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Fragen bezüglich E-Book Veröffentlichung (Cover und Steuer)

 
 
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Tominator
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

Alter: 34
Beiträge: 49



Beitrag06.01.2013 19:07
Fragen bezüglich E-Book Veröffentlichung (Cover und Steuer)
von Tominator
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

nachdem ich schon ein Weilchen nicht mehr hier im Forum war, dafür aber fleißig am Schreiben, habe ich endlich meinen ersten Roman fertiggeschrieben und überarbeitet und überarbeitet und überarbeitet ... und möchte ihn, mag er nun fehlerfrei sein oder nicht, endlich mal veröffentlichen.
Ich habe mich für eine Publikation als E-Book entschieden, hätte dabei jetzt aber noch kurz zwei Fragen und wäre für Hilfe dankbar. :-)

1. Ich benötige noch ein Cover für mein Buch. Ein Freund von mir designt hobbymäßig, jedoch ist noch nicht klar, ob er die Zeit findet. Falls nicht, bin ich bereits dabei, mich nach Designern umzusehen. Hat jemand da bereits Erfahrungen gemacht und kann mir Empfehlungen geben? Da ich Student bin, habe ich leider nicht allzu viel Geld.

2. Da ich bisher nur 400 Euro Jobs gemacht habe und wie erwähnt, Student bin, kenne ich mich nicht sonderlich mit Steuern aus. Müsste ich da bereits ab dem ersten Verkauf etwas zahlen oder erst ab einem gewissen Betrag? Und sollte ich diesbezüglich bereits einen Gang zum Finanzamt machen, bevor ich das Buch online stelle?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Viele Grüße,
Tom
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suntime
Geschlecht:männlichEselsohr
S


Beiträge: 433



S
Beitrag07.01.2013 11:12

von suntime
Antworten mit Zitat

Hallo Tominator!

Was 2. angeht:

Du solltest alle Kosten sammeln. Dann musst du im Jahresausgleich alle Kosten und Einnahmen angeben. Das Finanzamt fordert dann den Betrag davon für sich, den es nach Recht und Gesetz für angemessen sieht. Da es dein erstes Buch ist, werden sie sich das eine Weile anschauen, wie sich das mit deinen Einnahmen so entwickelt. Ist da nicht viel Luft nach oben hin, musst du damit rechnen, dass sie die deine Buchaktivitäten als Liebhaberei ansehen.

Was Punkt 1 angeht, solltest du hier einmal ein wenig in den Postings stöbern, beispielsweise hier:

http://www.dsfo.de/fo/viewtopic.php?t=35985

Vielleicht hast du ja bereits versucht, einen Verlag für deinen Roman zu begeistern. Ansonsten wäre das natürlich eine Option, die ich an deiner Stelle prüfen würde.
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heddesheimer
Geschlecht:männlichGänsefüßchen


Beiträge: 30



Beitrag07.01.2013 12:46

von heddesheimer
Antworten mit Zitat

Jahresausgleich? Gibt's das denn überhaupt noch?

Meines Wissens muss hier eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Ich bin allerdings kein Anwalt, daher bitte dies nicht als Rechtsberatung missverstehen smile

Soviel ich weiß, ist man beim Verlegen eines eigenen Buches selbständig tätig. Da kannst du aber sicher einiges über Google finden, das dir da weiterhilft.

Bei mir war das damals so, dass ich beim Finanzamt die Tätigkeit schriftlich als freiberufliche Tätigkeit angemeldet hatte. Daraufhin bekam ich einen Fragebogen zugeschickt. Bei Verdienst hatte ich dann erst mal 0.00 eingetragen, weil ich nicht mit nennenswertem Einkommen im ersten Jahr gerechnet hatte. Nach einem Jahr musste ich dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wobei ich alle eingenommenen Beträge und alle Ausgaben aufgelistet hatte. Aus der Differenz ergab sich dann die Steuer.

Für die Einkommensteuer gibt es eine Grundfreibetrag. Wenn ich also 2013 nicht mehr als 8.130 Euro im ganzen Jahr verdiene (Einnahmen minus Kosten), brauche ich keine Steuern zu bezahlen. Was darüber hinaus geht, wird dann mit dem persönlichen Steuersatz (fängt irgendwo bei 25% an) versteuert.

Fallstricke sind solche Sachen wie Umsatzsteuer, die musst du nämlich komplett ans Finanzamt abführen. Also diesen Betrag (soviel ich weiß: Bücher in Deutschland 7%, eBooks in Deutschland: 19%, bei Amazon KDP eBooks nur 3% weil das über Luxemburg läuft) solltest du immer beiseite legen.

