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Rechtliche Angelegenheiten

 
 
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Bumblebee
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
B


Beiträge: 32



B
Beitrag11.02.2018 12:24
Rechtliche Angelegenheiten
von Bumblebee
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Könnt Ihr mir dabei helfen, oder muss ich einen Anwalt konsultieren?

Was wisst Ihr über Genehmigungen, wenn man über seine eigenen Erlebnisse z. B. in einem Museum, einer Pension/einem Hotel, einem Restaurant schreiben will? Wenn man dabei auch Berichte aufgreifen würde, die von anderen z. B. im Internet veröffentlicht worden sind (Internetseiten, Bewertungen, YouTube-Filmchen etc. - wobei die Quellenangabe als Sammlung der Quellen unter dem jeweiligen Text erfolgen würde)?

Es geht nicht um Bewertungen (die natürlich irgendwie auch dabei sein werden, aber nicht vordergründig), sondern um Erlebnisse und auch die Beschreibung z. B. des geschichtlichen Hintergrundes einer Speise oder eines bestimmten Gebäudes.
Ich hatte - vorsichtig/nett/dämlich - wie ich bin, eine solche Anfrage an ein Etablissement im Ausland gestellt, das ich einst selbst besucht hatte. Prompt kam eine Absage und dass man nicht erwähnt werden möchte...  Das mache ich jetzt erst mal nicht noch einmal.

Liebe Grüße an alle hier.

Ergänzung: Ich sehe, dass den Beitrag sehr viele gelesen haben, aber niemand hat etwas geschrieben. Da frage ich mich warum. Ich habe den Eindruck, dass hier sehr viel Wissen unterwegs ist, dass Ihr so bewandert seid, dass es mir teilweise Angst macht. Täusche ich mich da etwa total (denn ich finde solche Dinge wie ich sie oben erfrage gehören doch auch zur Schriftstellerei) - ja oder wollt Ihr vielleicht einfach nicht weiterhelfen. Kann ja auch sein, aber es wäre nett gewesen, wenn jemand wenigstens geschrieben hätte: "Hey, deine Hausaufgaben musst du selbst machen." Dann weiß man wenigstens woran man ist....
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Selanna
Geschlecht:weiblichReißwolf


Beiträge: 1146
Wohnort: Süddeutschland


Beitrag12.02.2018 01:27

von Selanna
Antworten mit Zitat

Hallo Bumblebee,

zuerst zu Deiner Ergänzung: Du hast eine Frage gestellt, die rechtliche Konsequenzen für Dich haben kann. Du selbst hast vorangestellt, dass Du überlegst, ob ein Anwalt einzuschalten wäre. Viele werden die Überschrift Deines Fadens angeklickt haben, Deinen Beitrag durchgelesen haben und sich daraufhin erst enthalten haben. Vielleicht weil sie generell keine Ahnung von diesen Dingen haben (das ist schließlich reines Fachwissen), vielleicht weil sie sich nicht sicher genug waren und Angst hatten, Dir einen falschen Rat zu geben.

Diesen Satz:
Zitat:
oder wollt Ihr vielleicht einfach nicht weiterhelfen

nach nur wenigen Stunden ohne Antwort zu schreiben, ist nicht unbedingt eine Maßnahme, die zu Hilfe anregt. Er ist sicher nicht böse gemeint, aber als Tipp für die Zukunft: Diesen Satz höchstens denken (ist aber unnötig) und etwas warten. Vergleich doch einmal die anderen Threads, wie viele hundert Mitglieder die angeklickt und gelesen haben und wie viele Antworten es gibt. Nur weil gerade einmal 60 Personen Deinen Faden gelesen haben, brauchst Du noch nicht zwangsläufig eine Antwort erwarten.

Ich bin auch nicht kundig genug, Dir eine konkrete, rechtlich zuverlässige Antwort zu geben. Aber es gibt auch generell ein paar Dinge, die Du vorher klarstellen musst.
Zum Beispiel, was Du genau schreiben willst? Ist es ein Sachbuch oder ein Roman? Ein journalistischer Beitrag? Gerade bei letzterem gelten andere Regeln als etwa in einem Roman.

Zitat:
Wenn man dabei auch Berichte aufgreifen würde, die von anderen z. B. im Internet veröffentlicht worden sind (Internetseiten, Bewertungen, YouTube-Filmchen etc. - wobei die Quellenangabe als Sammlung der Quellen unter dem jeweiligen Text erfolgen würde)?

Das hört sich für mich nach einem Sachbuch oder journalistischem Artikel an. Generell gilt bei wissenschaftlichen Arbeiten, dass man die Quelle eindeutig angeben muss (bei Internetangaben zB mit „Stand: 11.2.2018“). Du darfst aber nicht den gesamten Artikel einer Internetseite oder Kapitel aus einem Buch etc. wiedergeben, hier ist es sinnvoll, etwas Aussagekräftiges zu nehmen und den Rest zu paraphrasieren. Wobei auch das paraphrasierte mit „Vgl. Thomas Meier, Gott und die Welt, in: Allerlei und mehr, hg. von Lisbeth Müller, Berlin/Köln/New York, 2017, S. 3-20, hier 11.“ belegt werden muss. Wenn Du eine Erzählung oder einen Roman schreibst, stelle ich mir so ein Vorgehen sehr schwierig vor, das passt nicht zu Gattung.

