018 18:02
von preusse
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Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein größerer Verlag die Rechte an einem Buch übernimmt und es neu herausbringt, das schon einmal in einer geringen Auflage erschienen ist, gleich ob im Kleinverlag oder BoD.
Vorausgesetzt, die Verträge laufen nicht zu lange und er verspricht sich eine breite Leserschaft.
_________________ Das Herz des Löwen, 06/2011
Das Blut des Löwen, 11/2012
Die Pranken des Löwen, 03/2014
Das Banner des Löwen, 11/2015
Der Pirat - ein Francis-Drake-Roman, 07/2016
Der Herr der Bogenschützen, 08/2017
Der Sohn des Löwen, 03/2019
Der Herzog von Aquitanien, 11/2019
Die geteilten Jahre, 09/2019
Der englische Löwe, 12/2020
Sie nannten ihn Cid, 11/2021
Jack Bannister - Herr der Karibik, 11/2022 |
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Rudi.Hermes Gänsefüßchen
Alter: 56 Beiträge: 20 Wohnort: Meppen
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15.05.2018 09:00 Moin von Rudi.Hermes
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Ich hatte mich diesbezüglich mit einer Lektorin des Acabus Verlages ausgetauscht, die mir hierzu folgende Antwort schrieb:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Hermes,
grundsätzlich ist es für unseren Verlag kein Ausschlusskriterium, wenn ein Titel, den wir veröffentlichen möchten, bereits als eBook zu beziehen war/ist.
Sicherlich gibt es da Verlage, die das anders handhaben. Wichtig ist unseres Erachtens aber vor allem, dass Sie die Möglichkeit haben, die Rechte am eBook relativ problemlos zurückzubekommen. Unser Verlag veröffentlicht seine Titel ja stets sowohl als Print als auch als eBook. Dementsprechend wäre es ratsam, auch weiterhin beide Rechte anbieten zu können. Soweit mir bekannt ist, ist es bei Neobooks möglich, die Zusammenarbeit kurzfristig aufzuheben, so dass dann alle Rechte wieder bei Ihnen lägen.
Uninteressant würde Ihr „Verschwinden und verschwinden lassen“ demzufolge nicht, wobei ich da, wie gesagt, natürlich nur für den acabus Verlag sprechen kann.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Buchprojekt und alles Gute.
Wir würden uns freuen, wieder von Ihnen zu hören.
Zitat Ende
Ich denke aber, dass nicht nur der Acabus Verlag das so sieht.
LG vom Rudi
_________________ Lebe deinen Traum... |
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BlueNote Stimme der Vernunft
Beiträge: 7304 Wohnort: NBY
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15.05.2018 12:25
von BlueNote
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Ich wollte mich zwischendurch mal für die aufschlussreichen Antworten bedanken.
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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15.05.2018 12:27
von Murmel
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preusse hat Folgendes geschrieben: | Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass ein größerer Verlag die Rechte an einem Buch übernimmt und es neu herausbringt, das schon einmal in einer geringen Auflage erschienen ist, gleich ob im Kleinverlag oder BoD.
Vorausgesetzt, die Verträge laufen nicht zu lange und er verspricht sich eine breite Leserschaft. |
Wobei, mein Lieber, bei dir das anders herum ging, als es der Threadersteller im Sinn hatte.
Dein Großverlag hat den für einen Kleinverlag guten Erfolg deiner ersten Bücher gesehen, dir mit einem neuen Buch eine Chance gegeben und als das neue Buch gut lief, die Rechte an den früheren aufgekauft. Dieses Vorgehen funktioniert, Können und ein bisserl Glück gehören dazu.
Der Threadersteller will ein und dasselbe Buch zuerst in Klein(st)auflage herausbringen und dann an einen größeren Verlag verkaufen - und das kann ins Auge gehen. Nicht einmal wirklich großen Selbstveröffentlichern gelingt dies mit demselben Buch oder zumindest sehr, sehr selten. Zuerst brauchst du eine erfolgreiche Veröffentlichung (oder zwei) im neuen Verlag mit einem neuen Buch, und dann kann man über die alten Sachen reden.
_________________
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meerenblau Reißwolf
M
Beiträge: 1320
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M 15.05.2018 15:07
von meerenblau
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Du könntest auch bei Epubli einfach ein paar Exemplare drucken lassen.
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preusse Reißwolf
Beiträge: 1286 Wohnort: Bayern
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15.05.2018 15:25
von preusse
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Murmel hat Folgendes geschrieben: | Wobei, mein Lieber, bei dir das anders herum ging, als es der Threadersteller im Sinn hatte.
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Ich meinte eigentlich Harry Potter.
War es nicht so, dass der erste Verlag von Rowling 500 Exemplare vom ersten Band druckte und dann ein amerikanischer Großverlag übernahm?
Oder ist das ein Gerücht?
Mein erster Verleger hat mir das jedenfalls so erzählt - und da ich noch nie ein Buch über den Zauberlehrling gelesen geschweige denn einen Film gesehen habe (wahrscheinlich als einziger auf dieser Welt ) nehme ich die Aussage mal als gegeben hin.
_________________ Das Herz des Löwen, 06/2011
Das Blut des Löwen, 11/2012
Die Pranken des Löwen, 03/2014
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Der Sohn des Löwen, 03/2019
Der Herzog von Aquitanien, 11/2019
Die geteilten Jahre, 09/2019
Der englische Löwe, 12/2020
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Jack Bannister - Herr der Karibik, 11/2022 |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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15.05.2018 16:27
von Murmel
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preusse hat Folgendes geschrieben: | Murmel hat Folgendes geschrieben: | Wobei, mein Lieber, bei dir das anders herum ging, als es der Threadersteller im Sinn hatte.
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Ich meinte eigentlich Harry Potter.
War es nicht so, dass der erste Verlag von Rowling 500 Exemplare vom ersten Band druckte und dann ein amerikanischer Großverlag übernahm?
Oder ist das ein Gerücht? |
Es war ein bisschen anders. Bloomsbury Children’s Books hat das erste Buch 1997 in UK veröffentlicht, die Auflage kenne ich nicht, aber glaube, es waren 1000, und sie hat dafür 1000 Pfund Garantiehonorar bekommen. Es folgten schnell weitere Auflagen und das Buch wurde 1998 von Bloomsbury, UK, in Lizenz an Scholastic, USA, für den Vertrieb in USA vergeben. Wiederum in Lizenz an Warner Brothers (1999?) für die Filme. Natürlich auch weitere Lizenzverkäufe an andere Verlage in anderen Ländern.
Ein anderer Fall also. Hier wurden nicht die Rechte an einem Buch von einem Kleinverlag an einen Großverlag verkauft, sondern der kleine Verlag hat das Veröffentlichungsrecht unter Lizenz an Verlage anderer Länder vergeben und ist damit gewachsen.
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Rudi.Hermes Gänsefüßchen
Alter: 56 Beiträge: 20 Wohnort: Meppen
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16.05.2018 10:04 Korrekt... von Rudi.Hermes
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...von der Erfolgsstory her: Kann man mal so machen...
LG vom Rudi
_________________ Lebe deinen Traum... |
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