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Anselm Gänsefüßchen
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Beiträge: 19
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A 24.11.2010 22:42 Verlagswechsel mit 2. Band möglich? von Anselm
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Ich bin mit meinem Roman bei einem Zuschussverlag gelandet. Ja, das war dumm, aber es ist nun einmal geschehen. Dieser Verlag sieht nun keine Notwendigkeit, das Buch auch mal ein wenig bekannt zu machen.
Dummerweise handelte es sich um den ersten Teil einer Serie, in die ich viel Lebenszeit investiert habe. Kann ich, nachdem ich die restlichen Bände so umgeschrieben habe, dass sie ohne den ersten auskommen, diese unter einem neuen Titel einem seriösen Verlag anbieten? Darf ich bei diesem Umschreiben zwei bis drei Geschehnisse aus dem ersten Band als Rückblenden benutzen, solange ich andere Formulierungen wähle (z.B. dieselbe Szene aus der Sicht einer anderen Figur)?
Oder bin ich verpflichtet, die komplette Serie bei meinem jetzigen Verlag zu machen? Ich kann mir allerdings nicht noch einmal 2500 Euro leisten, sonst hätte ich das Geld ja längst in Werbung für den ersten Band gesteckt. Der Vertrag mit dem Zuschussverlag beläuft sich lediglich auf "Buchtitel, Band 1" ohne auf weitere Bände einzugehen. Hilft mir das oder bricht mir das "Band 1" im Titel das Genick?
Wenn sich (was ja unter diesen Umständen ja nicht wirklich überraschen würde) kein richtiger Verlag für die Serie interessiert, kann ich dann dem Zuschussverlag mitteilen, nicht mehr an den Veröffentlichung weiterer Bände interessiert zu sein und das Material als kostenloses Lesefutter auf meiner Website anbieten? Wie schütze ich in so einem Fall mein Urheberrecht am klügsten? Fragen über Fragen... Mir ist es auch egal, ob ich Geld damit verdiene, ich will einfach nur die Serie irgendwie retten und zum Leser bringen ohne mich dabei finanziell zu ruinieren oder in eine rechtliche Fallgrube zu tappen.
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Theresa87 Klammeraffe
Beiträge: 527 Wohnort: bei Berlin
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24.11.2010 23:46
von Theresa87
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Hallo Anselm,
es kommt ganz darauf an, was im Vertrag steht. Wenn dein Vertrag nur für das eine Buch ist, hat der Verlag keinerlei Rechte an den anderen Teilen. Da man aber den Vertrag nicht kennt, kann man hier auch keine genauere Hilfe geben ... und Rechtsberatung ist ja sowieso verboten, also sind es alles nur Meinungen, die du hier bekommen wirst (auch wenn sie mit den richtigen Infos durchaus sehr fundiert sein können ...).
Du bist nicht zufällig Mitglied bei ver.di und könntest dich da kostenlos beraten lassen?
Und herzlich Willkommen im Forum!
Liebe Grüße,
Theresa
_________________ Sprache ist mehr als nur Worte, Sprache ist Magie. |
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Anselm Gänsefüßchen
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Beiträge: 19
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Merlinor Art & Brain
Alter: 72 Beiträge: 8670 Wohnort: Bayern
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25.11.2010 23:46
von Merlinor
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Hallo Anselm
Hast Du schon versucht, aus dem ursprünglichen Vertrag mit dem Zusschussverlag wieder rauszukommen?
Möglicherweise hat er Dir ja Leistungen vorgespiegelt, die er jetzt nicht erfüllt - siehe Vermarktung Deines Buches?
Da könnte ich mir vorstellen, dass ein paar deutliche Worte eventuell Wirkung zeigen.
Dein Geld wirst Du damit vermutlich nicht wiederbekommen, aber die Vertriebsrechte an Deinem Werk möglicherweise schon.
LG Merlinor
_________________ „Ich bin fromm geworden, weil ich zu Ende gedacht habe und nicht mehr weiter denken konnte.
Als Physiker sage ich Ihnen nach meinen Erforschungen des Atoms:
Es gibt keine Materie an sich, Geist ist der Urgrund der Materie.“
MAX PLANCK (1858-1947), Mailand, 1942 |
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Anselm Gänsefüßchen
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Beiträge: 19
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agu Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2009 Wohnort: deep down in the Brandenburger woods
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10.12.2010 23:03
von agu
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Hallo Anselm,
abgesehen von den vertragsrechtlichen Fragen - stellt sich natürlich auch die Frage, inwiefern ein anderer Verlag eine mehrteilige Serie würde verlegen wollen, bei der der erste Band fehlt ...
