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Regionaler Krimi - reale Örtlichkeiten, was beachten?

 
 
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Greenhorn
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
G


Beiträge: 14



G
Beitrag12.06.2012 21:18
Regionaler Krimi - reale Örtlichkeiten, was beachten?
von Greenhorn
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe gerade mein erstes Buch, einen regionalen Krimi, fertig gestellt. Das Manuskript liegt fix und fertig vor mir, bereit, die Reise zu einem Verlag anzutreten.

Aber: Gott sei Dank habe ich dieses Forum gefunden. Völlig unbedarft, also tatsächlich wie ein Greenhorn, habe ich natürlich tatsächlich existierende Städe, Örtlichkeiten etc. verwendet, wie es sich für einen regionalen Krimi eben gehört. Nun plagen mich aber Zeifel, ob ich auch die Polizeidienststelle explizit aufführen darf, z.B. Polizeidirektion xy. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Großteil der Story in dieser Polizeidirektion abspielt und natürlich auch die Polizeibeamten, die dort beschäftigt sind, beschrieben werden, z.B. der Leiter der Dienststelle.

Reicht es, wenn ich schreibe, dass die Handlung und die Namen und Charaktere der Personen frei erfunden sind oder muss ich aus der Polizeidirektion xy die Polizeidirektion zz machen? Was angesichts eines regionalen Krimis natürlich ziemlich blöde wäre.

Es grüßt
das Greenhorn
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KeTam
Geschlecht:weiblichUngeduld

Alter: 49
Beiträge: 4947

Das goldene Gleis Ei 1
Ei 10 Ei 8
Pokapro und Lezepo 2014


Beitrag12.06.2012 21:31

von KeTam
Antworten mit Zitat

Hallo Greenhorn,

ich habe es so gelöst, dass ich die Polizeidienststelle, dies bei mir auch gibt, nicht mit Adresse usw. benenne, aber so beschreibe, dass jeder der sie kennt, weiß was ich meine...
Allerdings ist das bei mir nur eine kleine Passage, ansonsten spielt die Polizei keine Rolle.
Ich telefoniere ja gerne mit der LKA-Pressestelle.
Die sind da sehr nett und plaudern gerne über alles, was du wissen willst.
Ich habe da schon sehr gute Infos bekommen und mir wurde gesagt, dass Anfragen von Schriftstellern häufig vorkommen.

Toll, das dein Manuskript schon fertig ist, so weit wäre ich gerne auch schon...

Lg,KeTam.
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Berti_Baum
Reißwolf


Beiträge: 1213
Wohnort: Immerheim


Beitrag14.06.2012 01:31
Re: Regionaler Krimi - reale Örtlichkeiten, was beachten?
von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

Greenhorn hat Folgendes geschrieben:
Völlig unbedarft, also tatsächlich wie ein Greenhorn, habe ich natürlich tatsächlich existierende Städe, Örtlichkeiten etc. verwendet, wie es sich für einen regionalen Krimi eben gehört. Nun plagen mich aber Zeifel, ob ich auch die Polizeidienststelle explizit aufführen darf, z.B. Polizeidirektion xy. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Großteil der Story in dieser Polizeidirektion abspielt und natürlich auch die Polizeibeamten, die dort beschäftigt sind, beschrieben werden, z.B. der Leiter der Dienststelle.


Vorweg: Ich bin dahingehend kein Rechtsexperte aber ...

Bei Gebäuden, die sich im Privatbesitz brauchst du die Zustimmung des Eigentümers. Bei öffentlichen Gebäuden darfst du die Namen verwenden.

Die Personen, die z.B. in der Polizeibehörde arbeiten, kannst du natürlich nicht einfach in deinen Roman einbinden, weil das unter das Persönlichkeitsrecht fällt.
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Greenhorn
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
G


Beiträge: 14



G
Beitrag14.06.2012 08:01

von Greenhorn
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Charaktere und Namen der Personen habe ich natürlich geändert  Smile

Aber es existiert eben genau diese Polizeidienststelle und die hat nun mal auch einen Leiter, bzw. andere Personen in bestimmten Funktionen, die eine Rolle im Krimi spielen. Ich werde mich jetzt absichern und die Pressestelle des Innenministeriums kontaktieren. Vielleicht wollen sie ja mein Manuskript lesen  Laughing

Ach ja, einem Verlag habe ich in einem Anflug von Größenwahn schon mein Manuskript schon per Mail geschickt. Kam nun die Antwort, dass es nach einer ersten Sichtung, die positiv ausgefallen ist, an das Eingangslektorat weitergeleitet wurde, wo es nun intensiv geprüft wird. Aus dieser Einschätzung heraus folgt dann die Ablehnung oder das Angebot einer Übernahme ins Verlagsprogramm.

Bin mal gespannt.

