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Nutzungs- bzw. Rechtsfrage zur Nutzung von Pseudonymen

 
 
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Eris Ado
Klammeraffe


Beiträge: 746



Beitrag24.05.2017 07:37

von Eris Ado
Antworten mit Zitat

Gerling hat Folgendes geschrieben:
Eris Ado hat Folgendes geschrieben:
  Das hängt von deinem Vertrag ab. Unterschreibe halt keine Verträge, die dich zu Lesungen verpflichten.


So was gibt es gar nicht. Kein Verlag würden seine Autoren dazu verpflichten, Lesungen zu veranstalten.


Bist Du dir da sicher?
Das Thema wurde hier schon mal behandelt:
http://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=17801
Und da ist schon von Verlagen, die ihre Autoren zu Lesungen verpflichten, die Rede.
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Uwe Helmut Grave
Geschlecht:männlichOpa Schlumpf

Alter: 69
Beiträge: 1016
Wohnort: Wolfenbüttel


Beitrag24.05.2017 08:33

von Uwe Helmut Grave
Antworten mit Zitat

Einen Lesungsverpflichtungs-Vertrag hat mir noch nie jemand aufgenötigt, allerdings setzen viele Verleger den eigenen "körperlichen Einsatz" Cool bei der Buchwerbung voraus.
Als ich kurz nach der Jahrtausendwende meine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem damaligen Herausgeber der SF-Buchserie "Ren Dhark" begann, wurde überraschend ein sogenanntes Event veranstaltet, in Koblenz. Zimmer wurden gebucht - in einem guten Hotel (!) - und es gab reichlich Speis und Trank ... und bevor ich mich's versah, fand ich mich als SF-Anfänger gemeinsam mit wesentlich erfahreneren SF-Autoren auf einer kleinen Bühne wieder, las etwas vor und wurde mit Fragen und später sogar mit Autogrammwünschen bombardiert.
Abends in der Hotelbar hieß es dann: "Misch dich mal ein bisschen unter die Gäste und plaudere mit deinen Fans." (Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht einmal, dass ich überhaupt welche habe.)
Ich ließ es einfach geschehen, hatte eine Menge Spaß und es gab sogar angemessenes Honorar. Was folgte war eine über 15 Jahre andauernde Zusammenarbeit, zu der es vermutlich nie gekommen wäre, hätte ich mich von Anfang an dagegen gesträubt. Klar, irgendwie hatte man mich manipuliert, aber mit Stil.
Später verstarb dann der Herausgeber, und sein stilloser Nachfolger probiert sich nunmehr ebenfalls auf dem Gebiet der Manipulation aus, indem er die Autoren zu bequatschen versucht, an jeder Pfurz-Veranstaltung zwecks Werbung teilzunehmen, natürlich auf eigene Kosten, was Fahrt, Unterbringung und Verpflegung betrifft. Dass sich die Euphorie der Autoren in Grenzen hält, versteht sich von selbst.
Diese Schilderung richtet sich vor allem an Mika: Der richtige Zeitpunkt, der rechte Ort und geeignete Organisatoren - und schon freust du dich glatt auf die nächste Lesung, wetten?


_________________
U.H.G. - Freude am Lesen
"Wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich!" - "Aber er hat ja gar nichts an!" (Hans Christian Andersen) - Die Welt ist anders(en) als sie es dir erzählen.
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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 59
Beiträge: 2365
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag24.05.2017 10:09

von Gerling
Antworten mit Zitat

Eris Ado hat Folgendes geschrieben:
Gerling hat Folgendes geschrieben:
Eris Ado hat Folgendes geschrieben:
  Das hängt von deinem Vertrag ab. Unterschreibe halt keine Verträge, die dich zu Lesungen verpflichten.


So was gibt es gar nicht. Kein Verlag würden seine Autoren dazu verpflichten, Lesungen zu veranstalten.


Bist Du dir da sicher?
Das Thema wurde hier schon mal behandelt:
http://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=17801
Und da ist schon von Verlagen, die ihre Autoren zu Lesungen verpflichten, die Rede.


