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Capri Gänsefüßchen
Beiträge: 41
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17.05.2012 08:19 Titelschutz <- Welchen Titel darf man nehmen ??? von Capri
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Hallo,
jeder Schriftsteller muss ja für sein Buch einen Titel wählen.
Bei ca. 90.000 neuen Büchern pro Jahr allein in Deutschland sind die meisten Titel die man gerne hätte leider schon belegt.
Damit man das besser einschätzen kann habe ich einige Fragen dazu.
Angenommen es gibt schon ein Buch mit dem Titel "Rote Sonne über Berlin", könnte ich dann mein Buch "Laras Rote Sonne über Berlin" nennen, oder wäre dies verboten?
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kskreativ Märchenerzähler
K Alter: 59 Beiträge: 2232 Wohnort: Ezy sur Eure, France
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K 17.05.2012 09:19
von kskreativ
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Den Titel sucht in der Regel der Verlag aus.
_________________ C'est la vie. oder: Du würdest dich wundern, was man so alles überleben kann. |
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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17.05.2012 10:26
von Fjodor
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Das wäre zu nah dran am anderen Titel (der ab Veröffentlichung oder durch eine vorherige Titelschutzanzeige geschützt ist) - es entstünde Verwechslungsgefahr - entscheidend ist die Kennzeichnungseigenschaft oder ein besonderer geschützter Markenname).
Sonne und Berlin und rot für sich wären im Titel kein Problem;
Wer ganz profimäßig vorgeht, müßte vor VÖ eine Titelschutzrecherche in Auftrag geben; die umfaßt neben der Recherche nach veröffentlichten Titel auch die Titelschutzanzeigen für noch unveröffentlichte Werke in den dafür vorgesehenen Anzeige-Medien.
KS hat Recht: den endgültigen Titel bestimmt in der Regel der Verlag, der damit auch das Risiko übernimmt.
Bei einer Selbstveröffentlichung genügt sicher eine handgemachte Recherche mittels Google; Katalog der Nationalbibliothek; Verzeichnis lieferbarer Bücher und natürlich ein reines Gewissen, dass man niemanden plagiiert - denn die unbeabsichtigte Ähnlichkeit oder die identische Verwendung eines Allerweltstitels muss ja erstmal den Rechteinhaber auf den Plan rufen - und wenn die Weiterverbreitung untersagt würde, mußt Du ja keine 1000 Bücher einstampfen. Aber je höher der finanzielle Einsatz, desto eher lohnt sich eine Titelrecherche.
Die bewußte Anlehnung an gewinnträchtige Titel erhöht natürlich das Risiko. Wäre dagegen die "Rote Sonne über Berlin" der Titel meines dahindümpelnden Kleinverlags-Titels, dann würde ich Dich wohl nicht verklagen, wenn Du mich bewußt oder unbewußt plagiierst, sondern eher darauf hoffen, dass Deine Freunde versehentlich mein Buch ordern oder zumindest darauf aufmerksam werden Andererseits könnte ich aber auch auf den unseligen Gedanken kommen, dass mir ein Aufschrei und eine Drohung noch mehr Publicity bringt ...
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Schreibmaschine Klammeraffe
Beiträge: 529
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17.05.2012 11:46
von Schreibmaschine
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Bereits veröffentlichte Buchtitel dürfen in Deutschland nicht mehr vergeben werden.
Die Titel müssen unterscheidbar sein. Dabei kann man mit Untertiteln arbeiten oder den Titel leicht abändern.
Meiner Meinung nach würde deine Abänderung trotz der Ähnlichkeit gehen.
Wenn du ganz auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du einen Untertitel wählen. Also zum Beispiel so:
"Rote Sonne über Berlin - Eine wahre Geschichte".
Liebe Grüße,
Alison
ps. Bei vielen Kleinverlagen erfolgt die Titelvergabe in Absprache mit dem Autor. Ich kann bei meinen beiden Verlagen jedenfalls (mit)entscheiden.
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Michael E. Vieten Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 87 Wohnort: Hunsrück mit Blick auf den Hochwald
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31.05.2012 19:56
von Michael E. Vieten
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Schreibmaschine hat Folgendes geschrieben: | Bereits veröffentlichte Buchtitel dürfen in Deutschland nicht mehr vergeben werden.
Die Titel müssen unterscheidbar sein. Dabei kann man mit Untertiteln arbeiten oder den Titel leicht abändern.
Meiner Meinung nach würde deine Abänderung trotz der Ähnlichkeit gehen.
