18 Jahre Schriftstellerforum!
 
Suchen
Suchabfrage:
erweiterte Suche

Login

Jetzt erhältlich! Eine Anthologie von und mit unseren Usern. Jetzt bestellen! Die erste, offizielle DSFo-Anthologie! Lyrikwerkstatt Das DSFo.de DSFopedia


Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Ausbildung und Buch veröffentlichen

 
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
 Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  « | »  
Autor Nachricht
Lee Ares
Geschlecht:weiblichLeseratte
L

Alter: 26
Beiträge: 122
Wohnort: Bayern


L
Beitrag25.07.2014 16:16
Ausbildung und Buch veröffentlichen
von Lee Ares
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine Frage, die für manche wohl seltsam rüber kommt, aber mich dennoch beschäftigt.

Ich fange im September meine Ausbildung an. Nun ist es ja so, dass man während der Ausbildung keinen Nebenjob oder Ferienjob machen kann.

Wenn ich eventuell mal irgendwann ein Buch heraus bringe und damit ein wenig verdiene (wobei die Beträge ja minimal sind, nicht zu vergleichen mit einem Nebenjob) zählt dass dan schon als Nebenjob?  Confused

Oder kann ich das ohne Probleme machen?

Vielleicht waren/sind ja welche in der gleichen Situation wie ich  Wink

Liebe Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MT
Geschlecht:männlichReißwolf

Alter: 52
Beiträge: 1090
Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)


Beitrag25.07.2014 16:36

von MT
Antworten mit Zitat

Servus!

Das kannst Du bedenkenlos machen! Es handelt sich - auch wenn Du Geld damit verdienen soltest - nicht um einen Nebenjob im arbeitsrechtlichen Sinn.

Viel Erfolg!

LGMT


_________________
Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.

Siegfried Lenz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
medizynicus
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 477
Wohnort: Bad Dingenskirchen


Beitrag06.08.2014 12:35

von medizynicus
Antworten mit Zitat

Moment, so einfach ist das nicht!
Je nachdem, was für einen Job Du machst und worüber Du schreibst, kann Dir Dein Arbeitgeber gegebenenfalls doch einen Strick daraus drehen.
Also: Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem (künftigen) Arbeitgeber hast und das Schreiben nicht unbedingt streng geheim halten willst, dann mach doch kein Geheimnis draus.
In den meisten Arbeitsverträgen ist das so formuliert, dass Nebentätigkeiten lediglich "anzeigepflichtig" sind und die "richtige" Tätigkeit nicht beeinträchtigen dürfen (z.B. Internetnuzung und Telefonieren während der Arbeitszeit).
Oft heißt es auch, das eine "entgeltliche Nebentätigkeit" zwar "genehmigungspflichtig" ist, diese Genehmigung aber nur im Falle von "schwerwiegenden Gründen" versagt werden darf.
Ich würde dem Arbeitgeber einen informellen - aber schriftlichen - Brief zukommen lassen, in dem Du höflich mitteilst, dass Du gelegentlich schriftstellerisch bzw. als Autor/in tätig bist und fragst, ob dagegen etwas einzuwenden wäre.
Auf Nachfrage nach den Inhalten zeigst Du ggf. halt irgendwas Unverfängliches. Bekommst Du eine schriftliche Antwort, dann bist Du aus dem Schneider. Kriegst Du gar keine oder lediglich eine mündliche Antwort, dann kann man von einer "stillschweigenden Duldung" ausgehen.
Verbieten sie es Dir schriftlich..... dann sei vorsichtig und such Dir schonmal einen neuen Job....
....aber das dürfte extrem unwahrscheinlich sein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Skype Name
BirgitJ
Klammeraffe


Beiträge: 650
NaNoWriMo: 51762
Wohnort: DD


Beitrag09.08.2014 19:34

von BirgitJ
Antworten mit Zitat

Moin,
in seiner Freizeit ein Buch zu schreiben, ist keine Nebentätigkeit, die man anzeigen muss. Ansonsten müsste man ja auch anzeigen, wenn man in seiner Freizeit einen Chor leitet oder sonst was tut. Der eine hat dieses Hobby und ein anderer ein anderes. Es gibt mehr als eine Möglichkeit mit seinem Hobby mal Geld zu verdienen, deshalb wird noch lange keine Nebentätigkeit daraus. Lass dich also nicht kirre machen und schreib den Roman. Fang aber um Gottes willen nicht an, bei deinem Lehrherrn über ungelegte Eier, sprich Bücher, zu reden, am Ende denkt der noch, du hast mehr Interesse daran, als an der Lehre, damit beschäftigst du dich mit dem Buch gerade einmal eine Stunde am Tag.
Meine 2 Cent
BirgitJ


_________________
"Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau Taschenbuch Juli 2021
"Die Maitresse" Aufbau Taschenbuch Juli 2020
"Das Erbe der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Juni 2019
"Das Geheimnis der Zuckerbäckerin" Aufbau Taschenbuch Oktober 2018
"Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau Taschenbuch Dezember 2017
"Der Duft des Teufels" Aufbau Taschenbuch Juli 2017
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
hwg
Geschlecht:männlichSchreiberling

Alter: 80
Beiträge: 498
Wohnort: A 8786 Rottenmann


Beitrag10.08.2014 12:17

von hwg
Antworten mit Zitat

Deine Schreibarbeiten entstehen ja in der Freizeit, denke ich.
Darauf hat ein Arbeitgeber keinerlei Einfluss.

Sollte aus einer Veröffentlichung ein Einkommen fließen,
sind voreilige Überlegungen über eventuelle rechtliche
Usancen unnötig.

Spannend würde es diesbezüglich erst, sollte der Rubel
derart kräftig rollen, dass die Einkommenssteuer zum
Tragen kommen müsste.  Hierzulande liegt die dafür
erforderliche jährliche Netto-Gesamtsumme bei
12.000 Euro, wenn ich nicht irre. Ob in Deutschland dann
auch das Angestellteneinkommen hinzugerechnet werden
muss, weiß ich allerdings nicht.

Meine Devise ist: Vorerst arbeiten (schreiben) und verdienen
- sich dann erst um die amtliche Bürokratie kümmern... Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1

Deutsches Schriftstellerforum Foren-Übersicht -> Allgemeines rund um die Schriftstellerei -> Rechtliches / Urheberrecht / Copyright
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 Foren-Übersicht Gehe zu:  


Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Formsache und Manuskript / Software und Hilfsmittel
Satzzeichen vor und nach kursivem Wor...
von Golovin
Golovin Formsache und Manuskript / Software und Hilfsmittel 6 27.04.2024 13:45 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rechtschreibung, Grammatik & Co
Semikolon und Apostroph
von Golovin
Golovin Rechtschreibung, Grammatik & Co 13 25.04.2024 22:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Profession Schriftsteller (Leid und Lust)
freie Lektoren und Testleser
von Colina
Colina Profession Schriftsteller (Leid und Lust) 22 23.04.2024 22:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Verlagsveröffentlichung
SPRINGS OF THE YELLOWSTONE RIVER und ...
von Alfred Wallon
Alfred Wallon Verlagsveröffentlichung 1 22.04.2024 19:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Plot, Handlung und Spannungsaufbau
Gliederung, Strukturierung und zeitli...
von BerndHH
BerndHH Plot, Handlung und Spannungsaufbau 26 20.04.2024 07:10 Letzten Beitrag anzeigen


Impressum Datenschutz Marketing AGBs Links
Du hast noch keinen Account? Klicke hier um Dich jetzt kostenlos zu registrieren!