|
|
Autor |
Nachricht |
johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
|
07.01.2011 18:16 Beweismittel vor Gericht - wer kennt sich aus? von johnnys_moondog
|
|
|
Hallo,
folgendes Problem:
In meinem Krimi geht es u. a. um einen Zeugen, der in Lebensgefahr schwebt (weil seine Aussage eine ganze Gangsterbande hochgehen lassen könnte). Er steht zwar unter Polizeischutz, doch er möchte trotzdem auf Nummer sicher gehen und seine Aussage irgendwie festhalten, im Falle, das ihm doch etwas zustoßen sollte.
Frage: Wenn er seine Aussage nun schriftlich festhalten oder davon eine Videoaufnahme machen würde - könnte dies im Falle seines Ablebens vor Gericht verwendet werden oder wäre das kein gültiges Beweismaterial? Könnte das überhaupt eine mündliche Aussage ersetzen?
Würde mich freuen, wenn sich jemand diesbezüglich auskennt. Habe schon gegoogelt, bin aber nicht wirklich schlauer geworden (wäre ein schriftliches Festhalten der Aussage eine "Urkunde"?!).
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
|
Nach oben |
|
|
lady-in-black Bitte nicht füttern
Beiträge: 1474 Wohnort: Killer Förde
|
07.01.2011 18:52
von lady-in-black
|
|
|
Moin,
mit Strafrecht hatte ich nicht ganz so häufig zu tun. Meine Angaben sind also "ohne Präjudiz für die (aktuelle) Sach- und Rechtslage".
Wenn deine Geschichte in Deutschland spielt, dann hat er Zeugenschutz nur dann bekommen, wenn er seine Aussage vor der Staatsanwaltschaft gemacht hat.
Und damit existiert bereits ein offizielles Schriftstück, er muss also nichts extra hinterlegen. Das wäre, wie man so schön sagt, doppelt gemoppelt.
Womit ich dir nicht weiterhelfen kann wäre die sich daraus ergebende Frage, wieviel Beweiskraft diese Aussage in einem laufenden Prozess hätte. Der "Zeuge" kann ja nicht mehr mit Nachfragen oder ggf. auch Widersprüchen konfrontiert werden.
Da käme es also individuell auf Art und Umfang von weiterem Beweismaterial an.
_________________ - Ich würde mich gerne geistig mit Dir duellieren ... aber ich sehe Du bist leider unbewaffnet.
- Nein, Stil ist nicht das Ende vom Besen.
- Ich spreche fließend ironisch, auch im sarkastischen Dialekt. |
|
Nach oben |
|
|
Corazon De Piedra Gast
|
07.01.2011 18:58 Re: Beweismittel vor Gericht - wer kennt sich aus? von Corazon De Piedra
|
|
|
johnnys_moondog hat Folgendes geschrieben: | Wenn er seine Aussage nun schriftlich festhalten oder davon eine Videoaufnahme machen würde - könnte dies im Falle seines Ablebens vor Gericht verwendet werden oder wäre das kein gültiges Beweismaterial? Könnte das überhaupt eine mündliche Aussage ersetzen? |
Ja. Es wäre genauso verwendbar wie eine Aussage vor Gericht. Das Gleiche würde zutreffen, wenn ein Zeuge z.B. vor Prozessbeginn stirbt, eine solche vorher festgehaltene Aussage würde verwendet und entsprechend im Verfahren bewertet werden.
Mein Vater ist Anwalt, deshalb weiss ich das.
Corazon
|
|
Nach oben |
|
|
lady-in-black Bitte nicht füttern
Beiträge: 1474 Wohnort: Killer Förde
|
07.01.2011 19:20
von lady-in-black
|
|
|
Und mein Vater war toll, deshalb weiß ich, dass es für johnnys_moondog hier auf den Begriff "doppelt gemoppelt" ankommt.
@johnnys_moondog:
Vielleicht wäre es eine Idee, dass dein Prota der Polizei nicht alles gesagt hat ...
_________________ - Ich würde mich gerne geistig mit Dir duellieren ... aber ich sehe Du bist leider unbewaffnet.
- Nein, Stil ist nicht das Ende vom Besen.
- Ich spreche fließend ironisch, auch im sarkastischen Dialekt. |
|
Nach oben |
|
|
johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
|
07.01.2011 19:32
von johnnys_moondog
|
|
|
Viiielen Dank für eure Hilfe!! Das rettet meinen bisherigen Plot
@lady-in-black:
Also muss er bis dahin korrekterweise eine Aussage vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft gemacht haben? Und würde sich die Sache ändern, wenn er sich anstatt Polizeischutz einen Security-Dienst anheuern würde? Wäre es dann nur Aussage vor der Polizei und dann Gerichtsprozess?
