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Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Schreiben = Nebentätigkeit?

 
 
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novalee.white
Leseratte
N

Alter: 35
Beiträge: 115



N
Beitrag09.01.2017 10:04
Schreiben = Nebentätigkeit?
von novalee.white
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst tätig und habe einen Verlagsvertrag vorliegen. Nach diesem Vertrag würde ich ein Honorar für jedes verkaufte Buch erhalten. Gleichzeitig würden natürlich auch Lesungen etc. auf mich zukommen.
Meine Frage ist in welcher Form ich meinem Arbeitgeber mein Autoren-Dasein melden muss? Gilt Schreiben als offizielle Nebentätigkeit? Letztendlich schreibe ich ja in meiner Freizeit, ohne feste Stundenregelung, meist am Wochenende. Das Honorar ist ja kein geregeltes, festes Einkommen.
Mein Arbeitgeber hat folgendes in seiner Verfügung stehen: "Arbeitnehmer/innen haben dem Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Nebentätigkeiten gegen Entgelt rechtzeitig vor Aufnahme der Nebentätigkeit schriftlich unter anzuzeigen."
Da ich den Verlagsvertrag eingehen möchte daher meine Frage an euch:
1. Wisst ihr ob Schreiben dazugehört?
2. Habt ihr offiziell eine Nebentätigkeit angezeigt?
3. Wie waren die Reaktionen?
Liebe Grüße,
novalee
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Lady Joana
Wortedrechsler
L

Alter: 63
Beiträge: 78
Wohnort: Bad Waldsee


L
Beitrag09.01.2017 11:53

von Lady Joana
Antworten mit Zitat

hallo Novalee.white

hier hab ich einen Link gefunden. Der Öffentliche Dienst ist immer anders, als die Privatwirtschaft. Ich hatte neben einer Halbtagstätigkeit auch einen 400-Euro-Job. Aber mein Chef wusste das. Ein Arbeitsverhältnis ist immer ein Vertrauensverhältnis, deshalb finde ich, man sollte miteinander reden. Aber ich weiß auch, dass dies nicht immer so einfach ist.
Hier der Link: https://www.akademie.de/wissen/nebentaetigkeit-nebenjob-was-ist-erlaubt/anzeigenpflicht
Liebe Grüße und alles Gute für deinen Vertrag. Geh ihn auf alle Fälle ein Smile


_________________
Frieden allen Lebewesen
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Rübenach
Geschlecht:männlichExposéadler
R


Beiträge: 2836



R
Beitrag09.01.2017 12:00

von Rübenach
Antworten mit Zitat

Auf die Schnelle habe ich nur die Regelung für Bundesbeamte gefunden. Für Angestellte und Landesbeamte kann es abweichende Vorschriften geben.

Zitat:
Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten

Einige Nebentätigkeiten sind von der generellen Genehmigungspflicht des § 99 BBG ausgenommen. Diese genehmigungsfreien Nebentätigkeiten sind in § 100 Abs. 1 BBG geregelt und dort abschließend aufgeführt. Hierzu gehören:
- die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung des Beamten unterliegenden Vermögens (§ 100 Abs. 1 Nr. 1 BBG),
- eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit von Beamtinnen und Beamten (§ 100 Abs. 1 Nr. 2 BBG),
- die mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbstständige Gutachtertätigkeit von Lehrern an öffentlichen Hochschulen und Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten (§ 100 Abs. 1 Nr. 3 BBG),
- die Tätigkeit zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten (§ 100 Abs. 1 Nr. 4 BBG).

Anzeigepflicht für genehmigungsfreie Nebentätigkeiten

Einige genehmigungsfreie Nebentätigkeiten sind allerdings gemäß § 100 Abs. 2 S. 1 BBG anzeigepflichtig, sobald für die Nebentätigkeit ein Entgelt oder geldwerter Vorteil geleistet wird oder werden soll. Dies gilt für
- schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten
- selbständige Gutachtertätigkeit sowie
- Tätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten.

