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Verlagswechsel mit 2. Band möglich?

 
 
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Anselm
Gänsefüßchen
A


Beiträge: 19



A
Beitrag24.11.2010 22:42
Verlagswechsel mit 2. Band möglich?
von Anselm
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ich bin mit meinem Roman bei einem Zuschussverlag gelandet. Ja, das war dumm, aber es ist nun einmal geschehen. Dieser Verlag sieht nun keine Notwendigkeit, das Buch auch mal ein wenig bekannt zu machen.
Dummerweise handelte es sich um den ersten Teil einer Serie, in die ich viel Lebenszeit investiert habe. Kann ich, nachdem ich die restlichen Bände so umgeschrieben habe, dass sie ohne den ersten auskommen, diese unter einem neuen Titel einem seriösen Verlag anbieten? Darf ich bei diesem Umschreiben zwei bis drei Geschehnisse aus dem ersten Band als Rückblenden benutzen, solange ich andere Formulierungen wähle (z.B. dieselbe Szene aus der Sicht einer anderen Figur)?
Oder bin ich verpflichtet, die komplette Serie bei meinem jetzigen Verlag zu machen? Ich kann mir allerdings nicht noch einmal 2500 Euro leisten, sonst hätte ich das Geld ja längst in Werbung für den ersten Band gesteckt. Der Vertrag mit dem Zuschussverlag beläuft sich lediglich auf "Buchtitel, Band 1" ohne auf weitere Bände einzugehen. Hilft mir das oder bricht mir das "Band 1" im Titel das Genick?
Wenn sich (was ja unter diesen Umständen ja nicht wirklich überraschen würde) kein richtiger Verlag für die Serie interessiert, kann ich dann dem Zuschussverlag mitteilen, nicht mehr an den Veröffentlichung weiterer Bände interessiert zu sein und das Material als kostenloses Lesefutter auf meiner Website anbieten? Wie schütze ich in so einem Fall mein Urheberrecht am klügsten? Fragen über Fragen... Mir ist es auch egal, ob ich Geld damit verdiene, ich will einfach nur die Serie irgendwie retten und zum Leser bringen ohne mich dabei finanziell zu ruinieren oder in eine rechtliche Fallgrube zu tappen.
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Theresa87
Geschlecht:weiblichKlammeraffe


Beiträge: 527
Wohnort: bei Berlin


Beitrag24.11.2010 23:46

von Theresa87
Antworten mit Zitat

Hallo Anselm,

es kommt ganz darauf an, was im Vertrag steht. Wenn dein Vertrag nur für das eine Buch ist, hat der Verlag keinerlei Rechte an den anderen Teilen. Da man aber den Vertrag nicht kennt, kann man hier auch keine genauere Hilfe geben ... und Rechtsberatung ist ja sowieso verboten, also sind es alles nur Meinungen, die du hier bekommen wirst (auch wenn sie mit den richtigen Infos durchaus sehr fundiert sein können ...).

Du bist nicht zufällig Mitglied bei ver.di und könntest dich da kostenlos beraten lassen?

Und herzlich Willkommen im Forum! smile

Liebe Grüße,
Theresa


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Sprache ist mehr als nur Worte, Sprache ist Magie.
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Anselm
Gänsefüßchen
A


Beiträge: 19



A
Beitrag25.11.2010 15:55

von Anselm
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Ja, der Vertrag bezieht sich wie gesagt nur auf den ersten Teil.  Mir wurde lediglich mal geschrieben "wenn der erste Band ein Erfolg wird verlegen wir die restlichen vier kostenlos".

Zwei Leser haben nach einer Fortsetzung gefragt, aber bis ich mit meiner Handzettelwerbung die gesamte Auflage verkauft habe, haben die sicher längst das Interesse verloren. Jedenfalls kam noch keine vernichtende Kritik (konstruktive sehr wohl), so dass ich es gern mit einem großen Verlag noch mal probieren würde, der mir das ganze Marketing aus der Hand nimmt.

ver.di? Danke für den Hinweis, da werde ich mich einmal kundig machen!
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Merlinor
Geschlecht:männlichArt & Brain

Alter: 72
Beiträge: 8670
Wohnort: Bayern
DSFo-Sponsor


Beitrag25.11.2010 23:46

von Merlinor
Antworten mit Zitat

Hallo Anselm

Hast Du schon versucht, aus dem ursprünglichen Vertrag mit dem Zusschussverlag wieder rauszukommen?
Möglicherweise hat er Dir ja Leistungen vorgespiegelt, die er jetzt nicht erfüllt - siehe Vermarktung Deines Buches?
Da könnte ich mir vorstellen, dass ein paar deutliche Worte eventuell Wirkung zeigen.
Dein Geld wirst Du damit vermutlich nicht wiederbekommen, aber die Vertriebsrechte an Deinem Werk möglicherweise schon.

LG Merlinor


_________________
„Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“

MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942
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Anselm
Gänsefüßchen
A


Beiträge: 19



A
Beitrag26.11.2010 20:56

von Anselm
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Merlinor hat Folgendes geschrieben:

Möglicherweise hat er Dir ja Leistungen vorgespiegelt, die er jetzt nicht erfüllt - siehe Vermarktung Deines Buches?