Ja, ich bin mir sicher. Zwar maße ich mir nicht an, wirklich jeden Verlag zu kennen, aber mein Agent ist ziemlich gut vernetzt.
Kein Verlag zwingt seine Autoren dazu, Lesungen zu veranstalten.
Natürlich begrüßt es jeder Verlag, wenn der Autor es tut - das dient schließlich dem Bekanntheitsgrad sowohl des Buches, als auch des Autors. Jedoch schlägt dies ins Gegenteil um, wenn da jemand auf der Bühne steht, der sich überhaupt nicht wohl fühlt und emotionslos aus seinem Buch vorliest.
Meine erste Lesung war eine Katastrophe.
Ich war aufgeregt, habe mir die vollkommen falschen Passagen rausgesucht und das erste, was ich den wenigen Gästen entgegen hauchte, war: Ich entschuldige mich jetzt schon, falls ich mich verlese. Es ist meine erste Lesung.
Heute bin ich ein regelrechter Lesungs-Junkie. Allerdings mache ich das nicht mehr alleine. Wir lesen mindestens zu zweit.
Erstens kommen so die Dialoge viel frischer und lebendiger rüber
und zweitens bringt es zu zweit oder zu dritt viel mehr Spaß. Und wenn es dir Spaß bringt, merken die Zuhörer das.


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Mika
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Alter: 42
Beiträge: 1046
Wohnort: NRW


Beitrag24.05.2017 18:11

von Mika
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Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben:

Diese Schilderung richtet sich vor allem an Mika: Der richtige Zeitpunkt, der rechte Ort und geeignete Organisatoren - und schon freust du dich glatt auf die nächste Lesung, wetten?


O-okaaay... Shocked

Ne, im Ernst: Danke.
Ich lass das einfach erstmal sacken und warte auf mein Buch. Was danach kommt, ... kommt danach. Vielleicht hab ich zu dem Zeitpunkt auch wieder eine meiner Rockstar-Phasen und es kratzt mich überhaupt nicht, vor fremden Menschen auf eine Bühne zu müssen. oO
Wenn doch, bin ich ziemlich sicher, dass mich tatsächlich niemand zwingen wird bzw kann.


_________________
"If you don't know it's impossible it's easier to do."
- Neil Gaiman
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Diamond
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D


Beiträge: 280



D
Beitrag24.05.2017 19:23

von Diamond
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Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben:
Eris Ado hat Folgendes geschrieben:
Der Verlag müsste deinen wirklichen Namen schon kennen.

Das habe ich bei meinen obigen Ausführungen ebenfalls vorausgesetzt - anders würde die Kommunikation Autorin-Verlag auch gar nicht funktionieren.


Bisher habe ich mich bei BOD nur registriert, vielleicht folgt die Abfrage nach Name etc, wenn ich das Buch hochlade. Für die Registrierung genügte jedenfalls meine E-Mail-Adresse
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Willebroer
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Beiträge: 5442
Wohnort: OWL


Beitrag24.05.2017 19:28

von Willebroer
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Mika hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht hab ich zu dem Zeitpunkt auch wieder eine meiner Rockstar-Phasen und es kratzt mich überhaupt nicht, vor fremden Menschen auf eine Bühne zu müssen. oO
Wenn doch, bin ich ziemlich sicher, dass mich tatsächlich niemand zwingen wird bzw kann.


Da kann man oft was machen (das weiß ich aus eigener Erfahrung). Und vielleicht ist das Lesen ja eine zusätzliche Motivation, doch mal das Problem anzugehen. Rolling Eyes
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Eris Ado
Klammeraffe


Beiträge: 746



Beitrag24.05.2017 19:47

von Eris Ado
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Diamond hat Folgendes geschrieben:
Uwe Helmut Grave hat Folgendes geschrieben:
Eris Ado hat Folgendes geschrieben:
Der Verlag müsste deinen wirklichen Namen schon kennen.

Das habe ich bei meinen obigen Ausführungen ebenfalls vorausgesetzt - anders würde die Kommunikation Autorin-Verlag auch gar nicht funktionieren.


Bisher habe ich mich bei BOD nur registriert, vielleicht folgt die Abfrage nach Name etc, wenn ich das Buch hochlade. Für die Registrierung genügte jedenfalls meine E-Mail-Adresse


Wundert mich, dass die Registrierumng ohne Namen klappt. Aber um Bücher zu veröffentlichen, musst Du mit bod einen Autorenvertrag, auf dem dein wirklicher Name steht, abschließen.
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tanja47
Eselsohr
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Beiträge: 223



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Beitrag13.01.2019 16:28

von tanja47
Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab' da mal ein paar praktische Fragen ... wahrscheinlich denke ich nur zu kompliziert ...
Wenn denn möchte ich nur unter Pseudonym veröffentlichen. Im ersten Fall geht es „nur“ um Kinderbuch. Aber ich möchte am Arbeitsplatz oder im Dorf nicht drauf angesprochen werden - klingt komisch, ist aber so.
Jedenfalls habe ich ein wohlklingendes Pseudonym gefunden. Laut Google scheint der Name kaum unterwegs zu sein. Paßt!