Die Mitteilung über die Nebentätigkeit muss schriftlich erfolgen. Die Anzeige ist dem Dienstvorgesetzten vor Aufnahme der Nebentätigkeit zuzuleiten.


http://www.der-oeffentliche-sektor.de/ratgeber_rund_ums_geld_im_oeffentlichen_sektor_2014_k_7


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"Vielleicht sollten mehr Leute Schreibblockaden haben." Joy Williams
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dinitiv
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen


Beiträge: 32
NaNoWriMo: 13781



Beitrag09.01.2017 12:58

von dinitiv
Antworten mit Zitat

Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig und hab mir vor einiger Zeit die gleiche Frage gestellt. Laut unserer Personalabteilung fällt schriftstellerische Tätigkeit nicht in den Bereich der Nebentätigkeit und bedarf somit auch keiner Meldung an den Dienstgeber.

Allerdings lebe ich in Österreich, kann sein, dass das in Deutschland anders geregelt ist... Embarassed


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-OUT OF MY MIND-

...back in five minutes
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Airmed
Geschlecht:weiblichLeseratte


Beiträge: 156
NaNoWriMo: 76742



Beitrag09.01.2017 13:13

von Airmed
Antworten mit Zitat

Wie der Gesetzestext deutlich sagt: Die schriftstellerische Tätigkeit ist nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig. Das heißt, du musst die Tätigkeit melden.

Würde ich an deiner Stelle machen. Es gibt immer Kollegen, die dahinterkommen, und dann nur zu gerne "petzen". Da ist es angenehm, wenn man achselzuckend darüber hinweggehen kann, weil der Dienstherr sowieso schon Bescheid weiß. Meine Nebentätigkeit habe ich angezeigt, und die Personalabteilung hat mir gratuliert und fand es interessant.
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medizynicus
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 477
Wohnort: Bad Dingenskirchen


Beitrag09.01.2017 23:50

von medizynicus
Antworten mit Zitat

Moin!
Ich würde die Nebentätigkeit auf jeden Fall anmelden - dann bist Du auch davor gewappnet, dass z.B. Deinem Arbeitgeber der Inhalt Deiner Werke nicht gefällt und sie Dir daraus einen Strick drehen können.
Geht in der Regel absolut problemlos. Sag einfach, dass Du ab und zu mal für verschiedene Medien etwas schreibst und ein paar Euro fuffzich dafür bekommst (ohne konkreter zu werden, das brauchst Du nicht) und das Dir als Nebentätigkeit genehmigen lassen willst. Dann wirst Du offiziell darüber belehrt, dass Deine maximale Arbeitszeit pro Woche und pro Tag nicht höher als soundso viel sein darf und Du Deine Freizeit und Deinen Erholungsurlaub auch zur Erholung verwenden musst - oder so ähnlich.
Tut gar nicht weh!
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BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 651
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag10.01.2017 12:20

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

Moin,
medizynicus hat Folgendes geschrieben:
Moin!
Ich würde die Nebentätigkeit auf jeden Fall anmelden - dann bist Du auch davor gewappnet, dass z.B. Deinem Arbeitgeber der Inhalt Deiner Werke nicht gefällt und sie Dir daraus einen Strick drehen können.


das Eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Auch mit angemeldeter Nebentätigkeit kann dem Arbeitgeber der Inhalt der schriftstellerischen Arbeit nicht gefallen und er kann versuchen, dem Autor daraus einen Strick zu drehen.

Oder mal auf die Porfessionalität von Arbeitgebern vertrauen. Manch einem Arbeitgeber gefällt vielleicht auch nicht, wenn seine Mitarbeiter Fußball spielen und dauernd verletzt sind ... Manche Arbeitgeber sind aber auch mal stolz auf das, was ihre Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen. So war es bei mir - es konnte sie nie einer vorstellen, wie man Geschichten schreiben kann, oder gar ein ganzes Buch. Wobei ich auch nie eine Nebentätigkeit angemeldet hatte.