LG
Greenhorn
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Gladiolia
Gänsefüßchen
G


Beiträge: 47



G
Beitrag14.06.2012 08:19

von Gladiolia
Antworten mit Zitat

Ich habe dieses Problem zum Glück nicht so, weil ich historische Romane schreibe. Deswegen bin ich hier auch kein Experte.

Aber ich würde sagen, dass es überhaupt kein Problem ist, die Dienststelle zu erwähnen. Man muss sich nur mal bei diversen Kollegen umschauen, was die dem Vatikan, dem Weißen Haus oder dem BKA andichten. Smile
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Beka
Geschlecht:weiblichExposéadler


Beiträge: 2374



Beitrag14.06.2012 09:10

von Beka
Antworten mit Zitat

Nele Neuhaus hat es so gelöst, dass ihre Ermittler zwar bei der Kripo Hofheim arbeiten (die es gibt) aber in einer Abteilung, die es nicht gibt.
Und sie nennt die Adresse nicht.
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KeTam
Geschlecht:weiblichUngeduld

Alter: 49
Beiträge: 4947

Das goldene Gleis Ei 1
Ei 10 Ei 8
Pokapro und Lezepo 2014


Beitrag14.06.2012 09:56

von KeTam
Antworten mit Zitat

Greenhorn hat Folgendes geschrieben:

Ach ja, einem Verlag habe ich in einem Anflug von Größenwahn schon mein Manuskript schon per Mail geschickt. Kam nun die Antwort, dass es nach einer ersten Sichtung, die positiv ausgefallen ist, an das Eingangslektorat weitergeleitet wurde, wo es nun intensiv geprüft wird.


Hallo Greenhorn,

das ist ja super! Drücke dir die Daumen!

Lg,KeTam.
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Guerillero
Geschlecht:männlichEselsohr


Beiträge: 410
Wohnort: In einem kleinen Dorf


Beitrag14.06.2012 13:47

von Guerillero
Antworten mit Zitat

Warum fragst Du uns und nicht die betroffene Polizei? Wir können nur juristische Mutmaßungen anstellen. Meine eigene Erfahrung mit derartigen Problemen hat mir gezeigt, dass nichts einfacher ist, als Personen und Institutionen mit derartigen Problemen anzugehen. Erstens neigt der Mensch nun mal zur Eitelkeit und die Aussicht, in einem Roman eine Statistenrolle zu bekommen reizt viele. Zum Anderen bekommt man so eine verbindliche Auskunft darüber, wie es sich rechtlich im Einzelfall verhält. Lehnt der Dienststellenleiter konkrete Nennung in einem Buch ab, dann dürfte es ratsam sein, sich daran zu halten. Stimmt er dem zu - z.B. in einer schriftlichen Einverständniserklärung, die ein künftiger Verlag sicherlich auch vorgelegt bekommen möchte - dann dürfte alles in Butter sein.
Weiter sagt mir meine Erfahrung zu diesem Thema, dass so angesprochene Personen sich häufig geradezu in Hilfsbereitschaft überschlagen und Dir so Einblicke in deren Metier ermöglichen, die Dir bisher völlig verwehrt waren.
Bei Recherchen zu Romanen wurde ich zum Beispiel von dem Direktor eines Airports, dem eines Großmarktes und dem eines der größte Friedhöfe Deutschlands persönlich zu einem Rundgang mit ausführlichen Erklärungen eingeladen. (Nein, es wurde kein Roman über einen Flugzeugabsturz!  Laughing)
Fazit und Tipp an Dich: Es gibt nichts effektiveres, als andere Menschen in seine Arbeit einzubeziehen und niemand kann Fragen besser beantworten als die, die diese betreffen. Nur Mut, es tut wirklich nicht weh!

Liebe Grüße
Guerillero
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Ralphie
Geschlecht:männlichForenonkel

Alter: 71
Beiträge: 6407
Wohnort: 50189 Elsdorf
DSFo-Sponsor


Beitrag14.06.2012 13:51

von Ralphie
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Also, die Polizeidirektion darfst du nennen, aber Vorsicht bei den Namen.
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Greenhorn
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
G


Beiträge: 14



G
Beitrag21.06.2012 23:48

von Greenhorn
pdf-Datei Antworten mit Zitat

So, mal ein kurzes Update hier. Ich hatte ja auf jeden Fall vor, mit dem Dienstellenleiter zu reden, allerdings wollte ich im Vorfeld gerne ein paar rechtliche Infos haben. Aus dem einfachen Grund, weil ich selbst Angehörige dieser Dienststelle bin und deshalb nicht ganz unbedarft in das Gespräch gehen wollte. Das Okay habe ich, jetzt brauche ich nur noch einen Verlag  Smile

Exposé und Leseprobe werden gerade fleissig verschickt.