Auf jeden Fall wäre es sinnvoll, wenn du dich bei einem Steuerberater informieren lässt. Das kostet als Erstberatung nicht extrem viel, spart dir aber für die Zukunft einiges an Kosten und Ärger. Alternativ gibt es auch Ratgeber im Internet, die dir hier weiterhelfen können.

Liebe Grüße
Marian
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suntime
Geschlecht:männlichEselsohr
S


Beiträge: 433



S
Beitrag07.01.2013 13:55

von suntime
Antworten mit Zitat

Ja okay, dann nenne den Jahresausgleich Einkommensteuererklärung. Mag sein das mein laienhafter Sprachschatz des monetären Genres etwas salopp, lücken- und fehlerhaft ist. Aber ich meine natürlich das, was @heddesheimer sprachlich korrekter formuliert hat.

Nur mit der Umsatzsteuer, da ist wohl das steuerliche Temperament mit ihm durchgegangen.

Das Finanzamt wird deine Autorentätigkeit natürlich als selbständige Tätigkeit einstufen, was eben bedeutet, da du wie ein Selbständiger behandelt wirst. Sofern du aber kein Gewerbe angemeldet hast, was du zwar rein theoretisch tun kannst, aber bei „nur“ einem Buch ganz bestimmt noch nicht brauchst, hast du mit der Umsatzsteuer erst einmal nichts am Hut. Sollte dein Buch jedoch der Renner werden und du irgendwann erleben können, wie viele Nullen 10.000 Euro haben, dann kannst du dich immer noch in aller Ruhe um so etwas wie Umsatzsteuer kümmern und erst dann brauchst du über einen Steuerberater nachzudenken, sofern du bis dahin nicht selbst ausreichende Kenntnisse hierzu erworben hast.

Also sammel einfach deine Kostenbelege, ebenso wie alle Belege an Einnahmen und reiche sie fristgemäß in Form einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Als Student brauchtest du das bisher noch nicht, mit Einnahmen aus dem Buchverkauf ändert sich das jedoch für dich, und du musst jedes Jahr dem Finanzamt deine Daten liefern.

Auch wenn das Steuerrecht sicherlich im Detail konkreter und schwieriger ist, so machst du nichts falsch, wenn du Einnahmen und Ausgaben korrekt angibst. Sollten dir darüber hinaus noch Fehler passieren, weist das Finanzamt dich darauf hin und du bittest brav um Entschuldigung und gelobst Besserung.
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Theresa87
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 527
Wohnort: bei Berlin


Beitrag07.01.2013 14:35

von Theresa87
Antworten mit Zitat

Suntime, das ist so nicht richtig. Auch Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig!

Wenn du dich beim Finanzamt als Freiberufler anmeldest, musst du in diesem bereits erwähnten Fragebogen angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst oder nicht. Wenn ja, bist du von der Umsatzsteuer befreit, darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen (und falls du mal aus Versehen Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, musst du diese auch abführen). Diese Entscheidung legt dich erst einmal für drei Jahre fest. Solltest du jedoch irgendwann mal mehr als 17.500,- Euro Umsatz (nicht Gewinn!) im Jahr machen, wirst du automatisch umsatzsteuerpflichtig (bei unter 50.000,- Euro Umsatz allerdings erst im Folgejahr).

Du solltest dich also auf jeden Fall mal genauer darüber informieren. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter des örtlichen Finanzamts bei freundlichen Anfragen in der Regel auch freundliche Auskünfte geben. Ansonsten mal nach Kleinunternehmerregelung, Freiberufler etc. googlen, eine Menge Informationen solltest du kostenlos im Internet finden können.

P. S.: Meine Aussagen beziehen sich auf meine eigenen Erfahrungen und sind ohne Gewähr und nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Liebe Grüße,
Theresa

Edit: Ach ja, und bei einer freiberuflichen Tätigkeit braucht man kein Gewerbe, selbst wenn man irgendwann Millionen scheffelt ... dafür gibt es (meist) klare Abgrenzungen zwischen Gewerbe und freien Berufen, das hat nichts mit der Höhe der Einnahmen zu tun wink


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heddesheimer
Geschlecht:männlichGänsefüßchen


Beiträge: 30



Beitrag07.01.2013 15:06

von heddesheimer
Antworten mit Zitat

Danke Theresa, das mit der Umsatzsteuer hast du sehr schön auf den Punkt gebracht smile

Übrigens: Hätte ich fast vergessen. Bei Freiberuflern, die künstlerisch tätig sind (was ich bei Roman-Autoren vermuten würde), wird sich irgendwann auch die KSK (Künstlersozialkasse) melden. Das kann dann durchaus ein finanzieller Schock sein, wenn man Beiträge für vier Jahre nachzahlen muss.

