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Künstlername für Familienmitglieder?

 
 
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tom.art
Geschlecht:männlichSchneckenpost
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Alter: 46
Beiträge: 7



T
Beitrag28.08.2017 11:02
Künstlername für Familienmitglieder?
von tom.art
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallöchen allerseits,

mich beschäftigt derzeit eine sehr spezielle Frage. Ich plane mir einen Künstlernamen, als Autor, zuzulegen. Soweit so gut. Da meine Frau und ich vor einige Zeit einmal die Serie "Castle" anschauten, fragen wir uns gerade inwieweit die dortige Darstellung eigentlich korrekt oder erfunden ist.

Worum geht es?
Der Schriftsteller "Richard Castle", der mit bürgerlichem Namen (in der Serie), mit Nachnamen "Rodgers" heißt, nennt seine Tochter ebenfalls "Castle" - also Alexis Castle. Das heißt mit Künstlernamen. Ist das eigentlich korrekt bzw. machbar? Hängt dies - zumindest in Deutschland - ggf. davon ab ob man seinen Künstlernamen im Ausweis stehen hat? Können bzw. dürfen die leiblichen Kinder den Künstlernamen von Mama/Papa tragen?


Cheers,
Tom
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Bruno Busch
Geschlecht:männlichSchneckenpost

Alter: 70
Beiträge: 12
Wohnort: Nürnberg


Beitrag29.08.2017 10:35

von Bruno Busch
Antworten mit Zitat

Hallo Tom, ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit dem deutschen Namensrecht - das schon sehr liberal ist - vereinbar wäre. Aber ich bin gespannt, ob es andere Informationen dazu gibt?
Gruß Bruno
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tom.art
Geschlecht:männlichSchneckenpost
T

Alter: 46
Beiträge: 7



T
Beitrag29.08.2017 10:40

von tom.art
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hi Bruno,

nun ja... allem Anschein nach weiß hier leider niemand darüber bescheid. Hätte ja sein können. wink
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Ruby Smith
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 33
Beiträge: 1180
Wohnort: Kenten


Beitrag29.08.2017 10:59

von Ruby Smith
Antworten mit Zitat

Ich kann hier nur auf der Basis meiner Erfahrungen im Bereich Poetry Slam sprechen und soweit ich weiß, kann ein eingetragener Künstlername (den man auch erst im Personalausweis eintragen lassen kann, wenn du einer größeren Masse an Menschen [genaue Zahlen kenne ich nicht, aber es geisterte eine ominöse 500.000 herum] als "XY" bekannt bist) nicht übertragen werden.

Das kannst du auch hier nachlesen.

FEIL.Rechtsanwaltsgesellschaft MBH hat Folgendes geschrieben:
Im Prinzip muss der zuständigen Behörde glaubhaft gemacht werden, dass man diesen Künstlernamen schon längere Zeit und überregional trägt. Welche Nachweise genau dafür erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es geht primär um die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit, ein Pseudonym tragen zu müssen. Sollten Sie als Künstler in einem Künstlerverein oder Verband Mitglied sein, kann eine Bescheinigung darüber eingereicht werden. Darüber hinaus ist es ratsam, im Falle einer Zusammenarbeit mit einer Agentur auch diese Agentur darum zu bitten, für Sie ein Schreiben aufzusetzen. Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der KSK (Künstlersozialkasse) sollte auch eingereicht werden. Haben Sie sich eine Domain unter Ihrem Pseudonym/Künstlernamen registriert, sollte auch dies erwähnt werden. Sollten Sie bereits über vorzeigekräftige Verkaufszahlen Ihrer Werke oder Vervielfältigungen der Werke oder Dienstleistungen verfügen, können Sie Abrechnungen und Nachweise darüber anführen – dies dürfte eine gute Vorgehensweise sein.


Auf der Basis dessen würde ich sagen, dass es nicht möglich ist, seinen Künstlernamen einfach auf seine Kinder zu übertragen (zumindest nicht in Deutschland).
Privat kann man seinem Kind bestimmt den Künstlernamen geben, wenn man über sie in der Öffentlichkeit spricht, aber in den Personalausweis kann man das nicht übertragen.


