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johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
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10.04.2011 18:40 Welche Strafe ist angemessen? (Strafrecht) von johnnys_moondog
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Kurze Beschreibung der Situation:
X ist spielsüchtig, verzockt aufgrund seiner Sucht sein ganzes Geld, verliert dann auch noch seinen Job. Verzweifelt rennt X mit einer (Gas-)Pistole in die Bank, verlangt dort 20.000 Euro, nimmt noch eine Geisel mit. Die Geisel landet bei ihm im Keller, er möchte sie in 5 Tagen gegen ein Lösegeld von weiteren 20.000 Euro freilassen. Er behandelt die Geisel gut, d. h. er gibt ihr genug zu essen und trinken, sie hat im Keller einen Fernsehr zur Unterhaltung, er kommt selbst oft in den Keller und spricht mit ihr; abgesehen davon, dass sie eben nicht aus dem Keller kann, fehlt es ihr an nichts. Nach 4 Tagen (also 1 Tag vor der geplanten Freilassung bzw Geldübergabe) stürmt das SEK das Haus, befreit die Geisel und verhaftet X.
Jetzt die Fragen:
1. Mit welcher Strafe muss X rechnen?
2. Ist in diesem Fall noch eine Bewährungsstrafe, evtl. kombiniert mit Geldstrafe möglich?
3. Ist eine Strafmilderung möglich, in Hinsicht darauf, dass er aufgrund einer Krankheit (Spielsucht) kriminell geworden ist und dies auch seine allererste Straftat war? Und unter dem Gesichtspunkt, dass die Geisel bestätigt, dass er sie (den Umständen entsprechend) gut behandelt hat?
4. Kann er aufgrund der Spielsucht auch in eine Klinik anstatt ins Gefägnis kommen? Oder geht das nur bei Psychosen, Depressionen oder Suizidgefahr?
Würde mich sehr über Antworten freuen, habe schon gegoogelt, aber die Ergebnisse waren ziemlich allgemein.
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
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Jana2 Eselsohr
Alter: 46 Beiträge: 427 Wohnort: Sachsen
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10.04.2011 20:04
von Jana2
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Bin nicht im Strafrecht firm, aber arbeite bei der Straffälligenhilfe, also nur meine Meinung:
2. Bewährungsstrafe - keine Chance, Geiselnahme und Banküberfall! Wobei der Banküberfall vielleicht noch mehr ins Gewicht fällt als das Verbrechen gegen eine Person.
3. Strafmilderung wegen Spielsucht und Ersttäter - ja. Verharmlose Geiselnahme nicht, das ist ein schweres Verbrechen, welches beim Opfer immer zu einer Traumatisierung führt, erst recht nach 5 Tagen Ungewißheit
4. Suchterkrankungen machen einen großen Anteil im Maßregelvollzug aus (das ist nicht das Selbe, wie eine psychatrische Klinik, sondern von der Optik her gefängnisähnlich und mit sehr strengem Therapieprogramm), er muss dem zustimmen, aber ich denke, dann ist es realistisch
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johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
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11.04.2011 18:27
von johnnys_moondog
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Danke für die Hilfe, Jana. Oh, ich habe keinesfalls vor, eine Geiselnahme zu verharmlosen. Eher dachte ich an etwas in Richtung Stockholm-Syndrom.
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
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Jana2 Eselsohr
Alter: 46 Beiträge: 427 Wohnort: Sachsen
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11.04.2011 18:45
von Jana2
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Stockholm-Syndrom ist da sicher realistisch, aber die subjektive Aussage des Opfers, wie "gut" es behandelt wurde, dürfte (sollte) auf die Entscheidung des Gerichtes keinen großen Einfluß haben.
Es ist ja genaugenommen räuberische Erpressung, Geiselnahme, Freiheitsberaubung, Erpressung, Nötigung - das alles in Tatmehrheit oder so - wäre schön, ein Jurist könnte seine Meinung dazu äußern.
Und wie gesagt, Eigentumsdelikte scheinen häufig strenger bestraft zu werden als Körperverletzung, aber ich glaube bei Geiselnahme hört der Spaß auch für Richter auf.