Wenn du ganz auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du einen Untertitel wählen. Also zum Beispiel so:
"Rote Sonne über Berlin - Eine wahre Geschichte".
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Für wie "juristisch gefährlich" hältst Du den Titel für eine Mystery-Erzählung (nur ebook) "Unheimliche Begegnungen. Die Kammer" im Hinblick auf John Grishams "Die Kammer"?
Gruß
Michael
_________________ Lies mal wieder ...
Romane und Erzählungen von Michael E. Vieten |
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Schreibmaschine Klammeraffe
Beiträge: 529
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31.05.2012 20:47
von Schreibmaschine
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Lieber Michael,
ich sehe bei deinem Titel kein Problem. Allerdings würde ich keinen Punkt, sondern einen Bindestrich setzen. Und wenn du das Cover selber machst (ich hab da so einen Verdacht), setz den Untertitel "Die Kammer" am besten in die Zeile unter den Haupttitel.
Liebe Grüße,
Alison
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Capri Gänsefüßchen
Beiträge: 41
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01.06.2012 07:31
von Capri
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Wie sieht es aus, wenn man zwei schon vorhandene Titel zusammenfügt, so dass einer der Haupttitel ist und der andere der dazugehörige Untertitel. Geht das auch oder wäre das sehr Problematisch?
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Michael E. Vieten Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 87 Wohnort: Hunsrück mit Blick auf den Hochwald
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01.06.2012 08:32
von Michael E. Vieten
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Hallo Alison,
Schreibmaschine hat Folgendes geschrieben: | Lieber Michael,
ich sehe bei deinem Titel kein Problem. Allerdings würde ich keinen Punkt, sondern einen Bindestrich setzen. Und wenn du das Cover selber machst (ich hab da so einen Verdacht), setz den Untertitel "Die Kammer" am besten in die Zeile unter den Haupttitel.
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Es steht in unterschiedlichen Schriftgrößen zentriert untereinander:
Unheimliche Begegnungen
DIE KAMMER
"Die Kammer" ist der Haupttitel und wird durch den aktuellen Titel einer neuen Erzählung ersetzt.
Alles andere bleibt stehen. Es soll als Serie erkennbar sein.
Das Cover muss so vielen Anforderungen gerecht werden, dass es noch dauern wird, bis ich meiner Entscheidung für eine Version trauen kann.
Ich überlege, ob es etwas bringt, es hier vorzustellen.
Gruß
Michael
_________________ Lies mal wieder ...
Romane und Erzählungen von Michael E. Vieten |
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Schreibmaschine Klammeraffe
Beiträge: 529
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01.06.2012 09:40
von Schreibmaschine
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@Capri: Das ist ein extremer Grenzfall. Ich würde dir davon abraten.
@Michael: In dem Fall würde ich es anders herum machen. Es geht auch dass der Haupttitel "Die Kammer" genommen wird. Alleinstehend natürlich nicht. Aber eben mit dem Untertitel. Also so:
DIE KAMMER
Unheimliche Begegnungen
Im Idealfall würdest du an "Die Kammer" noch einen Zusatz dranhängen. Sowas wie: Die Kammer des Schreckens" und dann den Untertitel. Aber das ist kein Muss. Es gilt, dass die Titel deutlich voneinander unterscheidbar sein müssen. Das ist bei dir schon gegeben. Aber ich persönlich finde, dass man da gar nicht vorsichtig genug sein kann.
Ich muss jetzt aber mal sagen, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung gebe.
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Capri Gänsefüßchen
Beiträge: 41
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01.06.2012 09:52
von Capri
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Schreibmaschine hat Folgendes geschrieben: | Aber ich persönlich finde, dass man da gar nicht vorsichtig genug sein kann. |
Ja, im Grunde genommen sind die Buchtitel Markennamen und da kann man richtig Probleme bekommen wenn man das nicht beachtet.
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Michael E. Vieten Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 87 Wohnort: Hunsrück mit Blick auf den Hochwald
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01.06.2012 10:26
von Michael E. Vieten
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Hallo Alison,
Schreibmaschine hat Folgendes geschrieben: | Aber ich persönlich finde, dass man da gar nicht vorsichtig genug sein kann. |
Eigentlich ist die Unterscheidung schon dadurch gegeben, dass der Autor und der Verlag voneinander abweichen.
Das Cover genießt eigenen Designschutz und muss ohnehin abweichend gestaltet werden.
Der Titel x vom Autor y aus dem Verlag z unterscheidet sich für normal Sterbliche deutlich genug von Titel x vom Autor a aus dem Verlag b.