Mit brav entschuldigen ist da nicht viel zu machen, das Geld muss dann trotzdem bezahlt werden  Sad

Das wird zwar auch erst ernst, wenn man ein bestimmtes Einkommen überschreitet, trotzdem ist es gut, sich frühzeitig schlau zu machen.

Liebe Grüße
Marian
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suntime
Geschlecht:männlichEselsohr
S


Beiträge: 433



S
Beitrag07.01.2013 15:23

von suntime
Antworten mit Zitat

Ja Theresa87 und heddesheimer.

Ich weiß um diese Thematik aber ich weiß auch, besonders nach Rücksprachen mit den Finanzämtern, dass ich keine Angaben zur Kleinunternehmerregelung zu machen brauche. Und ja, die Leute beim Finanzamt geben freundlich und bereitwillig Auskunft.
Auf meinen Rechnungen, so ich den eine ausstelle, steht: „Die Lieferung erfolgt von privat. Mehrwertsteuer fällt deshalb nicht an!“ Das übrigens nach Rücksprache mit dem Finanzamt. Logisch muss ich die Beträge, was die Kleinunternehmerreglung betrifft, im Auge behalten.

So – jetzt habt ihr Recht und ich glaube nicht, dass ich mit meinem Aussagen und meinem Verhalten nach Rücksprache mit dem Finanzamt im Unrecht bin.

Aber ich frage mich, ob ihr den armen Studenten Tominator nicht über Gebühr verunsichert, mit Aussagen wir Steuerberater und Umsatzsteuer. Aber egal, jetzt hat er ja alle Infos und kann selbst mit Finanzamt klären, was die von ihm verlangen.
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Schreibmaschine
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 529



Beitrag07.01.2013 15:59

von Schreibmaschine
Antworten mit Zitat

heddesheimer hat Folgendes geschrieben:

Übrigens: Hätte ich fast vergessen. Bei Freiberuflern, die künstlerisch tätig sind (was ich bei Roman-Autoren vermuten würde), wird sich irgendwann auch die KSK (Künstlersozialkasse) melden. Das kann dann durchaus ein finanzieller Schock sein, wenn man Beiträge für vier Jahre nachzahlen muss.

Mit brav entschuldigen ist da nicht viel zu machen, das Geld muss dann trotzdem bezahlt werden  Sad

Liebe Grüße
Marian


Halo Marian,

die Möglichkeit sich bei der KSK zu versichern, ist eine wunderbare Sache. Teilweise etwas kompliziert, wenn man die Sonderregelungen z.B. bezüglich freiberuflich, nicht künstlerischen Tätigkeiten bedenkt, aber dennoch eine super Sache. Und ich würde jedem Schriftsteller, jeder Lektorin, etc. empfehlen, sich zu informieren, ob er oder sie die Voraussetzungen erfüllt und wenn möglich beitreten.
Das eine Verpflichtung besteht, sich bei der KSK anzumelden, ist mir jedoch neu.
Leitest du das von folgendem Satz bezüglich der Aufgaben der KSK (auf deren Webseite) ab?
Zitat:
Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Wenn die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen der Versicherungspflicht vorliegen, erlässt sie Bescheide über Beginn, Umfang und ggf. Ende der Versicherungspflicht.

Ich denke, gemeint ist, dass die KSK (auf Antrag) prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und Versicherungspflicht besteht. Da es in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht gibt (mit zugegebenermaßen einigen Ausnahmen) habe ich diesen Satz immer diesbezüglich intepretiert. Dass ein Künstler, der die Voraussetzungen erfüllt, jedoch verpflichtend zur KSK kommen muss, habe ich daraus nicht abgeleitet. Wie sollte die KSK denn ihre potentiellen Kunden jagen? Und was ist mit der Versicherungswahlfreiheit in Deutschland?

