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Autor |
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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01.05.2012 21:24 Scheidung aus der Ferne? von Nicki
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Hallo,
Ist es möglich, in Deutschland die Scheidung einzureichen, dann ins europäische Ausland zu verschwinden und nach der entsprechenden Zeit die Scheidungspapiere zugeschickt zu bekommen?
Muss man persönlich vor dem Gericht erscheinen oder kann man auch seinen Anwalt beauftragen?
Wie lange ist die Mindestwartezeit, bis man geschieden ist?
Der Ehepartner ist mit der Scheidung nicht einverstanden, dauert es dann länger?
_________________ MfG
Nicki
"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." Henry Ford
"Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." A.Einstein
*Sommerblues* September 2017 Eisermann Verlag
*Trommelfeuer* November 2017 Eisermann Verlag
*Silvesterliebe* 30. November 2018 Eisermann Verlag
*Gestohlene Jahre* Work in Progress |
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Murmel Schlichter und Stänker
Alter: 68 Beiträge: 6380 Wohnort: USA
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02.05.2012 01:03
von Murmel
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Geschieden kann nur nach einem Trennungsjahr werden, egal, ob einer der Ehepartner dagegen ist oder nicht. Das Trennungsjahr bedeutet Trennung von Tisch und Bett. Ein Ehepartner reicht die Scheidung ein, von da an läuft das Trennungsjahr. Wo du dich in der Zeit des Jahres befindest, spielt keine Rolle.
Du kannst dich, soweit ich weiß, von einem Anwalt vertreten lassen, aber ganz sicher bin ich da nicht, denn der Scheidungsrichter will den Willen zur Scheidung von beiden Seiten persönlich hören. Dabei wird auch über die Aufteilung der Besitztümer entschieden.
_________________
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i-Punkt Klammeraffe
Alter: 46 Beiträge: 512 Wohnort: Baden-Württemberg
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02.05.2012 07:13
von i-Punkt
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Wie gut, dass man mal eine Zivil-Prozess-Ordnung kaufen musste
§ 613 (ZPO)
613 Persönliches Erscheinen der Ehegatten; Parteivernehmung
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören; es kann sie als Parteien vernehmen. Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hört das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge an und weist auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und Dienste der Träger der Jugendhilfe hin. Ist ein Ehegatte am Erscheinen vor dem Prozessgericht verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung von dessen Sitz auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, so kann er durch einen ersuchten Richter angehört oder vernommen werden.
Also, man muss vor Gericht erscheinen - aber nicht unbedingt vor dem gleichen wie der Ehepartner. Wie das allerdings über Landesgrenzen hinaus aussieht, weiß ich nicht. Ist ein Partner krank, wird wohl in der Regel verschoben.
Ein Hintertürchen könnte ja aber die dreijährige Trennungsphase sein. Nach dieser Zeit geht man meines Wissens von nicht wieder zu rettender Zerrüttung aus und kann ohne Zustimmung des anderen Ehepartners geschieden werden. Und um diese geht es ja wohl hauptsächlich bei der Anwesenheitspflicht. Da müsstest du dich aber noch mal bei jemanden vergewissern, der mehr Ahnung hat als ich.
I. (immer noch verheiratet mit dem ersten Mann aber ein armes Scheidungskind)
_________________ Schreiben ist einfach, man setzt sich nur hin, starrt auf ein weißes Blatt Papier, bis sich Blutstropfen auf der Stirn bilden. |
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Eimerian Leseratte
E Alter: 38 Beiträge: 193
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E 02.05.2012 07:15
von Eimerian
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Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es sehr schnell gehen. In der Praxis kann auch das Trennungsjahr umgangen werden, wenn beide Partner ein zurückliegendes Datum als Trennungszeitpunkt angeben (das Gericht überprüft so etwas nicht). Das geht aber nur wenn sich wirklich beide Partner in allen Punkten wie Kinder, Unterhalt, Aufteilung von Eigentum usw. einig sind. In diesem Idealfall ist das eine Sache von Tagen.
Scheidung ohne Trennungsjahr geht auch, wenn das weiterführen der Ehe unzumutbar ist. Misshandlungen, Partner ist in neuer Beziehung, Frau ist von einem anderen schwanger; solche Sachen. Sowas muss aber mitunter vor Gericht bewiesen werden, was dauert und vielleicht muss man auch persönlich anwesend sein.
Wenn man sich nicht einig ist, dann dauert der Rechtstreit länger.
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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03.05.2012 11:53
von Nicki
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Muss mich noch für Eure Beiträge bedanken.
Ich werde wohl keine Fern-Scheidung bewerkstelligen können, aber Papier ist ja geduldig, ich mach ne Verlobung mit einer geplatzten Hochzeit.
_________________ MfG
Nicki
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KeTam Ungeduld
Alter: 49 Beiträge: 4952
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19.05.2012 09:59
von KeTam
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Hallo Nicki,
wenn es um eine binationale Ehe geht, lässt man sich erst dort scheiden, wo man geheiratet hat (sagen wir mal, in Deutschland).
Dazu müssen beide Parteien vor Gericht erscheinen, aber nicht unbedingt vor dem selben.
Danach muss man sich auch in dem Land scheiden lassen, woher einer der Ehepartner kommt.
Dazu muss wieder jede der Parteien von einem Anwalt vertreten werden.
Dann wird die deutsche Scheidung anerkannt und die "ausländische" Scheidung vollzogen.
Dazu muss keine der Parteien anwesend sein, nur eine Vollmacht vorlegen.
Falls eine der beiden Parteien keine Vollmacht vorlegt, geht es auch wird aber viel teurer.
Ich hoffe, ich konnte das jetzt klar machen, wenn nicht, frag gerne nach.
Lg, KeTam.
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Nicki Bücherwurm
Alter: 68 Beiträge: 3613 Wohnort: Mönchengladbach
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20.05.2012 22:28
von Nicki
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Hallo KeTam,
danke für deine Antwort. Ich habe mich jedoch entschlossen, keine Scheidung daraus zu machen, da die Trennungszeit bis zu drei Jahren betragen kann, falls einer der Partner die Scheidung nicht will. Und das passt nicht zum Plot.
_________________ MfG
Nicki
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