Die haben sich schon abgesichert, mit dem Passus "Werbung stellt eine freiwillige Verlagsleistung dar". Ich war halt so dumm, zu denken, wer so wenig Geld (im Vergleich mit anderen Angeboten) verlangt, der sei darauf angewiesen, die verlegten Bücher auch zu verkaufen. Ich kann hier wirklich niemand außer mir selbst einen Vorwurf machen.
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agu
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2009
Wohnort: deep down in the Brandenburger woods


Beitrag10.12.2010 23:03

von agu
Antworten mit Zitat

Hallo Anselm,

abgesehen von den vertragsrechtlichen Fragen - stellt sich natürlich auch die Frage, inwiefern ein anderer Verlag eine mehrteilige Serie würde verlegen wollen, bei der der erste Band fehlt ...
Sofern es Dir also nicht gelingt, die Vertriebsrechte für Teil1 zurückzugewinnen, könnte es vielleicht sinnvoller sein, wenn Du diese Serie ganz und gar neu aufsetzt und den jetzigen zweiten Band so gestaltest, als sei es der erste.

Jenseits dessen - verschiedene deutsche Autorenverbände bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung hinsichtlich Verträge u.ä. an - wie Theresa bereits für Ver.di erwähnte.
Vielleicht kannst Du Dir da Rat holen und den Vertrag mal vorlegen.

Viele Grüße,
Andrea


_________________
Meine Bücher:
Engelsbrut (2009 Sieben, 2011 LYX) | Engelsjagd (2010 Sieben) | Engelsdämmerung (2012 Sieben)
Die dunklen Farben des Lichts (2012, SP)
Purpurdämmern (2013, Ueberreuter)
Sonnenfänger (2013, Weltbild)
Kill Order (2013 Sieben)
Choice / als Chris Portman (2014, Rowohlt)
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Anselm
Gänsefüßchen
A


Beiträge: 19



A
Beitrag11.12.2010 00:02

von Anselm
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agu hat Folgendes geschrieben:
Hallo Anselm,

 könnte es vielleicht sinnvoller sein, wenn Du diese Serie ganz und gar neu aufsetzt und den jetzigen zweiten Band so gestaltest, als sei es der erste.



Daran arbeite ich (u.a.) gerade und es macht sogar irgendwie Spaß. Ich hatte ja ganz oben im Thread schon mal gefragt: wie stark darf ich Szenen aus dem ersten Band als Rückblenden einbauen, solange ich nicht dieselben Formuliereungen verwende?
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agu
Geschlecht:weiblichExposéadler

Alter: 49
Beiträge: 2009
Wohnort: deep down in the Brandenburger woods


Beitrag11.12.2010 10:55

von agu
Antworten mit Zitat

Anselm hat Folgendes geschrieben:
agu hat Folgendes geschrieben:
Hallo Anselm,

 könnte es vielleicht sinnvoller sein, wenn Du diese Serie ganz und gar neu aufsetzt und den jetzigen zweiten Band so gestaltest, als sei es der erste.



Daran arbeite ich (u.a.) gerade und es macht sogar irgendwie Spaß. Ich hatte ja ganz oben im Thread schon mal gefragt: wie stark darf ich Szenen aus dem ersten Band als Rückblenden einbauen, solange ich nicht dieselben Formuliereungen verwende?


Also darüber würde ich mir gar keine Sorgen machen und das hemmungslos tun. In dem Moment, da Du das Buch als eigenständig und nicht Bestandteil der Serie deklarierst, fällt es nicht mehr unter den Vertrag.


_________________
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Mogmeier
Geschlecht:männlichGrobspalter

Moderator
Alter: 50
Beiträge: 2677
Wohnort: Reutlingen


Beitrag22.12.2011 01:22

von Mogmeier
Antworten mit Zitat

Ja... Hallo erst mal.

Ich bin hier neu und fand diesen Thread, weil ich in etwa das selbe Problemchen wie Anselm habe – und nun nach einer lukrativen Lösung suche.
Mein erstes Buch (Kurzgeschichtenband) ließ ich über "Verlag A“ (DKZ) veröffentlichen. Mein zweites Buch wird ein dicker Roman, der sich auf das erste Buch bezieht. Diesen möchte ich bei "Verlag B“ (ohne DKZ-Hickhack) publizieren. Nun ist es so, dass ich zwei Kurzgeschichten aus meinem ersten Buch in mein zweites, als Szenen, einbinden möchte bzw. dies auch muss. – Leider habe ich bei "Verlag A“ einen sogenannten Knebelvertrag unterschrieben und somit sämtliche Rechte dem Verlag übertragen. Das heißt, ich würde dadurch meine eigene Idee kopieren und unerlaubt vervielfältigen.
Natürlich könnte ich mich auf das Zitatrecht berufen und die entsprechenden Texte quellentechnisch kenntlich machen ... ABER ...
Die Kurzgeschichten, die ich als Szenen einbinde, muss ich anhand des Romanverlaufs ein wenig ausbauen und umformulieren; somit fällt das Ganze dann nicht mehr unter das Großzitat und würde eine Vertragsverletzung gegenüber "Verlag A“ darstellen.

Es bedarf also einer Genehmigung des "Verlags A" und die ist, wie ich vermute, mit einer beträchtlichen Geldsumme verbunden.
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Harald
Geschlecht:männlichShow-don't-Tellefant

Alter: 76
Beiträge: 5104
Wohnort: Schlüchtern


Beitrag22.12.2011 10:21

von Harald
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Schreib mich mal kurz an!

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Trolli-Drollig(at)web.de


_________________
Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker

Harald

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