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Stehe ich als Coautor auf der Ttelseite?

 
 
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Sonnenvogel
Erklärbär
S


Beiträge: 1



S
Beitrag30.07.2013 23:18
Stehe ich als Coautor auf der Ttelseite?
von Sonnenvogel
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Liebe Freunde,

ich schreibe mit einem Freund an einem Sachbuch. Es war seine Idee und er hat viele Kapitel vorgeschrieben. Ich bin dazu gekommen und wollte ihm einfach erst einmal nur helfen. Ich kenne mich mit dem Thema aber auch aus.
Dann habe ich angefangen, die Kapitel umstruktueriert, z.T. stark umgeschrieben und auch meine eigene Perspektive mit hieingebracht, war also selber kreativ. Das ist bis heute so geblieben, obwohl wir uns nzwische etwas mehr an seinen kapiteln orentieren.
Er hält mich jetzt für ein Werkzeug.

Ich halte mich für einen Coautor, da ich eigene kreative Dinge, Ansichten usw. eingebracht habe und die Dinge viel verständlicher beschreiben kann als er.

Ich wäre gerne als Coautor mit auf der Titelseite. Er will das nicht so gerne.

Wie ist das denn in der Schriftstelletszene aus? Kommt ein Coautor mit auf den Titel. Ab wann ist man "berechtigt". Es ist ja auch mein gesitiges Eigentum, oder?
Welche rechtliche Konsequenzen hat das alles?

Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen. Ich werde langsam mit der Situaton unzufrieden und überlege auszusteigen aus dem Buch, wenn wir uns nicht eing werden.

Danke und einen schönen Abend, SV
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Bananenfischin
Geschlecht:weiblichShow-don't-Tellefant

Moderatorin

Beiträge: 5339
Wohnort: NRW
Goldene Feder Prosa Pokapro IV & Lezepo II
Silberne Harfe



Beitrag31.07.2013 00:32

von Bananenfischin
Antworten mit Zitat

Hallo Sonnenvogel,

ich weiß nicht, ob es schon einen Verlag für das Werk gibt oder wie es veröffentlicht werden soll.
Jedenfalls müsst ihr beide als Autoren euch da im Vorfeld einig werden, was sämtliche Rechte angeht, Gewinnverteilung usw.
Eine eindeutige Regelung gibt es da leider nicht, auch nicht, was die Nennung auf dem Cover angeht. Es gibt Co-Autoren, die tatsächlich die Hälfte des Buchs geschrieben haben und trotzdem nicht auf dem Cover genannt werden (z.B. bei "Die Elfen" von Hennen) oder sonstwie in Erscheinung treten.
Grundsätzlich liegt das Urheberrecht an allem, was du beigesteuert hast, bei dir.

Das erst einmal.

Liebe Grüße
Bananenfischin


_________________
Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge

Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft

I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf)
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Theresa87
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 527
Wohnort: bei Berlin


Beitrag31.07.2013 09:13

von Theresa87
Antworten mit Zitat

Es ist schwierig, da eine klare Aussage zu treffen, ohne die Einzelheiten zu kennen. Habt ihr im Vorfeld keine schriftliche Vereinbarung über deine Mitwirkung getroffen? Kannst du anderweitig beweisen, welche Teile von dir geschrieben wurden?

Wie ist die Verlegung angedacht, und was bekommst du finanziell für deine Mithilfe?

Ich fürchte, ohne schriftliche Vereinbarung wird es schwierig für dich, es sei denn, du hast Beweise für dein Urheberrecht an Teilen des Manuskripts. :/

Liebe Grüße,
Theresa


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Babella
Geschlecht:weiblichKlammeraffe

Alter: 61
Beiträge: 890

Das goldene Aufbruchstück Der bronzene Roboter


Beitrag31.07.2013 10:29

von Babella
Antworten mit Zitat

Ihr seid aber schon noch Freunde? Es hängt jetzt auch viel von ab, wie wichtig dir diese Freundschaft ist.

Ich kenne das Problem; ich schrieb ein Buch mit einem Kollegen. Anfangs war das fast eine fifty-fifty-Sache, aber gegen Ende und vor allem bei den Folgeauflagen lag der größte Teil der Arbeit bei mir.

Er stand und steht mit auf dem Titel, das stand immer außer Zweifel, weil es von Anfang an eine Gemeinschaftsproduktion war. Aber das Honorar haben wir zu meinen Gunsten aufgeteilt. Das haben wir dem Verlag mitgeteilt und seitdem bekomme ich eben den größeren Anteil. Den Konflikt zwischen zwei Autoren dem Verlag mitzuteilen sehe ich kritisch. Und eine rechtliche Auseinandersetzung wird eurer Freundschaft schaden. Genauer gesagt, die wird dadurch höchstwahrscheinlich beendet.