Sofern es Dir also nicht gelingt, die Vertriebsrechte für Teil1 zurückzugewinnen, könnte es vielleicht sinnvoller sein, wenn Du diese Serie ganz und gar neu aufsetzt und den jetzigen zweiten Band so gestaltest, als sei es der erste.
Jenseits dessen - verschiedene deutsche Autorenverbände bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung hinsichtlich Verträge u.ä. an - wie Theresa bereits für Ver.di erwähnte.
Vielleicht kannst Du Dir da Rat holen und den Vertrag mal vorlegen.
Viele Grüße,
Andrea
_________________ Meine Bücher:
Engelsbrut (2009 Sieben, 2011 LYX) | Engelsjagd (2010 Sieben) | Engelsdämmerung (2012 Sieben)
Die dunklen Farben des Lichts (2012, SP)
Purpurdämmern (2013, Ueberreuter)
Sonnenfänger (2013, Weltbild)
Kill Order (2013 Sieben)
Choice / als Chris Portman (2014, Rowohlt)
Wie man ein Löwenmäulchen zähmt / als Eva Lindbergh (2016, Droemer Knaur) |
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Anselm Gänsefüßchen
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Beiträge: 19
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agu Exposéadler
Alter: 49 Beiträge: 2009 Wohnort: deep down in the Brandenburger woods
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11.12.2010 10:55
von agu
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Anselm hat Folgendes geschrieben: | agu hat Folgendes geschrieben: | Hallo Anselm,
könnte es vielleicht sinnvoller sein, wenn Du diese Serie ganz und gar neu aufsetzt und den jetzigen zweiten Band so gestaltest, als sei es der erste.
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Daran arbeite ich (u.a.) gerade und es macht sogar irgendwie Spaß. Ich hatte ja ganz oben im Thread schon mal gefragt: wie stark darf ich Szenen aus dem ersten Band als Rückblenden einbauen, solange ich nicht dieselben Formuliereungen verwende? |
Also darüber würde ich mir gar keine Sorgen machen und das hemmungslos tun. In dem Moment, da Du das Buch als eigenständig und nicht Bestandteil der Serie deklarierst, fällt es nicht mehr unter den Vertrag.
_________________ Meine Bücher:
Engelsbrut (2009 Sieben, 2011 LYX) | Engelsjagd (2010 Sieben) | Engelsdämmerung (2012 Sieben)
Die dunklen Farben des Lichts (2012, SP)
Purpurdämmern (2013, Ueberreuter)
Sonnenfänger (2013, Weltbild)
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Mogmeier Grobspalter
Moderator Alter: 50 Beiträge: 2677 Wohnort: Reutlingen
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22.12.2011 01:22
von Mogmeier
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Ja... Hallo erst mal.
Ich bin hier neu und fand diesen Thread, weil ich in etwa das selbe Problemchen wie Anselm habe – und nun nach einer lukrativen Lösung suche.
Mein erstes Buch (Kurzgeschichtenband) ließ ich über "Verlag A“ (DKZ) veröffentlichen. Mein zweites Buch wird ein dicker Roman, der sich auf das erste Buch bezieht. Diesen möchte ich bei "Verlag B“ (ohne DKZ-Hickhack) publizieren. Nun ist es so, dass ich zwei Kurzgeschichten aus meinem ersten Buch in mein zweites, als Szenen, einbinden möchte bzw. dies auch muss. – Leider habe ich bei "Verlag A“ einen sogenannten Knebelvertrag unterschrieben und somit sämtliche Rechte dem Verlag übertragen. Das heißt, ich würde dadurch meine eigene Idee kopieren und unerlaubt vervielfältigen.
Natürlich könnte ich mich auf das Zitatrecht berufen und die entsprechenden Texte quellentechnisch kenntlich machen ... ABER ...
Die Kurzgeschichten, die ich als Szenen einbinde, muss ich anhand des Romanverlaufs ein wenig ausbauen und umformulieren; somit fällt das Ganze dann nicht mehr unter das Großzitat und würde eine Vertragsverletzung gegenüber "Verlag A“ darstellen.
Es bedarf also einer Genehmigung des "Verlags A" und die ist, wie ich vermute, mit einer beträchtlichen Geldsumme verbunden.
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5104 Wohnort: Schlüchtern
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22.12.2011 10:21
von Harald
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Schreib mich mal kurz an!
PN
Alternativ >>
Trolli-Drollig(at)web.de
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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