LG
Greenhorn
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Berti_Baum
Reißwolf


Beiträge: 1213
Wohnort: Immerheim


Beitrag22.06.2012 06:51

von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

Greenhorn hat Folgendes geschrieben:
So, mal ein kurzes Update hier. Ich hatte ja auf jeden Fall vor, mit dem Dienstellenleiter zu reden, allerdings wollte ich im Vorfeld gerne ein paar rechtliche Infos haben. Aus dem einfachen Grund, weil ich selbst Angehörige dieser Dienststelle bin und deshalb nicht ganz unbedarft in das Gespräch gehen wollte. Das Okay habe ich, jetzt brauche ich nur noch einen Verlag  Smile

Exposé und Leseprobe werden gerade fleissig verschickt.


Was denn? Du arbeitest selbst in der PD und du darfst die Namen der Beamten benutzen?
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Greenhorn
Geschlecht:weiblichSchneckenpost
G


Beiträge: 14



G
Beitrag22.06.2012 07:33

von Greenhorn
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Nein, um Himmels Willen, die Namen der Personen benutze ich natürlich nicht. Mir ging es ja rein um die Örlichkeit.
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Franz
Erklärbär
F


Beiträge: 4



F
Beitrag24.10.2012 00:47
Selbes Problem mit einem Internat
von Franz
Antworten mit Zitat

Huch wo das Thema wunderbar zu meinem Problem passt hänge ich mich da doch einfach mal ran.

Also wie ich schon im Eingangsthema schrieb schreibe ich einen Regionalkrimi. Er spielt in einem Internat in dem ich als Heranwachsender war. Dieses hilft auch bei den ersten Schritten im Arbeitsleben. Wichtiger Hinweis: Das Internat ist eine Einrichtung der Kirche also in meinen Augen eine öffentliche Einrichtung. Selbstverständlich benenne ich keine Mitarbeiter oder Erzieher. Diese sind frei erfunden. Genau wie die Bewohner des Internates auch.

Jetzt also meine Naive Frage: Darf ich das überhaupt?  Embarassed Gut das Internat ist in der Stadt und der Region bekannt aber allein das ein Mord dort passiert könnte vielleicht aufstoßen. Aufstoßen kann es von mir aus auch. Es darf nur keine rechtlichen Konsequenzen haben. Für mich ist das Freiheit der Kunst.

Konkrete Frage: Stimmt es das es einen Unterschied macht um die Einrichtung öffentlich ist oder nicht? Und was ist Öffentlich oder nicht? Hier im Thema wird auch erwähnt man solte eine Polizeidienststelle nicht nennen. Warum eigentlich nicht? Gut wenn ich meine Polizeidienststelle nicht nenne streiche ich einen Satz das ist nicht das Thema. Das Internat nicht nennen zu dürfen wäre nicht so toll weil viele Sequenzen umgeschrieben werden müssten.

Wäre ein Disclaimer eine Lösung? "Das Internat gibt es. Alle Personen und die Handlung sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit wäre rein zufällig"
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Berti_Baum
Reißwolf


Beiträge: 1213
Wohnort: Immerheim


Beitrag24.10.2012 01:11
Re: Selbes Problem mit einem Internat
von Berti_Baum
Antworten mit Zitat

Franz hat Folgendes geschrieben:
Wichtiger Hinweis: Das Internat ist eine Einrichtung der Kirche also in meinen Augen eine öffentliche Einrichtung.


Nein. Das Internat gehört einem kirchlichen Träger und nicht einem "staatlichen Träger". Mit öffentlichen Einrichtungen - also, die du jederzeit in deinem Roman benennen darfst - sind Gebäude, Institutionen etc. gemeint, die dem Staat angegliedert sind.

Es stimmt natürlich, dass man Kirchen eine gewisse Öffentlichkeit zuspricht. Schau mal im Internet unter "Körperschaft des öffentlichen Rechts" nach. Dort nehmen Kirchen (vor allem evangelische und katholische) in Dtl. eine Sonderstellung ein.

Franz hat Folgendes geschrieben:
Hier im Thema wird auch erwähnt man solte eine Polizeidienststelle nicht nennen.


Natürlich darfst du die Polizeidienststelle namentlich benennen.


_________________
Der Junge, der Glück brachte (Jugendbuch/2013)
Das Mädchen, das Hoffnung brachte (Jugendbuch/ November 2014)
Tod und tiefer Fall (Thriller/18. Mai 2015)
Rache und roter Schnee (Thriller/Oktober 2015)
Blut und böser Mann (Thriller/März 2016)
Asche und alter Zorn (Thriller/August 2016)
Ein kleines Verbrechen (Thriller/Dezember 2016)
Blinde Krähen (Thriller/März 2017)
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Gast







Beitrag26.08.2022 21:29

von Gast
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