1.Email-Adresse mit diesem Namen habe ich angelegt. Darüber kann die gesamte Korrespondenz mit Verlag usw. laufen, oder?
2.Mit welchem Namen unterschreibe ich die Briefe und Mails an den Verlag?
3.Steht auf der Abrechnung das Pseudonym oder mein richtiger Name oder beides?
4.Wenn ich dem Verlag mitteile, daß ich in der Öffentlichkeit nur unter diesem Pseudonym genannt werden möchte und mein richtiger Name nirgends auftauchen soll, muß sich der Verlag dran halten - oder?
5.Wie funktioniert das mit eingehenden Briefen, weil ich logischerweise kein Schild mit dem Pseudonym an den Briefkasten kleben kann.
6.Gibt es sonst noch irgendwas, auf das ich achten muß bzw. was zum Fallstrick werden kann?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Ich stelle einfach mal eine große Packung virtueller Pralinen hierher.

Gruß
tanja47
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Kiara
Geschlecht:männlichReißwolf

Alter: 44
Beiträge: 1403
Wohnort: bayerisch-Schwaben


Beitrag13.01.2019 16:36

von Kiara
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tanja47 hat Folgendes geschrieben:
1.Email-Adresse mit diesem Namen habe ich angelegt. Darüber kann die gesamte Korrespondenz mit Verlag usw. laufen, oder?

Ja

Zitat:
2.Mit welchem Namen unterschreibe ich die Briefe und Mails an den Verlag?

Da du als juristische Person den Vertrag abschließt, läuft es auch mit deinem normalen Namen.
Ausnahme: Du hast dein Pseudonym bereits registriert und es steht auf deinem Perso mit drauf - dafür musst du allerdings Voraussetzungen erfüllen, siehe dementspr. Gesetz.

Zitat:
3.Steht auf der Abrechnung das Pseudonym oder mein richtiger Name oder beides?

Als Adresse dein richtiger Name, denn du bist der Vertragspartner.

Zitat:
4.Wenn ich dem Verlag mitteile, daß ich in der Öffentlichkeit nur unter diesem Pseudonym genannt werden möchte und mein richtiger Name nirgends auftauchen soll, muß sich der Verlag dran halten - oder?

Normalerweise wird das autom. so gehandhabt, mMn, doch spreche einfach nochmal mit deinem betreffenden "Betreuer". Allerdings muss der Verlag deinen richtigen Namen ins Impressum deines Buches schreiben, siehe dementspr. Gesetz....


Zitat:
5.Wie funktioniert das mit eingehenden Briefen, weil ich logischerweise kein Schild mit dem Pseudonym an den Briefkasten kleben kann.

entfällt, außer du hast wie oben beschrieben dein Pseudonym bereits registriert, denn dann darfst du es als Anschrift ebenfalls verwenden und an deinen Briefkasten pinnen. Dann gilt dein Pseudonym als "ladungsfähige Anschrift".

Zitat:

6.Gibt es sonst noch irgendwas, auf das ich achten muß bzw. was zum Fallstrick werden kann?

wie beschrieben, das Impressum...

Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
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BirgitJ
Klammeraffe


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Beitrag13.01.2019 16:40

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

tanja47 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich hab' da mal ein paar praktische Fragen ... wahrscheinlich denke ich nur zu kompliziert ...
Wenn denn möchte ich nur unter Pseudonym veröffentlichen. Im ersten Fall geht es „nur“ um Kinderbuch. Aber ich möchte am Arbeitsplatz oder im Dorf nicht drauf angesprochen werden - klingt komisch, ist aber so.
Jedenfalls habe ich ein wohlklingendes Pseudonym gefunden. Laut Google scheint der Name kaum unterwegs zu sein. Paßt!

1.Email-Adresse mit diesem Namen habe ich angelegt. Darüber kann die gesamte Korrespondenz mit Verlag usw. laufen, oder?
2.Mit welchem Namen unterschreibe ich die Briefe und Mails an den Verlag?
3.Steht auf der Abrechnung das Pseudonym oder mein richtiger Name oder beides?
4.Wenn ich dem Verlag mitteile, daß ich in der Öffentlichkeit nur unter diesem Pseudonym genannt werden möchte und mein richtiger Name nirgends auftauchen soll, muß sich der Verlag dran halten - oder?
5.Wie funktioniert das mit eingehenden Briefen, weil ich logischerweise kein Schild mit dem Pseudonym an den Briefkasten kleben kann.
6.Gibt es sonst noch irgendwas, auf das ich achten muß bzw. was zum Fallstrick werden kann?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Ich stelle einfach mal eine große Packung virtueller Pralinen hierher.

