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Vina Wortedrechsler
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Beiträge: 69 Wohnort: Bayern
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Murmeltier Leseratte
Alter: 44 Beiträge: 127 Wohnort: bei Düren
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21.09.2017 13:08
von Murmeltier
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Du könntest Dich noch zusätzlich informieren, ob die Künstlersozialkasse für Dich interessant ist. Das umfasst Krankenkasse und Altersvorsorge und ist für freie Schriftsteller durchaus eine Anlaufstelle.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
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Olympus Mons Gänsefüßchen
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Beiträge: 35
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O 20.03.2018 18:54
von Olympus Mons
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Moin,
wenn ich das alles richtig interpretiere, wäre der Idealfall in Bezug auf KV, man hat zumindest eine Teilzeitstelle mit einem Verdienst jenseits der 450€ pro Monat hat, somit selbst versichert ist und sich darum keinen Kopf zu machen braucht.
Doch was machen all die Leut, die zwar familienversichert sind, aber keinen (!) eigenen Verdienst haben und nun als Hausfrau/mann ein paar Penunzen mit der Schreiberei verdienen? Ich denke, diese Konstellation dürfte so selten gar nicht sein...
Die Freigrenze von 450€ p.M Minijob, um familienversichert in der KV zu sein, gilt doch da gar nicht mehr, da freiberufliche Tätigkeit; ergo sinkt die Grenze auf - wenn ich richtig informiert bin - 325€ p.M.
Stellen wir mal folgende fiktive Situation in den Raum: Paar verheiratet, A mit Vollzeittätigkeit und Einkommen, B ist Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen auf nichtselbständiger Basis.
Die Hausfrau vertickt nun ein Manuskript, nimmt noch ein paar Euro an den Buchverkäufen mit und rutscht aus der Familienversicherung. Versichert sich nun über KSK.
Nun war die Schreiberei aber nur ne Eintagsfliege - auch das soll ja so selten nicht sein... Wie lange hängt B nun in der KSK fest, ehe B sich wieder familienversichern kann? Geht das bereits, wenn von einem Monat auf den anderen nichts mehr reinkommt, oder hängt man dann erstmal mindestens ein Jahr fest? Werden alle Einnahmen aus der Freiberuflerei eines Jahres zusammmengerechnet und dann gezwölftelt, um ein durchschnittliches Monatseinkommen als Berechnungsgrundlage zu haben oder zieht man in dem Monat, in welchem das Honorar bei einem landet, im wahrsten Sinne des Wortes die Arschkarte?
MfG
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Vina Wortedrechsler
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Beiträge: 69 Wohnort: Bayern
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V 20.03.2018 22:11
von Vina
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Hallo Olympus Mons,
ich habe direkt bei meiner Krankenkasse angerufen.
Die wirklich nette Dame am Telefon hat sich dann ganz oben erkundigt.
Ergebnis: Solange ich in irgendeinem Minijob bin, bleibt die Grenze bei 450 Euro. Auch wenn ich nebenher selbständig als Autorin arbeite. Ich darf nur insgesamt, also Minijob, plus Autorentätigkeit, nicht mehr als 450 Euro verdienen.
Abgerechnet wird das wohl Monat für Monat, aber da bin ich nicht sicher. Ich habe einfach meinen Minijob runtergeschraubt und werde mit den zu erwartenden Einnahmen so oder so nicht über die Grenze rutschen.
Jetzt verdiene ich nicht mehr als vorher, aber das mit mehr Freude an der Arbeit.
Hoffe, ich konnte dir wenigstens teilweise helfen.
Liebe Grüße,
Vina
Edit: Ups, nicht richtig gelesen. Du wolltest wissen was passiert, wenn man GAR KEINEN Verdienst hat und als Künstler auch nicht zu den Minijobbern zählt. Leider kann ich da keine Auskunft zu geben.
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Willebroer Show-don't-Tellefant
Beiträge: 5398 Wohnort: OWL
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20.03.2018 23:39
von Willebroer
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Nur zur Klarstellung: Die KSK ist KEINE Krankenkasse, sondern eher eine Art Solidaritätspool. Du kannst also bei deiner bisherigen Krankenkasse bleiben und würdest nur eigene Beiträge zahlen, wenn eine bestimmte Grenze überschritten wird.
Ab einem bestimmten Einkommen müßtest du dich ganz selbst versichern.
Wenn die KSK dich aufnimmt, dann zahlt sie ca. die Hälfte der Krankenkassenbeiträge (an Arbeitgeberstelle). Das ist der Vorteil von Autoren gegenüber normalen Selbständigen. Wenn du also 50 Euro im Monat zahlen müßtest, würde die KSK 25 Euro dazugeben. Deshalb drängt sie sich nicht gerade auf.
Ähnliches gilt für einen etw. Rentenbeitrag.
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Nina C Klammeraffe
Alter: 36 Beiträge: 984 Wohnort: Op dr\' Jück
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21.03.2018 23:07
von Nina C
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Weil das viele nicht wissen und auch ich das auch erst dank Steuerfachfrau erfahren habe:
Eine selbstständige Tätigkeit ist erst dann relevant (also Gewerbe anmelden etc.) wenn sie der dauerhaften Gewinnerzielung dient und nicht als Liebhaberei definiert wird. Die Finanzgrenze für Liebhaberei wurde mir von der Dame vor einigen Jahren mit 400€ / Jahr (NRW) angegeben. Liegst du darunter, sollte das eigentlich für niemanden interessant sein. Du musst bei der Steuer ja auch nicht angeben, wenn du bei ebay einmalig zwei Bücher verkaufst.
Liebe Grüße,
Nina
_________________ Wenn ihr nicht die gequälten Sklaven der Zeit sein wollt, macht euch trunken, ohn’ Unterlass! Mit Wein, mit Poesie mit Tugend, wie es euch gefällt. (Charles Baudelaire) |
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