Wichtig wäre noch, ob Dein Held bei der Tat jünger als 21 war, dann kommt Jugenstrafrecht in Frage, das ist milder.
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johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
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11.04.2011 19:14
von johnnys_moondog
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Ja richtig... das Jugendstrafrecht hatte ich ganz vergessen. Aber nein, er ist
schon älter. Wobei.. wieviel würde das denn ausmachen? Ich meine, mit welcher Milderung könnte gerechnet werden?
Ah, und wenn ich dich recht verstanden habe, ist wohl der Banküberfall schwerwiegender als die ganze Entführungs- bzw. Geiselsache? Wenn er jetzt "nur" das Opfer entführt und von dessen Angehörigen Lösegeld gefordert hätte, womit hätte er denn dann zu rechnen?
Schätze, das würde dann auf das hier zutreffen, oder? http://dejure.org/gesetze/StGB/239a.html
Die Frage ist nur, was man hierbei als "Minder schweren Fall" betrachten kann
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
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Jana2 Eselsohr
Alter: 46 Beiträge: 427 Wohnort: Sachsen
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11.04.2011 19:56
von Jana2
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Was juristisch schwerer wiegt war nur meine ganz subjektive Einschätzung aus dem Vergleich Eigentumsdelikt/Körperverletzung heraus. Erpresserischer Menschenraub oder Geiselnahme wird mit mind. 5 Jahren schon ziemlich hart bestraft. Das es unter minder schwerer Fall fällt, kann ich mir nicht vorstellen.
Übrigens ist auch Geständigkeit ein Milderungsgrund ..., das hat ziemlich viel Einfluß.
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Alena Gänsefüßchen
A
Beiträge: 39
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A 11.04.2011 20:46
von Alena
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Was für eine Geschichte soll das werden? Krimi? Beginnt die eigentliche Geschichte erst nachdem Täter wieder frei ist? Oder warum ist das Strafmaß relevant?
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johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
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12.04.2011 16:30
von johnnys_moondog
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@ Jana: Ja, dachte ich mir schon, min. 5 Jahre... was ja auch gut so ist!! Wer so was macht, gehört auch richtig bestraft, das Opfer wird sein Leben lang unter der Tat und den Erinnerungen daran leiden. Danke für deine Hilfe.
@ Alena: Schwerpunkt der Geschichte soll auf dem Stockholm-Syndrom liegen, d. h. auf der Tatsache dass das Opfer beginnt, mit dem Täter zu sympathisieren und wie sich das dann nach der Befreiung des Opfers etc. etnwickelt. Deswegen ist es nicht unwichtig, dass Opfer und Täter sich auch nach der Gerichtsverhandlung noch über den Weg laufen, aber so wie's ausschaut, muss ich wohl irgendwo einen Zeitsprung einbauen.
Vielleicht schafft er's ja, wenigstens wegen guter Führung ein bisschen früher raus zu kommen
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
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Jana2 Eselsohr
Alter: 46 Beiträge: 427 Wohnort: Sachsen
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12.04.2011 18:51
von Jana2
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Genau das wollte ich noch sagen, eine Entlassung nach 2/3 oder sogar der Hälfte der Haftzeit ist durchaus häufig - eine Rolle spielt hier Ersttäter, gute Führung und "Resozialisierung" - Wohnung, Arbeit in Aussicht, soz. Umfeld usw. Die Tatschwere hat meines Wissens auf diese Entscheidung keinen so großen Einfluß. Die Reststrafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt.
Stockholm-Syndrom finde ich ein spannendes Thema (wenn man sich gut mit der Thematik befast, um nicht in Klischees zu verfallen)!