Liebe Grüße,
Alison
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Theresa87
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Wohnort: bei Berlin


Beitrag07.01.2013 16:31

von Theresa87
Antworten mit Zitat

Alison,

die KSK ist in der Tat eine Pflichtversicherung für diejenigen, die in den Personenkreis der KSK fallen. Genauso wie ich mich als freiberufliche Dozentin jetzt sehr zu meinem Missfallen bei der gesetzlichen Rentenversicherung melden musste, obwohl ich gerne anders für mein Alter vorsorgen würde ... (die KSK hatte mich letzten Januar leider abgelehnt - wäre lieber bei denen, da sie 50 % der Beiträge zuzahlen, während ich jetzt die vollen 100 % KV und RV selber zahlen muss ... aber ich falle halt aus deren Richtlinien raus)

Inwieweit die KSK aber Beiträge nachfordert und Bußgelder verhängt, weiß ich nicht. Ich hatte eher den Eindruck, dass sie bei Neuanträgen Gründe suchen, um die Antragsteller nicht aufnehmen zu müssen (da sie eben 50 % zuschießen) ...


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heddesheimer
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Beiträge: 30



Beitrag07.01.2013 17:02

von heddesheimer
Antworten mit Zitat

Zitat:
Und was ist mit der Versicherungswahlfreiheit in Deutschland?


Die ist de facto in Deutschland seit einigen Jahren abgeschafft  Sad

Früher konnte man sich noch frei entscheiden. Inzwischen ist es für alle nicht abhängig Beschäftigen Pflicht, der Kranken- und Rentenversicherung beizutreten (mit wenigen Ausnahmen).

Bei Dozenten z.B. werden gern mal die letzten vier Jahre nachgefordert, selbst wenn man nur als Hausfrau Nachhilfeunterricht gibt. Und das kann einen ganz schön reinreißen, wenn man nicht vorbereitet ist.

Es stimmt, die KSK ist ein großer Vorteil gegenüber der regulären Rentenversicherung, weil die KSK den 50% Anteil quasi als Arbeitgeber zuschießt. Ich glaube allerdings, rein rechtlich müssen Künstler zwangsweise beitreten.

Gruß
Marian
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Schreibmaschine
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Beitrag07.01.2013 18:58

von Schreibmaschine
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Theresa87 hat Folgendes geschrieben:
Inwieweit die KSK aber Beiträge nachfordert und Bußgelder verhängt, weiß ich nicht. Ich hatte eher den Eindruck, dass sie bei Neuanträgen Gründe suchen, um die Antragsteller nicht aufnehmen zu müssen (da sie eben 50 % zuschießen) ...

Diese Erfahrung habe ich auch gemacht, deshalb hat mich die Aussage von Marian auch so verwirrt.
Übrigens sind es genau die nicht künstlerischen (Neben)Einnahmen, die es kompliziert mit der KSK machen. Andererseits macht es ja auch Sinn. Schließlich würde sonst die Missbrauchsgefahr extrem steigen. Leider.

heddesheimer hat Folgendes geschrieben:
Früher konnte man sich noch frei entscheiden. Inzwischen ist es für alle nicht abhängig Beschäftigen Pflicht, der Kranken- und Rentenversicherung beizutreten (mit wenigen Ausnahmen).

Ich glaube du verwechselt Versicherungspflicht mit der von dir erwähnten Versicherungspflicht in der KSK.

Natürlich gibt es Menschen, die nicht Versicherungspflichtig sind. Entgegen deiner Meinung, denke ich, dass es immer noch zu viele sind, nicht zu wenige, aber das ist ein anderes Thema.
So wie ich es verstehe, gibt es keine Verpflichtung, sich bei der KSK zu versichern. Wer das allerdings als Künstler nicht tut, obwohl er könnte, den verstehe ich nicht ganz. Auf der anderen Seite gibt es vielleicht auch Nachteile von denen ich bisher nichts weiß. Die müssten aber schon verdammt groß sein, wenn die Vorteile der KSK bedenkt.
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Theresa87
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Beitrag07.01.2013 19:14

von Theresa87
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Die Krankenversicherungspflicht besteht, soweit ich weiß, für jeden Deutschen (und selbst für Besucher - mein Freund musste jedes Mal eine Auslandskrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für Deutschland vorweisen).

Bei der Rentenversicherungspflicht ist es noch anders. Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen RV pflichtversichert, aber Künstler und Publizisten (über KSK), Dozenten, und einige andere (besonders "schutzwürdige") Berufe müssen sich in der gesetzlichen RV pflichtversichern. Wer sich nicht selber meldet, muss im schlimmsten Fall mit Rückforderungen von Beiträgen der letzten 4 Jahre plus einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen ...

Wenn sich jemand, der künstlerisch tätig ist, bei der KSK meldet und abgewiesen wird, hat er damit seiner Meldepflicht allerdings genüge getan, da die Pflichtversicherung ihm ja mit der Abweisung bescheinigt hat, dass er eben nicht versicherungspflichtig bei ihnen ist ... alles etwas kompliziert, aber darauf ankommen lassen würde ich es nicht unbedingt.