Gruß
tanja47


Moin,

ein Pseudonym ist nur ein Name, den du dir ausgedacht hast. Am Rechtsverkehr kannst du nur mit deinen richtigen Namen teilnehmen. Der Verlag sollte also deinen richtigen Namen kennen und Verträge unterschreibst du auch mit diesen. Daraus ergibt sich dann die Antwort auf deine anderen Fragen.

Grüße wünscht BirgitJ


_________________
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tanja47
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Beitrag13.01.2019 17:11

von tanja47
Antworten mit Zitat

Kiara hat Folgendes geschrieben:

Zitat:
4.Wenn ich dem Verlag mitteile, daß ich in der Öffentlichkeit nur unter diesem Pseudonym genannt werden möchte und mein richtiger Name nirgends auftauchen soll, muß sich der Verlag dran halten - oder?

Normalerweise wird das autom. so gehandhabt, mMn, doch spreche einfach nochmal mit deinem betreffenden "Betreuer". Allerdings muss der Verlag deinen richtigen Namen ins Impressum deines Buches schreiben, siehe dementspr. Gesetz....


Danke für Deine Antworten, aber diesen Punkt verstehe ich nicht.
Wozu ein Pseudonym wenn im Impressum doch der richtige Name steht. Shocked Hast Du die Gesetzesnummer zufällig zur Hand?
Ich habe auf die Schnelle in unserer Bibliothek in ein paar Bücher geschaut und keine Angaben im Impressum gefunden.
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Kiara
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Beitrag13.01.2019 17:18

von Kiara
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Weil im Impressum eine ladungsfähige Adresse stehen muss.
Ist dein Pseudonym nicht ladungsfähig, kannst du Probleme bekommen (Anwaltsmahnung z. Bsp.)

Das Pseudonym dient der Bekanntheit, denn nicht alle Leser lesen das Impressum. Und wenn dein Pseudonym bekannt ist, kannst du es registrieren und das Pseudonym auch im Impressum verwenden. Dann und nur dann ist dein normaler Name geheim.

siehe https://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=60253
und evtl.
siehe https://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=65796
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tanja47
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Beitrag13.01.2019 17:26

von tanja47
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Kiara hat Folgendes geschrieben:
Weil im Impressum eine ladungsfähige Adresse stehen muss.
Ist dein Pseudonym nicht ladungsfähig, kannst du Probleme bekommen (Anwaltsmahnung z. Bsp.)

Das Pseudonym dient der Bekanntheit, denn nicht alle Leser lesen das Impressum. Und wenn dein Pseudonym bekannt ist, kannst du es registrieren und das Pseudonym auch im Impressum verwenden. Dann und nur dann ist dein normaler Name geheim.

siehe https://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=60253
und evtl.
siehe https://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=65796

Trifft das nicht nur für Selbstverlag zu?
Ich möchte mit einem richtigen, bereits bestehenden, professionellen Verlag zusammen arbeiten.
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Kiara
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Beitrag13.01.2019 17:35

von Kiara
Antworten mit Zitat

Das ist unerheblich, da du die Autorin bist.
Auch der größte Verlag kann nicht umhin, ein Impressum im Buch zu veröffentlichen, in dem der Autor mitsamt Adresse aufgeführt ist.

Sorry sad
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BirgitJ
Klammeraffe


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Beitrag13.01.2019 18:23

von BirgitJ
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Kiara hat Folgendes geschrieben:
Das ist unerheblich, da du die Autorin bist.
Auch der größte Verlag kann nicht umhin, ein Impressum im Buch zu veröffentlichen, in dem der Autor mitsamt Adresse aufgeführt ist.

Sorry sad


In meinen Büchern druckt der Verlag ins Impressun nicht meinen Namen und meine Adresse.

Grüße von BirgitJ

PS: Ich kenne auch sonst kein Buch, wo der Verlag die Adresse des Autors abdruckt. Nicht verwechseln mit Dienstleistungsverlagen a lá BOD und Self-Publishing.


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tanja47
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Beitrag13.01.2019 18:27

von tanja47
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BirgitJ hat Folgendes geschrieben:
Kiara hat Folgendes geschrieben:
Das ist unerheblich, da du die Autorin bist.
Auch der größte Verlag kann nicht umhin, ein Impressum im Buch zu veröffentlichen, in dem der Autor mitsamt Adresse aufgeführt ist.

