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Gast
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17.10.2011 17:11 Zitate und Rechte von Gast
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Wenn ich ein Märchen modern umstricke (das darf ich, soweit so klar), aber darin bestimmte Sätze/Auszüge, z.B. wörtliche Rede der Protagonisten 1:1 übernehmen will, wie muss ich das kennzeichnen?
Dürfen darf ich das, meine ich (allein an der Satzstellung wird deutlich, wie sicher ich mir da bin ), aber genügt es in Form einer Quellenangabe auf das Märchen zu verweisen? Oder muss ich das anders kenntlich machen, wo ich wortwörtlich klau ... zitiere?
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8676 Wohnort: Bayern
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17.10.2011 19:09
von Merlinor
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Hallo debruma
Meiner Meinung nach müsste es in einem solchen Fall genügen, wenn Du in einem Hinweis (Vorspann oder Nachspann) Dein Prozedere darstellst.
Also etwas in der Art wie: Es handelt sich hier um eine Neufassung des alten Märchens XXX der Gebrüder Maier (Ausgabe YYY, Müller-Verlag 1900) in eigenen Worten. Stellenweise wurde unveränderter Originaltext eingearbeitet.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich das im Falle einer Veröffentlichung bei meinem Verleger thematisieren und gegebenfalls die wörtlich übernommenen Stellen kursiv setzen.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Gast
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18.10.2011 08:47
von Gast
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Danke Merlinor! Das hilft mir sehr.
*Puh* - ok, dann ist alles gut.
d.
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CinemaStrange Gänsefüßchen
Alter: 42 Beiträge: 31
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20.12.2011 21:00
von CinemaStrange
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Ich hätte eine ähnliche Frage, daher poste ich das mal hier rein wenn es erlaubt ist.
Arbeite grad an einem Projekt über Ludwig II. von Bayern.
Wie ist es mit Briefen aus jener Zeit? (Briefe vom König,Privatpersonen usw.) Kann ich die wortwörtlich in meiner Geschichte verwenden oder muss ich da aufpassen? Ich denke nicht, dass es da Probleme geben könnte, wollte jedoch sicherheitshalber mal nachfragen.
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derSibirier Reißwolf
D
Beiträge: 1250
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D 20.12.2011 21:13
von derSibirier
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Das Urheberrecht erlischt 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Bitte die Gesetzgebung lesen:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/1965-09-09/materialien/ds_IV_270_B_01_08.php3
Grüße
Sibirier
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kskreativ Märchenerzähler
K Alter: 59 Beiträge: 2232 Wohnort: Ezy sur Eure, France
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K 20.12.2011 21:17
von kskreativ
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Ich dachte es sind 70 Jahre?
Edit: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html
_________________ C'est la vie. oder: Du würdest dich wundern, was man so alles überleben kann. |
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CinemaStrange Gänsefüßchen
Alter: 42 Beiträge: 31
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20.12.2011 21:25
von CinemaStrange
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. In meinem Fall würde es jetzt keine Rolle spielen, ob fünfzig oder siebzig Jahre, aber wäre trotzdem interessant zu wissen welcher Link aktuell/richtig ist...
Bin ein bisschen verwirrt
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derSibirier Reißwolf
D
Beiträge: 1250
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D 20.12.2011 21:31
von derSibirier
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70 Jahre sind heute aktuell, die 50 Jahre + 10 waren ursprünglich in der Gesetzgebung verankert.
Aber auch wenn das Urheberrecht bereits erloschen ist, Quellenangaben werden im Allgemeinem ausgeführt, aber in einem separaten Verzeichnis am Buchanfang oder Ende. Damit niemand denkt, das ist geklaut.
Grüße
Sibirier
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