Ich habe zu einem Lehrbuch wesentliche Teile beigetragen; ich werde im Vorwort ausdrücklich erwähnt, aber das ist auch alles. Honorar = null. Ich fürchte, im Wissenschaftsbetrieb ist das häufig. Ich wundere mich auch manchmal über Bücher, wo vorn nur ein einziger Autor drauf steht, obwohl die Kapitel in großem Umfang von anderen, namentlich genannten, erarbeitet wurden, der Autor also besser "Herausgeber" heißen würde.

Zusammengefasst, deine Interessenslage ist verständlich und unter Freunden wäre es schön, sich zu einigen. Es gibt ja auch die Möglichkeit, nicht als Co-Autor, sondern unter "Mitarbeit: xy" aufzutreten.

Er kann jetzt auch nicht mehr ohne dich, denn er kann nicht einfach dein geistiges Eigentum verwenden. Also müsst ihr euch irgendwie einigen, wenn das Projekt nicht scheitern soll.

Es ist sehr schade, dass sich dieser Konflikt ergeben hat. Zusammenarbeit ist doch normalerweise fruchtbar. Vielleicht kannst du deinem Freund klarmachen, dass du als Co-Autor dich an allen anfallenden Aufgaben beteiligen wirst, da kommt ja vor der Veröffentlichung noch einiges auf euch zu, etwa Anschreiben, Formatierungen, Klappentext, Korrekturlesen, Freigabe ... Eigentlich ist es angenehm, wenn man diese Dinge teilen kann. Das Honorar könnt ihr ja nach Arbeitsaufwand teilen. Da muss man sich nur eben auch einigen!

Auf Freundschaftsbasis wäre das am besten...
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CrazyEddie90
Geschlecht:männlichWortedrechsler
C

Alter: 33
Beiträge: 52
Wohnort: Mönchengladbach


C
Beitrag20.10.2013 17:28

von CrazyEddie90
Antworten mit Zitat

So wie bei Babella ist es momentan auch bei mir.

Ich schreibe mit einer Freundin eine Trilogie, ein Großteil der roten Fäden, Hintergrundgeschichten ist fertig und das Manuskript im ersten Teil ist auch schon fertig.
Du musst gucken, dass DU dich mit deinem Freund einigst, am besten in 2-5facher Ausfertigung und vor allem SCHRIFTLICH!
Bei mündlichen Aussagen kommt es in den meisten Fällen auf Interpretation an oder um es wie kleine Kinder zu betiteln: "Das hab ich nicht gesagt!"

Klar soweit?^^ Am besten ein Schriftstück gemeinsam ausarbeiten, das dann drucken und beide Parteien unterschreiben lassen, am besten kriegt jeder eine Kopie und man schickt es irgendwo hin, bei uns ist es ein kleines Bankschließfach.
Darin sollten enthalten sein Name, Funktion, Gewinnverteilung (Prozent haben wir genommen, da man sich vorher nie sicher ist) und am besten Ort und Zeit des Vertrages.
Falls es also zu einem Bruch zwischen euch beiden kommt, kann nicht jeder auf seinem Recht bestehen, sondern ist an einen Vertrag gebunden. Sollte ein Verlag euer Buch nehmen, kommt zuerst die Regelung des Verlages und dann euer Vertrag. Beide sind in diesem Fall bindend.

Lg
Eddie


_________________
Ich bin Norbert, die freundliche Splittergranate und dies ist IHR ganz persönlicher Weckruf.
BUUUUM!!!!!
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Carizard
Geschlecht:männlichEselsohr

Alter: 32
Beiträge: 449
Wohnort: Überall und Nirgendwo


Beitrag20.10.2013 23:01

von Carizard
Antworten mit Zitat

Lieber Sonnenvogel,

hui! Das ist ja eine ganz heiße Angelegenheit. Wenn da eine Freundschaft mit dran hängt, solltet ihr eine rechtliche Auseinandersetzung tatsächlich eher vermeiden. Versucht doch, das alles im gemeinsamen Gespräch zu klären. Wie Eddie schon geschrieben hatte, solltet ihr das dann verschriftlichen, damit hinterher keiner sagen kann, er wüsste von nichts. Außerdem ist es dann einfach klar, was man gemeinsam vereinbart hat und man vermeidet unterschiedliche Interpretationen. Wichtig ist eben auch, dass ihr das zusammen schreibt, damit keiner nacher über die Formulierung meckert.

Ich hoffe, ihr löst dieses Problem. Wäre ja auch zu schade, wenn deswegen eure ganze Arbeit umsonst war und eure Freundschaft auch kaputt geht.

Lieben Gruß

Carizard


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Leben heißt, mehr Träume in seiner Seele zu haben als die Realität zerstören kann.

Phantasie ist viel wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.

Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben, aber jedem Tag mehr Leben.
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