Sorry sad


In meinen Büchern druckt der Verlag ins Impressun nicht meinen Namen und meine Adresse.

Grüße von BirgitJ

PS: Ich kenne auch sonst kein Buch, wo der Verlag die Adresse des Autors abdruckt. Nicht verwechseln mit Dienstleistungsverlagen a lá BOD und Self-Publishing.

Danke für die erleichterende Worte smile extra

Anregung an die Technik: Ein Danke-Smiley wäre toll!
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Kiara
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Beitrag13.01.2019 18:37

von Kiara
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Dann tut es mir leid, wenn ich mit fälschlichen Informationen helfen wollte.

Frage: Ist es bei einem Verlag dann so, dass dieser die Adresse des Autors führt und bei rechtlichen Belangen als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit gilt? Quasi, den Autor "vertritt", so dass dieser anonym bleiben kann?
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BirgitJ
Klammeraffe


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Beitrag13.01.2019 19:31

von BirgitJ
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Kiara hat Folgendes geschrieben:
Dann tut es mir leid, wenn ich mit fälschlichen Informationen helfen wollte.

Frage: Ist es bei einem Verlag dann so, dass dieser die Adresse des Autors führt und bei rechtlichen Belangen als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit gilt? Quasi, den Autor "vertritt", so dass dieser anonym bleiben kann?


Dem Verlag habe ich Rechte an meinen Buch verkauft. Diese nimmt er mit der mit der Herausgabe desselben wahr und vertritt damit eigene Recht in der Öffentlichkeit. Wer was Rechtliches an dem Buch auszusetzen hat, muss sich an den Verlag wenden, denn das berührt dessen Rechte.

Wer sonst was von mir als Autorin will, mich z. B. zu einer Lesung einladen will, wendet sich auch an den Verlag, und der leitet solche Anfragen an mich weiter. Früher wurden öfter Briefe an Autoren geschrieben, die leiten die Verlage auch weiter.

Grüße wünscht BirgitJ


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Kiara
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Beitrag13.01.2019 20:10

von Kiara
Antworten mit Zitat

Danke smile
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tanja47
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Beitrag13.01.2019 20:15

von tanja47
Antworten mit Zitat

Kiara hat Folgendes geschrieben:
Danke smile

*michimvollenumfanganschließ*
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Merlinor
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Beiträge: 8664
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Beitrag14.01.2019 15:43

von Merlinor
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BirgitJ hat Folgendes geschrieben:
... Dem Verlag habe ich Rechte an meinen Buch verkauft. Diese nimmt er mit der mit der Herausgabe desselben wahr und vertritt damit eigene Recht in der Öffentlichkeit. Wer was Rechtliches an dem Buch auszusetzen hat, muss sich an den Verlag wenden, denn das berührt dessen Rechte ...


Hallo BirgitJ

Um genau zu sein: Du hast dem Verlag lediglich das Veröffentlichungsrecht an Deinem Buch abgetreten und zwar in einem vertraglich genau festgelegtem Umfang. Dieser wird im Autorenvertrag geregelt.
Das Urheberrecht ist (zumindest nach deutschem Recht) nicht übertragbar.
Das kling vielleicht pingelig, ist aber in seiner Essenz schon wichtig, denn es bedeutet, dass nur Du alleine über die Vergabe oder Nichtvergabe von Veröffentlichungsrechten an Deinen Werken bestimmen darfst und niemand Dir dieses Recht jemals streitig machen kann, solange Du lebst.

Sobald Du ein Veröffentlichungsrecht an einen Verlag vergeben hast, ist für die Veröffentlichung dieses Werkes dann einzig und alleine der betroffene Verlag rechtlich zuständig und Ansprechpartner, genau wie Du es in Deinem Beitrag dargestellt hast. Also muss auch nur der Verlag im Impressum mit Namen und Anschrift firmieren und der Klarname des Autors darf für die Öffentlichkeit anonym bleiben.
Was in Deutschland im Impressum anzugeben ist, regelt das *Presserecht* der einzelnen Bundesländer. Für das Ausland gilt entsprechend das jeweilige Presserecht der betroffenen Staaten.

Anders sieht es natürlich im Fall einer Selbstverlegung aus, da der Autor das Veröffentlichungsrecht dann selber hält und die Veröffentlichung deshalb auch selbst rechtlich verantworten muss.

LG Merlinor


_________________
„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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