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johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
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12.04.2011 19:10
von johnnys_moondog
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Danke für die Antwort, Jana. Das hilft mir sehr weiter
Ja, ich fand die Thematik auch spannend, außerdem fand ich's schade, dass das ein Thema ist, das vielen Leuten völlig unbekannt ist und vielleicht auch auf Unverständnis stößt. Dabei kann ich das total gut nachvollziehen, dass man in solchen Extremsituationen anders reagiert, als ein Außenstehender vielleicht erwarten würde. Ich bin gerade dabei, mich über das Thema zu informieren, will natürlich auch keine Klischees oder was Falsches verbreiten
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
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Alena Gänsefüßchen
A
Beiträge: 39
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A 13.04.2011 09:02
von Alena
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Ich finde die Idee sehr interessant. Die Geisel (ist es eine Frau?) wäre für mich die Hauptpersonm, und es würde für mich um ihre Entwicklung gehen. Der Schock, so aus dem normalen Leben in diese Extremsituation katapultiert zu werden. Die Angst, und alle Strategien, wie wie sich in der neuen Situation einrichtet. Wie sie den Täter besser kennenlernt. Danach könntest Du die Knast-Zeit auch nutzen für die weitere Entwicklung der Geisel. Sie beschließt veilleicht ihn zu besuchen. auf jeden Fall hat die Idee Potential, wenn ich jetzt schon so viel darüber nachdenke.
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BlackRider Richter und Henker
B Alter: 49 Beiträge: 1479 Wohnort: ZRH
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B 13.04.2011 09:39
von BlackRider
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Wenn er fuer bloss 20k Euro eine Geisselnahme veranstaltet, dann verdient er eigentlich den sofortigen Tod.
_________________ -https://www.youtube.com/watch?v=SnyVYk7pkII-
Leider macht Sucht auch vor Intelligenz nicht halt |
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Einherjer Klammeraffe
Beiträge: 545
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13.04.2011 13:04
von Einherjer
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Hallo johnnys-moondog.
Leider ist der ganze Plot (für mich) etwas ... unglaubwürdig.
Er überfällt eine Bank für 20.000 Euro. Gut, geht ja noch.
Aber dann nimmt er die Geisel mit nach hause? In seinen eigenen Keller?
Für 20.000 Euro?
Selbst ein Mann mit einem duchschnittlichen geistigen Niveau muss doch erkennen, dass er damit nicht durchkommt.
Warum fordert er in der Bank nicht 40.000 Euro? Oder überfällt zwei Banken, zu je 20.000 Euro?
Das wäre immer noch glaubwürdiger und nachvollziehbarer, als eine spontane Geiselnahme für so wenig Geld.
Dazu das Problem mit der Reizschwelle. Er begeht äußerst schwere Straftaten um an Geld zu kommen(bewaffneter Raub, erpresserischer Menschenraub), aber denkt keinen Moment daran, etwa sein Haus zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen?
Oder gar daran, das Problem an der Wurzel zu bekämpfen und Privatinsolvenz zu beantragen und eine Suchttherapie zu machen?
Und nein, strafmildernd wird sich der Fernseher im Keller kaum auswirken.
_________________ Stil ist die Fähigkeit, komplizierte Dinge einfach zu sagen - nicht umgekehrt (Jean Cocteau)
Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist der gleiche wie zwischen einem Blitz und einem Glühwürmchen. (Mark Twain) |
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5133 Wohnort: Schlüchtern
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13.04.2011 14:16
von Harald
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BlackRider hat Folgendes geschrieben: | Wenn er fuer bloss 20k Euro eine Geisselnahme veranstaltet, dann verdient er eigentlich den sofortigen Tod. |
Als meine Frau die Ausbildung zur Bankkauffrau machte, meinte ihr Ausbider vor versammelter Klasse:
" ... und sollten sie jemals ins Auge fassen, ihre Bank um einen gewissen Geldbetrag erleichtern zu wollen, dann fassen sie als Mindestbetrag zwei Millionen (damals noch D-Mark) ins Auge, das wird knapp genug, um Flug, Schmiergelder, neue Papiere und eine monatliche Rente in einem südamerikanischen Exil zu finanzieren ..."
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
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13.04.2011 15:10
von johnnys_moondog
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Hallöchen,
danke für die Antworten.
Der Plot wird sich im Übrigen noch ziemlich verändern, das ganz oben waren nur die ersten Ideen, war noch nichts Ausgearbeitetes. Man muss sich ja erst mal mit dem Thema beschäftigen und so wie's aussieht wird sowieso die ganze Bankraubsache gestrichen weil sie, wie auch schon von anderen erwähnt, ziemlich dämlich ist und abgesehen davon auch nicht ganz zur Idee passt Also lasst mich einfach mal ein bisschen wurschteln, bin grad noch in der Mindmap-Phase
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
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