Besten Gruß von BirgitJ


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hexsaa
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Beitrag10.01.2017 13:50

von hexsaa
Antworten mit Zitat

Schreiben ist, wenn man es nicht hauptberuflich betreibt, eher ein Hobby für das du zufällig ein wenig Geld bekommst. Du Verletzungsgefahr ist quasi nicht vorhanden, du kannst die Tätigkeit jederzeit abbrechen, hast keine festen Arbeitszeiten und es ist längst nicht so anstrengend als würdest du z.B. bei McDonalds jobben. Niemand zwingt dich, x Seiten pro Tag zu schreiben. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es meldepflichtig ist oder einen Arbeitgeber stören könnte.
Sobald eine Vö ansteht, würde ich es aber dennoch melden, bevor es dem Arbeitgeber jemand erzählt oder er plötzlich deinen Roman irgendwo entdeckt. hmm


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BiancaW.
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Beitrag10.01.2017 14:19

von BiancaW.
Antworten mit Zitat

Ich weiß von einer Bekannten, die im Personalwesen arbeitet, dass der Arbeitgeber bei Mitarbeitern mit Nebentätigkeiten besonders auf die Fehlzeiten achtet. Falls sich diese häufen, kann er die Nebentätigkeit untersagen.

Sich also mal krank melden, um den Abgabetermin einzuhalten, sollte man besser bleiben lassen. Twisted Evil

Nur mal so als kleiner Tipp Very Happy


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novalee.white
Leseratte
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Alter: 35
Beiträge: 115



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Beitrag10.01.2017 14:58

von novalee.white
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.
Nach den Paragraphen hier und einem Gespräch mit unserem Personalamt war klar dass ich es nicht genehmigen, aber schriftlich anzeigen musste, was ich nun getan habe. Die Frau vom Personalamt konnte sich nicht vorstellen dass sich daraus Probleme ergeben würden. Sie müssen das nur zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe dass es so sein wird. Denn den Vertrag mit dem Verlag werde ich definitiv eingehen.
Dass ich nicht blau mache um auf Lesungen zu fahren oder zu schreiben ist natürlich klar. Könnte ich mir bei dem Arbeitsaufkommen hier auch gar nicht erlauben Laughing
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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
Beiträge: 3207
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Beitrag10.01.2017 18:53

von Taranisa
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Ich denke, solange die "Nebentätigkeit" keine negativen Einflüsse auf den Brotjob hat, dürfte das alles kein Problem sein.
Zumal hierbei nicht der Fall eintritt, dass du nebenher mit etwas Geld verdienst, was du auch hauptberuflich machst (wie z.B. Schwarzarbeit bei Handwerkern oder im Steuerbüro arbeiten und für andere nebenher entgeltlich die Steuererklärung machen).
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tanja47
Eselsohr
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Beiträge: 223



T
Beitrag16.09.2018 17:32

von tanja47
Antworten mit Zitat

Durch diesen alten Thread inspiriert, habe ich mal meinen Arbeitsvertrag (Wirtschaft/Industrie) rausgesucht.
Da steht drin, daß ich sogar unentgeltliche Nebentätigkeiten von der Geschäftsführung schriftlich genehmigen lassen muß. D. h. jedes Ehrenamt, ob Sportverein, Feuerwehr, Kirchengemeinde muß ich mir absegnen lassen?
Ist das überhaupt zulässig? Shocked

Aber das ist gar nicht mein Aufhänger!
Hier geht es um entgeltliche Nebentätigkeiten.
D. h. vor Vertragsabschluß mit einem Verlag muß mein AG diese Tätigkeit genehmigen. (Vorher ist es ja Hobby.) Es reicht doch, wenn ich ihm mitteile, daß ich ein Buch geschrieben und einen Verlag für die Veröffentlichung gefunden habe. Oder?