(P. S.: Natürlich wieder alles eigene Erfahrungen, keine Rechtsberatung ... sicher ist sicher wink )


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Schreibmaschine
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Beitrag07.01.2013 19:39

von Schreibmaschine
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Theresa87 hat Folgendes geschrieben:
Die Krankenversicherungspflicht besteht, soweit ich weiß, für jeden Deutschen (und selbst für Besucher - mein Freund musste jedes Mal eine Auslandskrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für Deutschland vorweisen).

Die mir bisher bekannten Fälle, in denen keine Versicherungspflicht besteht, sind die, in denen die Versicherungspflichtgrenze überschritten ist. Ich glaube, das sind derzeit etwas über 4300 Euro Einkommen pro Monat.
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Theresa87
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Wohnort: bei Berlin


Beitrag07.01.2013 19:46

von Theresa87
Antworten mit Zitat

Stimmt, und ab knapp unter 6.000 Euro im Monat kommt man sogar aus der Rentenversicherung raus ...

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Schreibmaschine
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 529



Beitrag07.01.2013 19:50

von Schreibmaschine
Antworten mit Zitat

Theresa87 hat Folgendes geschrieben:
Stimmt, und ab knapp unter 6.000 Euro im Monat kommt man sogar aus der Rentenversicherung raus ...


Gut zu wissen. Obwohl ... bis ich das erreiche muss ich noch reichlich Bücher schreiben, schätze ich.  Laughing
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Guerillero
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Wohnort: In einem kleinen Dorf


Beitrag08.01.2013 07:02

von Guerillero
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Ich finde es sehr optimistisch, sich als neuer, unbekannter Autor, der sich mit der Veröffentlichungsabsicht seines ersten Ebooks befasst, mit fiskalen Gedanken zu quälen.
Zunächst muss eine Gewinnabsicht erkennbar sein, sonst nennt sich das ganze Unternehmen "Liebhaberei" und das Finanzamt ist von deinem Begehren eher genervt. Dafür reichen ein paar Euro Überschuss am Jahresende bei weitem nicht aus. Zudem müsstest du eine "ordentliche Buchhaltung" führen, mit GuV (Gewinn und Verlustrechnung) oder gar richtiger Bilanz. Das wirst du schon fachlich nicht leisten können und auf die Hilfe eines Steuerberaters angewiesen sein.
Eine Umsatzsteuerfplicht für deine Ebooks besteht dann, wenn sie über einen gewerblichen Händler (Amazon, Apple iBooks etc.) vertrieben werden oder, wenn du so viele Bücher verkaufst, dass der o.g. Fall nicht mehr zutreffend ist. Mit anderen Worten: wenn du richtig Geld verdienst. Bei selbstvertriebenen Büchern in geringem Umfang tritt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ein, die dich von der Umsatzsteuer, nicht aber von der Buchpreisbindung, befreit. In dem Fall erlebst du das Kuriosum, dass Amazon & Co. Umsatzsteuer für deine Ebooks bezahlen, du selbst jedoch bei deinen dirktvertriebenen Ebooks diese Steuer auf den Nettopreis aufschlägst, ohne ihn abführen zu müssen (damit die VK-Preise identisch sind).

Also dont´t panic! Erst einmal richtig loslegen mit dem Verkauf. Sollten sich deine Umsätze am Jahresende doch noch überraschend als erheblich darstellen, solltest du anschließend einen Steuerberater aufsuchen, denn was dann kommt, wirst du eh nicht alleine bewältigen können!

Alle Angaben ohne Gewähr!

Liebe Grüße
Guerillero

P.S.: Man sollte - wenn man mit einer späteren Steuerpflicht rechnet - auf jeden Fall alle Belege sammeln! Um es später einmal leichter zu haben, könnte man Daten wie Rechnungsdatum, Verwendungszweck, Steuersatz, Betrag etc., in eine Excel-Datei einpflegen. Dann lassen sich diese später evtl. leichter in ein ordentliches Buchhaltungsprogramm übertragen. Generell gilt, dass eine Buchhaltung "ordentlich" und "nachvollziehbar" sein muss.
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Tominator
Geschlecht:männlichGänsefüßchen

Alter: 34
Beiträge: 49



Beitrag09.01.2013 17:37

von Tominator
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Wow! Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich werde den Thread wohl noch drei Mal lesen müssen, bevor ich alle Informationen herausgefiltert habe! Danach werde ich dann noch ein wenig googlen und schließlich mal mit dem Finanzamt sprechen.
Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße,
Tom
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