Zitat:
Es geht nicht um Bewertungen (die natürlich irgendwie auch dabei sein werden, aber nicht vordergründig),

Auch wenn es nicht vordergründig ist, aber Du in Deinem Text schreibst: „Beim goldenen Hirschen in der Hauptstraße 5 in Neustadt, Lkr. Neuhausen, habe ich so schlecht gegessen wie noch nie“ ist das geschäftsschädigend und sie werden dagegen vorgehen. Wenn Du schreibst, Du hättest Dir dort eine Salmonellenvergiftung geholt und kannst das nicht beweisen (und das wirst Du wahrscheinlich nicht können), werden die sicher gerichtlich gegen Dich vorgehen (dürfen). Es ist eine nicht belegbare Behauptung.

Zitat:
sondern um Erlebnisse

Wenn es für andere unerfreuliche Erlebnisse geht, ist das schwieriger, als wenn Du die Heiligenvita von jemand anderem erzählst. Um was für Erlebnisse handelt es sich denn?

Zitat:
und auch die Beschreibung z. B. des geschichtlichen Hintergrundes einer Speise oder eines bestimmten Gebäudes.

Niemand kann Dich daran hindern, eine geschichtswissenschaftliche Abhandlung über die Entstehungsgeschichte des Kölner Doms zu schreiben. Wenn Du die Entstehungsgeschichte Deines Nachbarhauses im Sinn hast, wäre es sicher sehr sinnvoll, den Nachbarn um Erlaubnis und gutes Einvernehmen zu ersuchen. Bekommst Du das nicht und willst es trotzdem unternehmen, dann musst Du Deine Ausführungen nicht nur belegen und zwar mit anerkannten Quellen (Stadtarchiv, Stadtchronik, Zeitungsartikeln mit Nummer und Datum, Seite UND dem Vermerk in Text oder Fußnotenapparat, dass Du keinen Zugang zu Unterlagen des Besitzers erhalten hast und diese Seite Deinen Forschungen fehlt. Das ist eine klare Einschränkung im Gesamtbild), sondern Dich auch nur an diesen Belegen entlang hangeln und keine Gerüchte und besagte persönliche Erlebnisse einflechten.
Bei Speisen dasselbe: Du darfst ungefragt die Geschichte der Sauce hollandaise erforschen, die Geschichte der Sauce hollandaise von Thomy ist etwas anderes. Die kannst Du nur seriös erforschen, wenn Du Zutritt zum Firmenarchiv erhältst. Alles andere wird einseitig, lückenhaft und damit angreifbar sein – wenn auch nicht unbedingt gerichtlich anfechtbar. Aber Thomy wird mit seiner Quellengrundlage Deine Forschungen leicht in der Presse stichhaltig in der Luft zerreißen können, wenn sie wollen.
.
Zitat:
Ich hatte - vorsichtig/nett/dämlich -

Nein, Du hast völlig korrekt gehandelt.

Zitat:
wie ich bin, eine solche Anfrage an ein Etablissement

Ein Puff? Oder meinst Du ein Lokal? Dass ein Bordell, wenn es nicht weiß, was Du vorhast, lieber nicht groß in Texten erwähnt wird, ist verständlich, oder?

Zitat:
im Ausland gestellt, das ich einst selbst besucht hatte. Prompt kam eine Absage und dass man nicht erwähnt werden möchte...  Das mache ich jetzt erst mal nicht noch einmal.

Hier kann ich Dir nicht raten. Du hast vor, die „Etablissements“ nicht mehr zu fragen, sondern willst sie ungefragt erwähnen. Und dann? Wenn es ihnen nicht recht ist, und sie rechtliche Schritte einleiten, was ist dann? Aber da ich im Endeffekt keine Ahnung habe, um was es geht, kann ich Dir genauso wenig wie alle anderen eine klare Aussage geben. Eine fundierte kann ich Dir nie geben, weil das juristisches Fachwissen ist, das kann Dir leider nur ein Jurist beantworten.
Ich hoffe, ich konnte das Problem deutlich machen. Versuche vielleicht, eine konkrete Frage zu stellen, vielleicht auch eher hier http://www.dsfo.de/fo/viewforum.php?f=223 .

Liebe Grüße
Selanna


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Bumblebee
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
B


Beiträge: 32



B
Beitrag12.02.2018 13:32

von Bumblebee
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo Selanna,

ich danke dir sehr. Das ist ja viel mehr Antwort als ich zu hoffen gewagt hatte...
Schade, dass es nicht einfach einfach ist, aber so hatte ich es auch ungefähr erwartet, wobei dann vielleicht nur der Weg zu einem Medienanwalt -oder so- bleibt.

Was ich schreibe, soll ein (untypischer, bzw. zielgruppenspezifischer) Reisebericht werden.
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Selanna
Geschlecht:weiblichReißwolf


Beiträge: 1146
Wohnort: Süddeutschland


Beitrag12.02.2018 18:15

von Selanna
Antworten mit Zitat

Hallo Bumblebee,

schön, dass ich Dir mit meiner Antwort wenigstens ein bisschen helfen konnte, das freut mich.

Liebe Grüße
Selanna


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