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Impressum im selbst verlegten E-Book

 
 
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Rainbow Dash
Geschlecht:weiblichSchneckenpost

Alter: 33
Beiträge: 6
Wohnort: Schleswig-Holstein


Beitrag15.04.2017 13:36
Impressum im selbst verlegten E-Book
von Rainbow Dash
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich habe im Landespressegesetz von Schleswig-Holstein gelesen, dass im Impressum von Druckwerken Name und Adresse des Verfassers bzw. Herausgebers angegeben werden müssen. Ist das wirklich schon alles, was ich als Selbstverleger eines E-Books ins Impressum schreiben muss? Das erscheint mir so wenig. Shocked Ich würde intuitiv wenigstens noch das Jahr der Veröffentlichung ergänzen und gegebenenfalls angeben, wer das Cover gestaltet hat.

Wäre es möglich zusätzlich eine Autorenwebsite im Impressum zu verlinken oder ist das eher unüblich?

Wie haltet ihr es mit der Platzierung des Impressums? Packt ihr es bei E-Books an den Anfang oder das Ende? Hat das irgendeinen Vorteil, den ich nicht bedenke?
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8667
Wohnort: Bayern
DSFo-Sponsor


Beitrag15.04.2017 15:04

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Hallo Rainbow Dash

Vielleicht helfen Dir ja die folgenden Links ein wenig weiter:

*ebokks: Selbstverleger: Was muss ins Impressum?*
*Self-Publisher-Bibel: Impressum im Buch und auf der Website*
*Selbststädig im Netz: Rechtliche Aspekte beim eigenen eBook*

Grundsätzlich ist es so, dass ein kommerziell vertriebenes E-Book nach deutschem Recht unbedingt ein Impressum enthalten muss. Die Bestimmungen dafür sind aber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nach ihnen muss man daher im jeweiligen Landespressegesetz schauen.
Es scheint mir dabei aber nicht ausreichend geklärt zu sein, wonach bestimmt wird, welches Bundesland am Ende dafür wirklich zuständig ist, da so ein E-Book in der Regel ja bundesweit vertrieben wird.
Reicht hier hier der Betriebssitz des Autors als Basis und/oder ist der Betriebssitz des Herausgebers maßgebend, oder der des Verlegers, falls das nicht jeweils der Autor selbst ist? Was ist mit dem Sitz der Druckerei, bzw. dem Sitz des Vertriebsportals und so weiter?

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, würde ich in so ein Impressum daher alles setzen, was irgendwie relevant sein könnte.
Ich würde also sämtliche Landespressegesetze aller Bundesländer durchschauen und alles, was dort irgendwo zu finden ist, ins Impressum setzen, selbst wenn es nur im Kleingedruckten als Nebensatz erwähnt wird, und darüber hinaus würde ich auch alle Daten, die man für ein Impressum nach dem Telemediegesetz für eine Internetseite braucht, in das Impressum schreiben.
.Ein "Zuviel" schadet hier ja nicht ... smile
Von der im Netz gelegentlich propagierten Idee, mit irgendwelchen Tricks die eigenen Identität zu verschleiern (Stichwort: "Pseudonym-Service") halte ich grundsätzlich nichts.
Spätestens, wenn eines Tages das Finanzamt vor der Tür steht, kann das grobmotorisch danebengehen.

LG Merlinor


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„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Rainbow Dash
Geschlecht:weiblichSchneckenpost

Alter: 33
Beiträge: 6
Wohnort: Schleswig-Holstein


Beitrag16.04.2017 14:39

von Rainbow Dash
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hi Merlinor,

vielen Dank für die Links. Ich habe mich auf den Seiten eingelesen und zusätzlich einen ganzen Haufen E-Books betrachtet. Ich persönlich fänd`s ja schön, wenn es ein einheitliches Format für das Impressum geben würde...

Ein Pseudonym zu verwenden habe ich übrigens nicht vor. smile

Du hast vorgeschlagen sicherheitshalber alle Daten anzugeben, die für Internetseiten vorgeschrieben sind. Die Idee finde ich eigentlich sehr vernünftig. Allerdings muss man als Webseitenbetreiber wohl auch eine Telefonnummer angeben, unter der man erreichbar ist. Das wäre für meinen Geschmack jetzt eine Spur zu viel Auskunft über private Daten. Wie siehst du das? (Die Frage geht natürlich auch an alle anderen Leser. wink)

Mir ist noch eine andere Frage eingefallen. Man ist ja verpflichtet, das Impressum aktuell zu halten. Wir geht man also im Falle eines Umzuges vor?