_________________
I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.

(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery)
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5437
Wohnort: OWL


Beitrag29.08.2017 11:06

von Willebroer
Antworten mit Zitat

Wenn man Glück hat und schnell handelt, könnte man seinem Kind den Künstlernamen als zweiten Vornamen verpassen. Aber das geht natürlich nicht nachträglich. Und es darf kein ganz "erfundener" Name sein. Eine andere Möglichkeit kann ich mir auch nicht vorstellen.
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IQ Dino
Geschlecht:männlichAlter Ego
I

Alter: 62
Beiträge: 516
Wohnort: MG


I
Beitrag29.08.2017 11:24

von IQ Dino
Antworten mit Zitat

was natürlich geht ...

macht der Partner das "Pseudonymspielchen" mit, kann er selbst hingehen und sich den gleichen Namen als Künstlernamen eintragen lassen.

Der Name wird also nicht weitergegeben,
ist aber "zufällig" der Gleiche.

Bei den Kindern geht das natürlich nicht.
Dazu müssen die 18 sein und es eben auch selbst wollen.

Aber gibt es nicht so einige Kinder berühmter Schauspieler, die den (Künstler)Namen ihrer Eltern aktiv nutzen?
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tom.art
Geschlecht:männlichSchneckenpost
T

Alter: 46
Beiträge: 7



T
Beitrag29.08.2017 12:31

von tom.art
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Herr Bossi hat Folgendes geschrieben:
Aber gibt es nicht so einige Kinder berühmter Schauspieler, die den (Künstler)Namen ihrer Eltern aktiv nutzen?

...eben, das meine ich ja. Man schaue sich nur mal Udo Jürgens an, er heißt eigentlich Bockelmann, aber seine Kinder sind auch alle "Jürgens"-Kinder. Gunter Gabriel, Willy Brandt, Peter Maffay sind weitere deutsche Beispiele aus ganz unterschiedlichen Bereichen...
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Ruby Smith
Geschlecht:weiblichReißwolf

Alter: 33
Beiträge: 1180
Wohnort: Kenten


Beitrag29.08.2017 13:20

von Ruby Smith
Antworten mit Zitat

tom.art hat Folgendes geschrieben:
Herr Bossi hat Folgendes geschrieben:
Aber gibt es nicht so einige Kinder berühmter Schauspieler, die den (Künstler)Namen ihrer Eltern aktiv nutzen?

...eben, das meine ich ja. Man schaue sich nur mal Udo Jürgens an, er heißt eigentlich Bockelmann, aber seine Kinder sind auch alle "Jürgens"-Kinder. Gunter Gabriel, Willy Brandt, Peter Maffay sind weitere deutsche Beispiele aus ganz unterschiedlichen Bereichen...


Dazu möchte ich sagen, dass das Nutzen ja was anderes ist, als das Eintragen lassen in den Personalausweis. wink
Die Medien benutzen das, selbst wenn der Verwandte überhaupt nicht den selben Namen trägt, um die Dinge zu vereinfachen. Schließlich kennen wir viele der Prominenten nur unter ihren Künstlernamen und nicht unter ihren richtigen Namen. Da ist es durchaus logisch, dass man eben auch den Kindern den Nachnamen des Pseudonyms der Eltern verpasst.


_________________
I'd like to add some beauty to life. I don't exactly want to make people know more... though I know that is the noblest ambition, but I'd love to make them have a pleasanter time because of me... to have some little joy or happy thought that would never have existed if I hadn't been born.

(Anne Shirley - Anne of Green Gables, Lucy Maud Montgomery)
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tom.art
Geschlecht:männlichSchneckenpost
T

Alter: 46
Beiträge: 7



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Beitrag29.08.2017 13:31

von tom.art
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Robien Schmidt hat Folgendes geschrieben:
Die Medien benutzen das, selbst wenn der Verwandte überhaupt nicht den selben Namen trägt, um die Dinge zu vereinfachen. Schließlich kennen wir viele der Prominenten nur unter ihren Künstlernamen und nicht unter ihren richtigen Namen. Da ist es durchaus logisch, dass man eben auch den Kindern den Nachnamen des Pseudonyms der Eltern verpasst.

Also das würde ich aber differenzierter betrachten. Denn die Nutzung von "Künstler"- und bürgerlichen Familiennamen wird auch in der öffentlichen Kultur- und Medienwelt unterschieden. Nehmen wir Roy Black: Seine Kinder heißen/hießen immer Höllerich. Es gibt weitere Beispiele...
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