Gruß
tanja47
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SannyB
Geschlecht:weiblichLeseratte
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Beiträge: 174
Wohnort: BaWü


S
Beitrag16.09.2018 20:18

von SannyB
Antworten mit Zitat

Das ist ein interessantes Thema.

tanja47 hat Folgendes geschrieben:
Es reicht doch, wenn ich ihm mitteile, daß ich ein Buch geschrieben und einen Verlag für die Veröffentlichung gefunden habe. Oder?

Ich würde genau das so tun, am besten schriftlich, wie hier im Thread bereits geschrieben wurde. Gerade auch für den Fall, dass man für Lesungen u.s.w. kurzfristig mal freinehmen möchte. Aber da bei mir Schreiben bislang noch ein reines Hobby ist, weiß ich es nicht mit Sicherheit und schließe mich der Frage an.
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tanja47
Eselsohr
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Beiträge: 223



T
Beitrag16.09.2018 20:48

von tanja47
Antworten mit Zitat

SannyB hat Folgendes geschrieben:
... für Lesungen ...

Dafür müßte ich mir erstmal eine "angucken".
In meinem Heimat-Kuh-Dorf gab es bisher keine professionellen Lesungen, auch im Umkreis von 20 km nicht.
Ich habe quasi null Vorstellung davon.

Heute wollte ich eine Bilderausstellung (von Hobbymalern ca. 30 km entfernt) hier im Dorf angucken. Der einzige für mich mögliche Tag ist der Sonntag, weil die anderen Öffnungszeiten nicht zu meinem Arbeitstag passen. Und? Keiner da! Zu! Geschlossen! Nicht mal ein Hinweis!
Ich war so sauer ... aber das ist ein anderes Thema.
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BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 651
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag17.09.2018 10:42

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

tanja47 hat Folgendes geschrieben:
Durch diesen alten Thread inspiriert, habe ich mal meinen Arbeitsvertrag (Wirtschaft/Industrie) rausgesucht.
Da steht drin, daß ich sogar unentgeltliche Nebentätigkeiten von der Geschäftsführung schriftlich genehmigen lassen muß. D. h. jedes Ehrenamt, ob Sportverein, Feuerwehr, Kirchengemeinde muß ich mir absegnen lassen?
Ist das überhaupt zulässig? Shocked

Aber das ist gar nicht mein Aufhänger!
Hier geht es um entgeltliche Nebentätigkeiten.
D. h. vor Vertragsabschluß mit einem Verlag muß mein AG diese Tätigkeit genehmigen. (Vorher ist es ja Hobby.) Es reicht doch, wenn ich ihm mitteile, daß ich ein Buch geschrieben und einen Verlag für die Veröffentlichung gefunden habe. Oder?

Gruß
tanja47


Moin,

bevor du deinem Arbeitgeber vielleicht was mitteilst, was ihn nichts angeht, lies erstmal das Folgende: https://www.anwalt.de/rechtstipps/nebentaetigkeit-im-arbeitsverhaeltnis_012206.html

Grüße von BirgitJ


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tanja47
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Beiträge: 223



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Beitrag17.09.2018 17:22

von tanja47
Antworten mit Zitat

BirgitJ hat Folgendes geschrieben:
tanja47 hat Folgendes geschrieben:
...


Moin,

bevor du deinem Arbeitgeber vielleicht was mitteilst, was ihn nichts angeht, lies erstmal das Folgende: https://www.anwalt.de/rechtstipps/nebentaetigkeit-im-arbeitsverhaeltnis_012206.html

Grüße von BirgitJ


Daumen hoch
Herzlichen Dank für den Link.
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Herdis
Geschlecht:weiblichLeseratte