Der Entwurf meines Impressums sähe nun so aus:

Impressum
BUCHTITEL
Kriminalroman

1. Auflage JAHRESZAHL
Copyright (c) MONAT JAHRESZAHL VORNAME NACHNAME
Autor: VORNAME NACHNAME, ADRESSE

E-Mail: MAILADRESSE
Autorenseite: WEBSITE

Covergestaltung: VORNAME NACHNAME
Covermotiv: QUELLE

Alle Rechte vorbehalten.
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Nagini
Leseratte
N


Beiträge: 163



N
Beitrag17.04.2017 19:11

von Nagini
Antworten mit Zitat

Zitat:
Mir ist noch eine andere Frage eingefallen. Man ist ja verpflichtet, das Impressum aktuell zu halten. Wir geht man also im Falle eines Umzuges vor?


Bei gedruckten Büchern: Das Impressum in der neuen Auflage, sobald du diese drucken lässt, aktualisieren.
Bei E-Books: So bald wie möglich aktualisieren. Es sollte beim E-Book-Dienst deiner Wahl möglich sein, so eine kleine Änderung unkompliziert vornehmen zu lassen. Im Zweifelsfall direkt dort nachfragen, ob und wie das geht.

Auf bereits gekaufte/heruntergeladene Bücher, ob gedruckt oder E-book, kannst du natürlich keinen Einfluss mehr nehmen. Diese Zauberei verlangt aber auch niemand.
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

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Wohnort: Bayern
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Beitrag17.04.2017 23:30

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Rainbow Dash hat Folgendes geschrieben:
... Du hast vorgeschlagen sicherheitshalber alle Daten anzugeben, die für Internetseiten vorgeschrieben sind. Die Idee finde ich eigentlich sehr vernünftig. Allerdings muss man als Webseitenbetreiber wohl auch eine Telefonnummer angeben, unter der man erreichbar ist. Das wäre für meinen Geschmack jetzt eine Spur zu viel Auskunft über private Daten. Wie siehst du das? ...


Hallo Rainbow Dash

Ich denke auch, dass man auf die Angabe einer Telefonnummer verzichten kann.
Allerdings wäre es auch kein Beinbruch, eine Nummer anzugeben, unter der man geschäftlich zu erreichen ist. Heutzutage hat man ja üblicherweise mehrere Telefonnummern zur Verfügung, von denen man ohnehin meist nur einen Teil nutzt.

Rainbow Dash hat Folgendes geschrieben:
... Mir ist noch eine andere Frage eingefallen. Man ist ja verpflichtet, das Impressum aktuell zu halten. Wir geht man also im Falle eines Umzuges vor?


Das würde ich so machen, wie Nagini es schreibt.

LG Merlinor


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spinat.ist.was.anderes
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Beitrag18.04.2017 14:00

von spinat.ist.was.anderes
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Telefonnummern sind so 20. Jahrhundert, oder Wink
Viele Menschen checken ihre Mail mehrmals täglich und sind damit besser erreichbar als zu Zeiten von Festnetztelefonen (die man nur abnehmen konnte, wenn man zuhause war).
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Merlinor
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Beitrag18.04.2017 14:50

von Merlinor
Antworten mit Zitat

spinat.ist.was.anderes hat Folgendes geschrieben:
Telefonnummern sind so 20. Jahrhundert, oder Wink


Stimmt, aber ich komme ja auch tief aus dem 20. Jahrhundert ... smile

Hier noch ein ganz grundsätzlicher Link zu Autorenrechten, in dem auch die Frage nach dem Impressum recht ausführlich behandelt wird:
*Rechte für Autoren: Von Zeitung bis Verlag, von Nutzungsrecht bis Buchpreisbindung inkl. VG Wort*

LG Merlinor


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Rainbow Dash
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Beitrag18.04.2017 20:10

von Rainbow Dash
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ihr seid spitze, danke! Hinter dem Link verbirgt sich eine super gute Übersicht.

Dadurch, dass ich mich jetzt ernsthaft mit dem Thema beschäftige, fallen mir immer weitere Fragen ein. Rolling Eyes Sorry, dass es so gestückelt kommt.

Würdet ihr beim Selbstverlag die Hobby-Testleser als Lektoren im Impressum aufführen? Die geben sich ja schon doll Mühe und ich fänd`s nett, das zu würdigen.
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Merlinor
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Beitrag20.04.2017 22:19

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Rainbow Dash hat Folgendes geschrieben:
Ihr seid spitze, danke! Hinter dem Link verbirgt sich eine super gute Übersicht.

Dadurch, dass ich mich jetzt ernsthaft mit dem Thema beschäftige, fallen mir immer weitere Fragen ein. Rolling Eyes Sorry, dass es so gestückelt kommt.

Würdet ihr beim Selbstverlag die Hobby-Testleser als Lektoren im Impressum aufführen? Die geben sich ja schon doll Mühe und ich fänd`s nett, das zu würdigen.


Hallo Rainbow Dash

Nicht im Impressum. Testleser sind ja keine Lektoren.
Solche Würdigungen gehören meiner Meinung nach eher in ein Vorwort oder in ein Nachwort. Dort kann man dann auch ein paar persönliche Worte anfügen.

LG Merlinor


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