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Gerling
Geschlecht:männlichExposéadler
G

Alter: 59
Beiträge: 2372
Wohnort: Braunschweig


G
Beitrag24.06.2016 08:47

von Gerling
Antworten mit Zitat

Die Insel, Heyne Hardcor, erschienen 2006
Die Insel, Arena Verlag, erschienen 2014
Die Insel, Fischer-Sauerländer, hierbei handelt es sich um eine Neuauflage. Das Original erschien wesentlich früher. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um ein Bilderbuch.
Titelschutz ist Titelschutz - egal, wie lang oder wie kurz der Titel ist. Lässt du dir den Titel "Die Insel" im Bereich Belletristik schützen, hast du ihn exklusiv.


_________________
Die Ewigen (Juni 2018)
Architekt des Bösen - Edition M (Aug 2019)
Tag X - Bookspot Verlag (2020)
Caldera - Bookspot Verlag (März 2021)
Brandmale - Rowohlt Verlag (Okt 2021)
Argusaugen - Rowohlt Verlag (Okt 2021)
Kopfgeld - Rowohlt Verlag (April 2022)
Der Perfektionist - Rowohlt Verlag (Mrz 2023)
Die Schuldigen - Rowohlt Verlag (Mrz 2023)
Der Seelsorger - Rowohlt Verlag (Juli 2023)
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Bananenfischin
Geschlecht:weiblichShow-don't-Tellefant

Moderatorin

Beiträge: 5340
Wohnort: NRW
Goldene Feder Prosa Pokapro IV & Lezepo II
Silberne Harfe



Beitrag24.06.2016 09:23

von Bananenfischin
Antworten mit Zitat

Es gibt ja, wie agu auch schon sagte, durchaus die Möglichkeit der Verständigung zwischen den Verlagen. So geschehen auch bei den beiden Thrillern mit dem Titel "Fünf" (Doris Rothweiler, zunächst Edition Doppelpunkt, jetzt Bookshouse und Ursula Poznanski, Rowohlt).

_________________
Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge

Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft

I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf)
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Uwe Helmut Grave
Geschlecht:männlichOpa Schlumpf

Alter: 69
Beiträge: 1016
Wohnort: Wolfenbüttel


Beitrag24.06.2016 12:13

von Uwe Helmut Grave
Antworten mit Zitat

Rheinsberg hat Folgendes geschrieben:
... das ist ähnlich wie im Markenrecht: ganz allgemeine Begriffe können nicht geschützt werden, sie sind sozusagen Allgemeingut.

Dabei kommt mir spontan ein viele Jahre zurückliegender lokaler Fernsehbericht in den Sinn: Eine nordische Teestubeninhaberin hatte ihr Lokal damals "Teekanne" (vielleicht auch: "Teekännchen", meine Erinnerung ist etwas vage) genannt, und über ihrer Eingangstür prangte eine dickbauchige gemalte Kanne. Obwohl zwischen Teebeuteln und frisch gebrühtem Tee Welten liegen, meldete die Rechtsabteilung einer Beutelchen-Firma (vermutlich ein einzelner Wichtigtuer, der sich ansonsten hinter seinem Schreibtisch nur langweilte) Protest an, weil man auf diesen Namen und die Abbildung einer solchen Teekanne das alleinige Anrecht habe. Die Inhaberin war verblüfft, glaubte sie doch, Teekannen seien Allgemeingut.
Es nutzte auch nichts, dass sie den Ausgießer übermalte und dadurch versuchte, der Kanne ein anderes Aussehen zu verleihen, das brachte ihr nur eine weitere schriftliche Warnung ein. Also verpasste man der Kanne anstelle des Ausgießers einen zweiten Henkel und das Lokal nannte sich fortan "Henkeltöpfchen".
Den Schriftwechsel mit der betreffenden Firma legte die Lokalinhaberin zur Gaudi ihrer Gäste auf den Tischen aus, das konnte ihr keiner verbieten.
Bis heute frage ich mich: Was wäre, wenn die Frau nicht so schnell nachgegeben hätte? Hätte sie den Prozess gewonnen? Andererseits: Durch die Berichterstattung im Lokalfernsehen bekam sie Gratis-Werbung über die Stadtgrenzen hinaus.


_________________
U.H.G. - Freude am Lesen
"Wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich!" - "Aber er hat ja gar nichts an!" (Hans Christian Andersen) - Die Welt ist anders(en) als sie es dir erzählen.
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Willebroer
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant


Beiträge: 5457
Wohnort: OWL


Beitrag24.06.2016 12:20

von Willebroer
Antworten mit Zitat

"Vor Gericht und auf hoher See ..."
In solchen Fällen merkt man das besonders deutlich.

Bei einer Kneipe, die sich (schon jahrelang) "Hobbit" nannte, ist es zum Glück gut ausgegangen. Aber nicht durch Gerichtsentscheid.
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Tara Niemand
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen
T


Beiträge: 44



T
Beitrag25.06.2016 09:49

von Tara Niemand
Antworten mit Zitat

Was meinen Wunschtitel betrifft, gibt es bereits mehrere Bücher, die so heißen (aus 1986, 2001, 2012 und 2014) und einige, die ihn als Untertitel führen. Selbst wenn es rechtlich irgendwie möglich sein sollte, diesen Titel auch zu bekommen, würde ich ihn jetzt nicht mehr haben wollen. Leider fällt es mir nur so verdammt schwer, einen neuen Titel zu finden, weil ich mit diesem lange Zeit gearbeitet habe.
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alexa68
Geschlecht:weiblichGänsefüßchen

Alter: 56
Beiträge: 39
Wohnort: Mittelfranken


Beitrag18.02.2019 14:16

von alexa68
Antworten mit Zitat

Ich habe mich die letzten Jahre ebenfalls mit diesem Problem der Titelfindung beschäftigt. Hatte einen Titel gefunden, der in DE nicht genutzt wurde, jedoch bei einer Übersetzung ins Englische zwei Büchern, die auch noch Klassiker im filmwissenschaftlichen Bereich sind, sehr nahe kommt.

Da ich eine englische Ausgabe plane, habe ich notgedrungen auch auf den deutschen Titel verzichtet. Mein derzeitiger (Arbeits)titel hat den Vorteil weder auf dem deutschen, noch auf dem englischsprachigen Markt derzeit in Gebrauch zu sein.

Ich hoffe, dass dies bis zur Veröffentlichung so bleibt.
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