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josili Schneckenpost
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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10.11.2011 12:29
von MT
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Moin,
die Antwort ist einfach: Ein Urheberrecht an einer IDEE existiert nicht. Das Urheberrecht kann nur an einem körperlichen Werk (§ 2 UrhG) entstehen.
Dann leg mal los!
LGMT
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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josili Schneckenpost
J Alter: 47 Beiträge: 6
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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10.11.2011 14:56
von MT
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josili hat Folgendes geschrieben: | MT hat Folgendes geschrieben: | Moin,
die Antwort ist einfach: Ein Urheberrecht an einer IDEE existiert nicht. Das Urheberrecht kann nur an einem körperlichen Werk (§ 2 UrhG) entstehen.
Dann leg mal los!
LGMT |
Danke! Also existiert der sogenannte "Ideenklau" in diesem Fall auch nicht? |
So gesehen ist Ideenklau rechtlich unproblematisch. Genau.
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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Melanie Tassentante
Alter: 44 Beiträge: 995 Wohnort: Verden/Aller
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10.11.2011 14:58
von Melanie
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Nein, kein Ideenklau.
Über was sollten wir alle schreiben, wenn wir absolut alles selbst erfinden müssten.
Wieviele Beziehungen sind schon in die Brüche gegangen. Wie viele Protagonisten sind mit einem Messer umgebracht worden. Wieviele Bücher handeln von Menschen, die sich verlieben, in eine Kriese kommen, und dann doch ein Happy End haben. Und permanent werden am Ende die Mörder überführt und der Fall ist geklärt...
...weißt du, was ich meine? Du kannst nichts schreiben- zumindestens ist es sehr unwahrscheinlich- was es nicht bereits in irgendeiner Form irgendwo gibt. Sei es in der Realität, im Film oder in Büchern.
_________________ Narben erinnern uns an das Erlebte.
Aber sie definieren nicht unsere Zukunft.
Mark Twain |
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5133 Wohnort: Schlüchtern
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10.11.2011 15:04
von Harald
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Das stimmt nur bedingt, die Geschichtenerzähler sehen dies anders!
Deren Geschichten sind schriftlich fixiert, werden aber frei vorgetragen.
Es wird vorab natürlich darauf hingewiesen, dass mit wörtlicher Übernahme der Geschichten Urheberrecht verletzt wird, wenn sie schriftlich unter anderem Namen erscheinen. Mündliche Wiedergabe mit Quellennachweis hingegen, und wenn es wortwörtlich wäre, wird von einigen ausdrücklich erlaubt,
Es ist übrigens ein ganz tolles Erlebnis, diesen sogenannten "MundwerkerInnen" zuzuhören, es bedarf auch einer gewissen Ausbildung ...
Also, wenn eine Geschichte ohne diesen Hinweis irgendwo erzählt wird, no Problem, aber ...
LG
Harald
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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josili Schneckenpost
J Alter: 47 Beiträge: 6
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Melanie Tassentante
Alter: 44 Beiträge: 995 Wohnort: Verden/Aller
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10.11.2011 16:13
von Melanie
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Also langsam werde ich neugierig...
eine dir völlig fremde Person hat dir E-Mails mit ihrer Lebensgeschichte geschrieben, von der du aber denkst, dass sie erfunden ist?
Hast du damit vielleicht beruflich zu tun? So Beratungsstellenmässig? Oder kam die Mail einfach fälschlicherweise an?
_________________ Narben erinnern uns an das Erlebte.
Aber sie definieren nicht unsere Zukunft.
Mark Twain |
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josili Schneckenpost
J Alter: 47 Beiträge: 6
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Melanie Tassentante
Alter: 44 Beiträge: 995 Wohnort: Verden/Aller
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10.11.2011 17:10
von Melanie
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Dann denke ich, wenn du die Namen änderst, falls möglich sogar das Geschlecht des/deines Protas, die Umgebung änderst und Dinge weglässt/ dazuerfindest, hat das nichts mit einem evtl. Urheberrecht zu tun.
Erstens wäre es noch ein sehr sehr weiter Weg bis zu einer Veröffentlichung-sofern es überhaupt zu einer kommt,
und zweitens ist es sehr unwahrscheinlich, dass dann genau diese Person dein Werk kauft uns darauf kommt, er/sie habe dir diese Geschichte erzählt...
_________________ Narben erinnern uns an das Erlebte.
Aber sie definieren nicht unsere Zukunft.
Mark Twain |
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josili Schneckenpost
J Alter: 47 Beiträge: 6
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Gast
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12.12.2011 11:01
von Gast
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Liebe/r Josili,
eine dir per Mail übermittelte Geschichte, gleich ob erfunden oder real, genießt den umfassenden Schutz des Urheberrechts und darf nicht ohne Einwilligung des Verfassers verwertet werden! Sollte die Einwilligung seitens des vermeintlichen Rechteinhabers vorliegen, und bestätigt der ausdrücklich und schriftlich, dass alle Fakten sein geistiges Eigentum sind, kannst du sie verwenden, sofern du dich vergewissert hast, dass der Absender als reale Person unter den in der Erklärung zu nennenden persönlichen Daten greifbar ist. Wäre dem nicht so, weil die Person sich z. B. fiktiver Daten bedient, läge der schwarze Peter allein bei dir, weil du, im Falle einer Veröffentlichung in jedem Fall schriftlich erklären müsstest, dass du alleinige/r Inhaber/in der Rechte bist; nur so könntest du dem Verlag die umfassenden Verwertungsrechte übertragen. Alles andere kann schwer nach hinten los gehen. Nicht zu vergessen, dass mit solcher Art Verwertung evtl. auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.
