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Lee Ares Leseratte
L Alter: 26 Beiträge: 122 Wohnort: Bayern
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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25.07.2014 16:36
von MT
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Servus!
Das kannst Du bedenkenlos machen! Es handelt sich - auch wenn Du Geld damit verdienen soltest - nicht um einen Nebenjob im arbeitsrechtlichen Sinn.
Viel Erfolg!
LGMT
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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medizynicus Eselsohr
Beiträge: 477 Wohnort: Bad Dingenskirchen
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06.08.2014 12:35
von medizynicus
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Moment, so einfach ist das nicht!
Je nachdem, was für einen Job Du machst und worüber Du schreibst, kann Dir Dein Arbeitgeber gegebenenfalls doch einen Strick daraus drehen.
Also: Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem (künftigen) Arbeitgeber hast und das Schreiben nicht unbedingt streng geheim halten willst, dann mach doch kein Geheimnis draus.
In den meisten Arbeitsverträgen ist das so formuliert, dass Nebentätigkeiten lediglich "anzeigepflichtig" sind und die "richtige" Tätigkeit nicht beeinträchtigen dürfen (z.B. Internetnuzung und Telefonieren während der Arbeitszeit).
Oft heißt es auch, das eine "entgeltliche Nebentätigkeit" zwar "genehmigungspflichtig" ist, diese Genehmigung aber nur im Falle von "schwerwiegenden Gründen" versagt werden darf.
Ich würde dem Arbeitgeber einen informellen - aber schriftlichen - Brief zukommen lassen, in dem Du höflich mitteilst, dass Du gelegentlich schriftstellerisch bzw. als Autor/in tätig bist und fragst, ob dagegen etwas einzuwenden wäre.
Auf Nachfrage nach den Inhalten zeigst Du ggf. halt irgendwas Unverfängliches. Bekommst Du eine schriftliche Antwort, dann bist Du aus dem Schneider. Kriegst Du gar keine oder lediglich eine mündliche Antwort, dann kann man von einer "stillschweigenden Duldung" ausgehen.
Verbieten sie es Dir schriftlich..... dann sei vorsichtig und such Dir schonmal einen neuen Job....
....aber das dürfte extrem unwahrscheinlich sein!
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BirgitJ Klammeraffe
Beiträge: 650 NaNoWriMo: 51762 Wohnort: DD
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09.08.2014 19:34
von BirgitJ
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Moin,
in seiner Freizeit ein Buch zu schreiben, ist keine Nebentätigkeit, die man anzeigen muss. Ansonsten müsste man ja auch anzeigen, wenn man in seiner Freizeit einen Chor leitet oder sonst was tut. Der eine hat dieses Hobby und ein anderer ein anderes. Es gibt mehr als eine Möglichkeit mit seinem Hobby mal Geld zu verdienen, deshalb wird noch lange keine Nebentätigkeit daraus. Lass dich also nicht kirre machen und schreib den Roman. Fang aber um Gottes willen nicht an, bei deinem Lehrherrn über ungelegte Eier, sprich Bücher, zu reden, am Ende denkt der noch, du hast mehr Interesse daran, als an der Lehre, damit beschäftigst du dich mit dem Buch gerade einmal eine Stunde am Tag.
Meine 2 Cent
BirgitJ
_________________ "Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017 |
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hwg Schreiberling
Alter: 80 Beiträge: 498 Wohnort: A 8786 Rottenmann
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10.08.2014 12:17
von hwg
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Deine Schreibarbeiten entstehen ja in der Freizeit, denke ich.
Darauf hat ein Arbeitgeber keinerlei Einfluss.
Sollte aus einer Veröffentlichung ein Einkommen fließen,
sind voreilige Überlegungen über eventuelle rechtliche
Usancen unnötig.
Spannend würde es diesbezüglich erst, sollte der Rubel
derart kräftig rollen, dass die Einkommenssteuer zum
Tragen kommen müsste. Hierzulande liegt die dafür
erforderliche jährliche Netto-Gesamtsumme bei
12.000 Euro, wenn ich nicht irre. Ob in Deutschland dann
auch das Angestellteneinkommen hinzugerechnet werden
muss, weiß ich allerdings nicht.
Meine Devise ist: Vorerst arbeiten (schreiben) und verdienen
- sich dann erst um die amtliche Bürokratie kümmern...
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