Sorry, wenn die Sache damit etwas kompliziert wird
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
|
Nach oben |
|
|
lady-in-black Bitte nicht füttern
Beiträge: 1474 Wohnort: Killer Förde
|
07.01.2011 19:48
von lady-in-black
|
|
|
Die Aussage eines Zeugen erfolgt in der Regel nach einer Vorladung bei der Polizei. Die Aussage wird dann schriftlich aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Natürlich kann man sich als Anzeigender oder Zeuge auch direkt an die StA wenden. Es gilt also und/oder, aber nicht zwingend Pol. und StA.
"Nur" eine Aussage vor der Polizei halte ich für problematisch, weil die ja auch handeln müssten. Du kannst also nicht schreiben: "Ich weiß von einem geplanten Mord!" und die Pol. sagt: "Fein, dann warten wir mal ab."
_________________ - Ich würde mich gerne geistig mit Dir duellieren ... aber ich sehe Du bist leider unbewaffnet.
- Nein, Stil ist nicht das Ende vom Besen.
- Ich spreche fließend ironisch, auch im sarkastischen Dialekt. |
|
Nach oben |
|
|
johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
|
07.01.2011 20:15
von johnnys_moondog
|
|
|
Achso, okay. Habe ich das so richtig verstanden, dass die Polizei, die z. B. in einem Mordfall ermittelt, den Zeugen vorlädt, dessen Aussage protokolliert und dann das ganze an die Staatsanwaltschaft weiterleitet? Wenn nun der Zeuge also wirklich "nur" ein Zeuge ist und die Person, die den Mord angezeigt hat, eine andere ist?
So langsam komm ich selber durcheinander
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
|
Nach oben |
|
|
lady-in-black Bitte nicht füttern
Beiträge: 1474 Wohnort: Killer Förde
|
07.01.2011 20:20
von lady-in-black
|
|
|
Na klar ermittelt zunächst die Polizei bzw. die Mordkommission usw.
Sorry, wegen der Art deiner Frage (auch wegen existierendem Polizeischutz) war ich natürlich davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft bereits aktiv ist.
Wenn der Zeuge auch "nur" Zeuge ist, dürfte er im Normalfall nur eine Vorladung von der Polizei erhalten bzw. sich aus eigenem Antrieb an diese wenden.
PS: Mir fällt gerade ein, dass man auch ein verdeckter Zeuge sein kann.
Man liefert dem Staatsanwalt vertrauliche Informationen und wird in der "offiziellen" Ermittlungsake ggf. nur als "Herr/Frau X" erwähnt.
In einem derartigen Fall würde es hauptsächlich Telefonate zwischem dem Zeugen und dem Staatsanwalt geben.
Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.
_________________ - Ich würde mich gerne geistig mit Dir duellieren ... aber ich sehe Du bist leider unbewaffnet.
- Nein, Stil ist nicht das Ende vom Besen.
- Ich spreche fließend ironisch, auch im sarkastischen Dialekt. |
|
Nach oben |
|
|
johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
|
07.01.2011 20:29
von johnnys_moondog
|
|
|
Perfekt, ich danke dir, lady-in-black. Woher kennst du dich nur so gut aus? Vom Krimischreiben oder bist du am Ende selbst Polizeipräsidentin?
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
|
Nach oben |
|
|
lady-in-black Bitte nicht füttern
Beiträge: 1474 Wohnort: Killer Förde
|
07.01.2011 20:30
von lady-in-black
|
|
|
Achte auf mein PS!
_________________ - Ich würde mich gerne geistig mit Dir duellieren ... aber ich sehe Du bist leider unbewaffnet.
- Nein, Stil ist nicht das Ende vom Besen.
- Ich spreche fließend ironisch, auch im sarkastischen Dialekt. |
|
Nach oben |
|
|
johnnys_moondog Wortedrechsler
Alter: 34 Beiträge: 83
|
07.01.2011 21:19
von johnnys_moondog
|
|
|
Das mit dem "verdeckten Zeugen" ist gut zu wissen. Danke für die Infos!
_________________ Es irrt der Mensch, solang er strebt.
(Goethe) |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Seite 1 von 1 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen. In diesem Forum darfst Du Ereignisse posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
Empfehlung | Empfehlung | Buch | Empfehlung | Buch | Buch | Empfehlung | Empfehlung | Empfehlung | Buch |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|