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Beweismittel vor Gericht - wer kennt sich aus?


 
 
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johnnys_moondog
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 34
Beiträge: 83



Beitrag07.01.2011 18:16
Beweismittel vor Gericht - wer kennt sich aus?
von johnnys_moondog
eBook pdf-Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Problem:

In meinem Krimi geht es u. a. um einen Zeugen, der in Lebensgefahr schwebt (weil seine Aussage eine ganze Gangsterbande hochgehen lassen könnte). Er steht zwar unter Polizeischutz, doch er möchte trotzdem auf Nummer sicher gehen und seine Aussage irgendwie festhalten, im Falle, das ihm doch etwas zustoßen sollte.

Frage: Wenn er seine Aussage nun schriftlich festhalten oder davon eine Videoaufnahme machen würde - könnte dies im Falle seines Ablebens vor Gericht verwendet werden oder wäre das kein gültiges Beweismaterial? Könnte das überhaupt eine mündliche Aussage ersetzen?

Würde mich freuen, wenn sich jemand diesbezüglich auskennt. Habe schon gegoogelt, bin aber nicht wirklich schlauer geworden (wäre ein schriftliches Festhalten der Aussage eine "Urkunde"?!).


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lady-in-black
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Beitrag07.01.2011 18:52

von lady-in-black
Antworten mit Zitat

Moin,

mit Strafrecht hatte ich nicht ganz so häufig zu tun. Meine Angaben sind also "ohne Präjudiz für die (aktuelle) Sach- und Rechtslage".  Smile  

Wenn deine Geschichte in Deutschland spielt, dann hat er Zeugenschutz nur dann bekommen, wenn er seine Aussage vor der Staatsanwaltschaft gemacht hat.
Und damit existiert bereits ein offizielles Schriftstück, er muss also nichts extra hinterlegen. Das wäre, wie man so schön sagt, doppelt gemoppelt.

Womit ich dir nicht weiterhelfen kann wäre die sich daraus ergebende Frage, wieviel Beweiskraft diese Aussage in einem laufenden Prozess hätte. Der "Zeuge" kann ja nicht mehr mit Nachfragen oder ggf. auch Widersprüchen konfrontiert werden.
Da käme es also individuell auf Art und Umfang von weiterem Beweismaterial an.


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Corazon De Piedra
Gast






Beitrag07.01.2011 18:58
Re: Beweismittel vor Gericht - wer kennt sich aus?
von Corazon De Piedra
Antworten mit Zitat

johnnys_moondog hat Folgendes geschrieben:
Wenn er seine Aussage nun schriftlich festhalten oder davon eine Videoaufnahme machen würde - könnte dies im Falle seines Ablebens vor Gericht verwendet werden oder wäre das kein gültiges Beweismaterial? Könnte das überhaupt eine mündliche Aussage ersetzen?


Ja. Es wäre genauso verwendbar wie eine Aussage vor Gericht. Das Gleiche würde zutreffen, wenn ein Zeuge z.B. vor Prozessbeginn stirbt, eine solche vorher festgehaltene Aussage würde verwendet und entsprechend im Verfahren bewertet werden.
Mein Vater ist Anwalt, deshalb weiss ich das.

Corazon
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lady-in-black
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Beitrag07.01.2011 19:20

von lady-in-black
Antworten mit Zitat

Und mein Vater war toll, deshalb weiß ich, dass es für johnnys_moondog hier auf den Begriff "doppelt gemoppelt" ankommt.  

@johnnys_moondog:

Vielleicht wäre es eine Idee, dass dein Prota der Polizei nicht alles gesagt hat ...  Wink


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johnnys_moondog
Geschlecht:weiblichWortedrechsler

Alter: 34
Beiträge: 83



Beitrag07.01.2011 19:32

von johnnys_moondog
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Viiielen Dank für eure Hilfe!! Das rettet meinen bisherigen Plot Daumen hoch

@lady-in-black:

Also muss er bis dahin korrekterweise eine Aussage vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft gemacht haben? Und würde sich die Sache ändern, wenn er sich anstatt Polizeischutz einen Security-Dienst anheuern würde? Wäre es dann nur Aussage vor der Polizei und dann Gerichtsprozess?

Sorry, wenn die Sache damit etwas kompliziert wird Embarassed


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lady-in-black
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Beitrag07.01.2011 19:48

von lady-in-black
Antworten mit Zitat

Die Aussage eines Zeugen erfolgt in der Regel nach einer Vorladung bei der Polizei. Die Aussage wird dann schriftlich aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Natürlich kann man sich als Anzeigender oder Zeuge auch direkt an die StA wenden. Es gilt also und/oder, aber nicht zwingend Pol. und StA.

"Nur" eine Aussage vor der Polizei halte ich für problematisch, weil die ja auch handeln müssten. Du kannst also nicht schreiben: "Ich weiß von einem geplanten Mord!" und die Pol. sagt: "Fein, dann warten wir mal ab."  Wink


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johnnys_moondog
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Beiträge: 83



Beitrag07.01.2011 20:15

von johnnys_moondog
pdf-Datei Antworten mit Zitat

Achso, okay. Habe ich das so richtig verstanden, dass die Polizei, die z. B. in einem Mordfall ermittelt, den Zeugen vorlädt, dessen Aussage protokolliert und dann das ganze an die Staatsanwaltschaft weiterleitet? Wenn nun der Zeuge also wirklich "nur" ein Zeuge ist und die Person, die den Mord angezeigt hat, eine andere ist?

So langsam komm ich selber durcheinander lol2


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lady-in-black
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Beitrag07.01.2011 20:20

von lady-in-black
Antworten mit Zitat

Na klar ermittelt zunächst die Polizei bzw. die Mordkommission usw.
Sorry, wegen der Art deiner Frage (auch wegen existierendem Polizeischutz) war ich natürlich davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft bereits aktiv ist.  Wink
Wenn der Zeuge auch "nur" Zeuge ist, dürfte er im Normalfall nur eine Vorladung von der Polizei erhalten bzw. sich aus eigenem Antrieb an diese wenden.

PS: Mir fällt gerade ein, dass man auch ein verdeckter Zeuge sein kann.
Man liefert dem Staatsanwalt vertrauliche Informationen und wird in der "offiziellen" Ermittlungsake ggf. nur als "Herr/Frau X" erwähnt.
In einem derartigen Fall würde es hauptsächlich Telefonate zwischem dem Zeugen und dem Staatsanwalt geben.

Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.  Wink


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johnnys_moondog
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Beitrag07.01.2011 20:29

von johnnys_moondog
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Perfekt, ich danke dir, lady-in-black. Woher kennst du dich nur so gut aus? Vom Krimischreiben oder bist du am Ende selbst Polizeipräsidentin?  Wink

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lady-in-black
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Beitrag07.01.2011 20:30

von lady-in-black
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Achte auf mein PS!  Wink

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johnnys_moondog
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Beiträge: 83



Beitrag07.01.2011 21:19

von johnnys_moondog
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Das mit dem "verdeckten Zeugen" ist gut zu wissen. Danke für die Infos! smile

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