Beiträge: 134
Wohnort: Nordhessen


Beitrag03.02.2019 18:49

von Herdis
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Hallo,

diesen etwas älteren thread habe ich mit großem Interesse gelesen. Bei mir stellt sich die Frage zwar leider noch nicht, aber trotzdem habe ich schon den ein oder anderen Gedanken daran verloren. Ich arbeite in der freien Wirtschaft und bei uns gibt es ein Formblatt betreffend Anmeldung zur Nebentätigkeit. Da müssten dann auch Angaben betreffend dem Arbeitgeber, Zeiten und Einkommen gemacht werden. Das fände ich aber das Schreiben betreffend sehr schwierig anzugeben, wenn ich ehrlich bin. Müsste dann jeder Verlagsvertrag einzeln angegeben werden oder würde eine einmalige Anmeldung reichen (aber mit welchen Vorgaben?)? Und betreffend der gesetztlichen Arebeitszeitgrenze...ich hab nen 40 Wochenstunden- Job (++ Überstunden hart bis an und über der Grenze). Da bliebe ja dann rein rechtlich gar keine Zeit mehr für das gesetz dem Fall nicht mehr reinem Hobby. Wann ist Hobby ein Hobby und wann nicht mehr? Kreativität kann man nicht erzwingen, es aber auch nicht eindämmen, wenn sie aufflammt. Ich finde das ein super schwieriges Thema für so einen Wisch. Und was ist, wenn der AG es untersagt? Darf man dann das Hobby nicht mehr ausüben?
Vielleicht ist unser Formblatt auch nicht an so ein Thema angepasst, aber... ich hab da mehr als ein ? über dem Kopf kreisen.

LG,
Herdis


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"Wenn ich nicht schreibe, fühle ich, wie meine Welt schrumpft. Ich empfinde, wie ich mein Feuer und meine Farben verliere." Anais Nin

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Taranisa
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Beitrag03.02.2019 20:16

von Taranisa
Antworten mit Zitat

Huhu Herdis,

ich habe gerade mal im Internet geschaut:
Bis 410 Euro im Jahr Nebeneinkünfte gilt es als Hobby und braucht nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Bis 820 Euro wird es in der Steuererklärung angegeben, jedoch nicht mit dem vollen Satz versteuert, darüber wird es voll versteuert.

Ich lasse mich überraschen, was bei meinem ersten Roman (bei den Anthologien lag ich locker im Freibetrag) herauskommt, und verfahre entsprechend. Da unsereins eh eine Lohnsteuererklärung machen muss, fällt es hier unter Nebeneinkünfte / Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Ein Arbeitgeber dürfe gegen eine Autorin im Betrieb nichts haben, solange es die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Anders verhält es sich bei Nebenjobs, die sich mit den Tätigkeiten des Betriebs nicht vertragen, z.B. eine Modehaus-Angestellte, die nebenberuflich Kleidung näht.
Ich würde an deiner Stelle bei deinem Chef erwähnen, dass du kreativ schreibst, sobald du etwas den Verlagen anbietest. Beim Schreiben weiß man nie, wie viel man verdient und wie viel Arbeit / Zeit dahintersteckt.

Liebe Grüße
Taranisa


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Herdis
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Beitrag03.02.2019 20:21

von Herdis
Antworten mit Zitat

Hi Taranisa,

vielen lieben Dank.

Ich bin ja fast versucht, das Formblatt "Probehalber" einfach mal auszufüllen um zu sehen, was passiert. Das ist wie gesagt ganz und gar nicht auf so etwas ausgelegt. wink

Wissen tun sie das (inoffiziell). Mein Chef hat mir sogar "angeboten", die nächste Chronik zu verfassen. Shocked

Freue mich schon auf Mai.

LG,
Herdis


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Taranisa
Geschlecht:weiblichBücherwurm

Alter: 54
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Wohnort: Frankenberg/Eder


Beitrag03.02.2019 20:22

von Taranisa
Antworten mit Zitat

Huhu Herdis,

mach dir keinen Kopf, wie man so sagt.
Ich freue mich auch schon auf unsere Schreibwerkstatt smile extra

LG
Taranisa


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