Das Urheberrecht greift auf jedes geschriebene Wort! Notizen reichen bereits.
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MT Reißwolf
Alter: 52 Beiträge: 1090 Wohnort: Im Süden (Niedersachsens)
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12.12.2011 12:10
von MT
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Bobbi hat Folgendes geschrieben: | Das Urheberrecht greift auf jedes geschriebene Wort! Notizen reichen bereits. |
Sorry, Bobbi, aber das stimmt nicht. Nach § 2 UrhG entsteht der Schutz erst, wenn die eigengeistige Schöpfung eine bestimmte Gestaltungshöhe erreicht hat. Ein gewöhnlicher Einkaufszettel (ist tatsächlich ein Beispiel aus der - älteren, aber noch immer aktuellen - Rechtsprechung) genießt daher keinen Schutz. Notizen müssen ebenfalls eine bereits vorhandene Schöpfungshöhe erreicht haben, sonst baumeln sie im rechtsfreien Raum.
LGMT
_________________ Das Schicksal verzichtet oft auf Kommentare, es begnügt sich damit, zuzuschlagen.
Siegfried Lenz |
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Harald Show-don't-Tellefant
Alter: 76 Beiträge: 5133 Wohnort: Schlüchtern
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12.12.2011 12:25
von Harald
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Einspruch!
Wenn ich eine Liedzeile , einen Refrain, schon geschrieben und nachweislich mit Datum in einem Forum vorgestellt habe und jemand baut darauf auf und ist schneller, da kommen wir schon in Bereiche, in denen es um Urheberrechte geht.
Wohlgemerkt, Datum und Uhrzeit sind nachweisbar!
Umkehrschluss:
Ich höre von einem Bekannten eine Sequenz und dokumentiere sie schnell mal als eigenen Gedanken ...
Das Ding wird etwas und schon kann ich dagegen angehen ...
Ich denke, zur zeit befinden wir uns da in einer Grauzone, oder?
_________________ Liebe Grüße vom Dichter, Denker, Taxi- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste! |
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Gast
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12.12.2011 12:47
von Gast
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MT hat Folgendes geschrieben: | Bobbi hat Folgendes geschrieben: | Das Urheberrecht greift auf jedes geschriebene Wort! Notizen reichen bereits. |
Sorry, Bobbi, aber das stimmt nicht. Nach § 2 UrhG entsteht der Schutz erst, wenn die eigengeistige Schöpfung eine bestimmte Gestaltungshöhe erreicht hat. Ein gewöhnlicher Einkaufszettel (ist tatsächlich ein Beispiel aus der - älteren, aber noch immer aktuellen - Rechtsprechung) genießt daher keinen Schutz. Notizen müssen ebenfalls eine bereits vorhandene Schöpfungshöhe erreicht haben, sonst baumeln sie im rechtsfreien Raum.
LGMT |
Hallo MT,
ich sehe grad nicht, wie das zum vorgetragenen Fall passt, aber da trifft mein Statement schon zu. Von Einkaufszetteln ist nicht die Rede gewesen. Notizen zu einem Plot sind künsterlische Schöpfungen. Schriftlich fixiert, sind sie geschützt. Dazu reicht das Erstellungsdatum der entsprechenden Datei. Harald hat den entscheidenden Hinweis gebracht. Das Datum zählt. Kann eine Querverbindung zum Klau nicht hergestellt werden, kann der Autor mit dem späteren Datum die Unterlassung nahe gelegt werden. Sofern absehbar ist, dass die Ergebnisse erschreckend identisch wären.
Du hast insofern Recht, dass es gewisse Freiheiten geben muss, da man sonst nichts mehr schreiben dürfte. Dies trifft aber auf dem geschilderten Fall nicht zu. Die Verwertung kann eindeutig als Verstoß gegen das Urheberrecht belangt werden. Die Mail ist ein Schriftwerk und wenn sie eine Geschichte erzählt, auch noch ein schöpferisches, insbesondere dann, wenn die Handlung frei erfunden wäre. All das neben evtl. im Raum stehenden Persönlichkeitsrechten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Du wärst verwundert, wie begabt Anwälte interpretieren können, wenn es ums Geld geht. Auf das Urheberrecht muss nicht gesondert verwiesen werden! Wer sich in dem Bereich betätigt, ist im Zweifel zur Sorgfalt verpflichtet oder sollte sich rechtlich verbindlich beraten lassen.
Siehe dazu auch Doktorarbeiten. Wer zitiert, ohne die nötigen Fußnoten zu setzen, macht sich strafbar und hat Konsequenzen zu erwarten. Man beachte, dass es in zu Urheberrechtsfragen immer um den Ideenklau geht! Schließlich bestimmt nicht die Konstellation der Worte den Wert, sondern deren Aussage. Und hinter ihr steckt die Idee. Es geht also immer um Ideenklau. Dies um einen anderen Beitrag mal entgegen zu treten.
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LauraM Wortedrechsler
Alter: 42 Beiträge: 94 Wohnort: Kanada
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02.01.2012 20:13
von LauraM
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@josili:
Willst du denn den Text aus der Mail übernehmen?
Oder hast du eine Lebensgeschichte gehört, die dich zur Erzählung einer fiktiven Geschichte inspriert?
Was ist denn mit dem schönen Kommentar:
"Obwohl von wahren Begebenheiten inspiriert, sind Personen und Handlungen in dieser Geschichte frei erfunden."
Bewahrt der einen davor, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden?
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