Beispiele:
Alles hat seine Zeit von Ennio Flaiano, Verlag Manesse
Alles hat seine Zeit von Karl Ove Knausgard, Verlag btb
Beide Romane tragen nur diesen Haupttitel ohne Untertitel.
Aber Du hast recht. In D findet sich auch dafür sicher wieder ein RA, der versucht, daraus sein Einkommen zu generieren.
Gruß
Michael
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Schreibmaschine Klammeraffe
Beiträge: 529
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01.06.2012 10:35
von Schreibmaschine
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Hallo Michael,
du irrst dich! Der Titel an sich ist geschützt, nicht das "Gesamtpaket".
Der Titel muss unterscheidbar sein. Unterschiede durch Autor oder Verlag reichen da nicht(!) aus.
Liebe Grüße,
Alison
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Bananenfischin Show-don't-Tellefant
Moderatorin
Beiträge: 5340 Wohnort: NRW
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01.06.2012 11:21
von Bananenfischin
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Am Rande: Theoretisch, wenn man sich partout nicht vom bereits vergebenen Wunschtitel trennen möchte, kann man auch beim Verlag um Erlaubnis bitten, den Titel nochmals verwenden zu dürfen.
So geschehen bei "Fünf" von Ursula Poznanski.
_________________ Schriftstellerin, Lektorin, Hundebespaßerin – gern auch in umgekehrter Reihenfolge
Aktuelles Buch: Geliebte Orlando. Virginia Woolf und Vita Sackville-West: Eine Leidenschaft
I assure you, all my novels were first rate before they were written. (Virginia Woolf) |
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Michael E. Vieten Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 87 Wohnort: Hunsrück mit Blick auf den Hochwald
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01.06.2012 12:41
von Michael E. Vieten
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Zu diesem Thema gibt es hier einen sehr beunruhigenden Fall:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-wegen-Buchtitel-Gegenmanahmen-sinnvoll-__f81692.html
In dem betreffenden Fall war der abgemahnte Titel mit Untertitel versehen und wohl kaum zu verwechseln.
Jetzt würde mich interessieren, wer hier aus diesem Forum wegen eines Titels (Buch, ebook, Erzählung etc.) schon einmal Stress mit einem Anwalt hatte.
Gruß
Michael
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Schreibmaschine Klammeraffe
Beiträge: 529
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01.06.2012 13:22
von Schreibmaschine
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Natürlich darf in dem genannten Fall die Verwendung des Buchtitels angemahnt werden. Ob es tatsächlich berechtigt wäre, müsste ein Gericht klären.
In dem hier vorliegenden Fall ist meiner Meinung nach jedoch eine Besonderheit gegeben: Durch die Wahl des Titels "Momo..." könnte man auf den ersten Blick denken, dass es sich um eine Art Fortsetzung oder zur Geschichte von Momo dazugehörigen Erzählung handelt.
Selbst wenn dem nicht so ist, könnte dies schon ein Problem darstellen.
Die Frage bei der Titelwahl ist, wie verbreitet das Wort/ die Wörter im Titel sind.
Generell ist es selbsverständlich das Beste, wenn Titel komplett neu sind. Aber das ist bei der Fülle an Buchtiteln einfach nicht immer möglich.
Wie Herr Weber es schon richtig sagt, kann man sich im Zweifelsfall mit dem entsprechenden Verlag kurzschließen. So geht man allen Problemen aus dem Weg.
Mein Rat dabei ist, dies per Post oder Mail zu machen und die Antwort des Verlages (sollte sie denn die Ttitelwahl erlauben) abzuheften bzw. abzuspeichern.
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Michael E. Vieten Wortedrechsler
Alter: 61 Beiträge: 87 Wohnort: Hunsrück mit Blick auf den Hochwald
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01.06.2012 13:48
von Michael E. Vieten
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Schreibmaschine hat Folgendes geschrieben: | Generell ist es selbstverständlich das Beste, wenn Titel komplett neu sind. Aber das ist bei der Fülle an Buchtiteln einfach nicht immer möglich. |
In einem anderen Thread hier im Forum habe ich das hier gefunden: http://www.wordle.net
Das ist eine kleine, pfiffige Hilfe, bei der Suche nach einem Titel.
Gruß
Michael
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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01.06.2012 13:55
von Fjodor
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Es gibt einige Fälle, in denen sich Autoren Titel friedlich teilen, ohne voneinander zu wissen oder ohne dass es sie stört.
Ob und wie erfolgreich jemand gegen einen anderen Autor Urheberrechtsschutz geltend macht hängt von vielen einzelnen Umständen ab, u.a. wie stark es wirklich um knallharte Geschäftsinteressen geht.
Spekulieren würde ich nicht. Am besten ist es allemal, wenn es einen nicht tangiert, weil es der Verlag zu seiner Sache macht.
Eigentlich will jeder (echte) Verlag den Titel selbst bestimmen und räumt dem Autor allenfalls ein Veto-Recht ein, falls der durch die Titelwahl des Verlags seinen Ruf lädiert sieht und dies geltend macht.
LG, F.
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Capri Gänsefüßchen
Beiträge: 41
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02.06.2012 18:13
von Capri
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Fjodor hat Folgendes geschrieben: | Es gibt einige Fälle, in denen sich Autoren Titel friedlich teilen, ohne voneinander zu wissen oder ohne dass es sie stört. |
Ich habe jetzt mal bei Amazon nachgeschaut und dort gibt es tatsächlich viele Bücher mit gleichem Titel und unterschiedlichem Inhalt von unterschiedlichen Verlagen.
Kann man in solchen Fällen davon ausgehen das es OK ist diesen Titel auch zu benutzen? Nicht das man dann in die MOMO-Falle tappt.
Oder soll man bei jedem der Verlage einzeln anfragen? Kann ja auch nicht richtig sein, oder?
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Naike Le Normand Schneckenpost
N
Beiträge: 8 Wohnort: Düsseldorf
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N 10.10.2012 12:57
von Naike Le Normand
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Ich möchte dieses Thema noch einmal beleben, da mir wie User Capri zuvor noch immer nicht klar ist, ob ein bereits veröffentlichter Titel erlaubt ist, wenn er mit einem Zusatz versehen wird. Ich habe das Netz von vorn bis hinten durchkämmt, aber überall nur Vermutungen vorgefunden, keine Seite, wo wirklich klar und definitiv steht, dass dies rechtlich okay ist.
Wenn ich bei Amazon oder in anderen Auflistungen nachschaue, kommt der von mir gewünschte Titel für meinen Roman durchschnittlich zehn Mal vor. Vom Roman bis zum Sachbuch ist alles dabei. Nur ein Buch trägt den Titel allein, alle anderen haben Erweiterungen. Meiner Logik nach müsste doch allein das aufzeigen, dass die Verwendung von Erweiterungen urheberrechtlich korrekt ist.
Kennt jemand von euch eine Quelle im Internet, wo dies explizit steht?
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Pat Langdon Reißwolf
Alter: 59 Beiträge: 1052 Wohnort: Siegburg
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10.10.2012 13:55
von Pat Langdon
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Hallo Naike,
hilft dir das hier vielleicht?
http://www.autoren-magazin.de/titelschutzanzeige.phtml
LG
Traumfänger
_________________ "Wirklich gut bist du nur, wenn du einmal mehr aufstehst, als du gefallen bist" (Pat Langdon)
#Palliative Begleitung - Abschied nehmen" Pat Langdon |
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Naike Le Normand Schneckenpost
N
Beiträge: 8 Wohnort: Düsseldorf
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N 10.10.2012 14:12
von Naike Le Normand
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Vielen Dank, Traumfänger, das beantwortet zwar noch nicht die spezielle Frage (Verwendung von Unter- bzw. Erweiterungstiteln), aber unter dem Link finden sich viele gute Infos!
LG, Naike
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Fjodor Reißwolf
Beiträge: 1485
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10.10.2012 14:26
von Fjodor
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Dann gibts noch das hier mit ein paar Beispielfällen:
http://www.avj-online.de/brancheninformationen/special_interest/titelschutz_eine_einfuehrung/
Die konkrete definitive Antwort wirst Du nicht finden, da der Gesetzestext keine Einzelsachverhalte benennt, sondern Tatbestände und es Auslegungssache sein kann, ob ein Sachverhalt unter einen bestimmten Tatbestand fällt. Nicht umsonst werden hier immer Fälle aus der Rechtssprechung angeführt, die also erst per Richterspruch geklärt wurden.
Ein "Allerweltstitel" plus Zusatz reicht sicher aus, aber der Titel des aktuellen Bestsellers mit Zusatz legt immer den Verdacht nahe, dass es jemand auf Verwechslung anlegt. "Herr der Ringe. Die Memoiren eines Juweliers" könnte wiederum durchgehen, wenn es sich tatsächlich um eine Biografie handelt. Da würde ich allerdings trotzdem nichts riskieren, sondern nachfragen
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